Versandkosten bei Ebay?

troublemaker

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hallo leute!

ich habe bei ebay wieder etwas ersteigert!

der verkäufer hat in der auktion unter der Rubrik "Versand" angeben: "Bitte entnehmen Sie die Versandkosten der Artikelbeschreibung". in der artikelbeschreibung hingegen stand nicht ein wort von versandkosten.

ich habe ihm mittgeteilt, dass ich nur den gebotspreis zahlen will, also keine versandkosten.

was habe ich für eine rechtliche grundlage? zumal der verkäufer schon eingeräumt hat, dass es sein fehler ist. aber er besteht weiterhin auf die versandkosten und hat mir mit vertragsstornierung wegen nichterfüllung gedroht!


thx & cu

troublemaker 8)
 
mein gott, die paar kröten! mach ihm doch den vorschlag 50/50, weil ihr ja beide teilschuld habt;)
 
hallo!

hab ich schon gemacht! will er nicht! scheinbar so'n abzocker der nich die tatsächlichen portokosten verlangt, sondern auch beim versand noch nen paar euros "verdienen" will! und das seh ich nicht ein, zumal er nach meinem freundlichen hinweis gleich "frech" wurde!

versteht mich nich falsch, mir geht es nich um die kohle!

würde nur gerne wissen was ich machen "könnte"!


thx & cu

troublemaker 8)
 
Wie wäre es mit Gewicht und Grösse vom Artikel die Versandkosten bei der Post erfragen und dies ihm auch mitteilen dass du nur soviel zahlen wirst.
 
re!

ich habe ihm angeboten die realen portokosten zu teilen! da das ganze als versichertes paket laufen soll die hälfte von 5,62 €!

er will aber nich! er besteht auf seine deutlich höhere forderung! ich bin kompromissbereit, aber er bewegt sich kein stück!


thx & cu

troublemaker 8)
 
Naja mal ganz ehrlich: Was willste schon machen?
Im Prinzip legt der Verkäufer diese Pauschale fest. Das dies alles andere als gerecht ist, darüber brauchen wir bestimmt nicht zu streiten.
Ich finde es auch lächerlich wenn einzelne Verkäufer für kleinere Versandkostenbeträge dann Pauschalen von 10€ oder mehr verlangen.
Aber das ist noch garnix im Vergleich zu ebay.com sag ich dir, ich hab dort mal etwas ersteigert und der Verkäufer wollte doch tatsächlich $50 haben für den Versand. Und das bei einem Warenwert von $100
Am Ende hab ich das an Freunde in den USA schicken lassen, und die haben es dann mir geschickt. Hat zwar etwas länger gedauert, aber nur 1/5 des von ihm verlangten Preises gekostet.

Warum regelt ihr das nicht einfach per Nachnahme? Dann kostet es dich zwar ein wenig, aber er verdient kein bißchen an den Versandkosten.
 
Original geschrieben von D'Espice

Warum regelt ihr das nicht einfach per Nachnahme? Dann kostet es dich zwar ein wenig, aber er verdient kein bißchen an den Versandkosten.


...du meinst unfrei - dass er das Paket ohne zu bezahlen wegschickt. ;)
allerdings hat man da keine Versicherung mehr, oder?
Und teuerer für den Empfänger wirds dann auch.

Nachnahme würde auf beiden Seiten zusätzliche Kosten in Höhe von ein paar € (es waren mal je 3DM) verursachen. und Porto muss auch der Absender wegschicken.
 
re!

wie schon gesagt, es geht mir nich um die kohle!

ich will nur wissen, welche rechtliche grundlage in dieser situation gilt!

er hat keine versandkosten angegeben, obgleich er ja ausgewählt hat, dass diese in der artikelbeschreibung stehen!


thx & cu

troublemaker 8)
 
Original geschrieben von troublemaker
re!

wie schon gesagt, es geht mir nich um die kohle!

ich will nur wissen, welche rechtliche grundlage in dieser situation gilt!

er hat keine versandkosten angegeben, obgleich er ja ausgewählt hat, dass diese in der artikelbeschreibung stehen!


thx & cu

troublemaker 8)

Mein Gott, jetzt tu nicht so als ob du noch nie etwas vergessen hättest und in diesem Sinne perfekt wärst ;)
Jeder macht Fehler, das unterscheidet den Menschen von einer (im technischen Sinne) Maschine. Prüf doch mal ob er das bei anderen Auktionen ebenso gemacht hat, dann wird es wohl Absicht sein. Aber wenn es bei den anderen Auktionen drinsteht hat er es einfach vergessen. In so einem Fall ist es übrigens deine Pflicht dich vor dem Kauf zu erkundigen.

Ich muss ganz ehrlich sagen, wäre ich der Verkäufer in deinem Fall und du würdest so reagieren würde ich wohl die Transaktion von mir aus abbrechen. Natürlich im Fall dass ich wirklich vergessen habe die Versandkosten zu nennen, nicht das ich es absichtlich gemacht hab.
Denk doch mal einen Moment daran wenn du in seiner Situation wärst...

