Gibts da nicht ein Urteil??

MusicIsMyLife

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Ich habe im Moment ein kleines Problem mit einem Onlineshop. Nichts besonderes, ich denke, dass ich das noch regeln kann. Ich hab da ein paar Argumente.

Aber ich brauch noch das I-Tüpfelchen in meiner Argumentation.

Ich erinnere mich irgendwo gelesen zu haben (hier im Forum), dass es ein Urteil gab, nachdem das entfernen des Garantieaufklebers nicht zum erlöschen der Garantie führt. Oder war das nur eine Richtlinie von AMD??

Wie dem auch sei. Irgendwo steht geschrieben, dass auf einem Prozessor keine Aufkleber sein sollten. Hier im Forum hab ich schon die Suchfunktion benutzt, aber wahrscheinlich hab ich nicht die richtigen Schlagworte benutzt.

Kann mir irgendjemand einen Link geben, bei dem sowas geschrieben steht?

Vielen Dank im voraus. Und für schnelle Hilfe wäre ich besonders Dankbar.
 
Ein Urteil find ich nicht, aber da eine CPU heiss werden kann, kann es sicher möglich sein, einen Aufkleber zu entfernen, wenn er so angebracht worden ist.

Das Urteil,was du wahrscheinlich meinst, ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.11.1978, Aktenzeichen VIII ZR 317/78, abgedruckt in Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1980, S.831. Das bezieht sich allerdings darauf, dass man einen PC öffen darf, auch wenn das mit Garantieaufklebern verhindert werden soll. Das Abkratzen oder Entfernen eines Aufklebers von der CPU ist sicher was anderes, zumal wenn dieser zur Identifikation der CPU dient.

Hier noch ein link, vielleicht gehts ja in die Richtung.
 
Hi,

also in der Chip habe ich sowas mal gelesen. Laut AMD haben auf der CPU(DIE inkl. Package) Aufkleber nichts zu suchen! Da hatte sich auch jemand beschwert, ich glaube über K&M weil eine CPU kaputt gegangen ist, weil da ein Aufkleber drüber war(übers DIE geklebt). K&M musste dann die CPU bezahlen... also den Aufkleber kannst ruhig abnehmen und dann wieder aufkleben, das hat keinen Einfluss auf die Garantie, da ja ein Aufkleber laut AMD nichts auf der CPU zu suchen hat...
 
Hmm, naja.

Ich werd dann wohl nur mal auf die Richtlinien von AMD hinweisen. Und wenn es hart auf hart kommt, muss ich nochmal genauer suchen.

Ich hatte den Aufkleber auf dem Prozessor abgemacht und einen Kupferspacer benutzt. Obwohl ich diesen Prozessor nicht übertaktet hatte, ging er nicht ein einziges mal an. Daher wollte ich ihn umtauschen und habe den Aufklaber nur der Postsendung beigelegt. Aber die stellen sich quer. Mal sehen, was wird.
 
Original geschrieben von Inge2000
Normalerweise musst du den Aufkleber nur aufbewahren!

Nee, das kanns net sein, denke ich. Wenn ich 2 CPU´s habe, woran soll man es dann erkennen?
 
Auf meinem ersten XP stand auf dem Aufkleber das Stepping des Prozessors. Auf dem zweiten nichts mehr. Aber da steht noch immer 1700+ drauf. Und bei jedem Shop sind die Aufkleber irgendwie anders. Wenn man sich die Rechnung anschaut, sieht man, dass ich nur einen XP bisher bestellt habe. Da ist dann die Wahrscheinlichkeit Riesengroß, dass dieser Aufkleber zu diesem Prozessor gehört.

Jedenfalls hab ich jetzt ne E-Mail geschrieben. Mal sehen, was rauskommt.
 
Ich habe eine freundliche, aber bestimmte E-Mail an den Onlineshop geschrieben.

Als Antwort bekam ich, dass man einen Umtausch ohne aufgeklebten Garantiesticker nicht mehr vornehmen kann, weil die Lieferanten des Shops einen solchen Tausch auch nicht mehr durchführen. Im Prinzip ist nicht Com-Tra.de schuld, sondern deren Lieferanten.

Aber man hat meinen Garantieantrag zur Einzelfallprüfung an die Geschäftsleitung gegeben.....

Mal sehen, was rauskommt.
 
Das mit dem Aufkleber ist Blödsinn und doch wieder nicht.

Sicher kann man den entfernen, ohne einen Garantieanspruch zu verlieren. Anders nur, wenn etwas anderes mit Händler oder Hersteller vereinbart wird, was aber wohl nicht versteckt irgendwo in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht.

