Produktinformationen?

quaxbernd

Admiral Special
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Wann haftet ein PC - Shop, (nicht,) bei seinen Angebote bzw. Produktdarstellungen ???
Wenn der Shop folgende Satz unter seine Sites schreibt:

Bitte beachten Sie, dass Abbildungen ähnlich sein können und wir für die Produktinformationen keine Haftung übernehmen.

Sind Bestellungen nach diesem Satz ein Glücksspiel ? Ist der Kunde bei falschen Lieferungen oder Darstellungen dann immer der Dumme ???
 
Wenn man sofort feststellen kann, dass ein Artikel den beworbenen Eigenschaften nicht entspricht, kann man ja das Fernabsatzgesetz nutzen. Dies trifft auch zu, wenn die Abbildung eher ähnlich als entsprechend war! Wesentlich schlechter steht man wohl da, wenn man erst nach längerer Zeit merkt, dass eine zugesagte Produktinformation nicht erfüllt wird! Dann muss man wohl auf die Kulanz des Shops hoffen oder aber sich auf einen längeren Rechtsstreit einlassen!

Oder meintest Du das anders?

Gruß Bibo
 
Ich meine z.B. dieses:

Das steht beim Hersteller(Blacknoise) des Netzteilés:

Für alle Intel & AMD CPU´s bis max. 1,4 GHz geeignet

aber nicht beim Verkäufer!! (sprich Händler!)

So, man hat das NT gekauft und stellt nach einigen Wochen fest, das die ewigen Freezes am unterdimensionierten NT liegen! Kann er den Händler dann auf Schadenersatz belangen???   :o
 
Das hatte ich mit dem nach längerer Zeit gemeint. Tja, da kann uns vielleicht Sepp weiterhelfen, da der Shop dann bestimmt Schwierigkeiten machen wird und man sich eventuell nicht mehr gütlich einigen kann und was dann kommt...! Ob sich das aber dann bei einem NT von ca. 150 DM (stimmt doch ungefähr oder?) lohnt, wage ich zu bezweifeln! Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, reicht vielleicht schon ein Brief vom Anwalt, aber ohne braucht man schon einen langen Atem.
 
Kann es sich auch um Betrug handeln ??? Wenn der Händler die Angaben des Hersteller´s nicht an den Verbraucher weiter gibt ???   :o :o :o Oder befreit dieser Satz vor jeder Strafverfolgung ??? (Dann müßte man vor diesen Shop´s warnen, oder ???
 
Schätze mal, wenn wirklich wesentliche Informationen, die die Nutzung des Artikels stark einschränken oder unmöglich machen, wissentlich zurückgehalten werden, dann kann man schon von einer Täuschung des Kunden reden.
Aber wie gesagt, da bewegt man sich schon auf juristischen Pfaden und da habe ich nicht allzuviel Ahnung von, sondern betrachte das ganze aus meiner Sicht. Sepp kann Dir da bestimmt wesentlich kompetentere Ratschläge zu geben.
 
Der Kunde ist nicht der Dumme. Grundsätzlich muß ein angepreisener Artikel natürlich das leisten, was versprochen wurde. Tur er das nicht, so hat man ein Wahlrecht zwischen Wandlung und Minderung.
Es besteht auch ein grundsätzliches Recht auf Schadenersatz, aber ein solcher Schaden müsste durch Dich nachgewiesen werden.
Auch wenn es nur um 150,- geht, lohnt es sich nach Eintritt des Verzuges durch den Verkäufer, einen Anwalt aufzusuchen. Denn wenn der Verkäufer im Verzug ist, zahlt er auch Deinen Anwalt.

Ob es Betrug ist, müsste man im Einzelfall sehen. Dazu sind nicht nur objektive Tatbestandsvoraussetzungen vornöten, auch muss der Verkäufer auf der subjektiven Seite Vorsatz gehabt haben, was wiederum schwer nachzuweisen sein wird und wohl nur greift, wenn man dem Verkäufer diese Praxis ständig und bei vielen Artikeln nachweisen kann.
Dann wäre allerdings eine Anzeige bei det Staatsanwaltschaft angebracht, um solcherlei schwarzen Schafen ihr Geschäft zu verderben.
 

[quote author=Sepp link=board=recht&num=1002386197&start=0#6 date=10/07/01 um 09:22:31]
Der Kunde ist nicht der Dumme. Grundsätzlich muß ein angepreisener Artikel natürlich das leisten, was versprochen wurde. Tur er das nicht, so hat man ein Wahlrecht zwischen Wandlung und Minderung.
Es besteht auch ein grundsätzliches Recht auf Schadenersatz, aber ein solcher Schaden müsste durch Dich nachgewiesen werden.
Auch wenn es nur um 150,- geht, lohnt es sich nach Eintritt des Verzuges durch den Verkäufer, einen Anwalt aufzusuchen. Denn wenn der Verkäufer im Verzug ist, zahlt er auch Deinen Anwalt.

Ob es Betrug ist, müsste man im Einzelfall sehen. Dazu sind nicht nur objektive Tatbestandsvoraussetzungen vornöten, auch muss der Verkäufer auf der subjektiven Seite Vorsatz gehabt haben, was wiederum schwer nachzuweisen sein wird und wohl nur greift, wenn man dem Verkäufer diese Praxis ständig und bei vielen Artikeln nachweisen kann.
Dann wäre allerdings eine Anzeige bei det Staatsanwaltschaft angebracht, um solcherlei schwarzen Schafen ihr Geschäft zu verderben.
[/quote]

Meine Frage beruht auf diesem Thread:

http://www.planet3dnow.de/cgi-bin/y...gonomie&action=display&num=1001503731

und CPU`s mit mehr als 1,4Ghz sind ja hier keine seltenheit! was auch -Sulo-(Händler) als Forumsmitglied ja genau weiß und trotzdem wichtige angaben verschweigt, obwohl der Hersteller deutlich angibt:"Für alle Intel & AMD CPU´s bis max. 1,4 GHz geeignet"!  ???

 
Ob er das weiss soll mal dahingestellt sein.
Wenn es nicht drinsteht, dann kannst Du tun, was ich oben ausgeführt habe.
 
Habe selbst keinen Anspruch an -Sulo-,die Thread´s sollten ihm aber dazu Dienen, besser aufzupassen und seine Fehler zu korrigieren, gerade als Händler sollte man sehen, ob alle Angaben der Richtigkeit entsprechen!!  8)

Trotzdem ist dieser Thread über "Produktinformationen", bzw., die solche Zusätze enthalten:"Bitte beachten Sie, dass Abbildungen ähnlich sein können und wir für die Produktinformationen keine Haftung übernehmen.", sehr wichtig!!
 
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