verlinken auf andere Seiten

Snuffy

Vice Admiral Special
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11.11.2001
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Hönow (bei Berlin)
1. Muss man Hinweise geben wenn man auf andere Seiten verlinkt?
2. Braucht man die Erlaubnis des "Erstellers" der anderen Seite?
3. Nützen so Texte wie von Warez-Seiten?
"DISCLAIMER:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unserer Seite Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf Beginner Linkz. Und wir machen uns deren Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Seite ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner führen.
"

4. Muss was davon im Impressum stehen?

Ne Idee was ich meine? Will ja nicht von Firma à la IBM verklagt werden : -).
 
zu 3.
Ja diese Disclaimer sind rechtskräftig. Solang sich das Zeuch auf das du verlinkst ausserhalb deines Webspace befindet (sprich, du keine Kontrolle hast was auf dem Server is und was nich) kannst du verlinken was du willst ohne strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen (die Webseite an sich kann aber wohl durchaus per Unterlassungsklage geschlossen werden wenn ich das richtig verstanden habe).
Zum rest.
ka ;)
Chatt (der wo trotzdem mit den Links aufpassen würde)
 
Es hilft gegen strafrechtliche Folgen (du kommst net in Knast) aber die Seite kann imho dicht gemacht werden (ohne größere weitere folgen).
Bei letzterem bin ich mir allerdings nicht sicher, bei ersterem dafür schon.
Chatt (der wo sich sehr sicher/unsicher ist)
 
ad 2 ja Du brauchst die Erlaubnis, wenn Du auf andere Seiten verlinkst. Der Seiteninhaber kann Dich ohne Vorwahrung (was er auf Grund des Prozessrisikos sowie der Prozesskosten nie tun wird) in Regress nehmen.

Normalerweise kommt aber erst mal ne Abmahnung.

Gruss Pythagoras
 
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