BGH entscheidet gegen Speicherung von Verbindungsdaten

pipin

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Der Bundesgerichtshof hat eine Beschwerde von T-Online abgewiesen, die gegen einen Entscheid des Landgerichts Darmstadts eingelegt wurde. Das Landgericht hatte zu Gunsten von Holger Voss entschieden, das der Internetprovider T-Online nicht mehr die für jede Internetverbindung vergebene IP-Adresse speichern darf .

T-Online befolgt das Urteil allerdings nicht freiwillig für andere Kunden, so dass man im Zweifel also auch klagen muss. Im Internet ist bereits ein <a href="http://www.kein1984.de/musterklage.html">Mustertext</a> mit genaueren Erläuterungen erhältlich.

<b>Quelle:</b> <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,446838,00.html" target="b">T-Online darf Internet-Verbindungsdaten nicht speichern</a>
 
Das betrifft nur den Vertrag zwischen der Telekom und dem Herrn Voss.

Allerdings hat man jetzt immerhin eine schöne rechtliche Grundlage für eigene Klagen.
 
Das betrifft erstmal nur den Typen, der dagegen erfolgreich geklagt hat.

Genaugenommen hat der BGH ja nur die Beschwerde von T-Online abgelehnt.
Amtsgericht und Landgericht hatten dem Kläger Recht gegeben und das LG hat keine Berufung zugelassen.

Steht aber auch alles in dem verlinkten SPON-Artikel. ;)

EDIT: Tja, wiedermal zu spät...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis alle mal ein paar mal verklagt wurden und keine IPs mehr gespeichert werden.

Dürfte die Strafverfolgung leicht erschweren..
 
In absehbarer Zeit wird eh die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ratifiziert, damit hat sich das dann wieder mit dem Datenschutz.8-(

/EDIT: @kuppi: Ätsch, schon wieder. *buck*
 
Also dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis alle mal ein paar mal verklagt wurden und keine IPs mehr gespeichert werden.

Dürfte die Strafverfolgung leicht erschweren..

Es ist vermutlich auch nur eine Frage der Zeit, bis das Telekomunikationsgesetz geändert wird um konform zur EU-Richtlinie zu sein. Damit ist das Ganze wieder hinfällig.

edit:
In absehbarer Zeit wird eh die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ratifiziert, damit hat sich das dann wieder mit dem Datenschutz.

Wie gesagt, haben EU-Richtlinien keine Außenwirkung und müssen erst in nationales Recht umgesetzt werden.

Aber das wird schon so kommen.
 
Es ist vermutlich auch nur eine Frage der Zeit, bis das Telekomunikationsgesetz geändert wird um konform zur EU-Richtlinie zu sein. Damit ist das Ganze wieder hinfällig.

Das Telekommunikationsgesetz ist sowieso ein zusammengefrickeltes Machwerk.
Laut einigen Kommentaren duerfte noch nicht mal die Vorhaltung(zur Gegenprüfung) von IPs zum Beispiel zur Erstellung von Statistiken (Webcounter) rechtmaessig sein.
 
Also dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis alle mal ein paar mal verklagt wurden und keine IPs mehr gespeichert werden.

Dürfte die Strafverfolgung leicht erschweren..

Ich bin ja eh dafür, jedem Bürger einen RFID-Chip zu implantieren, und dann 24/7 jegliche Bewegung aufzuzeichnen. Für die Strafverfolgung haben diese Daten mind. bis 50 Jahre nach dem Tot archiviert zu werden.
 
