Bundespräsident unterzeichnet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

pipin

Administrator
Teammitglied
Mitglied seit
16.10.2000
Beiträge
24.368
Renomée
9.694
Standort
East Fishkill, Minga, Xanten
  • SIMAP Race
  • QMC Race
  • RCN Russia
  • Spinhenge ESL
  • Docking@Home
  • BOINC Pentathlon 2019
  • SETI@Home Intel-Race II
  • THOR Challenge 2020
  • BOINC Pentathlon 2021
  • BOINC Pentathlon 2023
Der Aussage eines Sprechers des Bundespräsidialamtes zufolge hat Bundespräsident Köhler das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet, da trotz eingehender Prüfung keine verfassungsrechtlichen Bedenken aufgekommen wären.

Angesichts der starken Kritik an dem Gesetz und der bereits angekündigten zahlreichen Verfassungsbeschwerden scheint dies allerdings nicht ganz nachvollziehbar. Bereits im letzten Jahr hatte der Bundespräsident unter anderem dem Verbraucherinformationsgesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken die <a href="http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Koehler-Verbraucherinformationsgesetz;art122,1873714" target="b">Unterzeichnung verweigert</a>. Diese bezogen sich allerdings auf die gesetzgebende Zuständigkeit von Bund und Ländern, also eine formaljuristische Angelegenheit. Das Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung greift aber laut Kritikern unverhältnismäßig in die informelle Selbstbestimmung der Bundesbürger ein und ist somit in seiner Wirkung gegen einzelne Menschenrechte und das Grundgesetz gerichtet.

Einige Politiker haben angekündigt gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen. Weiter ist da der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der zusammen mit weit über 25.000 Beschwerdeführern eine Verfassungsbeschwerde einlegen wird.

Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik hat mit der 150-seitigen Beschwerdeschrift darüber hinaus beantragt, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch einstweilige Anordnung sofort auszusetzen, da sie ansonsten am 1. Januar 2008 in Kraft treten würde.

<blockquote>"Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 32 BVerfGG) ist begründet, weil eine systematische, verdachtslose Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat mit den Grundrechten des Grundgesetzes offensichtlich unvereinbar ist."</blockquote>
In der Beschwerdeschrift wird unter anderem Bezug genommen auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu diesem Thema.

<b>Quelle:</b> <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/180/55/lang,de/" target="b">Bundespräsident unterzeichnet, über 25.000 wollen klagen</a>
 
Da geht unsere Freiheit flöten, vielen Dank Herr Köhler :]

Und so einer nennt sich Repräsentant der deutschen Bevölkerung, super gemacht Herr Köhler, wir sind stolz auf Sie :]

Wie hiess es am Anfang ihres Amtsantritts, "im Namen des deutschen Volkes" , Herr Köhler, mit der Unterzeichnung des Gesetzes haben Sie ein Eigentor geschossen und bei mir sind Sie unten durch, vielen Dank Bundespräsident Herr Köhler :]

So kann man auch die deutsche Bevölkerung hinter gehen, haben Sie gut gemacht Herr Köhler :]

Ihnen ist nicht bewusst, das die Freiheit in Deutschland auf Grund vom "Terrorismus" flöten geht. Dieser "Terrorscheiss" wird doch nur als Vorwand genommen um so schnell wie möglich Gesetze durch zu boxen.

Herr Schäuble, Frau Merkel und jetzt Herr Köhler (dazu noch Herr Kauder, Herr Beckstein und Herr Bolbach, ich glaub so heisst der Kerl oder?) ihr seit die Schande der Nation, ihr nennt euch Politiker? Ihr seit einfach nur betrüger und Lügner ohne Ende, mein Vertrauen und meine Stimme bei der nächsten Wahl habt ihr hiermit nicht mehr verdient.

Gruß PSYCHO
 
Die Häufigkeit in der das Bundesverfassungsgericht in letzter Zeit angerufen wird, zeigt wie weit her es mit dem Demokratieverständnis unserer Regierung und Politiker es doch ist.

Leider ist auch das BverfG oftmals sehr zögerlich, was klares Einschreiten gegen Grundrechtsverletzungen angeht.

Ich bin einer der 25.000. Viel Hoffnung mache ich mir trotzdem nicht. Durchschnittlich 2,5% aller Verfassungsbeschwerden sind erfolgreich...
 
Also der Bundespräsident ist hier die völlig falsche Anlaufstelle für Kritik, auch wenn das so schön einfach erscheint. Der Bundespräsident darf Gesetze nur bei Formfehlern ablehnen, ansonsten hat er das Ding zu unterschreiben, er kann nicht anfangen, selber Politik zu machen. Die gesetzgebende Gewalt hat der Bundestag, also sollte man die Kritik an irgendwelchen Gesetzen an die Abgeordneten richten (und schließlich gibt es noch sowas wie Bundestagswahlen).
 
was, nur etwas mehr als 25.000 wollen klagen?!? Dann ist das Ganze offenbar nur halb so wild....
 
