Bitte um Hilfe grosses EBAY Problem

ShaoKhan

Cadet
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Hi

Ich hatte, bei Ebay eine Kyro2 Grafikkarte verkauft, so weit so gut, nach knapp 2 Wochen meldete sich der Käufer mit ner Mail das die Karte defekt sei, er währe angeblich beim Mediamarkt gewesen und die meinten das irgendwas mit dem Chip nicht stimmt. Was soll ich jetzt machen? Geht das überhaupt, ich meine wenn sie Kaputt gewesen wäre, meldet man sich doch nicht erst nach 2 Wochen, ich hab auch 2 Zeugen das ich sie bevor ich sie abgeschickt habe, auf funktionalität getestet habe, so wie ich es immer bei Hardware mache.
Könntet ihr mir Rat geben wie ich mich jetzt verhalten soll? Ich denke eher das er sie vielleicht kaputt gemacht hat, und jetzt mit der Tour versucht sein Geld zurück zu kriegen.

Danke
 
Also ich halte es für enorm unrealistisch das die Karte beim Kauf kaputt sei, und der Käufer sich erst nach zwei Wochen meldet. Somit gehe ich auch stark davon aus, dass er den Defekt verschuldet hat. Ich persönlich würde nicht darauf eingehen, es kann ja jeder behaupten beim MM gewesen zu sein. Vor allem wenn du noch dazu Zeugen hast, dass die Karte vor Versand wunderbar funktionierte.

Die Möglichkeit die dir bleibt ist die eBay Versicherung über 200 Euro, wie genau dies jedoch funktioniert kann ich dir auch nicht sagen. Ebenfalls berufen kannst du dich auf die Paketversicherung der Post (So denn du die Karte als versichertes Paket und nicht unversichertes Päckchen geschickt hast).
 
beim verkauf war die karte noch i.o.

und bei 2nd hand ware ist nunmal nix mit garantie

auch wenn sie zwei wochen später ausfallen sollte




was defekt mit dem chip aha

sowas kann man nur rausfinden wenn man den chip abschleift und sich dei bahnen anschaut



cool bleiben

auch wenn die karte wirklich kaputt gegangen ist
aber sie lief ja kurz nach dem kauf noch
 
Hallo Leute!

Generell ist es so, dass auch Privatleute eine "Sachmangelhaftung" haben! Also wäre es in diesem Fall so, dass der Verkäufer haftet.

- Deshalb immer den Käufer beim Verkauf darüber informieren, dass eine Sachmangelhaftung abgelehnt wird, hat der Käufer keine Einwände iss die Sache gelaufen -

Hier kommen allerdings die Zeugen zum tragen, der Verkäufer muss nachweisen das die Ware O.K. war, was er aufgrund der Zeugen kann.


Ich würde dem Käufer mitteilen, dass die Ware im Beisein von Zeugen vor dem Versand auf Funktion geprüft wurde und eine Haftung deshalb abgelehnt wird. Dann würde ich abwarten.

Der Käufer hat 2 Optionen:

1. rechtliche Schritte, bei einem so geringen Streitwert und der Sachlage sind die Erfolgssaussichten eher gering!

2. die Angelegenheit iss gegessen und er lässt sie auf sich beruhen!



THX & CU

troublemaker 8)
 
eben. wie troublemaker es richtig sagt, wird oft vergessen, das man auch als verkäufer einer gebrauchten ware die gewährleistungsfrist von (jetzt) 2 jahren einzuhalten hat. der einzige unterschied ist, dass man sie im vornerein ausschliessen kann, was bei neuware nicht geht.
hast du das nicht gemacht, bist du rein rechtlich zur gewährleistung verpflichtet.
jetzt kommts auf verschiedene faktoren an.
1. der war damit beim mediamarkt ?
er hätte sich an _dich_ wenden müssen. dann soll mediamarkt das ding auch reparieren, vielleicht habens die ja kaputtgemacht ?
die frage ist jetzt, was das für einer ist, an den du das verkauft hast und ob er versucht sein geld wiederzubekommen. wenn er eine krumme masche abzieht.

wieviel ahnung der wohl hat. also wenn er zu mediamarkt rennt, scheints nicht besonders gut um ihn zu stehen (gg)
versuch ihn abzuwimmeln, wie troublemaker gesagt hat. wie alt war die karte ? ist da noch herstellergarantie drauf ? wenn ja, soll er sie doch einschicken, wenn nein sag einfach, dass die garantie abgelaufen ist und es dir schrecklich leid tut.
sie ging ja schliesslich 2 wochen lang.
wenn er ahnung hat, kann er darauf bestehen, dass du ihm die karte reparierst, wie auch immer und im zweifelsfall austausch, bzw wandelung (wie heisst das jetzt neu ?)verlangen. d.h. geld zurück.
da du als verkäufer mit den verpflichtungen auftrittst, siehts für dich als privatmann übel aus, ehrlich gesagt. andererseits ist es nicht gesagt, dass der typ das auch alles weiss, deswegen wie erwähnt erstmal abwimmeln versuchen.
 
ABWIMMELN! Iss zu hart gesagt!

Du hast ja Zeugen, also muss er jetzt nachweisen, dass die Ware bei Ihm defekt ankam!

Zur Not bleibt noch die POST AG bzw. deren Versicherung, aber nur wenn die Sendung auch versichert war!


THX & CU

troublemaker 8)
 
ah moment. aber wie ist das mit der umgekehrten beweislast. die trifft doch auch auf ihn zu, oder ?
er muss beweisen, dass der benutzer es kaputt gemacht hat. oder wie war das gleich nochmal ?
 
Jepp, er hat die Beweislast, aber durch seine Zeugen kann er ja beweisen, dass die Ware bei Versand OK war!
 
Wenn ich es recht verstehe, finden hier die Regeln des Verbrauchsgüterkaufes KEINE Anwendung, da der Verkäufer kein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Wenn ich nun als Privater etwas verkaufe, trägt der Käufer ab Kauf das Risiko, dass die Sache sich verschlechtert. Die Beweislastumkehr des § 476 BGB greift hier eben nicht. Der Käufer muss hier also beweisen, dass die Sache hei war bei Übergabe, sondern der Käufer, dass sie bei Übergabe schon kaputt war. Das sollte da die KArte 2 Wochen offenbar gelaufen ist wohl nicht nachweisbar sein und wohl auch tatsächlich nicht so sein.
 
Danke leute jetz brauch ich wenigstens keine Angst mehr zu haben.
Sagmal woher wisst ihr das alle?
 
wird oft vergessen, das man auch als verkäufer einer gebrauchten ware die gewährleistungsfrist von (jetzt) 2 jahren einzuhalten hat.

???? ??? ???Wo steht denn so was ??? Bei geprüften Gebrauchtwaren gibts gerade mal ein Jahr!
 
Original geschrieben von ShaoKhan
Danke leute jetz brauch ich wenigstens keine Angst mehr zu haben.
Sagmal woher wisst ihr das alle?

Ist mein Job.
 
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