Wichtig!!!!!! AUTOUNFALL!!!!!!

ICEMAN

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Mir ist gerade jemand ins Auto gefahren)((
Worauf muss ich jetzt besonders achten?

Ich habe seine Adresse, Kennzeichen vom Auto, Fahrzeugtyp sowie Farbe.
Habe den Ort aufgeschreiben wo es passiert ist mit Uhrzeit und eine Schuldbekenntnis des Schuldigen, sowie ein Unterschrift von Ihm. Auch habe ich zwei Zeugen mit Adresse und Unterschrift.


Gibt es noch was zu beachten???

Edit Vers.-Nr. von Ihm habe ich auch noch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du die Polizei rufst musst du dafür bezahlen. Und der Schaden wird bestimmt nicht die 1000€ übersteigen. Ist im endeffect nur ein Lackschaden.
 
Hmm, oft kümmert sich die Polizei nicht immer drum, wenn Du nen "kleinen" Unfall gebaut hast.

Photographiere und dokumentiere Deine Schäden, am besten mit nem Zeugen!
 
Wird morgen von der Werkstadt gemacht.
 
jo zahlen muss du sicher nicht für die!

War noch NIE so ich frag mich immer woher des gerücht kommt.

GreEetz
 
Habe gerade ein paar Fotos gemacht und werde die moregn gleich entwickeln lassen.
 
hehe für polizei zahlen ? lol. ein glück nicht.
aber bei bagatellschäden ist die polizei nicht verpflichtet diese aufzunehmen.

das mit dem schuldgeständnis ist so ne sache. sag lieber fairerhalber nicht, dass du eins hast, solange der schädiger auch alles einwandfrei abwickelt. bringst du das schuldegständnis zur versicherung, wird er evtl regresspflichtig und darf den schaden selber zahlen.
also eher als druckmittel. :)

für die zukunft würde ich mir sowas drucken und ins auto legen. hab sowas auch drin, aber noch nicht gebraucht:
(unterschriften nicht vergessen)

http://www.polizei.bayern.de/ppmuc/verkehr/Unfallbericht.pdf
 
Wer weiß ob die Karosserie verzogen ist? Dann ist das auto ein Totalschaden und nicht mehr zu reparieren?
Hast du Zeugen die wärend des Unfalls in derUmgebung waren? Egal ob sie es gesehen haben oder nicht.

Lass dich auf keinen Fall auf irgendwelche Geschäfte mit dem Typ ein!
 
Original geschrieben von Major J
Wer weiß ob die Karosserie verzogen ist? Dann ist das auto ein Totalschaden und nicht mehr zu reparieren?
Hast du Zeugen die wärend des Unfalls in derUmgebung waren? Egal ob sie es gesehen haben oder nicht.

Lass dich auf keinen Fall auf irgendwelche Geschäfte mit dem Typ ein!
Habe min. 3 die zugesehn haben und zwei mit Unterschrift und Adresse.;D
 
Original geschrieben von ICEMAN
Mir ist gerade jemand ins Auto gefahren)((
Worauf muss ich jetzt besonders achten?

Ich habe seine Adresse, Kennzeichen vom Auto, Fahrzeugtyp sowie Farbe.
Habe den Ort aufgeschreiben wo es passiert ist mit Uhrzeit und eine Schuldbekenntnis des Schuldigen, sowie ein Unterschrift von Ihm. Auch habe ich zwei Zeugen mit Adresse und Unterschrift.


Gibt es noch was zu beachten???

Edit Vers.-Nr. von Ihm habe ich auch noch.

hat zwar nicht direkt mit deinem fall was zu tun:

da war dein unfallgegener ja ziemlich dumm, ehrlich gesagt ... wer ein schuldbekenntnis abgibt, auch wenn man sich sicher ist 100% an einem unfall schuld zu sein, ist einfach nur dumm. und polizei rufen ist sowieso immer besser ... hinterher stellt sich in der werkstatt raus, dass noch dies und jenes beschädigt wurde - versuch dann das mal nachzuweisen, dass das nicht nach dem unfall passiert ist - da hast du dann ganz schlechte karten ... dein unfallgegner wird alles abstreiten und du bleibst auf dem schaden sitzen ...

polizei immer
schuldgeständnis nie (auch wenn man schuld hat)

Marcel.
 
