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Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein
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Das Bundesverfassungsgericht hat heute mitgeteilt, dass die Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken ist.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts lässt damit die Anwendung von § 113b TKG, soweit er die Verwendung der gespeicherten Daten zum Zweck der Strafverfolgung regelt, bis zur endgültigen Entscheidung zur Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung nur modifiziert zu.
Erlaubt bleibt bis dahin die Übermittlung und Nutzung der von einem Diensteanbieter auf ein Abrufersuchen hin erhobenen Daten in den Fällen, in denen Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre (§ 100a Abs. 1 StPO).
Schwere Straftaten sind nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html" target="b">§ 100a Abs. 2 StPO</a> unter anderem Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Mord und Totschlag und die Verbreitung kinderpornografischer Schriften.
In den übrigen Fällen ist von einer Übermittlung der Daten einstweilen abzusehen. Zugleich wurde der Bundesregierung aufgegeben, dem Bundesverfassungsgericht zum 1. September 2008 über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherungen und der vorliegenden einstweiligen Anordnung zu berichten. Im Übrigen lehnte der Erste Senat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab; insbesondere lehnte er die Aussetzung des Vollzugs von § 113a TKG, der allein die Speicherungspflicht für Daten regelt, ab.
Das Bundesverfassungsgericht sieht in dem Verkehrsdatenabruf selbst einen schwerwiegenden und nicht mehr rückgängig zu machenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermögliche es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert als Konsequenz der Karlsruher Entscheidung den Rücktritt der verantwortlichen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
"Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar", erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe.
"Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um 'schwerste Kriminalität', während das Gesetz in Wahrheit jede 'mittels Telekommunikation' begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie 'in minimaler Weise um', während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. Wir brauchen endlich wieder freiheitsfreundliche Innen- und Justizminister!"
<b>Quelle:</b> <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/209/1/lang,de/" target="b">Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - Zypries' Rücktritt gefordert</a>
<b>Zur Pressemitteilung:</b> <a href="http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?p=3549166#post3549166"> Eilantrag in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ teilweise erfolgreich</a>
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts lässt damit die Anwendung von § 113b TKG, soweit er die Verwendung der gespeicherten Daten zum Zweck der Strafverfolgung regelt, bis zur endgültigen Entscheidung zur Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung nur modifiziert zu.
Erlaubt bleibt bis dahin die Übermittlung und Nutzung der von einem Diensteanbieter auf ein Abrufersuchen hin erhobenen Daten in den Fällen, in denen Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre (§ 100a Abs. 1 StPO).
Schwere Straftaten sind nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html" target="b">§ 100a Abs. 2 StPO</a> unter anderem Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Mord und Totschlag und die Verbreitung kinderpornografischer Schriften.
In den übrigen Fällen ist von einer Übermittlung der Daten einstweilen abzusehen. Zugleich wurde der Bundesregierung aufgegeben, dem Bundesverfassungsgericht zum 1. September 2008 über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherungen und der vorliegenden einstweiligen Anordnung zu berichten. Im Übrigen lehnte der Erste Senat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab; insbesondere lehnte er die Aussetzung des Vollzugs von § 113a TKG, der allein die Speicherungspflicht für Daten regelt, ab.
Das Bundesverfassungsgericht sieht in dem Verkehrsdatenabruf selbst einen schwerwiegenden und nicht mehr rückgängig zu machenden Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermögliche es, weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert als Konsequenz der Karlsruher Entscheidung den Rücktritt der verantwortlichen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
"Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar", erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe.
"Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um 'schwerste Kriminalität', während das Gesetz in Wahrheit jede 'mittels Telekommunikation' begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie 'in minimaler Weise um', während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. Wir brauchen endlich wieder freiheitsfreundliche Innen- und Justizminister!"
<b>Quelle:</b> <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/209/1/lang,de/" target="b">Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein - Zypries' Rücktritt gefordert</a>
<b>Zur Pressemitteilung:</b> <a href="http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?p=3549166#post3549166"> Eilantrag in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ teilweise erfolgreich</a>
Sonic
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Einkleiner Sieg der DemokratieDas Bundesverfassungsgericht hat heute mitgeteilt, dass die ... Vorratsdatenspeicherung durch einstweilige Anordnung einzuschränken ist.