... Der Bundespräsident darf Gesetze nur bei Formfehlern ablehnen, ansonsten hat er das Ding zu unterschreiben, er kann nicht anfangen, selber Politik zu machen. Die gesetzgebende Gewalt hat der Bundestag, also sollte man die Kritik an irgendwelchen Gesetzen an die Abgeordneten richten (und schließlich gibt es noch sowas wie Bundestagswahlen).
Richard Weizecker hat es durchaus immer wieder mal verstanden Gesetze so lange auf die lange Bank zu schieben, dass er dadurch sehr wohl Politik machte ... hat nur eben nicht jeder dicke Eier dafür.

Ansonsten sollte man nicht zu viel Hoffnung an einen Bundespräsidenten haben, der eben durch jene Kopfwackler, Handhochheber und Gehirnakrobaten* in sein Amt gewählt wurde ...

* = Einige Sozialdemokraten stimmten dem Gesetz zu, weil es ihrer Meinung nach Grundgesetzwidrig sei ... und sowieso demnach irgendwann vom Verfassungsgericht einkassiert wird ... Jaaah so sieht die parlamentarische Verantwortung eines gewählten Volksvertreter aus ...

MFG Bobo(2007)
 
Richard Weizecker hat es durchaus immer wieder mal verstanden Gesetze so lange auf die lange Bank zu schieben, dass er dadurch sehr wohl Politik machte ... hat nur eben nicht jeder dicke Eier dafür.

Ansonsten sollte man nicht zu viel Hoffnung an einen Bundespräsidenten haben, der eben durch jene Kopfwackler, Handhochheber und Gehirnakrobaten* in sein Amt gewählt wurde ...

* = Einige Sozialdemokraten stimmten dem Gesetz zu, weil es ihrer Meinung nach Grundgesetzwidrig sei ... und sowieso demnach irgendwann vom Verfassungsgericht einkassiert wird ... Jaaah so sieht die parlamentarische Verantwortung eines gewählten Volksvertreter aus ...

MFG Bobo(2007)


Und für Wahlen sollen ja Wahlcomputer her, damit keiner mehr kontrollieren kann.

Es ist einfach nur wiederlich was in diesem "Freien" Land abgeht.

Leider wid über das Thema in den Nachrichten nicht oder nur am Rande was gesendet, würde die Berichterstattung sich ein wenig mehr auf solche Sachen konzentrieren und auch Klartext reden, sähe die Sache wohl anders aus.
 
Leider wid über das Thema in den Nachrichten nicht oder nur am Rande was gesendet, würde die Berichterstattung sich ein wenig mehr auf solche Sachen konzentrieren und auch Klartext reden, sähe die Sache wohl anders aus.
Undemokratische Vorgänge gehören in der Berichterstattung nach Asien, Afrika oder Südamerika, das weißt du doch. :P
 
was, nur etwas mehr als 25.000 wollen klagen?!? Dann ist das Ganze offenbar nur halb so wild....
DAS und nur DAS ist das größte Problem, die Leute sind sich gar nicht bewußt darüber, was da gerade passiert und abläuft...

Naja, mir egal, ich hab ja nix zu verbergen^^ :-X

Dieser, mein PC wird ab heute verrammelt und verriegelt, hier geht ab sofort nix mehr unverschlüßelt irgendwo hin
 
Zuletzt bearbeitet:
Traue den Medien ebend nie weiter als du sie schmeissen kannst....nicht umsonst ist eine der wichtigsten Waffen die Propaganda......
 
Nach demokratischen Prinzipien werden wir schon einige Zeit nicht mehr regiert. Nun haben die demokratisch gewählten "Volksvertreter" die Hosen runtergelassen.
Leider interessiert es offensichtlich die Massenmedien nicht übermäßig, was hier vor sich geht.
Eine gewisse "Gleichschaltung" scheint hier zu wirken, und sei es in Form einer Selbstzensur.
Der Begriff steht natürlich in "", denn für diesen wird man ja wie für "Autobahn" inzwischen zum öffentlichen Bumann, wie wird aus informativen Sendung eines ehemalischen Sportreporters ja gelernt haben.
Das sind ja die wichtigen Dinge des Lebens... *noahnung**lol*
.
EDIT :
.

DAS und nur DAS ist das größte Problem, die Leute sind sich gar nicht bewußt darüber, was da gerade passiert und abläuft...

Naja, mir egal, ich hab ja nix zu verbergen^^ :-X

images
dir deine Meinung. Noch Fragen?
 
