Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustanden.
Das Anpreisen der Ware in Katalogen oder auch online ist jedoch nur ein sog. "invitatio ad offerendum". D.h. es ist kein Angebot sondern nur ein Angebot an den potentiellen Käufer, ein eigenes Angebot abzugeben, auf das der Veräußerer dann reagiert, also es annimmt oder es nicht annimmt.
Wenn jedoch solche Praktiken häufug und mißbräuchlich verwendet werden, ist ggf. trotzdem schon in dem invitatio ein Angebot zu sehen.