No. 1 Radeon 7500 - Ebay - HELP!!

Neuronales_Netz

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Hallo,

kürzlich habe ich bei ZDNET einen Artikel über Grafikkarten gelesen:
http://www.zdnet.de/produkte/artikel/grafikvideo/200112/midrangegrafik02_05-wc.html

Interessiert hat mich dabei vor allem die No.1 Radeon 7500 mit DDR. Diese habe ich bei Ebay vor 2 Tagen für 137 Euro ersteigert. Dachte ich jedenfalls. Es gibt nämlich noch eine SD-RAM-Version dieser Karte. In der Beschreibung bei Ebay hat der Händler offengelassen, ob die Karte nun SDR oder DDR hat. Siehe hier:
http://cgi.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=1316444476

Ich habe deshalb leider erst heute nachgefragt, was mich da erwartet, und der Händler teilte mir mit, dass die Karte DDR hat. Kann ich diesem Hinterhof-Händler trauen? Wenn es die DDR-Variante ist, habe ich ein Schnäppchen gemacht, finde ich. Ist es die SDR-Version, ist es meiner Meinung nach Wucher. Bei World-Of-PC gibt es die Karte für 159 Euro mit DDR.

Was mach ich nun? Geld überweisen? Nichts tun? Was passiert eigentlich, wenn ich mein Geld nicht überweise? Was ist, wenn ich es doch überweise und die SDR-Karte bekomme?

need help

NN :( :(
 
Hi,

also da der Händler diese Karte eindeutig als "Radeon 7500" bezeichnet muss sie zwangsweise 64MB-DDR Speicher haben!!
Hat sie jedoch nur SDR-Speicher, ist es keine Radeon 7500 - wäre das tatsächlich der Fall, hat der Händler dich betrogen und du musst den Vertrag (bzw. die Karte) nicht annehmen (würde ich zumindest behaupten, aber wie das in so einem Betrugsfall gehandhabt wird, kannst du in den Richtlinien von eBay nachlesen).

CU
AMDler

Modify: Hier gibts die entsprechenden Info's für den Fall der Fälle.
 
Zuletzt bearbeitet:
1.)dann kauf se bei ihm und beschwer dich wenns keine is... warum sollte er dich anlügen ? er würde sich damit doch nur schlecht machen und wenns ne gebrauchte KArte is

oder 2.)es ist doch nich soon schnäppchen 20 euro mehr oder weniger für NEU oder gebraucht ???

geh auf nummer sicher oder freu dich wenns dochne ddr karte is


was soll dir da jmd helfen???

ich kann jezz sagen ACH WAAAS kauf bei e-bay hab nie probleme damit gehabt.. und du bekommst ne sdr karte.

wenn du dir nich sicher bist dan lass es doch bleiben

hoffe man versteht diesen WirrWarr da oben...

Sorry
 
Jo haett ich mir auch schenken können den quatsch

hör auf meinen Vordermann
 
Hallo,

NACHDEM die Versteigerung zu Ende war, habe ich aber zufällig den folgenden Artikel gefunden:
http://www.3dcenter.de/artikel/radeon_oem-karten/index3.php

Demnach gibt es Radeon 7500 Karten mit SDR. Der Händler hat aber heute, also einige Tage nach der Auktion auf meine Anfrage geantwortet, dass die Karte DDR hat. Im Prinzip kam der Vertrag aber mit meinem Gebot zustande. Erst HINTERHER hat der Händler von DDR erzählt. Die SDR-Krücke will ich aber nicht.

Ich habe einfach keine Lust, mein Geld zu überweisen, die SDR-Krücke geliefert zu kriegen und dann wochenlang zu warten, bis ich mein Geld wiederhabe. Die Frage ist auch, ob ich die Karte dann zurückgeben kann. Und war die Beschreibung ausreichend (siehe Link oben), dass man die Karte als SDR-Variante identifizieren konnte? ICH konnte es nicht. :(

Ebay interessiert mich an für sich nicht, weil ich dort noch nie etwas ersteigert habe und auch gar nicht vorhabe, es erneut zu tun. Mir ist lediglich diese GraKa aufgefallen, und ich habe (leider) zugeschlagen.


mfg

NN
 
Hi,

du hast Recht, es gibt ja eine ganze Menge verschiedener Ausführungen - ist ja sch****!

Naja, aber ich würde trotzdem sagen, dass er dich betrogen hat falls es so ist! Auch wenn er dir erst nach deinem Gebot bestätigt hat, dass es eine DDR-Variante ist! Das müsste dann schon stimmen!
Er müsste dich hinterher ja nicht mehr anlügen, dein Gebot hast du ja gegeben - er hätte auch problemlos sagen können wenn es eine SDR wäre - und du hättest sie nehmen müssen, solang er nichts falsches sagt! Ist leider so!