So ebnet man den weg für den nächsten Ösi-Verschnitt...
ein riesengrosses Problem ist in diesem Zusammenhang.... viele (oder gar die meisten) raunzen dass es kracht, tun aber nicht aktiv was dagegen. 25.000 - sorry aber das entlockt den meisten Politikern, wenn ueberhaupt, nur ein muedes Laecheln, und ist fuer manche sogar eine Bestaetigung fuer "gutes Arbeiten".
 
Wer dagegen aktiv *motz* werden will kann das am Montag, den 31.12.2007 in Hamburg tun.
Treffpunkt der Demo ist das Kaufhaus "Saturn", Eingang Mönckebergstraße, um 13 Uhr.

weitere Infos...
 
Also wenn hier fehlende Demokratie oder deren Untergang im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung beklagt wird, ist das ziemlich kurz gedacht. Woher wisst Ihr denn, dass eine Mehrheit gegen das Gesetzt ist?
Im Gegenteil: Es ist doch zu befürchten, dass die Mehrheit eher der Meinung ist, gut so, wer nichts zu verbergen hat, dem geschieht auch nichts.

Es geht doch gerade nicht um demokratische Mehrheiten. Es geht um den Schutz von unveräußerlichen Grundrechten auch und gerade gegenüber einer Mehrheit, die diese einschränken will. Darüber wird das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben und die Entscheidung wird von der Abwägung verschiedener grundrechtlich geschützter Rechtsgüter und der Auswirkungen des Gesetzes auf sie abhängen.

Wenn es in der News heißt, es sei nicht nachvollziehbar, dass der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat, ist das genauso wenig nachvollziehbar, wie einige verbale Ausfälle hier. Wie schon gesagt wurde, musste er das Gesetz unterschreiben. Er prüft grundsätzlich nur, ob das Gesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Das ist der Fall, denn der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz und es hat die nötigen Mehrheiten gefunden. Ob es individuelle Grundrechte unzulässig verletzt, ist nicht im Einzelnen von dem Bundespräsidenten zu prüfen. Allenfalls bei offensichtlich Grundrechte unzulässig verletzenden Gesetzten kann er die Unterschrift verweigern. Von der Möglichkeit soll und darf er aber nur in krassen Ausnahmefällen Gebrauch machen, denn er darf sich nicht die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts anmaßen.

Bei allem Verständnis für die Verärgerung über das Gesetz und die dahinter stehende Politik. Aus Unkenntnis gegen den Bundespräsidenten oder pauschal gegen andere Verfassungsorgane zu hetzen, wird weder der Demokratie noch dem Grundrechten verpflichteten Staat gerecht. Wartet ab, was das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Bisher hat es oft das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die informationelle Selbstbestimmung und den Schutz einer unbelasteten Kommunikation über Sicherheits- oder andere Interessen gestellt.

Und wenn es wider Erwarten das in diesem Fall nicht tun wird, ist das auch kein Grund, gleich die Demokratie und den Verfassungsstaat in Frage zu stellen. Zu dessen Wesen gehört es nunmal, dass man gelegentlich mit anderen Meinungen oder Interessen zurückstecken oder nach neuen Mehrheiten suchen muss. Eine gewisse Wertschätzung für die Möglichkeit, gegen eine Verletzung von Grundrechten ein Gericht mit der Macht des Bundesverfassungsgerichts anrufen und frei für eine Änderung der Mehrheiten eintreten zu können, dürfte angebracht sein. Das war weder in Deutschland immer selbstverständlich, noch ist es das im Rest der Welt.
 
So etwas ähnliches hatte bereits George Orwell im 1949 veröffentlichten Roman "1984" beschrieben.

LG Wuschl
 
Und wenn es wider Erwarten das in diesem Fall nicht tun wird, ist das auch kein Grund, gleich die Demokratie und den Verfassungsstaat in Frage zu stellen. Zu dessen Wesen gehört es nunmal, dass man gelegentlich mit anderen Meinungen oder Interessen zurückstecken oder nach neuen Mehrheiten suchen muss. Eine gewisse Wertschätzung für die Möglichkeit, gegen eine Verletzung von Grundrechten ein Gericht mit der Macht des Bundesverfassungsgerichts anrufen und frei für eine Änderung der Mehrheiten eintreten zu können, dürfte angebracht sein. Das war weder in Deutschland immer selbstverständlich, noch ist es das im Rest der Welt.

Siehst du dass nicht ein bisschen optimistisch? Vor dem Hintergrund das hier ziemlich gegen einzelne Politiker gewettert wird, kann ich das ja noch verstehen.

Aber du sagst es ja selber:


Im Gegenteil: Es ist doch zu befürchten, dass die Mehrheit eher der Meinung ist, gut so, wer nichts zu verbergen hat, dem geschieht auch nichts.

Eine gewisse "Gleichschaltung" scheint hier zu wirken, und sei es in Form einer Selbstzensur.
So ebnet man den weg für den nächsten Ösi-Verschnitt...

