Frage wegen direkter Garantie bei Samsung (HDD).

SlurmMcKenzie

Grand Admiral Special
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Weiß jemand was zu tun ist wenn ich eine defkete 3 monate alte HDD bei
Samsung zwechs Garantie getauscht haben will ?

Auf der Internetseite steht das man sich an den Händler wenden soll.
Allerdings weigert sich der Händler weil wohl auf der Plastik Verpackung der HDD
ein mini kleiner Strichcode war ohne den er die Garantie nicht abwickeln will.
(Wer hebt den bitte auch schon jede kleine Plastikhülle auf ? )

Also müsste man jetzt wohl die Platte direkt an Samsung schicken.
Meine ich hab darüber auch mal etwas gelesen.
(Muss ja auch möglich sein, wenn z.b. der Händler inerhalb der Garantiezeit pleite gehen würde)

Kennt jemand die Adresse ?
 
Schick sie direkt zu Samsung.
Hab ich auch so gemacht.
2 Wochen später hatte ich ne nagelneue von denen.

Hab das Samsung Tool mehrfach drüber laufen lassen und das Ergeniss ausgedruckt.
Alles in nen Paket und per Hermes zu Kühne & Nagel geschickt (vllt könnte man es auch bei einem nahen Kühne & Nagel Depot abgeben).

Vorher hatte ich per email angefragt, was ich bei einer defekten Festplatte zu tun habe.
Das hab ich damals als Antwort bekommen:


Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser e-Mail um eine vom System
versendete Information handelt.
Eine Antwort auf diese e-Mail mittels der Antwort-Funktion Ihres
Mailprogramms, erreicht unser Support-Team nicht.
Bei weiteren Fragen klicken Sie bitte auf den folgenden Link oder
kopieren Sie ihn in Ihren Browser:
http://support.samsung.de/

GutenTag Herr XXXXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage.


Wenn nach einem Low-Level-Format der Festplatte immer noch Fehler
angezeigt werden,
benoetigen wir von Ihnen die Seriennummer und das Kaufdatum.

Samsung uebernimmt generell fuer alle seine Festplattenmodelle 3 Jahre
Garantie ab Kaufdatum.
Bei Nichtvorlage des Kaufbelegs wuerde die Garantie ab Herstellungsdatum
des Laufwerks berechnet.
Sollten Sie Ihre Festplatte innerhalb des o.g. Zeitraumes erworben haben,
so koennen Sie diese entweder Ihrem jeweiligen Haendler,
bei welchem Sie das Laufwerk erstanden haben uebergeben oder direkt an
unseren Servicepartner, die Firma:

Kuehne + Nagel AG & Co. KG
Pruefraum SAMSUNG
Hansastrasse 10
35708 Haiger

senden.
Wichtig: Legen Sie unbedingt eine genaue Fehlerbeschreibung und eine
Kopie des Kaufbeleges Ihres Laufwerks - falls vorhanden - bei. Ohne
diese Dokumente kann nur eine kostenpflichtige Bearbeitung erfolgen, da
diese Ihren Garantieanspruch bestaetigen!

Sollten Sie dieKaufrechnung verlegt haben, so wird in diesem Falle die
Garantie kulanterweise ab dem Herstellungsdatum berechnet.

Sie finden das Herstellungsdatum (Revision Date) normalerweise auf dem
Label auf der Oberseite Ihrer Festplatte (z.B. Rev.Date 2000.04 =
Herstellungsdatum April 2000).

Unfrei oder unzureichend frankierte Sendungen koennen nicht angenommen
werden.
SAMSUNG behaelt sich den Austausch gegen ein gleichwertiges Modell vor.
Bitte geben Sie die Sendung bei der Post aus versicherungsrechtlichen
Gruenden als Paket auf. So erhalten Sie, falls das Laufwerk auf dem
Postwege verloren geht, Schadensersatz.
Bitte sichern Sie vorher – falls noch moeglich - alle fuer Sie wichtigen
Daten auf einem anderen Medium (z.B. andere Festplatte, CDR, etc.), da
diese bei einem Austausch verloren gehen.
Bitte verwenden Sie - wenn moeglich - nicht dieOriginalverpackung zum
Versand, da wir nicht gewaehrleisten koennen, dass Sie das Au
stauschlaufwerk auch mit Ihrer Verpackung zurueckerhalten und was noch wichtiger ist:
Kein Zubehoer (Kabel, Schrauben, etc.) mitschicken!!! Nur das defekte
Laufwerk!!!

