hey sepp,
habe da mal eine frage der anderen art...
ich weiss das es sich sicherlich nicht um dein fachgebiet handelt, es geht um familien recht und unterhaltszahlungen...
ist ein mann verpflichtet nach einer scheidung für die kinder zu zahlen?
und man muss für unterhaltszahlung auch geschieden sein oder wie ist das, wenn man noch verheiratet ist ?!
und wie sieht es aus, kannst du dich vielleicht, wenn du mal zeit hast, mal rausfinden, wie dieses recht von deutschland, in frankreich aussieht?
welche änderungen es gibt, oder ob es wegen der einigung europas schon mehr übereinstimmend ist ?!
wäre echt nett, muss ein wenig drüber wissen :
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danke, mfg