Erlaubt bleibt bis dahin die Übermittlung und Nutzung der von einem Diensteanbieter auf ein Abrufersuchen hin erhobenen Daten in den Fällen, in denen Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre (§ 100a Abs. 1 StPO).
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert als Konsequenz der Karlsruher Entscheidung den Rücktritt der verantwortlichen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
Opteron
Redaktion
☆☆☆☆☆☆
Ein klarer Fall von:
Wurde auch Zeit, dass das mal einer sagt, ^^ Wenigstens kann man sich (noch?) auf die Judikative verlassen ....
Der Spiegel hat auch nen Artikel dazu:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,542337,00.html
ciao
Alex
Wurde auch Zeit, dass das mal einer sagt, ^^ Wenigstens kann man sich (noch?) auf die Judikative verlassen ....
Der Spiegel hat auch nen Artikel dazu:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,542337,00.html
ciao
Alex
nookie88
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Ist alles schön und gut, aber solange sich noch der Herr Schäuble Innenminister nennt, wirds wohl auch in Zukunft immer wieder Versuche geben die Freiheit der Bürger ein zu schränken.
MfG nookie
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mmoses
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Das Bundesverfassungsgericht hat heute mitgeteilt, dass die Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung (Vorratsdatenspeicherung) durch einstweilige Anordnung einzuschränken ist.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert als Konsequenz der Karlsruher Entscheidung den Rücktritt der verantwortlichen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
"Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar", erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe.
"Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um 'schwerste Kriminalität', während das Gesetz in Wahrheit jede 'mittels Telekommunikation' begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie 'in minimaler Weise um', während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht. Wir brauchen endlich wieder freiheitsfreundliche Innen- und Justizminister!"
>
Ich habe heute mal wieder hören können wie gleichgeschaltet unsere Presse schon ist sowohl auf HR2 als auch bei Antenne Bayern war in den Nachrichten von "annähernd Zehntausend" Beschwerdeführern wohingegen heise von über 30.000 spricht .Dazu Rechtsanwalt Starostik ( der Einreichende ) :
und der wird es wohl wissen oder ? Er hat sie schliesslich auf dem Schreibtisch gehabt.... So wird also weiter im Sinne und Stil von Schäubles GröFaZ- Vergleich Propaganda betrieben über die GEZ-finanzierten Sendeanstallten.... Von dem demokratischen Pfeiler "Freie Presse " konnten wir uns ja schon mitte der Neunziger verabschieden und es wird nicht besser .....Sie haben sicher der Presse entnommen, dass die Sammelverfassungsbeschwerde gegen die
Vorratsdatenspeicherung am vergangenen Freitag, den 29.02.2008, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wurde. Insgesamt hat diese Verfassungsbeschwerde damit 34.451 Beschwerdeführer.
Das Bundesverfassungsgericht verschafft uns hin und wieder einen Aufschub aber das vierte Reich ist im Anmarsch
Mmoe
tomturbo
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Als Außenstehender so zu sagen denke ich mir fein das es ein Bundesverfassungsgericht gibt das Anlassgesetzgebung in die Schranken weist.
NUR: Das bei den Einwohnerzahlen von Deutschland bloß ca. 34000 Beschwerden eingingen zeigt leider das geringe Interesse der Bevölkerung. Und das wiederum machen sich Leute wieder Schäuble zu nutze, denn er kann ja ganz leicht sagen, dass er nicht gegen die Mehrheit handelt
Von daher sehe ich die Angelegenheit überhaupt nicht positiv bzw. werte dies keinesfalls voreilig als Sieg.
lg
__tom
NUR: Das bei den Einwohnerzahlen von Deutschland bloß ca. 34000 Beschwerden eingingen zeigt leider das geringe Interesse der Bevölkerung. Und das wiederum machen sich Leute wieder Schäuble zu nutze, denn er kann ja ganz leicht sagen, dass er nicht gegen die Mehrheit handelt
Von daher sehe ich die Angelegenheit überhaupt nicht positiv bzw. werte dies keinesfalls voreilig als Sieg.
lg
__tom
kuppi
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NUR: Das bei den Einwohnerzahlen von Deutschland bloß ca. 34000 Beschwerden eingingen zeigt leider das geringe Interesse der Bevölkerung. Und das wiederum machen sich Leute wieder Schäuble zu nutze, denn er kann ja ganz leicht sagen, dass er nicht gegen die Mehrheit handelt
Das war aber nie anders und wird sich auch nie ändern. Im Gegenteil, die Zahl der Beschwerdeführer ist wirklich sehr groß, wenn man bedenkt wie schwierig der Zugang zu dieser Sammelklage war.