Ich meinte damit v.a. irgendwelchen Kinderpornokram, wenn die IPs nicht gespeichert werden dürfte das schwerer werden, diese Leute zu fassen. RFID hin oder her...:P
 
Ich meinte damit v.a. irgendwelchen Kinderpornokram, wenn die IPs nicht gespeichert werden dürfte das schwerer werden, diese Leute zu fassen. RFID hin oder her...:P

Solche Daten müssen natürlich in Zusammenhang gebracht werden, damit derjenige sofort identifiziert wird. Onilne-Überwachung der IP, zusammen mit dem zur IP gehörenden Anschluss, dem Rechner und durch RFID erfasst, wer gerade davor sitzt, identifiziert sofort den Straftäter. Dann sind auch keine langen Ermittlungen mehr notwendig, er wurde ja auf frischer Tat ertappt. So kann jeder Täter quasi schon bei Bereitstellung von verbotenem oder geschütztem Material verhaftet werden.
 
Solche Daten müssen natürlich in Zusammenhang gebracht werden, damit derjenige sofort identifiziert wird. Onilne-Überwachung der IP, zusammen mit dem zur IP gehörenden Anschluss, dem Rechner und durch RFID erfasst, wer gerade davor sitzt, identifiziert sofort den Straftäter. Dann sind auch keine langen Ermittlungen mehr notwendig, er wurde ja auf frischer Tat ertappt. So kann jeder Täter quasi schon bei Bereitstellung von verbotenem oder geschütztem Material verhaftet werden.
da bleibt einem das lachen glatt im halse stecken. denn ich befürchte, dass das in den nächsten 50 jahren realität wird. *suspect*
 
Du denkst echt das dauert noch 50 Jahre ?
Da müssen wir alle aber umdenken und nicht weiter solche Politiker in Ämter heben wie momentan.
Datenschutz ist in DE doch mitlerweilen ein Frmdwort, zumindest für Behörden und Strafverfolgung.

Gruß
ComP
 
da bleibt einem das lachen glatt im halse stecken. denn ich befürchte, dass das in den nächsten 50 jahren realität wird. *suspect*
Du bist ja sehr optimistisch, uns noch 50 Jahre zu geben. Technisch machbar ist das alles bereits jetzt, ist nur eine finanzielle Frage, um das auch komplett umzusetzen. Aber dank MWSt.-Erhöhung ist ja gerade überflüssiges Geld in der Kasse, was ausgegeben werden will (mal ein paar Promille von den 1,5 Billiarden Schulden abzubauen lohnt ja eh nicht).
 
Erschreckend, dass letztens der sächsische(?) Datenschutzbeauftragte auf einer Veranstaltung zum Thema Datenschutz auf die Frage eines Besuchers nach dem Stand Deutschlands im europäischen Vergleich meinte, dass der Datenschutz in Deutschland noch mit am besten sei. Im europäischen Ausland sieht es also noch schlimmer aus als bei uns.:P
 
Du bist ja sehr optimistisch, uns noch 50 Jahre zu geben.
"in den nächsten 50 jahren" impliziert, dass uns das auch schon morgen erwarten kann. grundsätzlich bin ich da eher pessimistisch. und meine wahlentscheidungen wird dieses thema garantiert mehr beeinflussen als alle anderen themen.
 
Du denkst echt das dauert noch 50 Jahre ?
Da müssen wir alle aber umdenken und nicht weiter solche Politiker in Ämter heben wie momentan.
Datenschutz ist in DE doch mitlerweilen ein Frmdwort, zumindest für Behörden und Strafverfolgung.

Gruß
ComP


Nein, kein Fremdwort. Es ist ein NoGo, ein Abschitt auf der Achse des Bösen.
 
Alle 3 Oppositionsparteien setzen sich imo für den Datenschutz ein nur blöd das sie sowenig gewählt haben.
 
In absehbarer Zeit wird eh die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ratifiziert, damit hat sich das dann wieder mit dem Datenschutz.8-(

/EDIT: @kuppi: Ätsch, schon wieder. *buck*


Wenn nicht vorher unsere regierende FDJ-Kreispropagandistin mal eben schnell mit der überwältigenden Mehrheit der NED das GG den Bedürfnissen ihren Regierens anzupassen gedenkt.
Das ist also sicher nur eine (kurze) Frage der Zeit, bis das terrortechnisch wieder ins Lot gebracht worden ist.


