@SEPP

ProphetCHRIS

Grand Admiral Special
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hey sepp,

habe da mal eine frage der anderen art...

ich weiss das es sich sicherlich nicht um dein fachgebiet handelt, es geht um familien recht und unterhaltszahlungen...


ist ein mann verpflichtet nach einer scheidung für die kinder zu zahlen?

und man muss für unterhaltszahlung auch geschieden sein oder wie ist das, wenn man noch verheiratet ist ?!

und wie sieht es aus, kannst du dich vielleicht, wenn du mal zeit hast, mal rausfinden, wie dieses recht von deutschland, in frankreich aussieht?

welche änderungen es gibt, oder ob es wegen der einigung europas schon mehr übereinstimmend ist ?!

wäre echt nett, muss ein wenig drüber wissen  ::) ::) ::)

danke, mfg
 
1. ja
2. ja
3. grds. wird der Unterhaltsanspruch da geltend gemacht, wo die Frau und das Kind sind. Wenn das also in D sein sollte, ist egal, wo der Mensch ist, der zahlen soll. Zu belangen ist Mann da sicher schwerer, aber wenn Mann mal wieder nach D kommt, kann es sein, dass, wenn man nicht bezahlt hat, sie einen an der Grenze direkt verhaften :((
Ich finde im übrigen auch, dass man für seine Kinder schon aus eigener Verantwortung heraus zahlen sollte.

 
ja das erzähle mal ihrem mann.... >:( >:( >:(

er wohnt in frankreich und ich eben in deutschland, wollte jetzt nurmal fragen ob es da probs geben könnte, aber bin jetzt auch gut aufgeklärt, DANKE

mfg
 
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