Was soll dieses Geschwätz von, immer die Polizei?

a) Er hat 2 Zeugen,

b) die Daten des Unfallverursachers, mit Eingeständnis (als Sicherheit)!

c) Die Polizei würde den Unfall lediglich dokumentieren, dass kann er aber selber, da er Zeugen und das Eingeständnis hat!

BTW: Am meistens regen mich Bagatellschäden auf die während der Rush-Hour die komplette Strasse dichtmachen und dann dort stundenlang auf die Polizei warten! Der Berufsverkehr interessiert die garnich! - Ich könnte manchmal amoklaufen!

Back2Topic!

Der einzigen Fälle wo die Polizei angebracht iss:

offensichtliche Personenschäden, Unfallverursacher uneinsichtig oder Zeugen nicht kooperativ, alles hier nicht gegeben!

Achso, wenn die Polizei kommt zahlt man doch, und zwar der Unfallverursacher, früher waren das generell 70,- DM!!!


Er sollte sich mit der Versicherung des Unfallgegners in Verbindung setzen, evt. Zentrale Meldestelle der dt. Versicherungen, alles weitere sollen die veranlassen!
 
Also IMHO sollte man die Polizei ausser bei wirklich kleinen Schäden (also Dellen und Kratzern) immer rufen, da der Laie gar nicht erkennen kann, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt (meißtens kostet es deutlich mehr als es auf den ersten Blick aussieht). Und wenn die Polizei den Unfall aufnimmt (was sie meißtens auch macht), dann macht sie es richtig, auch mit Fotos und so.

Ach ja, und noch was - ich würde so ne Sache (also wenn man nicht schuld ist!) immer dem Anwalt übergeben, das macht sonst ne Menge Streß, und vor allem wenn man verletzt wurde ist man da sehr dankbar, wenn man den ganzen Formalitäten-Kram nicht selbst erledigen muß (eigene Erfahrung... :] )

Aber eines muß ich sagen: Mich regt das genauso auf, wenn die Unfaller mitten im Berufsverkehr ihre Autos so wie sie sind auf der Straße stehen lassen. Es ist immerhin Pflicht(!!) die Autos sofort nach dem Unfall von der Straße zu entfernen, also beiseite zu fahren. Und den Unfallhergang kann man auch an den Autos ablesen. (Schadensspuren!)
Der informierte Autofahrer von Welt hat sowieso immer eine Kamera an Bord, mit der er den Unfall vor dem Beiseite-Fahren der Autos noch schnell dokumentieren kann! 8)

Achja, und nochmal: Zahlen muss man nur, wenn man die Polizei grundlos ruft - also sich einen Scherz erlaubt oder so. Bei nem Unfall ist ja in jedem Fall ein Grund da!! ;)
Sie kann sich nur weigern, den Schaden aufzunehmen.
 
Hallo zusammen,

ich kann Raptor nur zustimmen.

1. immer die Polizei rufen

2. dem Anwalt übergeben wenn man eine Verkehrsrechtschutz hat oder ganz sicher ist unschuldig am Unfall zu sein. Die Anwaltskosten übernimmt der Unfallgegner oder die Versicherung und man hat mit dem ganzen Herumgereisse nicht zu tun.

Ansonsten kann ich nur sagen, daß ICEMAN Glück hatte mit so einem Trottel (Schuldeingeständnis am Unfallort - ich hätte nicht gedacht, daß irgendjemand so doof ist) zusamenzustoßen.

Gruß
Agrippa
 
Wie RAptor schon sagt, ne Kamera sollte zur Grundausstattung gehören wie der Verbandskasten, daher kann ich "entrapment" nur zu stimmen!