NED: [Neoliberale Einheitspartei Deutschlands - ähnelt sehr ihrem großen Vorbild, der SED, nur handelt es sich diesmal um einen freiwilligen Zusammenschluß (ohne finanzielle Absichten) aus Grüne, SPD, CDU/CSU, FDP zur NED und zum Zwecke der kontrollierte Balance und Aufrechterhaltung der Macht, Abfangen unangenehmer Eigenschaften von Demokratie wie Abwahl und damit Mach- und Bereicherungsverlust, Verantwortung für Wahlprogramme, ergo: Entkoppelung des jeweiligen Macht- und Gewinnstatus von den Schwankungen und Konsequenzen des [lästigen] Wählerwillens]
 
Ich bin ja eh dafür, jedem Bürger einen RFID-Chip zu implantieren, und dann 24/7 jegliche Bewegung aufzuzeichnen. Für die Strafverfolgung haben diese Daten mind. bis 50 Jahre nach dem Tot archiviert zu werden.
Mielke hätte es nicht besser sagen können. Wenn ich daran denke, über welche Stasi-Stümpereien sich dieser Staat schon aufgeregt hat. *lol*

Die Stasi hat ja wirklich noch Briefe manuell geöffnet und wieder zugeklebt *rofl*
 
Bevor hier Missverständnisse aufkommen, muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Überschrift der News schlechterdings falsch ist. Der BGH hat nicht gegen die Speicherung von Verbindungsdaten entschieden!

Der BGH hat einzig und allein die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Landgericht als unzulässig zurückgewiesen. Dies, weil die zur Zeit noch erforderliche Beschwer der Beklagten von mehr als 20.000 € nicht dargelegt worden war. Er hat damit gerade nicht entschieden, ob das Urteil des Landgerichts Darmstadt richtig ist. Mit anderen Worten: Das Urteil des Landgerichts könnte so falsch wie sonst nur was sein, es musste aus formalen Gründen trotzdem rechtskräftig werden und der BGH konnte nicht selbst in der Sache entscheiden.

Wenn Frau Leutheusser-Schnarrenberger allen Ernstes behauptet: "Die Entscheidung des BGH sagt unmissverständlich, dass die Vorratsdatenspeicherung unter den gegebenen rechtlichen Voraussetzungen nicht rechtmäßig ist", redet sie wissentlich Unsinn.

Den Beschluss des BGH kann jeder nachlesen und auch als Laie verstehen:

http://www.kein1984.de/bgh-entscheidung.pdf

Im Ergebnis hat sich durch den Beschluss des BGH gar nichts geändert. Es gibt das Urteil des Landgerichts Darmstadt. Nicht mehr und nicht weniger. Auch wenn das Urteil IMHO richtig ist, schließt es nicht aus, dass ein anderes Gericht anders entscheidet. Von kommenden Gesetzesänderungen ganz abgesehen.
 
Mielke hätte es nicht besser sagen können. Wenn ich daran denke, über welche Stasi-Stümpereien sich dieser Staat schon aufgeregt hat. *lol*

Die Stasi hat ja wirklich noch Briefe manuell geöffnet und wieder zugeklebt *rofl*

Ich glaube, die meisten verstehen das falsch, wenn sich unsere Politiker über Stasi-Methoden aufregen. Die meinen dabei nicht das dass, sondern das wie. Wie du ja schon treffend bemerkt hast, war das reichlich rückständig. Nein, da müssen schon "ordentliche" Verfahren her.
 
Alle 3 Oppositionsparteien setzen sich imo für den Datenschutz ein nur blöd das sie sowenig gewählt haben.

Das bleibt so lange so, solange die keiner wählt. Was denkst du, wenn die in die Regierung kommen, wird es immer noch so sein? Rofl, du bist dem Stimmenfang aufgesessen. Politiker sind Fähnchen im Wind, womit sich am meisten Stimmen fangen lassen ist Programm.

Fex

@Topic

dabongolo hat es auf den Punkt gebracht.
 
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