Das hat mit Garantie nichts zu tun, die Riegel sind ja nicht defekt. Du meinst eher das Fernabsatzgesetz (FAG), allerdings hat er die Versigelung ja schon aufgebrochen, müsste d.h. mindestens einen Teil zahlen, ob der Händler überhaupt verpflichtet ist, den Riegel zurückzunehmen (da geöffnet) weiß ich nicht. Oder hast du ihn noch nicht geöffnet?