Netztel: Erst wird Guthaben ausgezahlt und jetzt drohen sie mit Anwalt

marcel77

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Letztes Jahr ging die Firma Netztel pleite. Obwohl der letzte Monat nur noch zu 1/3 geleistet wurde, wurde er komplett in Rechnung gestellt. Ich hab dann überverschiedene Wege einen Monat lang erfolglos versucht, jemanden zu erreichen. Dann habe ich die Abbuchung komplett zurückgehen lassen.

Eine ganze Zeit danach (ca. Oktober) kam eine Gutschrifft, und im Januar dann das passende schreiben dass ein Guthaben besteht, das zur auszahlung gebracht werde. Es war ein anderer Betrag. aber ich geh mal davon aus, das es sich um das von Oktober handelt.

Jetzt im Abril kam ein Schreiben von einem Anwalt: "Ich hätte die Rechnung damals nicht bezahlt (falsch ich hab sie zurückgehen lassen, nachdem ich keinen erreicht) ich wäre duch die nichtzahlung verantwortlich für die Pleite von Netztel (*lol* die waren Pleite als ich es zurückgehen liess *lol*) Ich soll bitte die Gebühr i.H. 12,76 € zzgl. Anwaltkosten und und und in Höhe von 35€ zahlen".

Die haben doch wohl nen Sockenschuss!!! Ich hab Ihnen das durch einen befreundeten Anwalt erklären lassen, dass man mir jawohl schlecht Geld übweisen kann, obwohl man noch welches bekommt. Aber davon haben die sich bisher nicht beeindrucken lassen.

Ich hab denen jetzt die 12,76 € überwiesen und mehr nicht. Mehr sehe ich auch nicht ein. War doch nicht mein Fehler...

Meint Ihr, die gehen jetzt noch weiter? Schliesslich wollen die noch immer die Gebühren...
 
Die Anwaltskosten müsstest Du nur zahlen, wenn du im Verzug gewesen wärest. Dass ist aber nur der Fall, wenn man dich unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert hätte oder im Vertrag was von Fälligkeit gestanden hätte. Darüber hinaus erscheint mir dass auch sehr komisch.
 
Ich hab auch mal bei google "Netztel Anwalt" eingegeben, nachdem ich hier gepostet habe. Hier war direkt als erstes ein Link auf ein Forum. Die fanden das auch alle sehr suspekt. Ich werde im erstmal auf jeden Fall keine weiteren Zahlungen mehr vornehmen.

Das scheint mir reine Abzocke zu sein.

Wie das ganze abgelaufen ist habe ich ja oben geschrieben:

1. Pleite (ca 09/2001)
2. versucht zu erreichen, dann Zahlung zurückgehen lassen. (ca 10/2001)
3. Gutschrift von Seiten Netztel (ca 01/2002)
4. Schreiben vom Anwalt mit Gebühren (04/2002)
5. Seit dem zieht sich das hin und her und wie gesagt, diese Woche habe ich die Hauptforderung bezahlt. Die Gebühren sehe ich nicht ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von marcel77
2. versucht zu erreichen, dann Zahlung zurückgehen lassen. (ca 10/2001)

Ich denke mal, es geht um diesen Punkt. Wenn ich das richtig sehe, hattest du bei der Firma noch eine Rechnung offen. Diesen Betrag hast du überwiesen und später wieder storniert, weil du keinen erreicht hast. Da stellt sich mir erst einmal die Frage wieso du die Rechnung überhaupt hast stornieren lassen? Aber die Antwort ist mehr oder weniger irrelevant. Fakt ist für mich einfach das du bei denen noch eine Rechnung offen hattest. Und zwar die stornierte. In deren AGB's steht garantiert irgendwas drinne von wegen Zahlung. Also wirst du wegen der offenen Rechnung in Verzug gewesen sein. Da bleibt dir wohl nur übrig zu zahlen. Und lieber nur die 35 Eurotaler wie beim nächsten schreiben noch mehr Taler. Das könnte sogar soweit gehen das bei der übernächsten Aufforderung der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Und dann wird die Sache teuer.
Ferner muß ich deren Anwalt recht geben. Du hast die Rechnung nicht bezahlt. Du wolltest zwar, hast sie aber wieder storniert. Also letztendlich nicht bezahlt.
 
Die hatten eine Einzugsermächtigung.

Mag ja sein, dass die ne AGB haben. Aber ich zahle doch nicht, wenn die Leistung die ich zahlen soll nicht erbracht wird.

Die Rechnung lautete über den kompletten Monat. Telefonieren konnte man aber nur 5 - 10 Tage. Daraufhin hab ich über verschieden Wege versucht, die Firma zu erreichen, was mir jedoch misslang. Also wurde die Abbuchung storniert.

Ich denke nicht, dass ich im Unrecht war.
 
