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Auktionsbetrug
- Ersteller Wolfsbein
- Erstellt am
Hallo, folgendes Problem:
Ich habe bei athammer.de (Auktionsplattform) ein Softwarepaket ersteigert. Der Verkäufer hat sich gemeldet und ich habe das Geld auf das Konto überwiesen, dass er mir angegeben hat. Das war vor dreieinhalb Wochen. Das Paket ist nicht gekommen und mittlerweile hat sich herausgestellt, dass das Konto einem Zwischenmann gehört. Von dem habe ich KTN, Adresse, etc. aber der sagt, dass er das Geld schon weitergeleitet hat und bisher mit dem Verkäufer keine Probleme hatte (der Verkäufer ist anscheinend aus Asien, hat aber bei der Auktion einen deutschen Wohnsitz angegeben und arbeitet mit einer .de E-Mailadresse). Mich würde jetzt nur interessieren, wie ich mein Geld wieder bekomme.
Danke.
Ich habe bei athammer.de (Auktionsplattform) ein Softwarepaket ersteigert. Der Verkäufer hat sich gemeldet und ich habe das Geld auf das Konto überwiesen, dass er mir angegeben hat. Das war vor dreieinhalb Wochen. Das Paket ist nicht gekommen und mittlerweile hat sich herausgestellt, dass das Konto einem Zwischenmann gehört. Von dem habe ich KTN, Adresse, etc. aber der sagt, dass er das Geld schon weitergeleitet hat und bisher mit dem Verkäufer keine Probleme hatte (der Verkäufer ist anscheinend aus Asien, hat aber bei der Auktion einen deutschen Wohnsitz angegeben und arbeitet mit einer .de E-Mailadresse). Mich würde jetzt nur interessieren, wie ich mein Geld wieder bekomme.
Danke.
I²K
Grand Admiral Special
Kann man Überweisungen zurückrufen? Ansonsten verklagen! Den Zwischenmann packen, glaub eh nicht an die Theorie!
marcel77
Vice Admiral Special
Ich glaube nicht, das man Überweisungen zurückfordern kann. Dieses Recht hat man als einziges beim LEZ, und bei Schecks, solange diese noch nicht eingelöst sind.
Ich würd auch erst nochmal nett beim Kontoinhaber anfragen, und dann einnen Brief schreiben, dass man das Geld wiederhaben will, und ansonnsten sein Recht vor Gericht durchsetzt. Und auf jeden Fall bei Ebay beschweren.
Ich würd auch erst nochmal nett beim Kontoinhaber anfragen, und dann einnen Brief schreiben, dass man das Geld wiederhaben will, und ansonnsten sein Recht vor Gericht durchsetzt. Und auf jeden Fall bei Ebay beschweren.
I²K
Grand Admiral Special
Wenn interessiert der dritte Mann, Spatz in der hand Taube auf dem Dach....! Zack, Rechtschutzversicherung, Anwalt und ab dafür!
G
Gast24032013
Guest
Überweisungen kann man NICHT zurückrufen. Wenn was per Einzugsverfahren abgebucht wurde kann man dieses Geld wieder zurückfordern. Als ich eine Überweisung von mir zurückbuchen wollte, sagten sie mir das es nicht geht.
[P3D] Makai Stealth
Grand Admiral Special
Bei der Commerzbank Berlin hat man mir vor ca. 1 Jahr mal gesagt eine Überwesung kann man 6 Wochen lang stornieren.
Prof. Stony
Lt. Commander
- Mitglied seit
- 08.12.2001
- Beiträge
- 124
- Renomée
- 0
@ Makai Stealth
Die Widerrufsfrist gilt für Lastschrifteinzüge von Deinem Konto, nicht für von Dir getätigte Überweisungen.
Ein Überweisungsauftrag kann nur solange zurückgerufen werden, wie die Gutschrift nicht auf dem Empfängerkonto angekommen ist. Glaub es mir, ich bin jetzt eh zu faul, die einschlägige BGH-Entscheidung herauszusuchen.
Die Widerrufsfrist gilt für Lastschrifteinzüge von Deinem Konto, nicht für von Dir getätigte Überweisungen.
Ein Überweisungsauftrag kann nur solange zurückgerufen werden, wie die Gutschrift nicht auf dem Empfängerkonto angekommen ist. Glaub es mir, ich bin jetzt eh zu faul, die einschlägige BGH-Entscheidung herauszusuchen.
troublemaker
Gesperrt
- Mitglied seit
- 03.01.2002
- Beiträge
- 3.959
- Renomée
- 0
hallo leute!
ist eindeutig betrug!
geh zum anwalt und lass ihn an den "vermeintlichen" zwischenpart nen brief schreiben- rückzahlungsfrist setzen, nach fruchtlosem fristablauf, klage einreichen! alles andere ist zeitverschwendung! wenn du pech hast ist der typ auch noch zahlungsunfähig, dann haste die arschkarte gezogen!
so so! bei athammer.de iss son beschiss also möglich! würde denen auch nen brief per anwalt zu kommen lassen! und im zweifelsfall schadensersatz fordern!
thx & cu
troublemaker 8)
ist eindeutig betrug!
geh zum anwalt und lass ihn an den "vermeintlichen" zwischenpart nen brief schreiben- rückzahlungsfrist setzen, nach fruchtlosem fristablauf, klage einreichen! alles andere ist zeitverschwendung! wenn du pech hast ist der typ auch noch zahlungsunfähig, dann haste die arschkarte gezogen!
so so! bei athammer.de iss son beschiss also möglich! würde denen auch nen brief per anwalt zu kommen lassen! und im zweifelsfall schadensersatz fordern!
thx & cu
troublemaker 8)
OK, danke für eure Tipps. Ich habe mittlerweile mein Geld wiederbekommen. Die von athammer.de haben auf eine E-Mail von mir überhaupt nicht reagiert. Wenn die also unfähig sind E-Mails von betrogenen Kunden zu beantworten, kann ich vom Benutzen dieser Plattform nur abraten.
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