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Abmahnung des Supernature-Forums: Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg
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Bereits im März des letzten Jahres <a href="http://www.planet3dnow.de/cgi-bin/newspub/viewnews.cgi?category=1&id=1142689336">berichteten wir</a> über die Abmahnung gegen den Forenbetreiber des Supernature-Forums, Martin Geuß. Ein Mitglied seines Forums hatte nach Meinung des Abmahners verleumnderische bzw. beleidigende Beiträge über dessen Luftrettungs-Vermittlungs-Firma veröffentlicht. Die <a href="http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/70241" target="b">Begründung für die Abmahnung</a> lieferte ein <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982" target="b">Urteil des Hamburger Landgerichts</a> gegen den Heise-Verlag, wonach ein Forenbetreiber kenntnisunabhängig für veröffentlichte Beiträge zu haften habe.
Das Urteil gegen den Heise-Verlag wurde zwischenzeitlich durch das OLG Hamburg als höhere Instanz <a href="http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/77377" target="b">abgeändert</a>, d.h. "eine spezielle Überwachungspflicht des Betreibers dann für angemessen [zu halten ist], wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat".
Martin Geuß ging gegen die aus seiner Sicht unberechtigte Abmahnung mittels einer "Negativen Feststellungsklage gegen unberechtigte Abmahnung" vor und beauftragte die Kanzlei Dr. Bahr für ihn tätig zu werden.
Nach mehrmaligen Verschiebungen der Hauptverhandlung fand diese nun am 19.01.2007 vor dem Hamburger Landgericht statt, verlief jedoch für Geuß nicht zufriedenstellend. Das Gericht betrachtete fünf von sechs beanstandeten Äußerungen als von der Meinungsfreiheit gedeckt an und schlug die letzte Äußerung betreffend vor, dass Geuß eine Unterlassungserklärung abgibt.
Auf die Frage, ob ein Forenbetreiber auch ohne Kenntnis für in seinem Forum veröffentlichte Beiträge hafte, komme es, so das Gericht, im vorliegenden Fall nicht an. Nach Ansicht des Gerichts hafte ein Forenbetreiber, der selbst aktiv postet, für alle in seinem Forum veröffentlichten Beiträge. Sollte eine Filterung von Beiträgen nicht möglich sein, so müsse jeder Beitrag vorab manuell kontrolliert werden.
Vor diesem Hintergrund lehnte Geuß die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.
<b>Links zum Thema:</b><ul><li><a href="http://dr-bahr.com/news/news_det_20070120113406.html" target="b">Bericht von Dr. Bahr</a></li><li><a href="http://www.supernature-forum.de/vbb/boardsofa/63113-wir-wurden-abgemahnt-aktuelle-info-nach-der.html#post602155" target="b">Bericht von Martin Geuß</a></li><li><a href="http://www.fixmbr.de/justizskandal-hamburger-gericht-bejaht-kompletthaftung-fuer-webseitenbetreiber/" target="b">Bericht eines Prozessbeobachters</a></li></ul>
Das Urteil gegen den Heise-Verlag wurde zwischenzeitlich durch das OLG Hamburg als höhere Instanz <a href="http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/77377" target="b">abgeändert</a>, d.h. "eine spezielle Überwachungspflicht des Betreibers dann für angemessen [zu halten ist], wenn dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert hat".
Martin Geuß ging gegen die aus seiner Sicht unberechtigte Abmahnung mittels einer "Negativen Feststellungsklage gegen unberechtigte Abmahnung" vor und beauftragte die Kanzlei Dr. Bahr für ihn tätig zu werden.
Nach mehrmaligen Verschiebungen der Hauptverhandlung fand diese nun am 19.01.2007 vor dem Hamburger Landgericht statt, verlief jedoch für Geuß nicht zufriedenstellend. Das Gericht betrachtete fünf von sechs beanstandeten Äußerungen als von der Meinungsfreiheit gedeckt an und schlug die letzte Äußerung betreffend vor, dass Geuß eine Unterlassungserklärung abgibt.
