Also:
Die Schuldrechtsreform, in der u.a. die EU Regelungen zum Kauf eingearbeitet sind, wird hier mit 1.1.2002 geltendes Recht. Weitreichende Veränderungen geschehen hier, deutlich zu umfangreich und auch für den normalen verbraucher zu uninteressant, um drüber zu schreiben.
Nur einige wichtige Punkte in Kürze:
1.) Die Verjährungsfrist ist grds. verkürzt, jedoch im Bereich des Kaufrechtes (Gewährleistung) wie schon ausgefüht, verlängert. Das gilt jedoch nur für Verträge, die nach dem 1.1.02 geschlossen wurden.
2.) Die Wandlung als Rechtsinstitut ist weggefallen, die Geschichte läuft nun über die normalen Rücktrittsregeln.Jedoch ist Schadensersatz nun auch neben dem Rücktritt/Minderung möglich.
3.) Das Institut des Schadensersatzes auch für geleistet Aufwendungen hat in das BGB Einzug gehalten, mit noch nicht absehbaren Folgen.
4.) etliches Richterrecht ist nunmehr in BGB kodifiziert worden. So z.B pvv (positive Vertragsversetzung, ein Institut, was den Vertragspartner auch bei Leistungsstörungen in Bezug auf vertragliche Nebenpflichten schützt) und cic (culpa in contrahendo, meint Schutz für den Vertragspartner auch bei der Anbahnung eines Vertrages)
So sieht es im kurzen aus. Für weitergehende Lektüre folgende links:
http://www2.student.uni-augsburg.de/~fsjura/index.htm?fachschaft/schuldrechtsreform.html
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/lbrah/schuldrecht/schuldrecht_idx.htm
http://ranieri.jura.uni-sb.de/Veroeffentlichungen/schuldrechtsreform.htm