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pipin

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Vertragsmaessigkeit von Inet-Auktionen!

Denn das hat wohl festgestellt, dass Inet-Auktionen vollkommen rechtsgueltige Vertraege mit Willenserklaerungen sind.

Mein Problem:
Habe bei Yahoo eine ISDN TK Anlage von AVM ersteigert, fuer sehr guenstige 49,- DM (Neupreis wohl 299,- DM)
und nach Ende der Auktion ging der Verkaeufer hin und hat mein Gebot einfach geloescht (ja sowas geht bei Yahoo!)
Ich hab erstmal versucht den per E-Mail zu erreichen, aber keine Antwort bekommen, da habe ich nach 5 Tagen dann eine wirklich gepfetterte negative Bewertung ueber den Kerl abgegeben,aber habe jezt vor ihm und vor allem auch Yahoo dieses Urteil zu praesentieren.
 
http://www.netlaw.de/urteile/olgha_3.htm
 
hi sepp,

nee ich suche eine neuere Entscheidung des Oberlandesgerichtes Koeln!
Aber werde meinen gerade im Examensstress befindlichen Kollegen nochmal befragen *g*
 
Hi pipin,
wenn Du Neues weisst, bezüglich des Urteils vom OLG Köln, sag doch bitte Bescheid.
Mein alter Herr (seines Zeichens schon 61) ist nämlich sehr häufig bei Online-Auktionen dabei und auch schon ein paarmal reingefallen mit dubiosen Gestalten.
8) 8) 8)
 
Also:
Ich finde nix vom OLG Köln.
Ist das sicher OLG Köln???

 
Bin dabei das zu klaeren, bin mir nur sehr sicher, dass es nicht die Hammer Entscheidung ist!
 
hallo pipin
c't hatte ein artikel
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/data/mbb-13.01.00-002/default.shtml&words=Auktion%20Urteil

und hier ein andere aus muenster

http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/LG-Muenster4O424-99.html

:) es ging vohl um auto !!! *lol*

hamsa
 
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