Prost Mahlzeit!

Jetzt bleibt und nur das Verfassungsgericht, und da bin ich jetzt drauf gespannt.


Grüße!
 
Zuletzt bearbeitet:
Allenfalls bei offensichtlich Grundrechte unzulässig verletzenden Gesetzten kann er die Unterschrift verweigern. Von der Möglichkeit soll und darf er aber nur in krassen Ausnahmefällen Gebrauch machen, denn er darf sich nicht die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts anmaßen.
<br />
Ach, is dieses Gesetz nicht offensichtlich grundrechte verletztend? Is es kein krasser Ausnahmefall? Achso ich vergaß, ist ja schon garkeine Ausnahme mehr in diesem Staat, wird ja alles zur Normalität, also braucht der Bundespräsi auch seine Unterschrift nicht mehr verweigern.... .

Schon erschreckend wie gut die Gehirnwäsche schon funzt ;)!

Bei allem Verständnis für die Verärgerung über das Gesetz und die dahinter stehende Politik. Aus Unkenntnis gegen den Bundespräsidenten oder pauschal gegen andere Verfassungsorgane zu hetzen, wird weder der Demokratie noch dem Grundrechten verpflichteten Staat gerecht.
<br />

Der Bundespräsident hat verdammt nochmal eine große Verantwortung und ich erwarte von ihm, dass er sich dieser bewusst ist und sich danach richtet. Wir brauchen keine Marionetten in solchen Positionen!

Dann muss er eben mal, auf die Gefahr hin abgesetzt zu werden, eine Unterschrift verweigern! Allein dies wäre schon ein großes poltisches Signal und auch die Medien würden endlich mal drüber berichten.

Und wenn es wider Erwarten das in diesem Fall nicht tun wird, ist das auch kein Grund, gleich die Demokratie und den Verfassungsstaat in Frage zu stellen. Zu dessen Wesen gehört es nunmal, dass man gelegentlich mit anderen Meinungen oder Interessen zurückstecken oder nach neuen Mehrheiten suchen muss. Eine gewisse Wertschätzung für die Möglichkeit, gegen eine Verletzung von Grundrechten ein Gericht mit der Macht des Bundesverfassungsgerichts anrufen und frei für eine Änderung der Mehrheiten eintreten zu können, dürfte angebracht sein. Das war weder in Deutschland immer selbstverständlich, noch ist es das im Rest der Welt.
<br />

In welcher Demokratie lebst du denn bitte wenn ich fragen darf?

Es ist kein Arguement, ob sowas selbstverständlich war oder nicht. Meiner Meinung nach hat es das zu sein, ob ich nun in Deutschland lebe oder in China!
 
Schon in der Vergangenheit haben Bundespräsidenten immer wieder mal auch Gesetze nicht unterschrieben, bzw. verschimmelten diese auf der langen Bank ...

Auch der Nachsatz, er sehe keine Gefährdung, verdeutlicht um so mehr seinen Kurs.

Dein Hinweis im anderen Thread auf den Reichspräsidenten ist zwar richtig, aber dennoch nicht wirklich zeitgemäss ... Im Gegensatz zu damals haben wir derzeit eine gefestigte Demokratie, wenngleich sich die aktuelle 4-Parteien Demokratie (CDU/CSU, FDP, SPD, Grüne) auf dem Weg zum 5 Parteien System macht.

Oder anders gesagt ... die bislang gültige Polit-Arithmetik in der BRD gilt nicht mehr. Praktisch ist weder von der CDU/CSU + FDP kaum eine Mehrheit zu erwarten, wie es mit der SPD + Grüne und Duldung der Linken auch kaum zu erwarten ist.

Derzeit ist aber die Vorratsdatenspeicherung kaum ein Thema, was die Union und auch nicht die SPD mit der FDP verbindet. Ganz im Gegenteil, es zerreist die SPD nach aussen hin als Gehirnakrobaten und eint im Grundsatz die Union. Eine geschlossene Mehrheit pro Vorratsdatenspeicherung sieht da anders aus ...
 
Lese bitte meine Beiträge (ab dem Link kommt nochmal ein Wechselspiel der Argumente), es gilt zwischen formeller Prüfung und materieller Prüfung zu unterscheiden. Der aktuelle Fall wäre ein Problem materieller Prüfung und obläge damit allein dem BVerfG!
 
Das habe ich.

Hast du auch meinen Beitrag gelesen?

Darum auch mein Verweis auf das "Verschimmeln" von Gesetzen beim Bundespräsidenten ... das ist hochgradig informell und bedarf keines Eintrags in die Verfassung.

Allerdings ist (meiner Meinung nach) die Hoffnung auf einen derartigen inoffiziellen Akt von Horst Köhler von Anfang an zum Scheitern verurteilt gewesen.

MFG Bobo(2007)
 
Zurück
Oben Unten