Aber jetzt wart mal ab und lass die Karte kommen, du kannst sie ja vor dem Postboten auspacken und zur Not gleich wieder zurückgehen lassen ohne zu bezahlen (falls das geht?)!

Ciao
AMDler
 
also er schreibt ja in der überschrift der auktion ".... VALUE" und ich glaube dass jetzt so zu verstehen dass das value für den SDR Ram steht!!!!!! und nur die ultra hat ddr ram...
 
Tja,

ich finde die Sache eindeutig:
Du hast ein Gebot gemacht, hast die Auktion gewonnen,
also mußt du das Geld überweisen. Rechtskräftig.

Hast ja nochmal Glück gehabt, daß der Händler nun angibt, daß sie mit DDR sei.
Ich denke nicht, daß er lügt, was hat er davon??

Gruß BBig
 
Schicke ihm eine E-Mail und verlange eine Bestätigung, das die Karte DDR RAM hat.

Da er in der Auktion nicht angegeben hat, welchen Speicher die Radeon 7500 hat und sie auch als VGA No.1 angegeben hat, sieht es sonst schlecht aus. Eine mündliche Zusage hilft Dir leider nicht.

Laut dem angesprochenen Artikel sieht es nach SDR RAM aus und 183 MHZ Speichertakt aus.

Ich selber wußte auch noch nicht, das es eine OEM Radeon 7500 gibt, die nicht DDR RAM hat.

Falls Du nicht zahlst, b.z.w. die Karte nicht annimmst, riskierst Du eine schlechte Bewertung, was noch zu verkraften wäre, die beendete Auktion ist natürlich ein rechtskräftiger Vertrag.

Verlange auf alle Fälle erstmal eine schriftliche Bestätigung.

 
Hallo,

die Bestätigung habe ich. Der Händler hat mir folgendes zurückgeschrieben:

"Hallo!

Abgesehen davon, daß man eine solche Frage VOR dem Gebot stellt und nicht hinterher, handelt es sich um eine DDR-Karte!

MfG"

Die juristische Frage, die hier doch auftaucht, ist doch: Ist die Aussage des Händlers denn nach Vertragsabschluss verbindlich? Der Vertrag kam ja bereits zustande. Ich weiß halt nicht, ob nachträglich vereinbarte Details - wie in meinem Fall - auch automatisch Vertragsbestandteil werden.
Ich komme leider aus einer völlig anderen Branche (Baubranche). Da sind derartige Dinge sehr simpel geregelt. In der VOB steht beispielsweise, dass Ausschreibungen so zu formulieren sind, dass die Bieter sie gleich verstehen MÜSSEN. Der Satz "Hättest ja nachfragen können." ist irrelevant, da dem Bieter kein zusätliches Risiko zugemutet werden darf. Nach Vertragsabschluss werden eh noch viele Details geklärt und geändert. Diese werden dann "automatisch" Vertragsbestandteil.

Ich denke nicht, dass ich das hier so einfach übertragen kann. :(
Zahle ich nun, bekomme ich u.U. eine SDR-Karte und sehe mein Geld nie wieder. Bei Ebay stand ja nichts von DDR, könnte der Händler ja sagen. Der Rest war ein Rechtschreibfehler... DDR... SDR... ist ja nur ein Buchstabe.

Eine negative Bewertung in Ebay ist mir völlig egal. Ich habe dort noch nie etwas ersteigert und wollte dies auch nur zum Spaß probieren, weil ich an ein Schnäppchen geglaubt habe. Hab nun für die Zukunft gelernt. )((

Ob die Ebay-Auktionen wie "richtige" Auktionen zu behandeln sind, ist immer noch umstritten. In meinem Fall handelte es sich aber um eine sog. Powerauktion von Ebay. Da geht es nicht darum, andere zu überbieten. Dies ist wieder etwas komplett anderes. Als Halb-Profi würde ich sagen, dass die Händler kaum eine Chance haben, nach einer Powerauktion an ihr Geld zu kommen. Im BGB habe ich etwas derartiges nicht gefunden.
Ich denke, ich riskiere hier mal eine negative Bewertung. In 2 Wochen werde ich ja sehen, wie die anderen "Bieter" meinen Händler bewerten. Zur Not kann ich sie ja anschreiben und fragen, was sie da erhalten haben.

Hier ist auch noch so ein Depp wie ich:
http://www.atinews.de/php/forum/showtopic.php?threadid=140&time=1009977937

Habe ich auch gerade erst gefunden. Der Preis, für den er die Karte gekauft hat, entspricht meinem. Also Radeon-7500-SDR für 270 DM!

