wertersatz bei widerruf - funcomputer

skyphab

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hi zusammen,

ich hab die letzte rechtsvorlesung mal genutzt und den rechtsanwalt (internetrecht) gefragt, wie es denn mit diesem wertersatz für wertminderung aussieht, von der ja funcomputer regen gebraucht macht, wenn man vom widerrufsrecht gebrauch macht.

ich hab eben kurz den fall geschildert, grafikkarte benutzt und wieder zurückgeschickt, funcomputer hatte ja daraufhin wertersatz verlangt, ich weiss leider nichtmehr, wer genau dieses problem hatte.
hier jedenfalls die antwort:

---

hinsichtlich der Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise habe ich massive
Zweifel. Dies in Unkenntnis des genauen Sachverhalts und der
entsprechenden Vereinbarungen.

Für eine Checkliste läßt sich § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB gut zerteilen:

1. Ist an der Sache tatsächlich eine Verschlechterung entstanden?
2. Ist auf diese Rechtsfolge und die Möglichkeit, sie zu vermeiden,
hingewiesen worden?

Vorliegend läßt sich wohl schon trefflich darüber streiten, ob überhaupt
eine Verschlechterung einer Grafikkarte erfolgen kann. Eine
Wertminderung (wie bspw. bei einem Pkw oder Kleidung) kann nicht so
einfach angenommen werden. Eine Verschlechterung durch technologischen
Fortschritt wird ein Unternehmer in der kurzen Widerrufsspanne wohl nur
schwerlich nachweisen können.

Zur Belehrung: Die Kommentarliteratur fordert, daß der Verbraucher
deutlich und unmißverständlich über die entstehende Ersatzpflicht durch
Verschlechterung zu informieren ist (Palandt, Ergänzungsband zur 61.
Auflage 2002, § 357 Rn. 10). Aus dem Warnzweck ergibt sich, daß der
Verbraucher über den voraussichtlichen Umfang der durch die
Ingebrauchnahme eintretenden Minderung hingewiesen werden muß. Dies
könnte im genannten Beispielsfall in ausreichendem Umfang erfolgt sein.
Die Regelung müßte allerdings genau durchgesehen werden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang § 357 Abs. 3 Satz 2 BGB: Satz 1 gilt
nicht, sofern die Verschlechterung lediglich auf die Prüfung der Sache
zurückzuführen ist. Dies liegt hier doch sehr nahe.

Zur Beweislast: Der Unternehmer muß Verschlechterung und ausreichende
Information belegen, die Prüfungsvoraussetzungen des Satzes 2 hat der
Verbraucher zu beweisen.

Ich hoffe, Ihnen soweit schon ausreichend Anhaltspunkte gegeben zu
haben.

---

ist natürlich auslegungssache, aber wenn ich mir den kommentar anschaue, scheint dieses vorgehen doch sehr zweifelhaft. ich würde das definitiv anfechten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi skyphab !

Ja ich bin derjenige ,der dieses Problem mit Funcomputer hat .
Vielen Herzlichen Dank erst mal ,das du dich intensiv um diese Thema bemühst und versuchst den Leuten und mir zu helfen .Die Sachlage sieht im moment so aus.

Mein Drohbrief und mein Packet welches in nicht wieder angenommen habe ,sind wohl an einem Tag angekommen wodrauf ich 2 mails von func. bekommen habe .

Im ersten Brief stand :

folgende Bestellung wurde storniert:

Anzahl Bezeichnung EPreis GPreis Verfügbarkeit
1x GAINWARD GeForce4 PowerPack! Ultra/750 XP Golden Sample GeForce4 Ti4600
128MB DDR DVI ViVo AGP Retail + Firewirekarte EUR 514.99 EUR 514.99


Warenwert: EUR 514,99

Dies kann u.a. folgende Gründe haben:
- Sie haben diese Bestellung storniert.
- Sie haben vor über 14 Tagen per Vorkasse bestellt und der Zahlungseingang
wurde nicht festgestellt.
- Sie haben bereits eine Bestellung offen und die o.a. Bestellung wurde
dieser hinzugefügt.
- Ihre Bestellung kam zu uns zurück (nicht angenommen oder angetroffen).
- Sie haben Ihre Bestellung widerrufen.
- Sie haben aus einem Land bestellt, dass wir nicht beliefern können.





wie es aussieht ,denken die wohl das es eine Erstbestellung ist .

Als Antwort auf meinen Drohbrief stand dann :

vom Herrn Simon ( Geschäftsführer vermutlich ) wisse er über diese Vorgänge nicht bescheid und leitet sie an den Mitarbeiter weiter . Das war am 6.6 ten und jetzt herrscht tote Hose .Mein "persönlicher" Rechtsanwalt kommt leider erst im 14 Tagen aus Cambridge zurück um sich dann genauer damit zu befassen wenn bis dahin nix passiert.
Ich hatte an Func. dann nochmal einen Brief geschrieben eine klare Position zu meinem Widerruf zu beziehen um alle Mißverständnisse auszuräumen .......keine Antwort .

Mal sehen wies weitergeht.
 
Ich stimme mit dem Kollegen überein, dass solches Vorgehen nicht rechtens ist. aber das wird wohl erst die Rechtsprechung klären..
 
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