Europäischer Gerichtshof stützt Internet-Privatsphäre

pipin

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In einem Verfahren, bei dem der spanischen Interessenverband Promusicae den Internetprovider Telefonica auf Herausgabe von Kundendaten verklagte, hat der Europäische Gerichtshof nun zu Gunsten von Telefonica entschieden und den Schutz persönlicher Daten grundsätzlich über das Interesse der Medienkonzerne und Rechteinhaber gestellt.

Das Gericht legte in seinem Urteil fest, dass EU-Mitgliedsländer ihre Landesgesetze dahingehend formulieren dürfen, dass Provider bei Zivilklagen die persönlichen Daten von Filesharern auf Basis dynamischer IP-Adressen nicht herauszugeben brauchen. Allerdings mahnt es auch ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen durch die Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechten an.

<b>Quelle:</b> <a href="http://futurezone.orf.at/it/stories/252889/" target="b">EuGH stärkt Privatsphäre im Internet</a>
 
das klingt doch mal gut. es stellt sich nur die frage, ob unsere damen und herren politiker von dem "können" auch gebrauch machen. eine verpflichtung wäre mir da lieber gewesen ... (bei vielen anderen sachen (vorratsdatenspeicherung, anyone? *suspect*) geht sowas ja auch gerne in Brüssel.)
 
So schauts aus... das wird wohl nirgendwo umgesetzt werden, wo kämen wir hin, täte die EU mal was für den Bürger...
 
So schauts aus... das wird wohl nirgendwo umgesetzt werden, wo kämen wir hin, täte die EU mal was für den Bürger...

Naja was heißt was für den Bürger tun, es geht immerhin noch um Urheberrechtsverletzungen. Das Downloaden ist ja schon lange Volkssport und mit sehr wenig Unrechtsbewußtsein verbunden.

Die Regelungen werden aber aus einem anderen Grund kommen. Denn durch die Anfragen der Industrie werden unsere eh schon überlasteten Gerichte mit noch mehr Arbeit zugeschüttet. Die Motivation wird dann aus dieser Richtung kommen, um die Staatsanwaltschaften zu entlasten. In der Diskussion um die Bestrafung von Jugendlichen war ja teilweise zu lesen, dass Straftaten mittlerweile in manchen Bundesländern erst bis zu 12 Monate später zur Verhandlung kommen.
 
Na das ist doch wenigstens mal ein Lichtblick ;D
das klingt doch mal gut. es stellt sich nur die frage, ob unsere damen und herren politiker von dem "können" auch gebrauch machen. eine verpflichtung wäre mir da lieber gewesen ... (bei vielen anderen sachen (vorratsdatenspeicherung, anyone? *suspect*) geht sowas ja auch gerne in Brüssel.)
Seh ich ganz genauso.
 
Klingt mir nach Wischiwaschi.

In der Diskussion um die Bestrafung von Jugendlichen war ja teilweise zu lesen, dass Straftaten mittlerweile in manchen Bundesländern erst bis zu 12 Monate später zur Verhandlung kommen.
Hierzu fällt mir ein, dass man hier mal ein wenig nach Wichtigkeit sortieren sollte, sprich: Der Fall des 15jährigen der die Oma krankenhausreif prügelt muss mit mehr Prio behandelt werden als der des 15 jährigen der sich das Britney-Spears-Album runtergeladen hat.
Dann kommen Lapalien halt erst nach Jahren oder vielleicht gar nicht zur Verhandlung, evtl. hilft das auch dass die leute nicht wegen jedem Mist vor Gericht gehen.
 
Naja was heißt was für den Bürger tun, es geht immerhin noch um Urheberrechtsverletzungen. Das Downloaden ist ja schon lange Volkssport und mit sehr wenig Unrechtsbewußtsein verbunden.
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Die derzeitige Lesart, dass es ein Kapitalverbrechen ist wenn ich meinem Nachbarn eine CD kopiere (Zypries) ,staatliche Folter hingegen ein Kavaliersdelikt (Schäuble) und die USA prinzipiell vollen Zugang zu all meinen Kontobewegungen bekommen,wenn ich nur drüber nachdenke ob ich in Florida Schnorcheln gehe (Danke Otto ), konveniert doch tatsächlich rein gar nicht mit meinem persönlichen Rechtsempfinden.

Wäs binisch döch für eine grändiöse Schüft !!

Mmoe;D;D
 
Die Regelungen werden aber aus einem anderen Grund kommen. Denn durch die Anfragen der Industrie werden unsere eh schon überlasteten Gerichte mit noch mehr Arbeit zugeschüttet. Die Motivation wird dann aus dieser Richtung kommen, um die Staatsanwaltschaften zu entlasten. In der Diskussion um die Bestrafung von Jugendlichen war ja teilweise zu lesen, dass Straftaten mittlerweile in manchen Bundesländern erst bis zu 12 Monate später zur Verhandlung kommen.

Ich denke auch auch, dass es eher aus der Richtung kommt. Von Stärkung bzw. Erhaltung der Bürgerrechte ist da nichts zu lesen - leider.
 
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