Gewährleistung bei AMD (Theoretische Frage)?

Nighthawk1977

Admiral Special
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Hallo zusammen!

Nachdem ich nun heute erfahren habe, dass ich auf meinem A7A266 doch einen Athlon XP betreiben kann, bin ich doch mal ein wenig ins Grübeln gekommen.

AMD verkauft ja seine CPU´s mittlerweile auch "boxed" mit Kühler. Die Kühler sind sicher nichts zum Übertakten, aber das hab ich ohnehin nicht vor. Weiterhin wird da ja dann mit 3 Jahren Gewährleistung geworben.

Mal angenommen ich kaufe mir so eine CPU, baue die drauf, sie läuft soweit okay. Nach einer Weile ist das Ding kaputt. Wie soll man denn da bei AMD Gewährleistung in Anspruch nehmen? Sonst hört man doch immer so Sachen wie "Da haben sie dran rumgefummelt!", "Da war der Kühler nicht richtig drauf" usw usw usw.

Auszug aus den Infos bei AMD: "Diese beschränkte Garantie deckt keine Schäden, die auf äußere Ursachen zurückzuführen sind wie unsachgemäßen Gebrauch, Probleme mit der Stromversorgung, Unfall, Nachlässigkeit, Veränderung, Reparatur, unsachgemäßer Installation oder unsachgemäßer Prüfung."

Wie soll das denn dann für mich als Kunden funktionieren? Das ich wohl einige Wochen auf Ersatz warten müsste, ist ja noch nachvollziehbar, war bei meiner IBM auch nicht anders.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!

1. AMD bietet keine Gewährleistung - die eigentlich auch Sachmangelhaftung heisst - , sondern eine Garantie, eine freiwillige Leistung! Soviel vorweg!

Die Abwicklung von Garantiefällen bei PIB (ProcessorInBox) läuft in Deutschland direkt über AMD in München!

AFAIK ist in der BOx aber auch ein entsprechender Hinweis enthalten!

Wenn der Garantieanspruch begründet ist gibt es i.d.R. innerhalb von 7 Tagen Ersatz!


THX & CU

troublemaker 8)
 
Mir erhellt sich die Fragestellung nicht gänzlich.

Wenn du einen Boxed CPU gekauft hast, bekommste auch einen boxed neu. Auseinanderreissen wäre da eher schädlich.
 
So wie das verstehe, hat er Angst, AMD würde die Garantie nicht zügig bearbeiten bzw. den Austausch fadenscheinig begründet verweigern!
 
Aber AMD selber verkauft doch offenbar selber die Dinger "boxed"???
 
Was meinst Du mit selber?

AMD bietet die CPUs als OEM-Ware, eigentlich nicht für Privatkunden bestimmt, und PIB, also boxed, für den Einzehandel bzw. Endkunden an!

Unterschied bei der Garantie:

OEM = 1 Jahr - Abwicklung über den Verkäufer/ Händler / Distri
PIB = 3 Jahre - Abwicklung direkt mit AMD bzw. deren Importeur
 
Hallo zusammen!

Scheinbar war meine Fragestellung etwas missverständlich. ´Schuldigung!

Mir ging es primär darum, ob sich AMD bei einem eventuell notwendigen Austausch willig zeigt. Klar bei einer OEM (=Tray) CPU muss ich mich an meinen Dealer wenden.

Eine Boxed CPU könnte/müsste ich dann bei AMD direkt reklamieren. Mie gings halt darum, ob ich mir wenn dann eine "Boxed" CPU kaufe. Der beiliegende Lüfter sollte die CPU ja im ausreichendem Maße kühlen. Das ich dann nicht overclocken kann ist klar. Aber SETI im nonstop Betrieb muss er schon aushalten. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Es zwingt Dich doch keiner den PIB-Kühler zu benutzen!

Iss auch nicht Bestandteil der Garantie!
 
Original geschrieben von Dominik Marquardt
Hallo zusammen!

Scheinbar war meine Fragestellung etwas missverständlich. ´Schuldigung!

Mir ging es primär darum, ob sich AMD bei einem eventuell notwendigen Austausch willig zeigt. Klar bei einer OEM (=Tray) CPU muss ich mich an meinen Dealer wenden.

Eine Boxed CPU könnte/müsste ich dann bei AMD direkt reklamieren. Mie gings halt darum, ob ich mir wenn dann eine "Boxed" CPU kaufe. Der beiliegende Lüfter sollte die CPU ja im ausreichendem Maße kühlen. Das ich dann nicht overclocken kann ist klar. Aber SETI im nonstop Betrieb muss er schon aushalten. :D

Gruß
Dominik Marquardt

Die Frage ist, wo Du das Dink einkaufst. Du hast neben der Gewährleistung des Händlers von 2 Jahren auch die des herstellers, also AMD.
Wie die nun rumzicken, vermag ich nicht zu beurteilen, aber Gewährleistungspflicht haben sie.
 
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