Hallo, ich habe mir gerade den Spaß gemacht, mir die AGBs diverser Webhosting-Anbieter etwas genauer anzuschauen und bin dabei u.a. auf folgende Formulierung gestossen, die so (oder in ähnlicher Form) bei zahlreichen Anbietern zu finden war (bilde ich mir das bloß ein oder schreiben die alle voneinander ab?
)
"Mit der Übermittlung der Webseiten stellt der Kunde uns von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt. Eine Nutzung für Erotikangebote und ähnliche Inhalte ist unzulässig. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, daß wir eine eingehende Einzelfallprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Der Kunde erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, daß wir berechtigt sind, den Zugriff für den Fall zu sperren, daß Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist. Für den Fall, daß der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, sind wir berechtigt, sofort den Zugriff zu den entsprechenden Inhalten zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der BRD oder der USA verstoßen könnten. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird das Angebot wieder freigeschaltet. xyz behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde Programme auf seinem Angebot laufen läßt, die das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigen.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht er unter Ausschluß der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 DM (in Worten: zehntausend Deutsche Mark ). Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtung xyz zur außerordentlichen Kündigung."
Habe ich das richtig verstanden...
Am härtesten finde ich (neben weiteren Ungereimtheiten) folgendes: beim kleinsten Verdacht erfolgt eine sofortige Sperrung und der Kunde darf ohne wenn und aber (Einzelfallprüfung gibts eh nicht also spielt es keine Rolle, ob evtl. Ansprüche dritter rechtmässig sind oder nicht - im Zweifel muss man dann wohl ein Gericht bemühen, also besser gleich eine Rechtschutzversicherung mit abschliessen - 10.000 DM abdrücken? Wie kommt man auf diese Summe - orientiert sich das an irgendwelchen (nachweisbar) entstandenen Schäden oder kann man sowas willkürlich festsetzen?
Und die Tatsache, dass die Beweislast komplett beim Kunden liegt wiederspricht doch der Grundregel "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten)?
Ich gehe doch mal davon aus, dass derartige Bedingungen nur zur Abschreckung dienen und nicht etwa die gängige Rechtsprechung wiederspiegeln? Kennt sich hier jemand mit sowas aus? Ansonsten werde ich nämlich bis auf weiteres davon absehen, mich auf Grundlage derartiger Verträge in finanzielle Unsicherheiten zu stürzen...