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Bearbeitungsgebühr bei unberechtigter Reklamation
- Ersteller K7-800
- Erstellt am
wie siehts denn aus, wenn ich ein produkt online bestellt hab, das bei mir und den verfügbaren vergleichs-pcs nicht funktionieren, ich dann an den händler zurückgeschickt hab, die das dann beim händler checken, feststellen, daß es bei ihnen (angeblich) geht, mir wieder zurückschicken und noch ne fette bearbeitungsgebühr aufbrummen?
wie is denn da die rechtslage bzw. die erfahrungen?
also im konkreten fall hab ich bei kmelektronik speicher bestellt. beim ersten mal noname 128 mb pc133, funzt tadellos. beim zweiten mal hab ich dann nen 256 mb pc133 infineonchip liefern lassen. das prob is nur, daß der riegel weder in meinem "scott 800mhz athlon mit qdi legend kinetiz 7 irgendwas mit fsb 100 mit win98" pc, noch in dem "1100 mhz lidl compaq pc mit fsb 133 mit winME" noch in nem "dell optiplex gx 150 pentium iii mit dell board und fsb 133 mit win2k" erkannt wird.
das heißt, im dell wird der speicher am anfang und im bios erkannt, aber win2k kommt nicht mal bis zur anmeldung ans netzwerk, sondern schmiert gleich in bluescreen "speicherabbild..." ab (vermut ich mal, geht nämlich verdammt schnell in reboot über, auf alle fälle kann man damit nicht arbeiten)
auf was darf ich mich denn gefaßt machen? und wie kann ich mich dagegen wehren?
thx
wie is denn da die rechtslage bzw. die erfahrungen?
also im konkreten fall hab ich bei kmelektronik speicher bestellt. beim ersten mal noname 128 mb pc133, funzt tadellos. beim zweiten mal hab ich dann nen 256 mb pc133 infineonchip liefern lassen. das prob is nur, daß der riegel weder in meinem "scott 800mhz athlon mit qdi legend kinetiz 7 irgendwas mit fsb 100 mit win98" pc, noch in dem "1100 mhz lidl compaq pc mit fsb 133 mit winME" noch in nem "dell optiplex gx 150 pentium iii mit dell board und fsb 133 mit win2k" erkannt wird.
das heißt, im dell wird der speicher am anfang und im bios erkannt, aber win2k kommt nicht mal bis zur anmeldung ans netzwerk, sondern schmiert gleich in bluescreen "speicherabbild..." ab (vermut ich mal, geht nämlich verdammt schnell in reboot über, auf alle fälle kann man damit nicht arbeiten)
auf was darf ich mich denn gefaßt machen? und wie kann ich mich dagegen wehren?
thx
Darkwing
Commander
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Anbei ein sinnvoller Link mit Aktenzeichen zu diesem Thema. Im Web findet man dem Aktenzeichen eine Vielzahl von Informationen.
Reklamiert ein Kunde nach dem Kauf eines Computers zu Unrecht Mängel an dem erworbenen Produkt, darf ihn der Händler deswegen nicht automatisch für entstandene Kosten haftbar machen. Das entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf (AZ: 6 U 161/98). Der Computerhändler müsse sich darauf beschränken, Schadenersatz für unberechtigte Beanstandungen nur ausnahmsweise zu fordern – zum Beispiel dann, wenn der Kunde einen Mangel an der gelieferten Ware beanstande, obwohl es eindeutige Hinweise auf eigenes Verschulden gebe. Gerade in der Computerbranche wäre jede andere Regelung problematisch: Je stärker ein Kunde seinen Computer nutze, umso größer werde die Bandbreite möglicher Fehlerquellen, ohne dass der unerfahrene Kunde den Überblick behalten könne. Wenn er sich dann über den wirklichen Grund seiner Probleme täusche und sich an den Computerverkäufer wende, sei es angesichts der Komplexität der Materie nicht gerechtfertigt, ihn deswegen mit Kosten zu belasten
Reklamiert ein Kunde nach dem Kauf eines Computers zu Unrecht Mängel an dem erworbenen Produkt, darf ihn der Händler deswegen nicht automatisch für entstandene Kosten haftbar machen. Das entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf (AZ: 6 U 161/98). Der Computerhändler müsse sich darauf beschränken, Schadenersatz für unberechtigte Beanstandungen nur ausnahmsweise zu fordern – zum Beispiel dann, wenn der Kunde einen Mangel an der gelieferten Ware beanstande, obwohl es eindeutige Hinweise auf eigenes Verschulden gebe. Gerade in der Computerbranche wäre jede andere Regelung problematisch: Je stärker ein Kunde seinen Computer nutze, umso größer werde die Bandbreite möglicher Fehlerquellen, ohne dass der unerfahrene Kunde den Überblick behalten könne. Wenn er sich dann über den wirklichen Grund seiner Probleme täusche und sich an den Computerverkäufer wende, sei es angesichts der Komplexität der Materie nicht gerechtfertigt, ihn deswegen mit Kosten zu belasten
Also viele Firmen verlangen Geld für eine unberechtigte Reklamation. Bei PC-Komponenten ist dies sogar noch schwieriger als mit anderen Artikeln, da diese mit 100%ger Sicherheit bei der Firma unter anderen Umständen getestet werden als sie bei Dir laufen.
Das fängt schon mit dem OS an und geht dann mit den Komponenten weiter.
Ich würde K&M mitteilen, dass Du w2k benutzt, was ja sowieso sehr pingelig mit dem Speicher umgeht. Dann auch sagen, dass Du den Speicher auch bei Bekannten getestet hast und dass er nirgendwo funktioniert und Du gerne einen anderen Riegel hättest. Denn der Riegel muss im Endeffekt in Deinem Rechner laufen und nicht in einem anderen!