Man musste ja schließlich nach der Angabe allerlei Daten zur Person im Netz, nochmals schriftlich eine unterschriebene Vollmacht an Staroski schicken und das Porto bezahlen.
Das sind gewaltige Partizipationshürden.
Ein Beispiel aus meiner Branche: Die im BauGB vorgesehenen Partizipationsverfahren (4 Wochen Auslage im zuständigen Bauamt und die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme) schlagen regelmäßig fehl, weil die Hürde ins Amt zu gehen und eine schriftliche Stellungnahme zu schreiben für die Masse der Bevölkerung einfach zu hoch ist. Wenn man wirkliche Massen erreichen will muss man auf die Leute zugehen und die Inhalte so formulieren, dass sie auch ein 5 jähriges Kind verstehen würde. Dass das bei einem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schlecht möglich ist, sollte klar sein.
Oder zynisch ausgedrückt:
1/4 der Bevölkerung ist einfach zu blöd um die Sache zu kapieren, das 2. Viertel würde es zwar kapieren, informiert sich aber nicht unter dem Vorwand "Es dient ja meiner Sicherheit", Viertel Nummer 3 sind die Angaben zur Person zuviel. Vom verbleibenden Viertel Nummer 4 hat die Hälfte keine Zeit sich zu informieren usw.
Starsky
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Ein kleiner Sieg jetzt macht es mich doch ein wenig Stolz einer der 34.451 Beschwerdeführer gewesen zu sein. Ein hoch auf die Judikative
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Wer ist denn ernsthaft so naiv und glaubt, daß Frau Zypries nun zurücktritt ?
Garantiert wird sie sich da wie ein Aal herauswinden.
Garantiert wird sie sich da wie ein Aal herauswinden.
mmoses
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Wurde auch Zeit, dass das mal einer sagt, ^^ Wenigstens kann man sich (noch?) auf die Judikative verlassen ....
Alex
Das "noch" kannste laut sagen, schön länger versucht die PolitMafia immer stärkeren Einfluss auf die Berufung nach Karlsruhe zu nehmen ... so ist es nur eine Frage von Jahren bis die genug Abnicker installiert haben, dass denen keiner mehr querschiesst beim Marsch ins vierte Reich...
Mmoe
Stimmt leider... was Zypries da versucht hat ist wirklich übel, (nur befürchte ich, daß sie sich da wieder rauswindet), aber von Mr. Stasi geht eine noch viel größere Gefahr für die freiheitlich-demokratischen Grundrechte ausIst alles schön und gut, aber solange sich noch der Herr Schäuble Innenminister nennt, wirds wohl auch in Zukunft immer wieder Versuche geben die Freiheit der Bürger ein zu schränken.
Ja, ein kleiner Sieg ist doch schon mal was, und es ist gut, dazu beigetragen zu habenEin kleiner Sieg jetzt macht es mich doch ein wenig Stolz einer der 34.451 Beschwerdeführer gewesen zu sein. Ein hoch auf die Judikative
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Schon "toll". Sonst geht das mit dem Zurücktreten ja relativ flott, aber ich kann mich nicht erinnern, dass die letzten Jahre mal einer aus der Regierung wegen verfassungsfeindlicher Tendenzen zurückgetreten worden wäre.Wer ist denn ernsthaft so naiv und glaubt, daß Frau Zypries nun zurücktritt ?
Garantiert wird sie sich da wie ein Aal herauswinden.
Aber ist ja auch kein Wunder. In Berlin wird nämlich mal wieder Hirnfasching gefeiert. Wie schon bei den anderen beiden Urteilen des BVerfG in diesem Monat (Karlsruhe hat momentan voll zu tun wie man sieht), feiern Schäuble und Co sich auch diesmal als Sieger.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,542472,00.htmlDie Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung löst ein verwirrendes Echo aus: Die Kläger feiern einen Etappensieg. Doch auch die Bundesregierung fühlt sich bestätigt - sie darf schließlich weiter Daten speichern.
Viel deutlicher kann sich eine Regierung kaum noch gegen Karlsruhe und die Verfassung wenden. Entweder leidet die Regierung kollektiv unter Realitätsverlust oder sie tritt die Verfassung mit voller Absicht mit Füßen. So oder so gehört sie schleunigst aus dem Amt gejagt.