Wir haben fuer Sie die Kundennummer
XXXXXXXXXXXXX
angelegt, bitte geben Sie diese bei Rueckfragen an.

------------------------------------------------------------

Gerne können Sie uns bei Rückfragen erneut ansprechen.

Herzliche Grüße
Oliver Herling

Samsung Electronics GmbH
Customer Communication Center
Tel.: 01805-121213 (0,12 Euro/Min. Festnetz dt. Telekom)
Fax: 01805-121214 (0,12 Euro/Min. Festnetz dt. Telekom)
Homepage: www.samsung.de



Hoffe geholfen zu haben.
 
Hi,

ich hab zum gleichen Thema eine Frage und wollte jetzt nicht unbedingt einen neuen Fred aufmachen.

Ich hatte schon seit einiger Zeit einProblem mit meiner SV1604N, dass eine bestimmte Datei (ein Film) nicht mehr zu öffnen war. Der PC ist beim Lesen stehen geblieben. Nach Neuformatierung zeigte sich bei Scandisk wieder das Phänomen, dass der PC an einer bestimmten Stellehängen bleibt. Maus nichtmehr zu bewegen. Nach einigen Minuten gehts weiter.

Im Samsung "HUTIL" (juhu endlich wieder DOS-Mode) wurde dann auf Cylinder 15530 ein "ECC ERROR" gefunden. Ich hab die Suche dann irgendwann abgebrochen. Ein kaputter Sektor ist einer zuviel... (Darauf kann man sich ja nie wieder verlassen.)

Ich hab die Festplatte im Dezember 2004 gekauft. Die Plastikverpackung hab ich noch. Rechnung auch. Ich schätze aber mal dass ich über Gewährleistung nix mehr machen könnte. Ich kann ja nicht nachweisen, dass es einProduktionsfehler war. Bietet Samsung eine Garantie für Ihre Festplatten? Wenn ja, wie lange?

Gruß
Christian

P.S.: GROßES SORRY. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.In der geposteten Mail steht ja drin, dass Samsung 3 Jahre Garantie bietet. Danke ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
die Garantieabwicklung ist ziemlich problemlos, selbst am Garantieende- ich hatte eine 120gb SV1204H mit Sektorfehler, auch mit einer Datei, die sich weder löschen noch öffnen ließ. Am 4.7.2006 eingeschickt (Versanddatum zählt!) , heute kam eine neue.
Gekauft hatte ich den Garantiefall am 4.7.2003. ;D
 
also nach 3 monaten würde ich die platte definitiv beim händler reklamieren und dort auf einen austausch gegen neu "drängen". wenn du das auf garantie einschickst und von samsungs service-partner tauschen lässt, bekommst du wahrscheinlich eine "refurbished" bzw. "factory repaired" austausch-platte, die im zweifel evtl. sogar älter ist als deine defekte.
 
also nach 3 monaten würde ich die platte definitiv beim händler reklamieren und dort auf einen austausch gegen neu "drängen". wenn du das auf garantie einschickst und von samsungs service-partner tauschen lässt, bekommst du wahrscheinlich eine "refurbished" bzw. "factory repaired" austausch-platte, die im zweifel evtl. sogar älter ist als deine defekte.

Also meine Platte war ca 1 1/2 Jahre alt und ich hab direkt von Samsung ne ganz neue bekommen.
 
Bei IBM/Hitachi nennt sich das "serviceble used parts" und die sind dann auch mit solchen orangen Stickern markiert. Ganz neu kriegen ist nicht immer der Fall.

