Hallo,
Dies ist ein Auszug aus den AGB´s von Quam:
>>> 2 Vertragsschluss, Bonitätsprüfung
2.1 Der Kundenvertrag kommt zustande, wenn die Group 3G
das Angebot des Kunden auf Vertragsschluss annimmt.
Die Entgegennahme des Auftragsformulars durch die
Group 3G oder ihre Beauftragten stellt noch keine Annahme
des Angebots des Kunden dar. Die Annahme erfolgt
erst durch Freischaltung der Quam SIM Karte. Wird
die Quam SIM Karte nicht spätestens innerhalb von fünf
Werktagen nach Entgegennahme des vom Kunden unterzeichneten
Auftragsformulars freigeschaltet, ist der Vertrag
nicht zustande gekommen. <<<
Dies ist ein Auszug aus den AGB´s des Händlers bei dem ich abgeschlossen habe:
>>> 5. Widerrufsrecht, Rückgaberecht nach dem FernAG
a) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt
1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und
2. bei Dienstleistungen
a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder
b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
b) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen <<<
Ich weiss aber immer noch nicht genau ab wann dieser Vertrag gilt, also ab wann meine Widerrufsfrist beginnt
Bleibt noch die Frage auf welche Art ich Widerrufen sollte, reicht da wirklich eine Mail ?( Kann ich gar nicht glauben ) Besser wäre doch ein eingeschriebener Brief oder...
Thx
bommel66