Wichtig! Rechtsfrage!!

DER_Ungeduldige2

Commander
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11.11.2001
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Also:
Ich habe ein Teil zum Verkauf angeboten gehabt ( in der Alles Zeitung).
Da hat sich auch probt einer bei mir per Telefon gemeldet und gesagt er nimmt das Ding. Er sagte er schickt mir ein Bring in Packet mit nem Scheck drin. Der Scheck ist dann für mich und ich soll das Teil in das Packet rein tun und zu im schicken.
er meinte es sei bis zum 3.01.02 oder 4.01.02 bei mir.
Als Gestern dann noch nichts da war, hab ich das Teil an wen anderes verkauft.
Und siehe da, heute kommt das Packet von dem anderen Typen. Zu spät wie ich meine.Da habe ich es einfach nicht angenommen.Konnte den Typen aber auch nicht erreichen, weil ich weder TELNummer noch sonst was hatte.
Jetzt mien Frage: Kann er mir irgentwas anhaben?? Verklagen oder so?????

MfG der U
p.S.: Es dauerte 7 Tage bis sein Packet da war!
 
Also grds ist das gültig, was vereinbart wurde. Wenn es so vereinbart wurde, dass das Paket am 3. oder 4. 1 da ist, dann kann man am 5. verkaufen. Die Frge ist, wie konkret das vereinbart war. Wenn das nur so ein um den Zeitpunkt war, ist der Verkäufer an sein Angebot grds. gebunden und muss dem Käufer das Teil zur Not noch mal besorgen zum selben Preis, auch wenn das für ihn mehr kostet.
 
Original geschrieben von Sepp
Also grds ist das gültig, was vereinbart wurde. Wenn es so vereinbart wurde, dass das Paket am 3. oder 4. 1 da ist, dann kann man am 5. verkaufen. Die Frge ist, wie konkret das vereinbart war. Wenn das nur so ein um den Zeitpunkt war, ist der Verkäufer an sein Angebot grds. gebunden und muss dem Käufer das Teil zur Not noch mal besorgen zum selben Preis, auch wenn das für ihn mehr kostet.


Also müsste ich aus dem Schneider sein, weil er ja gesagt hat: " Es kann bis zum 3ten oder 4ten dauern!
Und da am 4ten mit der Post nichts gekommen ist ( hab nämlich am 4ten ein anderes Packet bekommen) kann ich es ja dann verkaufen.
Ist das so richtig?
Wird auch nicht unterschieden ob es ein Privaterverkauf ist??
Bin ja kein Händler!
MfG
 
Wenn er sagt: Ich habe das Paket gesendet und Du sagst, ijaaa, aber wir haben vereinbart, das kommt bis dann und dann (3. oder 4. 1.) dann musst Du das im Zweifel nachweisen, was schwer ist. Ob Du Händler bist oder nicht, ist hier egal.

Also warte mal ab, was passiert.
 
Hi!

Ist nicht eigentlich so, das der Poststempel des Versenders gild (also in dem Falle, derjenige der das Paket mit dem Scheck aufgegeben hat)?
Mal angenommen er hat´s am 2.1. abgeschickt und die Post hat halt länger gebraucht, dann kann doch der Versender des Pakets/Schecks nix dafür das es später als vereinabrt ankommt, denn er ist ja seiner Pflicht nachgekommen.

und @DER_Ungedulige2
ein bissel mehr Toleranzzeit hätteste schon geben können oder?

Sollte ich nicht Recht haben, dann klärt mich auf...

Gruß Snooyp
 
Ich hab aber ganz klar gesagt, dass ich es nur bis zum 4ten zurück halte!
Da muß er schon schauen, dass das Geld rechtzeitig bei mir ist!
Es ist doch oft so bei Kleinanzeigenverkäufen, dass die Leute sagen ja ich nimms und dann sagt man den anderen " Es ist schon verkauft" und der erste Käufer springt dann ab und man bleibt auf dem Teil sitzen.
Oder nicht?
 
Es ist nun schon ne Woche her seitdem ich das Packet nicht angenommen habe und hab noch nichts von dem " vermeindlichen" Käufer gehört.
Hat sich wohl erledigt.

Vielen Dank noch mal für den Rechtsbeistand;)

MfG DER_U
 
Snooyp hat nicht ganz unrecht mit dem was er da sagt. Im BGB gibt es die Regelung, daß man auch dann an einer Anahme eines Angebotes festgehalten wird, wenn eiinem erkennbar ist, daß die Verzögerung (damit Säumnis einer Frist) nicht am Absender gelegen hat.
Paradebeispiel ist gerade ein Poststempel der erkennen läst, daß die Laufzeit der Post die Säumnis verursacht hat. Ergo, daß der Brief rechtzeitig aufgegeben wurde und nach normalem Lauf der Dinge noch angekommen wäre.

Wenn sich der Interessent nicht mehr meldet ist alles ja OK.
Probs. gibts schließlich nur wenn man es mit Arschlöchern zu tun hat..:P
 
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