Frage zur Geschäftsfähigkeit

Mighty

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Bevor ich jetzt lange rumsuche hab ich doch mal die Frage wie sieht es hier eigentlich bei den Markplatzgeschäften aus. Wenn ich mir so die Profile einiger User anschaue sind doch sehr viele Minderjährige dabei. Im Moment steht ein Post im Marktplatz da ist der Anbieter erst 14 Jahre alt.

Was kann man von solchen Geschäften halten? Nicht das es da im Nachhinein Ärger mit den Eltern der Kiddies gibt.
 
Solche Geschäfte nicht machen.
Es sei denn, sie bewegen sich innerhalb des "Taschengeldes".

§ 110.

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind
 
Ja so was mit Taschengeld Paragraph hatte ich auch noch im Hinterkopf, wobei das für mich sehr dehnbar ist. Wo fängt das an und wo hört das auf?
 
Kann man nicht so pauschal beantworten, da nicht jeder dasselbe zur Verfügung hat.
Achtung bei Kreditgeschäften und Transaktrionen vom Girokonto...

hier mal ein link...
 
Zuletzt bearbeitet:
na super,
glaubt ihr das minderjährige nicht kaufen/verkaufen können??
und woher sollt ihr bitte beim marktplatz wissen wie ald der anbieter ist,seid ja nicht verpflichtet im profil zu gucken.

naja,wenn ihr euch geschäfte durch die lappen gehen lassen wollt seid ihr selber schuld.8-(
 
Original geschrieben von lane
na super,
glaubt ihr das minderjährige nicht kaufen/verkaufen können??
und woher sollt ihr bitte beim marktplatz wissen wie ald der anbieter ist,seid ja nicht verpflichtet im profil zu gucken.

naja,wenn ihr euch geschäfte durch die lappen gehen lassen wollt seid ihr selber schuld.8-(

da sieht man mal wieder das DU nicht verstanden hast worum es geht. Rechtliche Dinge sind doch etwas anderes...
 
Original geschrieben von ProphetCHRIS


da sieht man mal wieder das DU nicht verstanden hast worum es geht. Rechtliche Dinge sind doch etwas anderes...
das is schon klar,aber die eltern können doch nicht verlangen das man in das profil geguckt hat.
 
Original geschrieben von lane

das is schon klar,aber die eltern können doch nicht verlangen das man in das profil geguckt hat.

Da hast Du wohl recht mit. Vor allem weil ja nicht jeder sein Alter ins Profil schreibt. Deshalb frage ich ja.

Und was Geschäfte durch die Lappen gehen lassen betrifft. Hast Du Lust etwas zu kaufen und danach hast Du die Eltern von dem Verkäufer am Hals. Womöglich noch mit Anwalt.

Auf der anderen Seite ist es natürlich auch so wenn ein 9jähriger ständig 0190iger Nummern anruft müssen die Eltern ja auch löhnen. IMO sind also Marktplatzgeschäfte oder überhaupt Geschäfte im Web immer ein bißchen schwammig.

Aber bei Sepp fragen kost ja nix. *lol*

Wehe ich kriege ne Rechnung für Rechtsberatung :o
 
Original geschrieben von Mighty



Auf der anderen Seite ist es natürlich auch so wenn ein 9jähriger ständig 0190iger Nummern anruft müssen die Eltern ja auch löhnen. IMO sind also Marktplatzgeschäfte oder überhaupt Geschäfte im Web immer ein bißchen schwammig.

Isn anderes Prinzip. Wenn hier ein 14jähriger etwas kaufen würde was oberhalb seines Taschengeldrahmens liegt (z.b. er müsste dafür arbeiten oder sich was bei nem Freund leihen) und die Eltern kriegen davon Wind können sie verlangen dass das Geschäft rückgängig gemacht wird. Da heisst es dann auf keinen Fall "Eltern haften für ihre Kinder"
Chatt (der wo sonen Fall vor kurzem noch im Freundeskreis hatte)
 
@Chatt

Bleibt die Frage voher weiß ich z.b. als Webshop Betreiber ob der Besteller volljährig ist.

Da würde ich als Shop Betreiber dann sagen Ich bin doch nicht für die Erziehung eures Kindes verantwortlich. Da müsst Ihr schon selbst aufpassen und wenn ich das recht überblicke gibt es ja kaum Shops wo das Alter überprüft wird.
 
Is Wurst ob der Verkäufer das weiss oder net. Minderjährig bleibt minderjährig, is völlig egal ob du das Alter kennst oder nicht. Wenn ein Minderjähriger etwas kauft was zu teuer für ihn ist ist dieses Geschäft widerrufbar, nicht von sich aus unrechtmäßig, aber eben widerrufbar. Und wenn die Eltern widerrufen kannst du als Verkäufer garnix dagegen machen (wird natürlich trotzdem immer versucht)
Chatt (der wo das durchaus verstehen kann)
 
Original geschrieben von Mighty


Auf der anderen Seite ist es natürlich auch so wenn ein 9jähriger ständig 0190iger Nummern anruft müssen die Eltern ja auch löhnen. IMO sind also Marktplatzgeschäfte oder überhaupt Geschäfte im Web immer ein bißchen schwammig.


Wehe ich kriege ne Rechnung für Rechtsberatung :o


ad 1.) Da läuft der Anschluss ja auch auf die Eltern, und die sind dann für alles verantwortlich.

ad 2.) Wie ist deine Adresse? ;)
 
Kaufen kann jeder Minderjährige was er will, nur braucht er für Käufe die das Porte-monaie (Geldbörse) zu stark beanspruchen;) das einverständniss der Eltern.

Also bei uns ist das so.


Wobei ich so Käufe eigentlich nie machen würde. Denn eine solche erlaubniss der Eltern lassen sich ja recht einfach fälschen.
 
Original geschrieben von Sepp


Ich glaube, du versuchst mich zu bescheissen...
:p

Wahrscheinlich sowieso minderjährig, keine Chance auf ne saftige Rechnung;D ;D
 
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