Ich schätze mal, das die da nicht groß Aufhebens drum machen ;D Denke nicht das sie Scheiben tauschen oder an der Spindel/Lager reparieren etc. imho viel zu aufwendig. Falls nötig wird die Platine getauscht und ich habe den leisen verdacht, das die Problemstellen evtl. nur großräumig umschifft werden mit irgendwelchen Hersteller-Only Markierungs-Tools, oder den Chip so programmieren oder sowas in der Art ;)
 
ach ja wenns interessiert
hab gestern endlich meine seagate platte bekommen
die samsung kam schon vor ner weile aus der RMA zurück
aber die wollte ich unter keinen umständen nochmals benutzen

ich finde sogar das die seagate (barracuda 7200.10 8MB Cache (16MB war leider nicht lieferbar)) leiser ist als die samsung :)
 
Überprüf doch mal deine S/N: von der "neuen" Platte mit dem Warrenty-Check der Herstellerseite. Wer es evtl. nicht weis: nix ist mit nochmal 3 Jahre Garantie... die läuft mit dem Datum der "alten" Platte und deren Restgarantie weiter ;D

Das ist ein Punkt, der mich persönlich aus Datenschutzgründen stört. Denn ich war beim Hersteller mit kompletter Anschrift usw. drin im System. Der RMA-Auftrag, UPS, das Papier usw.
Vertrauen, das die neue S/N und Restgarantie-Geschichte nicht mit meinen Daten nun personalisiert ist, mag zwar schön sein... die Gewissheit finde ich aber imho besser ;D Darum bevorzuge ich persönlich möglichst die Händlerabwicklung mit der BAR-Rechnung ohne Namen ;)
 
Mein Händler (der nicht grad ein Service-Laden sondern eher ein Discounter ist) hat mir erzählt, dass das nicht mehr über Gewährleistung abgewickelt wird, sondern über Garantie. Deswegen ist er nicht mehr zuständig, und hätte mir die Portokosten abgeknöpft.

Ich hab das Paket jetzt selbst eingeschickt damit ich das auch hinterher wieder nach hause geschickt bekomme. Erstattet Samsung die Portokosten?
 
Mein Händler (der nicht grad ein Service-Laden sondern eher ein Discounter ist) hat mir erzählt, dass das nicht mehr über Gewährleistung abgewickelt wird, sondern über Garantie. Deswegen ist er nicht mehr zuständig, und hätte mir die Portokosten abgeknöpft.

Ich hab das Paket jetzt selbst eingeschickt damit ich das auch hinterher wieder nach hause geschickt bekomme. Erstattet Samsung die Portokosten?

Nein weder Samsung noch andere hersteller erstatten dir die Portokosten.

Wenn das in den ersten zwei jahren nach kauf war, hat dich dein Händler beschissen und du solltest dort nicht wieder hingehen. Er ist verpflichtet die Platte einzuschicken und das ohne dir Portokosten abzuknöpfen.


mfg aLVaMaN
 
Nein weder Samsung noch andere hersteller erstatten dir die Portokosten.
erstatten sicher nicht. aber hitachi bietet seit vielen jahren den service, im garantiefall defekte festplatten daheim von einem paketdienst kostenlos abholen zu lassen.
 
erstatten sicher nicht. aber hitachi bietet seit vielen jahren den service, im garantiefall defekte festplatten daheim von einem paketdienst kostenlos abholen zu lassen.

Stimmt, das war zwar nicht seine Frage, aber so habe ich das auch gerade letztens zweimal gemacht.
So ganz offen schreiben die diesen Service allerdings nicht aus. Steht irgendwo in den AGBs zur RMA...
Dann musss man sich vom Support eine UPS Auftragsnummer holen und bei UPS Anrufen.

Aber hey, es ist kostenlos und funktioniert super.


mfg aLVaMaN
 
Hi Leute,

kleiner und gut gemeinter rechtlicher Tipp:

Lasst euch nicht von den Händlern verarschen! Wenn ihr die Rechnung habt, dann könnt ihr alles sofort umtauschen.

Vor allem müsst ihr nicht darauf warten, dass die das Teil eingeschicken und dieses dann repariert oder wie auch immer zurückkommt.
Ihr könnt sofort, und zwar vom Händler, Neulieferung verlangen (§§ 437, 439 BGB).

Es ist unglaublich wie oft die Händler versuchen, Kunden zu vertrösten. Das sogenannte Einschicken ist absolut nicht erforderlich.

Es ist gibt lediglich eine Ausnahme: Und zwar dann, wenn Neulieferung im Verhältnis zur Reparatur unzumutbar ist. Beispiel: Bei einem neuen Auto ist das Türschloss defekt. Natürlich kann man dann kein neues Auto verlangen, sondern es muss nachgebessert werden.

Okay?!
 
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