garantie nach garantiefall

yazoo

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hallo zusammen! ;)

intro: habe heute für meinen verstorbenen cd-brenner ein austauschgerät erhalten.

und hier die frage: fängt für das austauschgerät die garantie wieder von vorn an?
oder zählt das verkaufsdatum des erstgerätes?

ich habe lediglich eine reparaturrechnung-auf der vermerkt ist: garantieumtausch:] :o
 
Hi,

Ganz sicher bin ich mir nicht:

Die Garantiezeit wird Dir meines Erachtens für die Zeit in der das Gerät Eingeschickt war angerechnet.
Also, normale Garantiedauer ab Kaufdatum + Reparaturzeit (inklusive Wegzeit).

Kann dies einer Bestätigen?
oder liege ich damit falsch?

MfG
Maler1
 
hallo leute!

die garantie gilt weiterhin ab kaufdatum, da du ja keinen neuen kaufvertrag abgeschlossen hast!


thx & cu

troublemaker 8)
 
das sind genau die antworten die ich nicht hören wollte-aber es scheint "rechtens" zu sein 8-( 8-(
 
Original geschrieben von yazoo
das sind genau die antworten die ich nicht hören wollte-aber es scheint "rechtens" zu sein 8-( 8-(

die garantie des herstellers iss eine freiwillige leistung des herstellers und nicht zu verwechseln mit der sachmangelhaftung des händlers!

du hättest auch pech haben können, wie z.b. bei IBM OEM HDD's die haben einzeln an endkunden verkauft garkeine garantie, sondern nur die sachmangelhaftung des händlers!


thx & cu

troublemaker 8)
 
Original geschrieben von yazoo
das sind genau die antworten die ich nicht hören wollte-aber es scheint "rechtens" zu sein 8-( 8-(

Wenn man das Gerät direkt zum Hersteller zurückschickt, wenns hin ist, wollen die manchmal gar keine Kassenquittung sehen, den reicht oftmals schon die Seriennummer auf dem Gerät:)
 
re!

du must zwischen reiner OEM-ware und "normaler" ware und den garantiebedingungen der einzelnen hersteller differenzieren!

wenn du OEM-ware ohen garantie hast nützen dir die garantiebedingungen des herstellers für seine andere ware herzlich wenig!

u.a. wickeln einigige hersteller die garantie nur über serien-nr. ab, wie z.b. MAXTOR. da wird der garantieablauf mit aufs produkt-label gedruckt, dies ist unabhängig vom kaufdatum! wenn du pech hast, hat dein verkäufer noch nen oldtimer liegen und du hast daduch nur noch z.b. 18 monate garantie, obgleich der hersteller z.b. 36 monate gibt!

bei anderen zählt ausschliesslich das kaufdatum!


thx & cu

troublemaker 8)
 
Nee, schon kla;)

Ich wollte das auch nur auf Retail-Ware beziehen.
 
reden wir denn von garantie oder gewährleistung ?
so wies aussieht ja über garantie, d.h. ausserhalb der 6 monate gewährleistungspflicht für letztes jahr, bzw 2 jahre ab diesem jahr ?

wenn ein mangel vorliegt und du machst dafür gewährleistungsansprüuche wirksam, glaube ich, dass die gewährleistungszeit wieder von neuem anfängt, weil das was man umtausch nennt, ist nichts anderes wie eine wandelung des kaufvertrages und gleichzeitiger neukauf der selben ware. also sollte auch die gewährleistungsfrist von neuem beginnen.

wenn wir über garantie reden, ist das ja wie gesagt eine freiwillige leistung des händlers, ob auch die neu beginnt nach umtausch hängt vom händler ab, aber der kann natürlich den umtausch jenseits der gewährleistungsfrist jederzeit verweigern.

also gewährleistung oder garantie ? :)
 
re!

@skyphab:

du liegst aber komplett daneben! ;)


es gibt den begriff gewährleistung seit 01.01.02 nicht mehr, dass heisst seitdem sachmangelhaftung!


die garantiedauer kann der hersteller bzw. wenn es denn der händler macht, auch der händler, freibestimmen, da es eine freiwillige leistung ist!!

also nix mit fix 6 monaten oder 24 monaten!

weiterhin, beginnt die frist für die sachmangelhaftung mit abschluss des kaufvertrags bzw. mit übernahme der ware! das sie nach einer mangelbeseitigung neu beginnt ist nicht korrekt! sie würde bei einem neukauf neu beginnen! die behebung eines sachmangels iss auch keine wandlung, sondern muss dem verkäufer, in einer für den käufer zumutbaren frist, eingeräumt werden!


thx & cu

troublemaker 8)
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von troublemaker
re!

@skyphab:

du liegst aber komplett daneben! ;)


es gibt den begriff gewährleistung seit 01.01.02 nicht mehr, dass heisst seitdem sachmangelhaftung!


die garantiedauer kann der hersteller bzw. wenn es denn der händler macht, auch der händler, freibestimmen, da es eine freiwillige leistung ist!!

also nix mit fix 6 monaten oder 24 monaten!
[...]

ja deswegen frag ich doch von was wir hier reden. garantie oder (na dann eben) sachmangelhaftung. meistens sagen nämlich alle garantie, meinen aber die alte gewährleistung.

das die garantie freiwillig ist, hab ich ja geschrieben, 6 und 24 monate waren ja auf die gewährleistung bezogen!

da mit dem vertrag bin ich mir nicht so sicher. wenn der verkäufer nachbessert ist das natürlich richtig. dann gilt weiterhin die 'alte' zeitdauer. aber ein umtausch gegen ein neues der selben art, ist keine nachbesserung, sondern eben ein umtausch und umtausch wird ansich so definiert, dass zuerst der kaufvertrag rückgängig gemacht wird und danach neu geschlossen, also beginnt auch wieder die gewährleistungsfrist von neuem.
bin mir aber auch nicht sicher. mal fragen oder nachschauen *grübel
 
re!

wenn du ein gerät, wegen defekt, gegen ein gleiches umtauschst, kriegst du idR keine neue rechnung, ergo auch kein neuer vertrag.

wenn du gegen ein gerät, gleicher art, eines anderen herstellers tauschst, bekommst du auch eine neue rechnung, ergo neuer vertrag und neuer frist beginn. das wird aber nicht die regel sein, sondern reparatur oder soforttausch des gleichen geräts!

das mit der garantie und den 6 bzw. 24 monaten, war ja auch darauf bezogen, dass du so formuliert hast, als wäre diese frist für garantien fest vorgegeben, was ja nicht der fall ist!


thx & cu

troublemaker 8)
 
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