Ist ein online abgeschl. Handyvertrag auch Widerrufbar ?

bommel66

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Hallo,

Ich habe Online bei einem Händler einen Handyvertrag abgeschlossen. Nun musste ich mit Entsetzen feststellen, dass jemand anders im Netz den gleichen Vertrag mit Identischen Modalitäten anbietet. Nur, dass bei diesem Anbieter die Konditionen wesentlich besser wären ( gleiches Handy wesentlich günstiger ! ). Ich habe daraufhin den ersten Händler angemailt und Ihn gebeten mir das Handy zu den gleichen Konditionen zur Verfügung zu stellen wie der billigere Anbieter.
Nun meine Frage: Falls dieser nicht auf mein Anliegen eingeht, kann ich dann diesen Vertrag genau so innerhalb von 14 Tagen Widerrufen wie alle anderen Onlinegeschäfte auch ? Wenn ja, wann beginnt diese 14 Tages Frist ?

P.S: Habe den Vertrag gestern erst abgeschickt, also auch noch keine Ware oder eine Bestätigung erhalten !

Thx bommel66
 
Hi bommel!

AFAIK hast Du doch bei solchen Verträgen ein 48-stündiges Rücktrittsrecht! Einfach per eMAil zurücktreten und die Sache dürfte erledigt sein!


THX & CU

troublemaker 8)
 
Sieh dir die HP des Anbieters mal genau an. Dort MUSS eine Belehrung über ein Rücktritts oder Widerrufsrecht erfolgen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann erlischt Dein Widerrufsrecht frühestens 6 Monate ab Erhalt der Ware.
Ansonsten kannst Du in der genannten Frist widerrufen.
Es handelt sich hierbei um die im neuen Schuldrecht eingebettete regelung des altzen fernabsatzgesetzes. (Bin leider nicht zughause, daher keine §§ und genauer Wortlaut)
Bei Verträgen die unter ausschlieslicher verwendung von Ferrnkommunikationsmitteln geschlossen werden hat der Verbraucher immer ein Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht.
 
Hallo,

Dies ist ein Auszug aus den AGB´s von Quam:

>>> 2 Vertragsschluss, Bonitätsprüfung
2.1 Der Kundenvertrag kommt zustande, wenn die Group 3G
das Angebot des Kunden auf Vertragsschluss annimmt.
Die Entgegennahme des Auftragsformulars durch die
Group 3G oder ihre Beauftragten stellt noch keine Annahme
des Angebots des Kunden dar. Die Annahme erfolgt
erst durch Freischaltung der Quam SIM Karte. Wird
die Quam SIM Karte nicht spätestens innerhalb von fünf
Werktagen nach Entgegennahme des vom Kunden unterzeichneten
Auftragsformulars freigeschaltet, ist der Vertrag
nicht zustande gekommen. <<<

Dies ist ein Auszug aus den AGB´s des Händlers bei dem ich abgeschlossen habe:

>>> 5. Widerrufsrecht, Rückgaberecht nach dem FernAG
a) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt

1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und
2. bei Dienstleistungen
a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder
b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

b) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen <<<

Ich weiss aber immer noch nicht genau ab wann dieser Vertrag gilt, also ab wann meine Widerrufsfrist beginnt ???
Bleibt noch die Frage auf welche Art ich Widerrufen sollte, reicht da wirklich eine Mail ?( Kann ich gar nicht glauben ) Besser wäre doch ein eingeschriebener Brief oder...

Thx
bommel66
 
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