Der Schaden kann durch die Zeugenaussagen und dem bekennenden Unfallgegener zweifelsfrei dokumentiert werden! (Ein paar Fotos würden die Sache wasserdicht machen)

Warum muss der sonst, nach eigener Einschätzung, mündige Bürger, bei Bagatellschäden oder eindeutig geregelten Fällen die Gesetzeshüter rufen?

Und was das, von entrapment, genannte Bußgeld betrifft, dass fällt unter die Rubrik "Verursachen eines Verkehrsunfall" und das zahlt der Verursacher auf alle Fälle wenn die Polizei den Unfall aufnimmt!

Btw, ich hatte mal einen Fall, da hat der Nebenmann in einer dieser schrägen Parklücken, wie sie häufig in Einkaufszentren zu finden sind, die Tür zu weit aufgerissen und bums in das Seitenteil meines damaligen "Winterautos" gerammt!
Der Schaden, eine absolute Bagatelle, zumal die Karre eh kein Statussymbol war, und ich bot an die Sache gegen Zahlung von 100,- DM zu vergessen! Aber der Typ wollte nicht und meinte die Polizei rufen zu müssen! Naja, das Ende war, die Beamten kommen nehmen den "Unfall" schmuzelnd auf, der Typ muss um die 70,- Taler abdrücken und sie verschwinden wieder. Ich reiche einen Kostenvorschlag über ca. 500,- Taler ein und bekomme diese auch von der gegnerischen Versicherung!

Deshalb lege ich als Unfallverursacher, wenn die Sache eindeutig iss, keinen Wert auf die Gesetzeshüter, die Taler kann man sich sparen und den Rest erledigt die Versicherung, ob man den Schaden später selber übernimmt, kann man noch in Ruhe überlegen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
mal genaz abgesehen von Polizei etc.
Ruf die Versicherung (Deine) an, hast Du ja sicher schon, die wissen nun wirklich wie es weitergeht.
IMHO wenden die sich an die Versicherung des Unfallgegners und können Dich beraten wie es weitergeht. Im Normalfalle hat sich der andere schon an seine Versicherung gewendet und alles wird gut. MEIST weiß auch die Fachwerkstatt wie man weiter vorzugehen hat, da reicht Deine Versicherungsnummer.

MFG
 
1.) Polizei ist hier überflüssig (2 Zeugen, Schuldanerkenntnis)
2.) Entscheidend ist die Schadenhöhe. Wenn diese über 1500 € ist (je nach Gerichtsbezirk unterschiedlich) verstösst es gegen die Schadensminderungspflicht, ein Gutachten über die Schadenhöhe einzuholen.
3.) Einen Anwalt zahlt in jedem Fall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, also geh zu einem.
 
Mein Wissen:

- Die Polizei macht keine Fotos
- Wenn der Schuldige nicht 100%ig klar ist (+Zeugen), Autos immer stehen lassen zwecks Abmessungen etc.
- Die Polizei ermittelt keinen Schuldigen, sondern gibt eine vorläufige Vermutung ab. Dagegen kann man aber noch alles Mögliche machen.



Das mit dem Anwalt und der Haftpflichtversicherung ist mir neu.
Mag ja sein, nur wenn der Schuldige nicht 100%ig klar ist glaube ich nicht das es funzt. Gericht bezahlt i.d.R. ja eh der Verlierer.

Meine Freundin hats auch erwischt.
Vom Busfahrer umgehauen (Motorrad)
Eigentlich ziemlich klare Sache (Busfahrer einfach rausgezogen) von mehreren Zeugen bestätigt.. doch was passiert?
Meine Freundin bekommt ne Rechnung wegen Sachschaden am Bus *grrrr*
Das geht jetzt vors Gericht... da auch Schmerzensgeld ansteht.
Gott sei dank ne Rechtschutzversicherung.
 
§ 20 - Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(1) An Omnibussen des Linenverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

(4) An Omnibussen des Linenverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten .

(5) Omnibussen des Linenverkehrs und Schulbussen, ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten .

(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer HaltestelIeninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.


Busse sind auch gleicher als andere Verkehrsteilnehmer...
 
Original geschrieben von Sepp
1.) Polizei ist hier überflüssig (2 Zeugen, Schuldanerkenntnis)

)((

Kommt aber immer besser bei den Versicherungen an, wenn der Unfall aufgenommen wurde!! Zeugen hin, Schuldeingeständis her...

Zudem sollte man die Polizei sofort (umgehend) benachrichtigen und nicht erst nach einem möglichen Aushandeln von "Zeugenaussagen" oder Schuldeingeständnissen...

Was ist, wenn der Schuldige sein Geständnis wieder zurücknimmt (auch, wenn´s schriftlich ist), mit der Begründung "unter Schock gestanden"??

Ich würde auch beim kleinsten Unfall die Polizei rufen; alleine schon aus versicherungstechnischen Gründen...:]

Einmal nämlich nicht gemacht und die Versicherung des Unfall-Verursachers stellte sich (trotz dessen Schuldeingeständnisses!) quer, die Zahlung zu übernehmen und zögerte den ganzen Ablauf der Angelegenheit um mehrere Monate hinaus...

Mir ist dann auch egal, ob die Beamten dann nun Lust dazu haben, meinen Unfall aufzunehmen oder nicht. Ich habe ein Recht darauf, einen Unfall aufnehmen zu lassen (kostenlos , übrigens! ;) ) und das nehme ich dann auch wahr...

Mit einem polizeilichen Unfall-Protokoll fährst Du grundsätzlich immer sicherer.
Wenn Dein Unfallverursacher dann in diesem Protokoll zugibt der Schuldige zu sein, ist es auch immer noch etwas anderes, als wenn er Dir das auf nen "Karo-Block" kritzelt...

Zum "Schuldigen":
Natürlich ist es gut für DICH... aber... WIE BLÖD KANN MAN DENN SEIN und noch vor Ort ein Schuldeingeständnis zu (unter)schreiben?? (außer man heißt Rockefeller)
Ob nun Zeugen oder nicht... SOWAS besiegelt sein Schicksal auf Anhieb... ;D ;D ;D
Freue mich aber für Dich, daß Du an so einen Dussel geraten bist! Ist schon mal gut!

Kleine Anekdote:
Mir ist letzten Sommer mitten in der Stadt einer hinten drauf gefahren. Es regnete.
Allerdings nicht, weil ich (unerwartet) bremsen mußte, sondern bei normaler Fahrt!!*buck* *buck* Stellt Euch vor, Ihr fahrt Auto und auf einmal rammt Euch einer in Hollywood-manier von hinten...*lol*
Ausgestiegen (er auch; Iraker), ich schaue mir mein Heck an. Stoßstange (lackiert) hängt links fast auf der Straße und Rücklicht ist auch kaputt...
Ich zücke das Handy und will die Polizei rufen.
Er: "Nein! Nix Polizei!! Schau, das ist gar nicht so schlimm!! Ich gebe Dir 500 DM! Das reicht locker!! Hier!" (und zückt ein paar Hunderter aus seinem dicken Portemonaie)
Der Kerl hat echt die ganzen 10min bis die Polizei kam gebettelt, selbige nicht zu rufen. Als die dann kam, meinte er nur: "Nicht meine Schuld, gucken Sie, die Straße ist nass!! Was soll ich da machen??"
*lol* *lol* *lol* *lol*

PS: Als ich mich mit seiner Versicherung in Verbindung setzte, war das erste was die fragte, ob der Unfall polizeilich aufgenommen wurde...:]

PS2: Der tatsächliche Schaden betrug dann doch mal eben 2900 DM...:]
 
Original geschrieben von Miss Galaxy


Kommt aber immer besser bei den Versicherungen an, wenn der Unfall aufgenommen wurde!! Zeugen hin, Schuldeingeständis her...

Ja, besser mag das sein, aber nötig ist es nicht.
 
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