Das du gänzlich in Unrecht bist will oder wollte ich damit auch nicht sagen. Aber auch nicht unbedingt ganz in Recht. Schließlich wurde ja eine Leistung erbracht. Und zumindest für die ~10 Tage hättest du dann anteilmäßig bezahlen müssen.
Ich weiß ja nicht genau welchen Betrag du gut geschrieben bekommen hast. Würde jetzt pauschal mal sagen es war anteilmäßig der Betrag für die übrigen ~20 Tage. Weiß ja nicht wie deren Buchhaltung funktioniert, könnte mir aber vorstellen das es einfacher ist jeden Kunden diesen Betrag zu überweisen. Auch weil man ja davon ausgehen muß das jeder seine Rechnung bezahlt hat. Wenn ich soweit richtig liege, würde ich sagen das du von der Firma dann zuviel Geld erhalten hast. Sie also jetzt den nicht überwiesenen Betrag ganz haben wollen. Und wenn ich richtig liege darf man mittlerweile auch mit der ersten Mahnung Mahngebühren verlangen. Und die 35€ sind halt mehr oder weniger die Mahngebühren. Vielleicht ein bißchen überzogen, aber wahrscheinlich Rechtens. Hatte vor Jahren mal vergessen einen Strafzettel zu bezahlen. Einige Wochen später kam dann auch sowas wie ein Mahnbescheid. Üertriebenerweise dargestellt. Verfahren eingeleitet wegen nicht bezahlter Rechnungen. Und plötzlich durfte ich statt den 40 Mark 80 Mark zahlen. Und was den Gerichtsvollzieher angeht habe ich auch ein Beispiel. Hatte einfach keine Lust eine Rechnung zu bezahlen. Waren Schulgebühren. Die letzte Rate. Von den anderen Studienkollegen wußte ich zum Teil das sie ihre Rechnung auch erst sehr spät gezahlt haben. So nach der dritten oder vierten Mahnung. Auf jeden Fall wurde ihn der letzten Mahnung die ich bekam damit gedroht das wenn ich nicht bezahle der Gerichtsvollzieher käme. Und dann kommen halt noch ein paar mehr Gebühren dazu. Denke mal bei meinen Betrag spielte es nicht so die Rolle, aber wegen 35€ das ganze zu riskieren halte ich doch für ein bißchen übertrieben.
Deshalb kann ich also eigentlich nur zweierlei Raten. Entweder den Betrag noch zahlen oder zu einen "richtigen" Anwalt gehen. Ich würde mal sagen das der befreundete Anwalt hier zu parteiisch ist. Der wird wahrscheinlich nur das sagen was du hören willst. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, stellt das ganze ja kein Problem dar.
 
Ich denke Du siehst das richtig. Aber die haben auch Kunden angemahnt, die bezahlt haben. Ausserdem können die ja wohl schlecht statt einer Endabrechnung direkt eine Mahnung schicken.

Ich gehe mal davon aus, dass die nicht berechtigt sind, den ganzen Betrag abzubuchen, wenn sie nur anteilig Leistung erbracht haben. Im Zweifel hätten die ja auch komplett Pleite sein können, und ich hätte den überstehenden Teil nie bekommen.

Nachdem die Rückzahlung kam, habe ich auf eine Endabrechnung gewartet, die aber nicht kam. Ein gültige Kontoverbindung zu Netztel hatte ich nicht und auf dem letzten Schreiben war auch keine mehr angegeben. Ausserdem scheint es sich bei dem Anwalt um einen Berüchtigten bei Handypleiten zu handeln, der wahrscheinlich auch aus Einfachheit alles anmahnte, ohne zu sehen, ob bezahlt oder nicht, wie man im Forum von

Teltarif

nachlesen kann. Hier findet man auch Leute, die alles gezahlt hatten, und das selbe Schreiben bekommen haben. Ein netter gewissenhafter Anwalt. Meine geforderte Aufstellung mit der zugehörigkeit der Forderung hab ich bis heute nicht erhalten.

Wenn es Euch interessiert, lest Euch mal die Posts aus dem Teltarif Forum durch.
 
Also Leute,
Wenn keine Leistung erbracht wird, ist es mein gutes Recht, die Einzugsermächtigung zu wiederrufen und meine Kohle wiederzuholen.
Wenn die dann irgenwann Geld überweisen wegen Guthaben, dann kann man wohl davon ausgehen, das das stimmt.
Wenn sie dann Geld wollen und auch noch Anwaltskosten, so würde ich WEDER DAS EINE NOCH DAS ANDERE JEMALS ZU ZAHLEN IN ERWÄGUNG ZIEHEN!
Und jeder "richtige Anwalt" - ob Freund oder nicht - würde das so sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Sepp, dass hab ich zu meiner Beruhigung gebraucht.

Ausserdem war Freund vieleicht ein nicht ganz treffendes Wort. Der Anwalt ist der Chef von meiner Zukünftigen. Also nicht irgendeine Stammtischbekanntschaft.
 
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