Grundsätzlich kann man das nicht beantworten. Bei mancher Shareware ist es so, dass der Erfinder das Bereitstellen auf eigenen FTP-Servern erlaubt und auch darauf hinweist. Wenn das nicht der Fall ist, würde ich vorheriges Fragen für guten Stil halten. Da es jedoch um SHAREWARE geht, denke ich nicht, dass bei dem Anbieten durch einen eigenen ftp-server rechtliche Probleme entstehen, solange man kein Geld nimmt und die Programme nicht als eigene ausgibt. Einen Copyrighthinweis kann man sich schenken. Du solltest die Proggies bloß nicht als eigene ausgeben.
Sepp