Das Problem könnte aber sein, dass der Händler bei Artikeln, die nicht klar identifizierbar sind, bestreiten kann, das es sich um den bei ihm gekauften handelt bzw. der Hersteller, dass die Garantiefrist noch gilt (bei schon länger am Markt befindlichen Sachen). Sollte das Bestreiten irgendwie nachvollziehbar sein, müsste der Kunde beweisen, dass es sich um den garantierten Artikel handelt. Das könnte dann ohne den Aufkleber schwierig werden.

Gerade K+M plappert da aber Blödsinn, wenn sie den Aufkleber sogar bei solchen Artikeln, bei denen der Hersteller die Garantie über Seriennummern o.ä. (insbeondere Festplatten, Brenner u.a.) gewährleistet, für unantastbar erklären.
 
So weit ich weiß sind solche Aufkleber Blödsinn. Der Händler kann sie zwar draufmachen aber ob du sie drauflässt ist dir überlassen. Das Problem ist nur ich kann dir keinen Beweis liefern ; ). Trotzdem noch viel Glück.
 
Hmm die PCGH sagt: "Ein Siegel des Händlers hat keinerlei Auswirkung auf die Gesetzliche Gewährleistung - ob aufgeklebt oder entfernt."
Hoffentlich bekomm ich jetzt keine Brief von der pcgh wegen copyright ; ).

http://www.ra-hahn.de/datenbank/index.php3?snr=508

hier hast du einen Link von Hahn und Wilmer. Such mal nach Aufkleber, da steht dann das der Händler sich den Aufwand zurückerstatten lassen kann. Aber selbst wenn dann ist dieser Wert kleiner als der einer CPU.
 
Nur mal zur Klarstellung:

Um was für einen Aufkleber handelt es sich denn hier? Wo war er angebract? Was stand drauf?
 
Der Aufkleber kann abgemacht werden, gar keine Frage.
In keinem Fall limitiert er die Gewährleistungsrechte des Käufers.
Auf diese Art bekäme man einen nicht vorgesehenen Garantieausschluss durch einen lumpigen Aufkleber.
Der Einwand des bezüglich des Regresses beim Grosshändler zieht nicht, ist für den Endkunden egal.
Das wäre glatt ein Vertrag zu Lasten Dritter, was verboten ist.
Regress hat mit dem Endkunden nix zu tun.

So long!
 
Der Aufkleber war auf der Oberseite des Prozessors aufgeklebt. Er hätte auch draufbleiben können, nur wegen der Wärmeentwicklung.....

Ich will jegliches Hinderniss aus dem Wege räumen, deshalb habe ich ihn abgemacht.

Auf dem Aufkleber stand nur XP 1700+. Mehr nicht. Und ein Barcode.

Ich werd jetzt mal sehen, was rauskommt.
 
Heb den Aufklebner auf. Wenn man zwei CPUs hat, weiss man ja welcher Aufkleber zu welchem CPU gehört oder man klebt ihn in das zugehörige Gehäuse, wo ist das Problem?????
 
Original geschrieben von Jebediah
Heb den Aufklebner auf. Wenn man zwei CPUs hat, weiss man ja welcher Aufkleber zu welchem CPU gehört oder man klebt ihn in das zugehörige Gehäuse, wo ist das Problem?????

Hab ich ja gemacht. Das Problem besteht aber darin, dass mir der Garantietausch aufgrund des enfernten Aufklebers verwehrt wurde.
 
Hi

Woher wissen die das der Aufkleber ab ist ?

Ciao Snake_2001
 
Nochmal ganz langsam. Jetzt schreib ich mal kurz den Hergang nieder:

Ich habe im Dezember eine XP 1700+ gekauft. Im April ging er kaputt. Ich habe ihn eingeschickt. Den Aufkleber hatte ich entfernt und dem Päckchen beigelegt.

Der Prozessor wurde mir umgetauscht (trotz entferntem Garantieaufkleber). Leider war der getauschte Prozessor defekt, er ging erst garnicht an. Nicht ein einziges mal. Und auch dort hatte ich den Aufkleber entfernt und mitgeschickt.

Aber der erneute Umtausch wurde mir verwehrt, weil der Lieferant meines Onlineshops keine CPU´s mit entferntem Siegel mehr ersetzt. Man prüft aber nach wie vor meinen Fall. Ich bin recht zuversichtlich.
 
Wenn das schon die zweite CPU mit entferntem Kleber beim selben Händler ist, kann ich das, der ich auch Händler bin, irgendwo nachvollziehen. Sieht schon ein wenig komisch aus, ohne dir damit zu nahe treten zu wollen.
Wenn alle Stricke reissen, kannst du dich direkt mit AMD auseinandersetzen und denen den Fall schildern, im Normalfall steht AMD bei einem Kaufnachweis dann auch dafür ein, oder aber du bekommst eine Stellungnahme, von wegen unerwünschtem Aufkleber auf dem Package. Das wiederrum sollte dann auch deinem Händler genügen, da letztendlich AMD sowieso dafür grade steht, wenn auch über 100 Ecken !



Björn
 
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