Hilfe !! Frage wegen Fernabgesetzt !!!

Redskin

Fleet Captain Special
Mitglied seit
03.12.2001
Beiträge
252
Renomée
0
Standort
near Berlin
Hallo,

habe für meinen Vater eine neue Graka bestellt. Er ist Unternehmner also Selbständig. Nun habe ich vom fernabsatzgesetz gebrauch gemacht und die Karte am nächsten Tag abbestellt, da ich sie in einem anderen Online-Shop viel preiswerter gesehen habe.

Nun will der Versandhandel die Stornierung nicht zustimmen da mein Vater als Unternehmer Abnahmepflicht hat. Stimmt das?

"Hallo,
wir haben Ihren Widerruf erhalten und stimmen einer Rücknahme nicht zu.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Gewerbetreibender zurAbnahme verpflichtet
sind. Andernfalls können wir rechtlich auf Einhaltung des Kaufvertrages
bestehen.
Gruß"
 
Also das Fernabfragegesetz ist nunmehr ins BGB integriert. Wenn er die Karte als Unternehmer bestellt hat, dann kann die 14-tägige Rückgabefrist durch AGB ausgeschlossen sein. Wenn er sie als Privatmann (Verbraucher) bestellt hat, kann er sie zurückgeben.
 
oha. wieder was dazugelernt :)
 
Danke.Dann muß ich die Karte doch nehmen.
Warum das nicht gleich vernünftig in den AGB der Händler steht dann hätte ich ein Problem weniger.
 
Weil es einen Unterschied gibt, zwischen Privat- und Geschäftskunden. Dieses Handelgesetzt ist im BGB verhaftet. Dies sollte Dein Daddy eigentlich wissen, als Unternehmer.
 
Ohh, mist,

hab da irgenwas verwechselt. *Peinlich, Peinlich*.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist nachtürlich eine andere Lektüre.
Inhalt des HGB ist: z.B. Gewerblicher Rechtsschutz-, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht.
 
Dumm gelaufen kann man da nur sagen. Aber das hätte man bei der Bestellung auch nicht unbedingt angeben brauchen, dass die Graka gewerblich genutzt werden soll. Der Händler hätte ja sowieso eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer schicken müssen. Dann hätte die Regelung - Fernabnahmegesetz inkl. 14 tägiges Rückgaberecht gegriffen!
 
Zurück
Oben Unten