AMD angeblich nen Haarriß

waldy007

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Hallo...
Ich habe ein Prolem. Am Samstag habe ich mir bei PCC-Berlin einen XP1700+ gekauft, eingebaut und nix lief. Kein Bios-Pieps , eben garnix.
Ich schnell zum Händler zurück (war eigentlich schon geschlossen,die haben sich aber kulant gezeigt). Den Proß genommen angeschaut und auf dem Umtauschschein "Gebrauchsspuren" (Wärmeleitpaste war drauf) raufgeschrieben. Desweiteren ein Stempel "Austausch unter Vorbehalt der Nachbelastung" raufgedrückt.
Der Verkäufer hat mir dann nen neuen gegeben. Am Montag bekomme ich nen Anruf das ein Haarriß auf dem Proß sei und ich keinen Garantieanspruch habe (wie in den AGB's von AMD beschrieben) und den anderen bezahlen muß.
Meine Frage... Ist es legal nach 2 Tagen zu sagen "Also Garantie ist nicht." ????

Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich den zermatscht haben soll, da ich schon nen paar Rechner zusammengebaut habe und bischer war immer alles I.O. Ich habe den Lüfter beim aufsetzen weder verkanntet, noch falschrum draufgesetzt.

Hat also jemand nen Tip was man da machen kann ???

Also danke im vorraus

Cu Waldy
 
Mal rein aus dem Kopf raus (bitte korrigiert mich):

Grundsätzlich hast Du einen Anspruch auf fehlerfreie Ware.
Dein Problem ist, daß der Verkäufer den Haarriß auf einen fehlerhaften Einbau deinerseits zurückführen möchte.
Nach der Neuregelung im BGB sieht es, wenn ich mich recht entsinne, so aus, dass eine vermutung dahingehend aufgestellt wird das beim hervortreten des Mangels innerhalb der ersten 6 Monate der Fehler bereits bei Übergabe vorlag.
In dem Fall müßte der Verkäufer das Gegenteil beweisen, was schwer sein dürfte.

Ergo empfiehlt es sich dann den Preis für den Austausch nicht zu zahlen.
 
Können die denn beweisen das Du diesen Haarriß gemacht hast? ??? Wenn nicht dann sage einfach das Du es nicht warst und schluß ... nachweisen müssen sie ihn Dir doch erstmal ... und dein Verschulden auch ... sagen können die viel ...
 
§ 476 BGB:

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Du must also nicht zahlen, bis er bewiesen hat, dass Du für den Riss verantwortlich bist. Sunshine hat also Recht.
 
Also erstmal danke für die schnellen Antworten....

Mein Problem: Die haben sich natürlich bei der übergabe damit abgesichert, das ich Unterschreiben mußte die Ware im Optisch einwandfreien zustand erhalten zu haben. Was mir etwas Kurrios vorkommt, der Verkäufer meinte Wörtlich "Er bekommt täglich 5 Kaputte Proß rein die meschanisch zerstört sind....". Also Ihr meint ich bin im Recht. Wie soll ich mich nun verhalten. Soll ich mich an AMD wenden oder an den Händler. Oder sollte man zur verbraucherzentrale oder so gehen????

Nochmals dank
und Cu Waldy
 
Original geschrieben von Sepp


Du must also nicht zahlen, bis er bewiesen hat, dass Du für den Riss verantwortlich bist. Sunshine hat also Recht.


Danke sehr...
Hab hier nämlich keinen Gesetzestext zur Hand..
 
Sieht man den diesen Haarriß mit bloßem Auge der wie?
Wenn man das net erkennt und er von aussen einwandfrei aussieht aber es net ist, dann liegt es wohl kaum an deinen Augen.

Ich würde vielleicht das erst mit dem Laden klären und das denen sagen. Und ausserdem finde ich das ziemlich komisch. Ich hatte auch mal ne CPU die sowas ähnliches hatte und weder AMD noch der Händler haben rumgezickt. Getauscht und fertig. Für AMD sind das doch keine Kosten ... der Händler hat da meiner Meinung nach die Arschkarte gezogen und versucht da jetzt noch was rauszuschlagen. Schickt ihn evtl. zu AMD zurück, bekommt Kohle von AMD oder dem Distributor und dann noch von Dir ... da würde ich aufpassen ...

cYa und Viel Glück
 
Da war ja schon wieder ein neuer Post.
Diese Erklärung ist natürlich übel, sollte man aber umgehen können.
War das eine AGB oder eine Zusatzvereinbarung, erklär mal bitte genauer wie das ablief.
Als AGB könnte es eine überraschende Klausel sein.

Ich bezweifele in jedem Fall die Wirksamkeit
Der Verkäufer könnte so die gesetzgeberische Zielrichtung recht einfach ausschalten.
Es ist ja nun gerade normiert, daß man sich im Falle des verbraucherkaufes nicht einfach um die Haftung drücken können soll.
Ein käufer wird bei der Übergabe kaum die Möglichkeit haben einen Prozessor auf Haarrisse hin zu untersuchen.
 
Also wie das nun genau formuliert war weis ich nicht. Ich habe die Kiste für nen Kumpel zusammengebaut. Der Hat nun auch die Rechnung. Die ist nun aber schon auf dem Weg zu mir.