Auf die Frage, ob ein Forenbetreiber auch ohne Kenntnis für in seinem Forum veröffentlichte Beiträge hafte, komme es, so das Gericht, im vorliegenden Fall nicht an. Nach Ansicht des Gerichts hafte ein Forenbetreiber, der selbst aktiv postet, für alle in seinem Forum veröffentlichten Beiträge. Sollte eine Filterung von Beiträgen nicht möglich sein, so müsse jeder Beitrag vorab manuell kontrolliert werden.
Vor diesem Hintergrund lehnte Geuß die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab.
<b>Links zum Thema:</b><ul><li><a href="http://dr-bahr.com/news/news_det_20070120113406.html" target="b">Bericht von Dr. Bahr</a></li><li><a href="http://www.supernature-forum.de/vbb/boardsofa/63113-wir-wurden-abgemahnt-aktuelle-info-nach-der.html#post602155" target="b">Bericht von Martin Geuß</a></li><li><a href="http://www.fixmbr.de/justizskandal-hamburger-gericht-bejaht-kompletthaftung-fuer-webseitenbetreiber/" target="b">Bericht eines Prozessbeobachters</a></li></ul>
titan
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so viel zur Meinungsfreiheit in unserem Land
Bald wird anscheinend alles erst zensiert-ob das die Nachkommen der Stasi sind
Eigentlich isses net mehr lustig,sondern zum kotzen,was bei uns abgeht.
Man ist ja sogar mit einer privaten Homepage schon mit einem Fuß in der Gerichtstüre
Bald wird anscheinend alles erst zensiert-ob das die Nachkommen der Stasi sind
Eigentlich isses net mehr lustig,sondern zum kotzen,was bei uns abgeht.
Man ist ja sogar mit einer privaten Homepage schon mit einem Fuß in der Gerichtstüre
Yeba
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Nach Ansicht des Gerichts hafte ein Forenbetreiber, der selbst aktiv postet, für alle in seinem Forum veröffentlichten Beiträge
Welcher Forenbetreiber postet nicht selber ? Was ist mit eingesetzten Mods ?
Das kann ja wieder "spannend" werden, das mit den Abmahnen kenne ich als Betreiber nur zu gut ... und natürlich poste ich ins eigene Forum
Brutus5000
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Ist das das endgültige Urteil oder geht es in einer höheren Instanz weiter?
So langsam aber sicher geht durch diese Art von Rechtssprechung jegliche Form von öffentlichem Meinungsaustausch den Bach runter. Es wird immer schwarze Schafe geben, die ihre Freiheit dazu nutzen, andere Leute zu beleidigen, verleumden was auch immer. Und man sollte meinen, dass diese durch Akzeptierung der Forenregeln selbst für ihr Verhalten verantwortlich sind.
So langsam aber sicher geht durch diese Art von Rechtssprechung jegliche Form von öffentlichem Meinungsaustausch den Bach runter. Es wird immer schwarze Schafe geben, die ihre Freiheit dazu nutzen, andere Leute zu beleidigen, verleumden was auch immer. Und man sollte meinen, dass diese durch Akzeptierung der Forenregeln selbst für ihr Verhalten verantwortlich sind.
OmaKuschel
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Da hilft nur eines:
Einen Server auf irgendeiner Südseeinsel anmieten, weit Weg von Deutschland, der EU und evtl. noch den USA!
Genauso schwachsinnig wie die Haftung für den eigenen Internetanschluss, wenn man ihn der Öffentlichkeit per offenem WLAN zur Verfügung stellt...
Ich möchte nicht wissen, wieviele ungesicherte DECT-Basisstationen bei den Leuten herumstehen, welche man auch "missbräuchlich" verwenden könnte.
Aber in Deutschland wird ja gerne mit zweierlei Maß gemessen. Unschuldige werden verurteilt, oder zumindest zu Unterlassungszahlungen gezwungen, während die großkopferten Wirschaftskriminellen sich gegen eine vergleichsweise lächerliche Summe freikaufen können!
Gestern bei ARD-Ratgeber Recht:
Eine Hausdurchsuchung (vom Richter angeordnet!), weil der Verdacht bestand (warum weiß keiner!), eine Familie hätte ein (ironisch formuliertes) Kündigungsschreiben des Nachbarn an dessen Arbeitgeber geschickt!