PlanB-Satanclaus
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- 1
Mal eine ganz Praktische frage dazu
Diese ganzen "Abmahnanwälte" haben damit doch quasi sendepause, ausser sie finden einen Staatsanwalt der den Download von Musik als Schwere Straftat sieht oder?
Diese ganzen "Abmahnanwälte" haben damit doch quasi sendepause, ausser sie finden einen Staatsanwalt der den Download von Musik als Schwere Straftat sieht oder?
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Mal eine ganz Praktische frage dazu
Diese ganzen "Abmahnanwälte" haben damit doch quasi sendepause, ausser sie finden einen Staatsanwalt der den Download von Musik als Schwere Straftat sieht oder?
Das Ganze lief doch eh bislang in ner rechtlichen Grauzone ab, wenn dort IP-Daten herausgegeben wurden. Ansonsten haben die "Abmahnanwälte" doch auch noch genug andere Spielfelder.
boidsen
Grand Admiral Special
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DitoEin kleiner Sieg jetzt macht es mich doch ein wenig Stolz einer der 34.451 Beschwerdeführer gewesen zu sein. Ein hoch auf die Judikative
Berniyh
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Das sehe ich anders.Einkleiner Sieg der Demokratie
Denn das eigentliche Übel ist nicht die Verwendung der Daten, sondern deren Erhebung.
Solange also die Daten nach wie vor gespeichert werden dürfen, kann man nicht von einem
"Sieg" sprechen.
Dennoch ist es sehr gut, dass hier in aller Deutlichkeit denen ein Riegel vorgeschoben wird,
die die Daten im Prinzip schon verschebeln wollten (z.B. an die Musikindustrie).
Das würde ich bezweifeln, dass das nun nicht mehr geht.Mal eine ganz Praktische frage dazu
Diese ganzen "Abmahnanwälte" haben damit doch quasi sendepause, ausser sie finden einen Staatsanwalt der den Download von Musik als Schwere Straftat sieht oder?
Saulus
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Das sehe ich anders.
Denn das eigentliche Übel ist nicht die Verwendung der Daten, sondern deren Erhebung.
Solange also die Daten nach wie vor gespeichert werden dürfen, kann man nicht von einem
"Sieg" sprechen.
Abwarten das war ja erstmal das vorläufige "Ergebnis". Um die Erhebung selbst wir ja noch entschieden nur dauert das bis zum Ende des Jahres.
Berniyh
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Natürlich. Nur finde ich es halt nicht richtig, schon von einem "Sieg" zu sprechen.Abwarten das war ja erstmal das vorläufige "Ergebnis". Um die Erhebung selbst wir ja noch entschieden nur dauert das bis zum Ende des Jahres.
Ein Sieg ist es nur deshalb wieder, da das BVG klar gemacht hat (in aller Deutlichkeit), dass man
nicht mit den Grundrechten so lax umgehen kann, wie manche Politiker das gerne hätten.
Opteron
Redaktion
☆☆☆☆☆☆
Jo dabei muss man sich nochmal klar machen, dass die Grundrechtsparagraphen unveränderlich sind ... da sag ich doch nochmal Danke an die Grundgesetzverfasser. Ich möchte nicht wissen, was Schäuble und die große Koalition ansonst damit anfangen würden ... *uurks*Ein Sieg ist es nur deshalb wieder, da das BVG klar gemacht hat (in aller Deutlichkeit), dass man
nicht mit den Grundrechten so lax umgehen kann, wie manche Politiker das gerne hätten.
ciao
Alex
Saulus
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Ein Sieg ist das auch nicht. Es gab schon andere Urteile vom Bundesverfassungsgericht die nahezu ignoriert werden. Bestes Beispiel ist z.B. ein Urteil über Gefahr in Verzug bei Hausdurchsuchungen. Es hält sich kaum ein Beamter daran, in Bayern sogar eher keiner.
Daher ist das hier wirklich kein Sieg denn der Missbrauch ist weiter möglich und hat keine Konsequenzen für irgendjemanden. Nur für den der dann eben das Problem mit einer Anklage hat.
Daher ist das hier wirklich kein Sieg denn der Missbrauch ist weiter möglich und hat keine Konsequenzen für irgendjemanden. Nur für den der dann eben das Problem mit einer Anklage hat.
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