Um es kurz und klipp und klar zu sagen: Ich verstehe überhaupt nicht warum du so ein Theater darum machst. Es ist deine Pflicht dich als Käufer im Voraus über die Versandkosten zu informieren. Du hast mit dem Ersteigern des Artikels quasi einen Kaufvertrag abgeschlossen, und bist gezwungen ihn zu erfüllen. Eventuelle Unklarheiten müssen vor Abschluss das Kaufvertrages geklärt werden. Danach hängt es von der Kulanz der Vertragspartner ab.
 
Servus,

eigentlich (da hat D'Espice recht) sollte man sowas vor den Bieten klären, ;).
Oder hast du es ewta vorher nicht gesehen und so vergessen zu fragen, :]:].

Ich versteigere und ersteigere recht viel bei Ebay.de und wenn nichts da steht, dann kann man davon uasgehen (das würde ich tun), daß DU die Versandkosten trägst!
Dazu kommt dann eventuell noch Verpackung .. . - Bbig
 
Also Leute, das muss man differenziert sehen.

Wenn in dem Angebot steht "Versandkosten für Käufer" und die nicht näher spezifiziert werden, dann heisst das weder, dass es keine zu zahlen gibt, noch dass welche zu zahlen sind, die astronomisch hoch sind. Die normalen Portokosten für versichertes Paket sollten anzusetzen sein und wären auch vom Käufer zu tragen, denn diese waren ja grds. zu zahlen, nur die genaue Summe fehlte in der Artikelbeschreibung. Dazu kämen dann noch die Kosten für Verpackungsmaterial.

Wenn man die Vereinbarung anders sehen sollte, hilft das im Ergebnis wohl eher wenig. Denn dann wäre davon auszugehen, was üblicherweise bei ebay vereinbart wird, und das wäre - soweit ich weiss - im Ergebnis dasselbe.

 
Zuletzt bearbeitet:
hallo leute!

diese methode hat der verkäufer in all seinen ca. 50 auktionen angewendet und bei seinen vorher abgeschlossenen auch! ich gehe daher auch davon aus, dass dies bei ihm "methode" iss!

ich habe "eine" freundliche email an den verkäufer, mit meinem standpunkt, geschickt, d.h. ich habe draufhingewiesen, dass er ja keine versankosten angeben hatte und das ich den gebotsbetrag umgehend überweisen werde! daraufhin iss er gleich sehr ausfallend geworden und wollte sich mit einem versehen beim "hochladen" der artikelbeschreibung rausreden. doch so blind kann doch keiner seien, wenn er das ca. 50mal übersieht? nein, das iss absicht! und mir geht es nur um die generelle klärung, was in solchen fällen gilt!

ich habe den verkäufer weder terrorisiert noch geht es mir um die paar euros! es geht ums prinzip, will denn das hier keiner verstehen!


1. wo ist im BGB oder bei EBAY festgelegt, dass ich als käufer verplichtet bin die versandkosten explizit zu erfragen?

2. unter Versand stand: Versandkosten in der Artikelbeschreibung; dort stand aber nix!!! muss ich also stillschweigend von versandkosten ausgehen?

3. wäre ich bereit gewesen das normalporto zu zahlen, in diesem fall 5,62 €, aber der verkäufer will 11,00 €, bei einem warenwert von ca. 50,- €, und er hat davon vorher kein wort erwähnt. das iss doch absicht?

4. hat der verkäufer in seiner email erwähnt, dass er langjähriger ebaykunde iss, aber er hat für seine auktionen einen fast jungfräulichen account mit ca. 20 bewertungen genommen! warum? ich als "powerseller" würde gerade meine gute bewertung ins feld führen! gab es bei den anderen "accounts" zu viele negativbewertungen?


und nochmal, damit es auch der letzte kappiert! es geht mir nicht um die kohle!!!

ich will lediglich klärung der gesetzeslage!!!




thx & cu

troublemaker 8) - der kein korinthensche...ser iss! ;)
 
Da ich hier auf mehrere Fragen antworten will, wende ich ausnahmsweise mal die Usenet - Quotingmethode an. Also nicht erschrecken.


> diese methode hat der verkäufer in all seinen ca. 50 auktionen angewendet und
> bei seinen vorher abgeschlossenen auch! ich gehe daher auch davon aus, dass
> dies bei ihm "methode" iss!


Wie ich bereits sagte, wenn er es mit Methode macht dann ist meine Aussage von vorhin revidiert, hiermit offiziell.


> 1. wo ist im BGB oder bei EBAY festgelegt, dass ich als käufer verplichtet bin die
> versandkosten explizit zu erfragen?


