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TV-Tipp: Plusminus - Abzocke im Internet
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Das ARD-Magazin "Plusminus" berichtet am heutigen Dienstag, den 05.02.2008 um 21:50 Uhr unter dem plakativen Titel "Abzocke im Internet" über Abmahnungen im Internet.
Es wird dabei der Fall "foros Bundesligaforen" geschildert, denen ein von einem User eingestelltes Bild eines Eistees zum Verhängnis wurde. Die Betreiber wurden daraufhin abgemahnt und zur Zahlung von 700 Euro bei einem Streitwert von 6000 Euro aufgefordert.
In einem Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 14.09.2007 (Az: 308 O 119/07) wurde der Betreiber des Forums unter anderem zur Zahlung der außergerichtlichen Anwaltskosten des Klägers in Höhe von 219,70 Euro und zur Übernahme der Kosten des Rechtsstreits verurteilt.
In dem Urteil wird unter anderem auf die Handlungspflichten von Forenbetreibern hingewiesen, die Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen einschliessen.
<blockquote>"Die Ermöglichung der öffentlichen Zugänglichmachung von Fotografien über ein Internetforum durch Dritte birgt danach die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von den Dritten solche Rechtsverletzungen begangen werden. Das löst Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen."</blockquote>
Weitere Informationen zu dem Fall findet ihr bei <a href="http://www.bundesligaforen.de/board.php?boardid=155" target="b">bundesligaforen.de</a>.
<b>Links zum Thema:</b>
<ul><li><a href="http://www.welt.de/webwelt/article1573139/Pasta_und_Brot_koennen_teuer_zu_stehen_kommen.html" target="b"> Abzocke im Web - Pasta und Brot können teuer zu stehen kommen</a></li><li><a href="http://www.daserste.de/plusminus/" target="b">www.daserste.de/plusminus/</a></li></ul>
Es wird dabei der Fall "foros Bundesligaforen" geschildert, denen ein von einem User eingestelltes Bild eines Eistees zum Verhängnis wurde. Die Betreiber wurden daraufhin abgemahnt und zur Zahlung von 700 Euro bei einem Streitwert von 6000 Euro aufgefordert.
In einem Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 14.09.2007 (Az: 308 O 119/07) wurde der Betreiber des Forums unter anderem zur Zahlung der außergerichtlichen Anwaltskosten des Klägers in Höhe von 219,70 Euro und zur Übernahme der Kosten des Rechtsstreits verurteilt.
In dem Urteil wird unter anderem auf die Handlungspflichten von Forenbetreibern hingewiesen, die Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen einschliessen.
<blockquote>"Die Ermöglichung der öffentlichen Zugänglichmachung von Fotografien über ein Internetforum durch Dritte birgt danach die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von den Dritten solche Rechtsverletzungen begangen werden. Das löst Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen."</blockquote>
Weitere Informationen zu dem Fall findet ihr bei <a href="http://www.bundesligaforen.de/board.php?boardid=155" target="b">bundesligaforen.de</a>.
<b>Links zum Thema:</b>
<ul><li><a href="http://www.welt.de/webwelt/article1573139/Pasta_und_Brot_koennen_teuer_zu_stehen_kommen.html" target="b"> Abzocke im Web - Pasta und Brot können teuer zu stehen kommen</a></li><li><a href="http://www.daserste.de/plusminus/" target="b">www.daserste.de/plusminus/</a></li></ul>
uncle_sam
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Hey Cool
das mach ich auch. ABZOCKE statt arbeiten, hey ist doch viel einfacher.
Bilder absichtlich oben bei Google puschen und dann abkassieren.
Dann werden meine Rechte durch viele Ebay auktionen und Hompages beeinträchtigt. Gleich abmahnen.
unfassbar, dass dem treiben nicht mal ein riegel vorgeschoben wird.
das mach ich auch. ABZOCKE statt arbeiten, hey ist doch viel einfacher.
Bilder absichtlich oben bei Google puschen und dann abkassieren.