--> reine Willkür, die Unverletzlichkeit der Wohnung wegen eines läppischen, nichtmal ernst zu nehmenden Briefes mit Füßen getreten!
Und da soll man sich noch wegen solcher Urteile zu Foren wundern
Einen Server auf irgendeiner Südseeinsel anmieten, weit Weg von Deutschland, der EU und evtl. noch den USA!
Genauso schwachsinnig wie die Haftung für den eigenen Internetanschluss, wenn man ihn der Öffentlichkeit per offenem WLAN zur Verfügung stellt...
Ich möchte nicht wissen, wieviele ungesicherte DECT-Basisstationen bei den Leuten herumstehen, welche man auch "missbräuchlich" verwenden könnte.
Aber in Deutschland wird ja gerne mit zweierlei Maß gemessen. Unschuldige werden verurteilt, oder zumindest zu Unterlassungszahlungen gezwungen, während die großkopferten Wirschaftskriminellen sich gegen eine vergleichsweise lächerliche Summe freikaufen können!
Gestern bei ARD-Ratgeber Recht:
Eine Hausdurchsuchung (vom Richter angeordnet!), weil der Verdacht bestand (warum weiß keiner!), eine Familie hätte ein (ironisch formuliertes) Kündigungsschreiben des Nachbarn an dessen Arbeitgeber geschickt!
--> reine Willkür, die Unverletzlichkeit der Wohnung wegen eines läppischen, nichtmal ernst zu nehmenden Briefes mit Füßen getreten!
Und da soll man sich noch wegen solcher Urteile zu Foren wundern
poststelle@lg.justiz.hamburg.de
widersprüche bitte hier hin, es kann nicht sein, das solche an der realität vorbeigehenden urteile geduldet werden...
widersprüche bitte hier hin, es kann nicht sein, das solche an der realität vorbeigehenden urteile geduldet werden...
algeron
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Bitte nicht! Es handelt sich hier noch nicht um das Urteil! Das Urteil soll Anfang März veröffentlicht werden. Dann kann man sich überlegen, was man macht.poststelle@lg.justiz.hamburg.de
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Und das soll was bringen? Als deutscher Staatsbürger haftest du nach deutschem Recht, egal wo dein Server steht, oder egal wo der Server steht, auf dem du irgendwelche Beleidigungen etc. hinterlässt.
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Das hilft nicht wirklich, da der Betreiber immer noch nach deutschem Recht belangt werden kann.
Sollte dies in der Rechtssprechung Realitaet werden, duerfte man sich auf einige Aenderungen einstellen.
dann werden die forenbetreiber zukünftig nicht mehr selbst posten und sowas wie moderatoren werden abgeschafft. in einem völlig unmoderierten forum muss der betreiber ja afaik erst einschreiten, wenn er von einem beanstandeten posting kenntnis nimmt. da fährt man also wahrscheinlich mit einem unmoderierten forum a'la heise besser.Sollte dies in der Rechtssprechung Realitaet werden, duerfte man sich auf einige Aenderungen einstellen.
algeron
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Ich denke er spielt darauf an, dass sich die Identität nicht/schlechter feststellen lässt.Das hilft nicht wirklich, da der Betreiber immer noch nach deutschem Recht belangt werden kann.
Andere Gerichte sehen die Sache aus unserer Sicht positiver: ForenhaftungSollte dies in der Rechtssprechung Realitaet werden, duerfte man sich auf einige Aenderungen einstellen.
Ich frage mich nur, ob das die gleiche Kammer ist, die auch das Urteil gegen den Heise-Verlag zu vertreten hat . Die sind vom OLG letztlich auch korrigiert worden.
Neo
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dann werden die forenbetreiber zukünftig nicht mehr selbst posten und sowas wie moderatoren werden abgeschafft. in einem völlig unmoderierten forum muss der betreiber ja afaik erst einschreiten, wenn er von einem beanstandeten posting kenntnis nimmt. da fährt man also wahrscheinlich mit einem unmoderierten forum a'la heise besser.