Logischerweise nirgendwo weil weder das BGB noch das HGB auf Versandhandel zugeschnitten wurde. Es ist jedoch Fakt, das alle das Geschäft betreffenden Punkte vor Vertragsabschluss geklärt werden müssen.
In deinem Fall erfolgte der Vertragsabschluss mit dem Ersteigern des Artikels, du hättest also die Versandkostenfrage bei Unklarheit vor dem Abschluss des Kaufvertrages klären müssen.
Das der Verkäufer versucht an den Versandkosten mitzuverdienen steht auf einem ganz anderen Blatt Papier, aber das ist nun mal seine Geschäftspraktik. Als Kunde bist du nicht verpflichtet sie zu akzeptieren, indem du einfach keinen Kaufvertrag mit dem Verkäufer eingehst. Da du dies jedoch bereits gemacht hast ist es theoretisch deine Pflicht, diesen auch zu erfüllen.

Andererseits habt ihr die Versandkosten bei Abschluss des Kaufvertrags nicht festgelegt gehabt, was die Sache wieder ein wenig verkompliziert. Im Grunde genommen erweitert er den Kaufvertrag um einen Punkt, ob er dies so machen darf ist mir leider nicht ganz klar, da ich alles andere als Anwalt bin ;)


> 2. unter Versand stand: Versandkosten in der Artikelbeschreibung; dort stand
> aber nix!!! muss ich also stillschweigend von versandkosten ausgehen?


Nein, natürlich nicht. Aber siehe vorheriger Absatz, Unklarheiten müssen vor Vertragsabschluss geklärt werden.


> 3. wäre ich bereit gewesen das normalporto zu zahlen, in diesem fall 5,62 €, aber
> der verkäufer will 11,00 €, bei einem warenwert von ca. 50,- €, und er hat davon
> vorher kein wort erwähnt. das iss doch absicht?


Ja, das ist offensichtlich und absichtlich von ihm so gemacht. Aber wie ich bereits sagte, das sind seine Geschäftspraktiken. Wenn K&M auf einmal 50€ Versandkostenpauschale verlangen würde, unabhängig vom Warenwert, hätte man als Kunde jederzeit die Möglichkeit dies nicht zu akzeptieren, indem man keinen Kaufvertrag mit ihnen abschließt.


> 4. hat der verkäufer in seiner email erwähnt, dass er langjähriger ebaykunde iss,
> aber er hat für seine auktionen einen fast jungfräulichen account mit ca. 20
> bewertungen genommen! warum? ich als "powerseller" würde gerade meine gute
> bewertung ins feld führen! gab es bei den anderen "accounts" zu viele
> negativbewertungen?


Das ist wohl etwas was du niemals erfahren wirst.
 
Zahl einfach nix und lass das Geschäft sausen.
Wenn er es dann durchziehen will, sagst DU:

Gerne, aber die normalen Versandkosten.
Wenn er nicht will, sein Pech...
 
jeder verkäufer holt jetzt über die versandkosten die ebaygebühren rein, weil man die ja nicht mehr weitergeben darf. das muß er auch sonst würtde er oft minus machen. z.b. wenn wir eine 80 gb ibm platte versteigern liegt der gewinn zw 3-6 € , ebay gebühr sind ca 5,5 € also was tun, geht halt nur über die versandkosten.
 
Original geschrieben von sulo
jeder verkäufer holt jetzt über die versandkosten die ebaygebühren rein, weil man die ja nicht mehr weitergeben darf. das muß er auch sonst würtde er oft minus machen. z.b. wenn wir eine 80 gb ibm platte versteigern liegt der gewinn zw 3-6 € , ebay gebühr sind ca 5,5 € also was tun, geht halt nur über die versandkosten.

@sulo:

wenn ihr HW bei ebay versteigert seit ihr euch doch über das risiko bewusst und wenn euch die gewinnchancen nicht passen, solltet ihr es sein lassen!

prinzipiell habe ich nach vorheriger information über die höhe der zu erwartenden kosten nichts dagegen! aber das doppelte des normalporto oder 10% vom kaufpreis sind mehr als die ca. 4% für ebay!!!


@all:
da ich auf den deal nicht angewiesen bin, werde ich "Sepp's Vorschlag" umsetzten! mal sehen wie er reagiert?!?!?


thx & cu

troublemaker 8)


p.s. @sulo: hab dir letztens ne PN geschickt!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von troublemaker
da ich auf den deal nicht angewiesen bin, werde ich "Sepp's Vorschlag" umsetzten! mal sehen wie er reagiert?!?!?

Halt uns aufm laufenden...
 
Original geschrieben von sulo
jeder verkäufer holt jetzt über die versandkosten die ebaygebühren rein, weil man die ja nicht mehr weitergeben darf. das muß er auch sonst würtde er oft minus machen. z.b. wenn wir eine 80 gb ibm platte versteigern liegt der gewinn zw 3-6 € , ebay gebühr sind ca 5,5 € also was tun, geht halt nur über die versandkosten.

Naja, ich halte den "Trick", die ebaygebühren via Transportkosten reinzuholen natürlich für rechtlich nicht durchsetzbar. Im Zweifel müsste man die Transportkosten nachweisen. Diese betrügen dann eben so viel, wie sie sind, die Gebühren ständen draussen. So gehts nicht.

Wenn das Praxis ist, schön, aber rechtens ist das nicht.
Da zeigen die Händler mal wieder, wie fest sie ebay in der Hand haben...
 
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