Abweichung vom techn. Standard

Reiwill

Cadet
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Lasse hier den Namen des Händlers weg, da ich nicht weiß, ob ich im Recht bin und nicht möchte, dass, falls ich nicht im Recht bin ein Händler schlecht gemacht wird.
Hier mein Fall:
GeForce 2GTS bestellt und als 2GTS erhalten.
Jetzt nach 5 Monaten stelle ich fest, dass diese Karte vom Bios her nur mit 166/310 Mhz getaktet ist.
Anfrage beim Händler:
1. Antwort vom Endabnehmerverkaufsleiter 1Tag später.
Scheinbar Bios-Fehler des Herstellers, soll Upgrade machen.
2. Antwort vom Support 3 Tage später.
Angebot meine Karte umzutauschen oder eine Gutschrift.
Habe Umtausch annehmen wollen. Auf sämtliche weiteren e-mails meinerseits reagiert aber der Support seit 2 Wochen nicht mehr. Was soll ich tun, da in 14 Tagen das halbe Jahr rum ist?
Habe ich überhaupt ein Recht auf Umtausch oder muß ich das Bios-Update machen.
p.s. habe versucht mittels overclocking die Karte auf den normalen Takt einzustellen. Ging gerade so, aber bereits 5 Mhz höher im Ram oder GPU führten zur Bildstörung. Scheinbar war es kein Biosfehler sondern wurde bewußt runtergetaktet, weil es sich um schlechte Chips + Rams handelte.
 
Das wird nicht des Händlers Schuld sein. Es ist mittlerweile bekannt geworden, werden die Buld - Versionen von Grafikkarten oft niedriger getaktet als die Retail - Versionen, und haben auch oft langsameren Speicher.

Es ist also eigentlich nicht die Schuld von dir, auch nicht vom Händler. Falls du die Bulk - Version erstanden hast, ist das mittlerweile leider Normal.
Wenn die Karte beim Händler auch noch als Bulk ausgeschildert war, dann stehen deine Chancen schlecht.
 
War 100%ig eine Retail Version und außerdem ist von GF 2 GTS noch nie ein niedriger Takt als 200/333 festgestellt worden (auch nicht bei Bulk-Versionen).
Bekannt ist nur, dass der Ramdac teilweise bei Bulk-Versionen niedriger war.

Frag mich nur, wenn eine Hardware nicht der Beschreibung entspricht (GF2GTS), ob dann nicht innerhalb der Gewährleistungspflicht der Händler einspringen muß. Dieser kann sich dann ja an den Hersteller wenden.
Das schlimme ist, dass man diesen Mangel nicht erkennen kann, wenn man nicht durch spezielle Software den Takt ausliest.
Wer weiß, wieviele da betrogen worden sind und für mich ist es Betrug, wenn man unter einem Namen, der für eine bestimmte Eigenschaft steht, eine minderwertige Ware anbietet, z.B. einen BMW 320 mit 318 Motor.
 
Also wenn es sich um eine Retail handelt ist es was anders. Allerdings solltest du mal auf der Webseite des Grafikkarten - Herstellers nachschauen, wie der diese Karte spezifiziert. Steht dort was anderes als 166/310 dann hast du theoretisch gute Chancen sie umgetauscht zu bekommen, da es sich um eine fehlerhafte Ware im Sinne der Spezifikationen handelt.
 
Richtig.
Zunächst Stabndartspezifikationen feststellen.
Dann aber noch folgendes:
Der Händler hat dein Wandlungsgesuchen angenommen.
Damit MUSS er dir die Knete zahlen.
Wenn er das net tut, kannste klagen.

:)
 
Folgende 2 e-mails habe ich vom Support bekommen gehabt.

1. e-mail vom 1.10.2001 vom Verkaufsleiter Endkunden:
"nach Rücksparache mit unserem Chaintech Distributor
ist dem nichts bekannt, noch nicht mal Chaintech selbst.
Chaintech sagte zu uns, das man durch ein falsches BIOS Update der Karte die Karte runtertakten kann, soll sich durch ein Bios Update beheben lassen.
Ich denke Chaintech hat zwischenzeitlich Karten mit einem BIOS-Fehler ausgeliefert und schiebt den Kunden diesen Fehler zu.
Es gibt auf jeden fall ein neues BIOS auf der Homepage
unter http://www.chaintech.de/PRODUCTI/ProductIndex.htm->; VGA BIOS Updates
was ich Ihnen nur raten kann aufzuspielen !
Denn laut NVidia wurden solche minderwertigen Chips nicht ausgeliefert
vielleicht nur an OEMs, Sie haben aber eine Originalkarte erhalten !
Mit freundlichen Grüßen"

2. e-mail direkt vom Support vom 2.10.2001:
"Wir entschuldigen uns für diesen Vorfall, aber wir sind genau so wie sie
nicht informiert worden da wir immer in sehr grossen
Stückzahlen die Produkte erwerben.Sie haben die Karte im Mai bei uns
erworben und wir fragen uns wie es sein kann dass es ihnen ein halbes jahr
später auffällt das die Karte minderwertig ist.Wir können ihn folgendes
anbieten:
Wir würden ihnen diese Karte kulanterweise austauschen gegen ein
gleichwertiges Produkt,oder wir erstellen ihnen eine Gutschrift.
Ich hoffe wir konnten ihnen weiterhelfen,"

Bedeutet dieses e-mail von einem untergeordneten Supportmitarbeiter wirklich, dass der Händler sich verpflichtet hat, den Austausch durchzuführen, d.h. auch wenn ich vorher ein Ablehnungsschreiben von einer höheren Etage erhalten habe, muß der Händler sich jetzt an das Austauschangebot halten?
Ach ja, auf der Homepage vom Hersteller Chaintech werden immer noch 2 GF2 GTS angeboten, der Unterschied zwischen beiden ist ein unterschiedlicher RAMDAC.
Bzgl. unterschiedlichen Chip-und Ramtakten wird nichts angegeben, allerdings auch keine Angaben über die Normaltakte, aber die sind mit 200/333 ja auch definierter Standard.

 
Bedeutet dieses e-mail von einem untergeordneten Supportmitarbeiter wirklich, dass der Händler sich verpflichtet hat, den Austausch durchzuführen, d.h. auch wenn ich vorher ein Ablehnungsschreiben von einer höheren Etage erhalten habe, muß der Händler sich jetzt an das Austauschangebot halten?

Ja.
 
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