Also. >Bei Übergabe hat er mir den Proß hingehalten und ich sollte ihn mir anschauen. Mit bloßen Auge war natürlich nix zu erkennen. Weder nen riß noch ob er schon mal eingebaut war. Beim erhalt der Rechnung Stand auf der VORDERSEITE das bei AMD-Proßessoren die gewähleistung bei Besch. nicht gilt und das der Proß im Optisch einwandfreien zustand übergeben wurde. Nun Habe ich die Nachbelastung bekommen, mit dem Vermerk, daß ich mir den Proß im Laden abholen kann.

Waldy
 
Hmmmm ... das ist echt verzwickt ... aber ich bin immer noch der Meinung das du diese Riß nicht mit bloßem Augen sehen konntest. Hätte ja auch was mit dem KErn sein können. Sieht man das dann auch mit dem Auge?
Also da stinkt was zum Himmel.
 
Also (Sepp korrigiert):

Ein GewährleistungsAUSSCHLUSS ist in keinem Fall drin.
Eine entsprechende Regelung ist nicht haltbar.
Und nix anderes macht Dein Verkäufer da mit Dir.
Um einen Haarriss zu sehen reicht kein Hinsehen, da braucht man eine Lupe!
Insoweit halte ich die Vereinbarung nach wie vor für unwirksam mit der Folge, daß es bei der Vermutungsregel bleibt.

Ein Haftungsauschluß in dieser Form würde dazu führen, daß auf einfachste Weise die Rechte des Käufers torpediert würden. Mit einem einfachen Zusatz wäre jede "Gewährleistung" dahin.
 
Eben ... ich würde an deiner Stelle so dreist sein und sagen das man das ja nicht sehen kann und das er Dir den Riss mal zeigen soll, etc.
Ich würde nicht zahlen ... basta. Kann ich was dafür das ne CPU nen Haarriß hat und der Verkäufer mir eine Defekte gibt? Ich glaube kaum ... also muß da der Händler für sorge tragen ... nicht der Käufer ...
 
@ARXON

Was is eigentlich ein "kezboarddriver"?
 
An ALLE die mir hier so hilfreich zur Seite Standen:

Nochmals vielen dank. Sobald ich die Rechnung vom Kumpelbekommen habe werde ich da hin und das mit denen klären. Ich werde allen die sich hier so angagiert haben auch auf den laufenden halten. Alles was geschrieben wurde klingt auch irgendwie einleuchtend und bestätigt mich nur in meiner Meinung.

Vieleicht war ja sogar ein Mikro riß der grund der sich nach dem Aufsetzen zum Haarriß entwickelte und den konnte man sicher wirklich nicht sehen.

Also nochmals dank

Cu Waldy
 
hallo leute!

@waldy007:

1. der händler kann in der egel mit seinen mitteln garnicht nachprüfen ob ein haarriss vorliegt!

ich denke dumme ausrede! aber er hat glücklicherweise die beweislast!

2. innerhalb von 2 tagen bearbeitet der distri deines händlers diese angelegenheit auch nicht. er hat in der regel auch nicht die mittel zum testen.

3. bleibt also nur amd. doch die können innerhalb dieses zeitraums unmöglich getestet haben! der ablauf bei oem-ware, also keinen PIB's, ist händler > distri > amd-distri > amd! habe ganz guten kontakt zu amd, daher weiss ich dass die viel ärger mit importen aus fernost haben, d.h. da wird ware an den offiziellen amd-vertriebskanälen vorbei auf den markt geworfen. und, dass konnte ich erst auch nicht glauben, es werden immer wieder bewusst defekte cpus importiert um dann zu versuchen sie über die amd gmbh zu tauschen! aber mein kontakt hat mir das versichert, dass dies so gemacht wird! und sie arbeiten an einem global-sn-system!

achso, bei amd alleine dauert der test mindestens 2 tage! aber eher 7 -10 tage! dann rechne den versand dazu! unmöglich, das die cpu seriös geprüft wurde.


mich würde interessieren was dein händler genau gesagt hat, vorallem wie er diesen defekt festgestellt hat?


thx & cu

troublemaker 8)
 
eigentlich fand ich pcc immer ganz ok, aber anscheinend muß man bei denen jetzt auch vorsichtig sein. sind ja fast schon acom-methoden!
 
Original geschrieben von SUNSHINE
@ARXON

Was is eigentlich ein "kezboarddriver"?

@SUNSHINE
;D LoooooooooooooooooooooooooooooooooL
Haste schon mal das Englische Schema installiert und und mit einer Deutschen Tastatur getippt? Das kommt bei raus weil die Belegung der Tasten teilweise anders ist bei Englischen Schema :-)

Keyboard-Treiber ... :-)
Keygr.??
wird ja sonst auch immer geladen ...

8-( Greetz 8-(
 
Hast Du schonmal unter Ironie nachgeschlagen?
 
476 BGB kann natürlich in B2CD (Buisiness to consumer) nicht abbedungen werden durch AGB. Wäre unwirksam.
 
darf man mal fragen, wer diese ominöse händler is???!!! den werd ich gleich meiden...:[ denn das sieht mir nämlich sehr nach betrug aus! :o :(
 
www.pcc-center.de . aber eigentlich hab' zumindest ich mit denen bisher keine probleme gehabt...
 
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