Oh jaa...toll.... Es ist zum heulen
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da fährt man also wahrscheinlich mit einem unmoderierten forum a'la heise besser.
Wieso ist das unmoderiert? Da werden doch auch Benutzer gesperrt.
unmoderiert heisst in dem fall wohl, dass die betreiber des forums afaik nicht aktiv am forengeschehen teilnehmen und nur nach meldung zu beanstandener beiträge und user aktiv werden.Wieso ist das unmoderiert? Da werden doch auch Benutzer gesperrt.
Saulus
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Fortunes
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Ergo läuft das Forum auf den Namen meiner Schwester, die sonstwo wohnt. Sie weiß davon, und ist offiziell nur Betreiberin, weil sie bspw. den Webspace inkl. Datenbank zur Verfügung sellt. Da sie selbst nie in dem Forum postet oder unterwegs ist, wäre das Problem somit aus der Welt.Nach Ansicht des Gerichts hafte ein Forenbetreiber, der selbst aktiv postet, für alle in seinem Forum veröffentlichten Beiträge.
Was ein hohles Gefasel der Richter, die haben keinen blassen Schimmer, worüber sie urteilen.
viajero loco
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Ergo läuft das Forum auf den Namen meiner Schwester, die sonstwo wohnt. Sie weiß davon, und ist offiziell nur Betreiberin, weil sie bspw. den Webspace inkl. Datenbank zur Verfügung sellt. Da sie selbst nie in dem Forum postet oder unterwegs ist, wäre das Problem somit aus der Welt.
Was ein hohles Gefasel der Richter, die haben keinen blassen Schimmer, worüber sie urteilen.
genau das hab ich auch gedacht... damit wäre man doch aus dem schneider, oder?
Stefan Payne
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Auf die Frage, ob ein Forenbetreiber auch ohne Kenntnis für in seinem Forum veröffentlichte Beiträge hafte, komme es, so das Gericht, im vorliegenden Fall nicht an. Nach Ansicht des Gerichts hafte ein Forenbetreiber, der selbst aktiv postet, für alle in seinem Forum veröffentlichten Beiträge. Sollte eine Filterung von Beiträgen nicht möglich sein, so müsse jeder Beitrag vorab manuell kontrolliert werden.
Das Problem ist, das einige Richter keinen Plan von dem haben worüber sie urteilen, wenn jemand weiß, was ein Forum ist und wie es funktioniert, würde er kaum solch ein beklopptes Urteil verfassen.
Und eben genau das ist das Problem an unseren Richtern, die haben meist garkeinen Plan...
Aber ein Online Gerichtshof wäre auch wiederum bescheuert...
OmaKuschel
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- Samsung F1 750GB 32MB @ Cooltek Disk Silencer
- Optisches Laufwerk
- LG GH20NS15
- Soundkarte
- Onboard ALC889A
- Gehäuse
- Sharkoon Rebel 9 Economy schwarz
- Netzteil
- beQuiet 450W Straight Power
- Betriebssystem
- Windows Vista Prof. x64 & Ubuntu 9.04 x64
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- Verschiedenes
- Multi-Cardreader , 2x Scythe Slipstream 120mm 800rpm Front , 1x Scythe Slipstream 120mm 800rpm Front
Ich denke er spielt darauf an, dass sich die Identität nicht/schlechter feststellen lässt.
Andere Gerichte sehen die Sache aus unserer Sicht positiver: Forenhaftung
Ich frage mich nur, ob das die gleiche Kammer ist, die auch das Urteil gegen den Heise-Verlag zu vertreten hat . Die sind vom OLG letztlich auch korrigiert worden.
Genau das meinte ich!
Woher sollen die deutschen Behörden denn wissen wer das Forum betreibt, wenn es im Ausland gehostet wird?
Und zu den unterschiedlichen Urteilen: Also ist es wohl doch wieder mal ein großes Glücksspiel, je nachdem an welchen Richter man gelangt. Von "Freispruch" bis "in allen Fällen schuldig" ist wohl alles möglich!
Aber wir wissen ja:
Auf hoher See und vor Gericht...
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