Fernabsatzgesetz

chris22

Commander
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Hallo,
ich will gemäß Fernabsatzgesetz eine Bestellung bei Mindfactory widerrufen
(>14 Tage), habe aber in deren AGB´s folgendes gefunden:

"Ersatzansprüche erheben wir insbesondere bei Prozessoren [...] mindestens in der Höhe des Preisverfalles, zumal diese Artikel einem ständigen Preisverfall unterliegen. "

Ist so eine Klausel nicht unwirsam?
Ich habe weiterhin festgestellt, dass die auch die Portokosten nicht ersetzen, was kann man dagegen tun? Auf email´s reagieren die nicht 8-(
 
Ich denke, die Klausel ist unwirksam.
Haste schon bezahlt?
 
hallo leute!

habe letztens eine bestellung (u.a. prozzi) bei mindfactory widerrufen!

habe dann die nachnahme mit hinweis auf auftragsstornierung abgelehnt!

war kein prob! und kohle wollten die auch keine!


thx & cu

troublemaker 8)
 
Original geschrieben von chris22
Hallo,
ich will gemäß Fernabsatzgesetz eine Bestellung bei Mindfactory widerrufen
(>14 Tage), habe aber in deren AGB´s folgendes gefunden:

"Ersatzansprüche erheben wir insbesondere bei Prozessoren [...] mindestens in der Höhe des Preisverfalles, zumal diese Artikel einem ständigen Preisverfall unterliegen. "

Ist so eine Klausel nicht unwirsam?
Ich habe weiterhin festgestellt, dass die auch die Portokosten nicht ersetzen, was kann man dagegen tun? Auf email´s reagieren die nicht 8-(

Hast du die Ware denn schon oder nicht?

So wie ich es verstehe hast du diese schon, deine > 14Tage heisst das du diese schon länger als 14 Tage hast? Oder meinst du damit das du seit 14 Tage auf Ware wartest und diese nicht bekommst?

Die Klausel mit den Ersatzansprüchen würde ich auch mal als unwirksam ansehen.
 
hallo leute!

so wie ich das sehe, ist das "Fernabsatzgesetz" seit 01.01.02 nicht mehr gültig!

die ganzen §en sind mit im BGB aufgegangen!!

oder sehe ich das etwa falsch?


thx & cu

troublemaker 8)
 
Heisst das, das dass Fernabsatzgesetz ersatzlos gestrichen wurde?

Das heißt ja auch, das ich Sachen, die ich irgendwo bestelle jetzt nur noch zurückgeben kann, wenn der Händler mir das in seinen AGB ausdrücklich erlaubt.

Gibt es wirklich keine Cahnce mehr, vom Vertrag zurückzutreten, wenn mir das bestellte nicht gefällt?

Das ist doch Nepp, und ein riesen Nachteil für den Käufer???
 
@Marcel 77: Ist nicht so, das Fernabsatzgesetz gibt es weiter, nur nicht als seperates Gesetz, es steht jetzt genau wie das AGB-Gesetz im BGB drin (ab 1.1.2002), hab leider noch keine Nachlieferung, sonst würde ich dir die §§ mal mitteilen, kannst mir ja mailen, bekommst sie dann, wenn ich das aktuelle Gesetz nachgeheftet habe; also nix mit Nepp!!
 
hallo leute!

was muss ich nach BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen und erfolgert rücksendung für eine frist zur rückerstattung des kaufpreises tolerieren?

kann ich z.b. die ware nicht per post o.ä., sondern persönlich zurückführen und eine sofortige kaufpreiserstattung z.b. per v-scheck o.ä. fordern?

kurz und gut, wie lange muss ich auf meine kohle warten, ohne das der verkäufer gegen die guten sitten oder geltendes recht verstösst?


ziemlich nervig das ganze! :]


thx & cu

troublemaker 8)

auf kriegspfad 8-(
 
Also @Troublemaker: Der Rücktritt läuft nicht!! über § 355 BGB sondern über § 361a BGB; und zur Frist für die Rückerstattung: 30 Tage hat der Händler Zeit (§ 284 Abs.3 S.2 BGB) dir dein Geld zukommen zu lassen, sonst ist er in Verzug und du kannst für die Knete Schadensersatz und Verzugszinsen verlangen; zumindest war das bis zum 31.12.2001 so, die neuen Gesetze hab ich noch nicht

Viel Erfolg mit dem Sack!!!;
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo!

@ TommySZB:

seit 01.01.02 ist § 361 BGB entfallen und § 355 BGB betrifft das Widerrufsrecht !

und was mach ich wenn der händler nach meiner warenrückgabe innerhalb der 30-tage-frist pleite geht?

dann guck ich in die röhre!

gibt es nicht irgendeinen kniff oder druckmittel, wie ich mein geld sofort verlangen kann?



thx & cu

troublemaker 8)
 
Und wieder schlauer...

Ist im oberen Teil

"Das seit dem 30.06.2002 gültige Fernabsatzgesetz gilt weiter, wurde aber in das BGB integriert"

30.06.2002 ein Fehler, oder verstehe ich den Satz einfach nicht?

Und wo steht den geschrieben, für was dieses Wiederrufsrecht gilt. Im Text steht ja nur, das es für die Sachen gilt für die es gilt!?!?!?!?!?!?!?!?!?!?!?
 
@Troublemaker: OK, hattest Recht, der alte § 361a ist jetzt § 355 BGB, ich hab nachgeschaut; wenn der Händler während der Frist pleite geht, bekommst du nur einen Teil deines Geldes zurück, das läuft dann über Insolvenzrecht
@marcel 77: es ist seit 1.1.2002 im BGB drin, war sicher ein Fehler, gegolten hats seit 2000; Geltung hat es für Verbraucherverträge, also zwischen nem Händler und einem Verbaucher, wenn eine räumliche Entfernung vorliegt, du also per Telefon/fax/Internet bestellst
 
Danke, schon ein interessantes Thema das ganze!!!

Und der Verkäufer kann sich da nicht irgendwie rauswinden?

Wo wir gerade dabei sind: Nach altem Recht waren es ja min. 6 Monate Gewährleistung. Musste ich mich dann vom Händler bei einem defekt damit vertrösten lassen, das er die Ware zum Händler schickt? Theoretisch hab ich doch Ansprüche gegen den Händler und nicht gegen den Hersteller? Was der Händler dann mit dem kaputten Teil macht, kann doch nicht mein Problem sein?

Wieviel Zeit muss ich dem Händler denn dann zur Nachbesserung lassen?

Man ist ja schon bedacht, sein Zeug so schnell wie möglich wiederzubekommen
 
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