Dann werden meine Rechte durch viele Ebay auktionen und Hompages beeinträchtigt. Gleich abmahnen.
unfassbar, dass dem treiben nicht mal ein riegel vorgeschoben wird.
Pr1nCe$$ FiFi
Grand Admiral Special
Dabei wäre es ja so leicht. Aber wir wissen ja, dass im Bundestag sehr viele gescheiterte Juristen sitzen. Die wollen ihrem ehemaligen Berufsstamm ja nicht die Sahne von der Torte klauen.
Satyr
Vice Admiral Special
Danke für den Hinweis auf die Sendung ...sehr interessant....
Diese Lücke ist zwar schon seit Ewigkeit bekannt aber ich hätte nicht gedacht das jetzt sogar systematisch Köder ausgelegt werden. Ich dachte man müsste besonders bei Ebay mit seinen Artikelbeschreibungen vorsichtig sein...
Schade dass das neue Telemediengesetz nur verschlimmbessert wurde und man offensichtlich nicht interessiert ist die Lücken in der Rechtsprechung zu schließen, um die Bürger vor solchen Abzockern zu schützen.
Diese Lücke ist zwar schon seit Ewigkeit bekannt aber ich hätte nicht gedacht das jetzt sogar systematisch Köder ausgelegt werden. Ich dachte man müsste besonders bei Ebay mit seinen Artikelbeschreibungen vorsichtig sein...
Schade dass das neue Telemediengesetz nur verschlimmbessert wurde und man offensichtlich nicht interessiert ist die Lücken in der Rechtsprechung zu schließen, um die Bürger vor solchen Abzockern zu schützen.
Zuletzt bearbeitet:
gruenmuckel
Grand Admiral Special
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Und es war schade das sie sich nicht an die richtig üblen Fälle wie führerscheintest, Ahnenforschung usw. gewagt haben.
Der Fall mit den Obst-Fotos die bei Google ein hohes Ranking haben ist weniger Abzocke als Unwissenheit über Urheberrechte. Da entsteht ja wirklich ein rechtsgültiger Anspruch.
Der Fall mit den Obst-Fotos die bei Google ein hohes Ranking haben ist weniger Abzocke als Unwissenheit über Urheberrechte. Da entsteht ja wirklich ein rechtsgültiger Anspruch.
Wobei man aber eigentlich auch verlangen könnte, dass man die Bilder nicht einfach per Rechtsklick entnimmt.
Gibt es da nicht so eine Fomulierung, wie: "Verführung zu einer Straftat" oder so ähnlich?
siehe z.B. nicht abgeschlossenes Auto.
Ich will damit nur sagen, wenn einer wirklich so erpicht darauf ist, das seine Sachen nicht weiterverwendet werden, sollte er ein Mindestmaß an Sicherheit berücksichtigen.
MfG Micky
Gibt es da nicht so eine Fomulierung, wie: "Verführung zu einer Straftat" oder so ähnlich?
siehe z.B. nicht abgeschlossenes Auto.
Ich will damit nur sagen, wenn einer wirklich so erpicht darauf ist, das seine Sachen nicht weiterverwendet werden, sollte er ein Mindestmaß an Sicherheit berücksichtigen.
MfG Micky
Pr1nCe$$ FiFi
Grand Admiral Special
Also wenn ich mein Auto abschließen muss, damit ich niemanden zu einer Straftat verführe, dann lebe ich in der falschen Gesellschaft.
Was aber durchaus sinnvoll wäre, ist eine technische Funktion, die das einfache entnehmen von urheberrechtlich geschützten Bildern unterbindet. Sowas wie ein Haken "AGB gelesen" würde schon ausreichen.
Damit beziehe ich mich weniger auf die Abmahnblutsauger als vielmehr auf Leute, die wirklich ihr Urheberrecht schützen wollen.
Was aber durchaus sinnvoll wäre, ist eine technische Funktion, die das einfache entnehmen von urheberrechtlich geschützten Bildern unterbindet. Sowas wie ein Haken "AGB gelesen" würde schon ausreichen.