Auch wenn es traurig ist und nicht im Sinne von Ebay ist: Ich mache nichts, da ich auf diese mangelhafte Beschreibung reingefallen bin und nach meinem juristischen Verständnis getäuscht worden bin. Dass der Händler von DDR schreibt, ist für mich nicht maßgebend. Anders als im Geschäft und in der Auktion konnte ich mir das Produkt nicht ansehen, weil nicht einmal ein Foto gezeigt wurde. Mir blieb nur der Einzeiler des Händlers übrig.

mfg

NN
 
Dieses Thema hat mich total durcheinander gebracht! Ich dachte das es biher nur 2 Versionen der Radeon8500 gibt (also die Retail von ATI und die OEM von PowerMagic). Aber erst jetzt weiß ich das GigaByte und andere Hersteller auch verdammt viele Versionen anbieten.

Sollte ich mir ne Radeon kaufen wird es aber trotzdem ne Retail von Ati. (Oder von GigaByte? die ist immerhin 0,1ns schneller!)
 
Hi,

kauf bloß keine ATI, bei der Du nicht in den Karton gucken kannst. Einer der wenigen, denen ich hier blind vertrauen würde, wäre Sulu von World-of-PC. Wo ist er eigentlich hin??
Hier herrscht jedenfalls Chaos pur! :]

mfg

NN
 
@Neuronales_Netz:

So ganz verstehe ich das Problem jetzt nicht mehr. Der Händler hat doch nun per e-mail bestätigt, dass die Karte DDR-Ram hat. Ich meine, das muss man nun erstmal glauben, da er ja offenbar davon ausgegangen ist, dass Du sowieso an den durch Dein Gebot und den Zuschlag zustande gekommenen Vertrag gebunden bist.

Da ich aber den Eindruck habe, dass Du nun insgesamt den schnellen Click bei ebay bereust noch folgendes zum Rechtlichen:

Es ist mittlerweile klar, dass die ebay Gebote bzw. Zuschläge verbindlich sind. Das versteht sich eigentlich auch von selbst, da ja beide Seiten eindeutige Willenserklärungen abgeben. Es gibt auch kaum einen Grund, sich betrogen zu fühlen, wenn die Produktbeschreibung sich nachträglich als nicht befriedigend heraus stellt. Wenn man die Katze (Karte) im Sack kauft, muss man sie so nehmen wie sie eben ist. Das ist nicht anders als bei sonstigen Geschäften, bei denen man etwas ohne eingehende Prüfung kauft (etwa irgendwelche PCs beim Discounter ohne genau zu wissen, was drin ist). Man hätte den ebay-Anbieter ja auch vorher um eine genauere Produktbeschreibung bitten können.

Trotzdem dürfte der Händler jetzt an seine nachträgliche Produktbeschreibung gebunden sein. Völlig zweifelsfrei, so dass der Ausgang eines etwaigen Prozesses klar zu prognostizieren wäre, ist das allerdings nicht.

Es stellt sich aber auch die Frage, ob bei Auktionen, die von gewerblichen Händlern auf ebay durchgeführt werden, das Fernabsatzgesetz gilt. Das müsste es eigentlich, da der dem Gesetz zugrunde liegende Schutzgedanke uneingeschränkt übertragbar ist und eine Umgehung über ebay ihm widersprechen würde. Meines Wissens ist das bisher noch nicht entschieden worden.

Also, wenn Du in jedem Fall von dem Vertrag loskommen willst, könntest Du versuchen, mit dem Fernabsatzgesetz zu argumentieren. Schick dem Händler eine Mail oder ein Schreiben, in dem Du den Rücktritt nach Fernabsatzgesetz erklärst. Sofern der Händler das dann nicht akzeptiert, könnte er Dich auf Zahlung und Abnahme der Karte verklagen. Das wäre aber für ihn mit einem durchaus erheblichen Prozessrisiko verbunden und dürfte sich betriebswirtschaftlich kaum rechnen. Ich vermute, dass er die Sache dann auf sich beruhen lässt, da es ja noch genügend andere gibt, die über ebay Katzen in Säcken kaufen und er sich das Geschäft auch nicht durch miese Bewertungen verderben lassen will.

Im übrigen ist mir kaum nachvollziehbar, dass offenbar doch viele über ebay kaum sinnvoll beschriebene, oft zweitklassige Produkte für doch durchaus nicht so niedrige Preise auf Vorkasse (!) kaufen. Man kann sicherlich bei solchen Auktionen mal versuchen, etwas zu einem echten Dumpingpreis zu bekommen, und dabei etwas "Spielgeld" riskieren. Meist wird es ja gut gehen. Aber um gerade mal gut 10 % gegenüber dem Kauf bei einem seriösen Onlineversender zu sparen, lohnt sich das Risiko wohl kaum. Naja, das scheinst Du ja mittlerweile auch so zu sehen.

Zum Schluss: Meine Radeon 7500 retail built by ATi hat 349,- DM bei www.getwinners.de einschließlich Versand gekostet, war zwei Tage nach der Bestellung da (Nachnahme) und läuft mit ihren 3,6 ns DDR-Rams und 330/300 mhz ganz prima. Sämtliche Kabel und Adapter waren dabei und Probleme mit der Installation der original ATi Treiber gibt es naturgemäß auch nicht (wie wohl bei manchen Karten anderer Hersteller). Irgendwelche VGA 1, Powercolor oder sonstwas lohnen da meiner Meinung nach nicht wirklich.



Update:

Habe jetzt mal nachsehen können. Das Fernabsatzgesetz gilt leider nach dem ausdrücklichen Gesetzestext (§ 3 Absatz 2 Ziffer 5) nicht für Versteigerungen. Also, wenn der Händler darauf besteht, musst Du den Vertrag erfüllen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Gott, nimm sie an, und schau sie dir an, ist se mist, verhökere sie eben wieder auf ebay... ist mir auch schon ein oder andere mal passiert... (manchmal mache ich damit sogar noch gewinn, du glaubst gar net, was die Leute manchmal bieten!!! Sachen die es im Laden schon für 100 Mark weniger NEU gäbe kaufen die da gebracuht und dann auch noch teurer) Habe meine 1 Jahr alte GeForce 2 MX vorgestern noch für 79 € verkauft...

Was anderes fällt mir net mehr ein!!! Denk dran, das war ein Rechtsgültiger Vertrag.. Sonst frag halt den Händler ob ihr das Geschäft canceln könnt... Evtl wird er dir aber Ebay Gebühren in Rechnung stellen, was er darf... Oder gab es ein zweitbieter? dann kannste dich evtl mnit dem Händler auf den Zweitbieter einigen...
 
Hallo,

danke für die Antworten. Ich habe mittlerweile den deutschen Distributor der Karten ausfindig gemacht. Dort sagte man mir, dass die
VGA No.1 64MB AGP ATI Radeon 7500 Value TV-Out
folgendermaßen getaktet ist:

Core: 230 MHz
Mem: 183 MHz

mfg

NN
 
Dann ist es ja so ne Abgespekte OEM-Version. Aber die willst du ja nicht... (Oder?)
Denn die normale läuft doch mit 290 und 210 (oder so)


@Mastermind: War das ne MX-200 oder 400?
 
Ich finde das alles eine Frechheit vom Bieter! Wenn ich etwas ersteigern will, informiere ich mich "vorher" gründlich!!
Nicht erst nach einer Auktion!! :-[ :-[

Auch während einer Auktion kann ma verbindliche Fragen an den Verkäufer stellen!
Werden diese nicht beantwortet, dann kein Gebot !

Sorry, mußte ich loswerden!!8) Thread flüßiger als Wasser !
 
Zuletzt bearbeitet:
Hehe, nix MX-200 oder 400... Das war noch die UR-MX Karte ;) Okay, war die von Hercules mit dem bischen besseren RAM aber trotzdem...
 
290 / 230 die Orginal ATI Radeon 7500, die OEM von EMNIC mit 270 / 230 .

Aber 183 / 230 ist schon ziemlich wenig für eine OEM Radeon 7500.



Original geschrieben von Mr.Nameless
Dann ist es ja so ne Abgespekte OEM-Version. Aber die willst du ja nicht... (Oder?)
Denn die normale läuft doch mit 290 und 210 (oder so)


@Mastermind: War das ne MX-200 oder 400?
 
Genau. Das ist das unterste was geht. Nur 2 Hersteller haben die so niedrig getaktet und das sind GIGABYTE und CP (Beide mit 250Mhz/183Mhz SDR)...
Also war der kauf wohl ein Griff ins Klo!
 
Jetzt muß ich da auch mal meinen Senf zugeben:

Ich kann den Bieter zwar gut verstehen, wenn er nun Angst hat, die Katze im Sack gekauft zu haben.
Aber dann hätte er wirklich vorher nachfragen müssen...

Und wie das Urteil des Europäischen Gerichsthofs (?) neulich gezeigt hat (erinnert sich noch wer an den VW Passat, den ein Händler sehr günstig versteigert hatte und dann nicht verkaufen wollte?), sind Online Auktionen RECHTSKRÄFTIG!
 
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