Damit beziehe ich mich weniger auf die Abmahnblutsauger als vielmehr auf Leute, die wirklich ihr Urheberrecht schützen wollen.
Pr1nCe$$ FiFi
Grand Admiral Special
In gewisser Weise hast du ja Recht, bei pdf-Datein merkt auch jeder, dass er an den Text nicht ran soll.
Satyr
Vice Admiral Special
Der Fall mit den Obst-Fotos die bei Google ein hohes Ranking haben ist weniger Abzocke als Unwissenheit über Urheberrechte. Da entsteht ja wirklich ein rechtsgültiger Anspruch.
Das der gute Mann offensichtlich von den Urheberrechtsverletzungen an seinen Fotos gut leben kann, kann man es sehrwohl Masche bzw. Abzocke nennen. Er nutzt ganz einfach eine Lücke im System aus, denn der Fakt das er von dieser Masche lebt wird bei Gericht derzeit nicht berücksichtigt. Für solche Fälle gibt es derzeit offensichtlich keine rechtliche Handhabe, aber deswegen ist es nicht weniger unmoralisch.
zwar etwas OT ...Also wenn ich mein Auto abschließen muss, damit ich niemanden zu einer Straftat verführe, dann lebe ich in der falschen Gesellschaft.
Man hat IMHO eine Sicherungspflicht fuer sein Auto, d.h. wenn du es nicht sicherst und ein
Kind in das Auto einsteigt und dabei einen Unfall verurchsacht (Bremse loest, Auto rollt auf
anderes Auto) kann es sein, dass du dafuer verantwortlich gemacht wirst. Kann sogar sein,
dass sich dann die Versicherung weigert den Schaden zu zahlen.
TommySZB
Grand Admiral Special
zwar etwas OT ...
Man hat IMHO eine Sicherungspflicht fuer sein Auto, d.h. wenn du es nicht sicherst und ein
Kind in das Auto einsteigt und dabei einen Unfall verurchsacht (Bremse loest, Auto rollt auf
anderes Auto) kann es sein, dass du dafuer verantwortlich gemacht wirst. Kann sogar sein,
dass sich dann die Versicherung weigert den Schaden zu zahlen.
Und wo ist da jetzt die Verbindung zur Straftat? Die "Pflicht" gibt es zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer und das sorgt letztlich dafür, dass mir als Halter und Versicherungsnehmer kein Verschulden zur Last gelegt werden kann (weder fahrlässig noch vorsätzlich).
Wird das offene Auto geklaut zahlt die Kasko eventuell nicht wegen meines (grob) fahrlässigen Beitrags durch Nichtabschließen.
Der Dieb ist und bleibt ein Dieb.
Gruss
Pr1nCe$$ FiFi
Grand Admiral Special
Wenn ich ein Auto nicht abschließe und den Schlüssel nicht aus dem Auto mitnehme, dann ist das grob fahrlässig.
Aber man kann ein Auto nicht einfach mitgehen lassen, man muss es schon ohne Schlüssel zünden.
Wenn ich ein Fahrrad mitten auf der Straße stehen lasse und es nicht anschließe, dann ist das fahrlässig, aber das kann auch jeder mitnehmen.
Ein Auto ohne Schlüssel zu zünden braucht schon eine hohe kriminelle Energie und die entsprechenden technisches Fähigkeiten.
Aber man kann ein Auto nicht einfach mitgehen lassen, man muss es schon ohne Schlüssel zünden.
Wenn ich ein Fahrrad mitten auf der Straße stehen lasse und es nicht anschließe, dann ist das fahrlässig, aber das kann auch jeder mitnehmen.
Ein Auto ohne Schlüssel zu zünden braucht schon eine hohe kriminelle Energie und die entsprechenden technisches Fähigkeiten.
Ripper Joe
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Also ich habe mich tierisch aufgeregt nach der sendung. Wie jemand so wiederlich sein geld "verdient". Hoffentlich urteilt bald mal ein Richter wie solch ein "verstoss" zustande kamm.
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