K&M ist auch kein Krauter und für eine Firma ist es auch viel leichter einen alten Kunden zu behalten als einen neuen zu gewinnen. Ich schätze schon, dass sie Dir den Speicher ohne Problem tauschen werden.
Gruß Bibo
Das fängt schon mit dem OS an und geht dann mit den Komponenten weiter.
Ich würde K&M mitteilen, dass Du w2k benutzt, was ja sowieso sehr pingelig mit dem Speicher umgeht. Dann auch sagen, dass Du den Speicher auch bei Bekannten getestet hast und dass er nirgendwo funktioniert und Du gerne einen anderen Riegel hättest. Denn der Riegel muss im Endeffekt in Deinem Rechner laufen und nicht in einem anderen!
K&M ist auch kein Krauter und für eine Firma ist es auch viel leichter einen alten Kunden zu behalten als einen neuen zu gewinnen. Ich schätze schon, dass sie Dir den Speicher ohne Problem tauschen werden.
Gruß Bibo
algeron
Grand Admiral Special
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Warum holst Du einen Thread hervor, der noch aus der guten alten Yabb-Zeit stammt
Darkwing
Commander
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Hab' ihn über die Suchfunktion gefunden und dachte mir die Info mit dem Aktenzeichen kann man auch hier noch ergänzen. Andere gehen vielleicht ähnlich vor und finden dann die entsprechenden Quellenangaben. Übrigens gibt es ähnliche Urteile vom OG bzw. OLG Köln und Hamm.
Das ist doch egal, Du bist auf jeden Fall schon Kunde dort. K&M weiss genau, wenn sie jetzt Theater machen und nicht tauschen, dann wirst Du wohl nie mehr dort bestellen! Tauschen sie aber, wirst Du weiter dort bestellen!
Also nicht unterkriegen lassen und klein beigeben!
Also nicht unterkriegen lassen und klein beigeben!
okidoki, das is jetz der gesunde menschenverstand, gepaart mit evtl eigenen erfahrungen.
was mich aber trotzdem noch interessieren würde, wie is denn in diesem fall die rechtslage? wer is denn da beweispflichtig und was muß man beweisen? die können ja dann viel sagen. wie hoch darf so ne bearbeitungsgebühr sein? usw.
was mich aber trotzdem noch interessieren würde, wie is denn in diesem fall die rechtslage? wer is denn da beweispflichtig und was muß man beweisen? die können ja dann viel sagen. wie hoch darf so ne bearbeitungsgebühr sein? usw.
[quote author=Haltsmaul link=board=recht&num=998470586&start=0#5 date=08/23/01 um 03:00:42]
Die Bearbeitungsgebühr ist eine Art Stundensatz für den Techniker. Und du kannst dir vorstellen was eine Fachkraft kostet.
[/quote]
Wenn man sich in einigen Läden die "Fachkräfte" ansieht dürften das nicht mehr als 3,34DM/h sein
Wenn du Ersatzware von K%M bekommst, steht auf der Rechnung (0DM) auch "unter Vorbehalt der Nachbelast".
Sepp
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meistens haben die ijn ihren AGB´s, dass sie NICHT für inkompaktibilität einstehen.
d.h.: Wenns irgendwo läuft, guckste in die Röhre.
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skyphab
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hm. rechtslage ist bei so zeug immer schwierig. allerdings hab ich bei k&m die erfahrung gemacht, dass wenn eine komponente nicht läuft, kann ich die inenrhalb von 2 wochen zurückgeben (auch wenn direkt im shop gekauft, also kein fernarbkauf) und bekomm mein geld zurück. sollte eigentlich für alle shops und den online shop sowieso gelten.
so sachen sind schon streitfälle. ich hangel mich grad durch die agbs, frage mich aber warum da nichts von bearbeitungsgebühr oder gleichem erwähnt wird. könnte sein, dass das allgemein geltendes recht ist und nicht extra drinsteht. na grad nochmal suchen
so sachen sind schon streitfälle. ich hangel mich grad durch die agbs, frage mich aber warum da nichts von bearbeitungsgebühr oder gleichem erwähnt wird. könnte sein, dass das allgemein geltendes recht ist und nicht extra drinsteht. na grad nochmal suchen
skyphab
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hmm. im gesetz steht eben nur, dass z.b. der verkäufer dir nichts verlangen darf, wenn er die ware nachbessert. falls jetzt aber die ware garnicht kaputt war, steht nichts drin. in den agbs von k&m find ich auch nichts. *grübel
wie ist das jetzt..hmmm ansich muss das ding ja bei dir laufen und nicht bei denen.
was anderes:
§ 5 Unklarheitenregel. Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
verwender bezieht sich hier auf den verwender der agbs, also den verkäufer, oder ?
wie ist das jetzt..hmmm ansich muss das ding ja bei dir laufen und nicht bei denen.
was anderes:
§ 5 Unklarheitenregel. Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
verwender bezieht sich hier auf den verwender der agbs, also den verkäufer, oder ?
skyphab
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ahaa
also. nur mal so als info:
ich habe mir mal auf einer rechnung von k&m (shop) die agbs angeschaut. da steht plötzlich unter punkt 7:
"wird während der gewährleistungsfrist die ware unberechtigt als angeblicher fehler- oder mangelhaft an den verkäufer zurückgeschickt, kann der verkäufer die anfallenden prüfungskosten nach aufwand sowie die anfallenden versandkosten in rechnung stellen [...]"
ok. die sachen fallen mir dazu ein, vorausgesetzt du hast lust dich ein bischen mit denen zu streiten
hast du die ware bestellt oder in einem k&m shop gekauft ? wenn du sie bestellt hast, ist in den online agbs, von berechnung der kosten, keine rede -> würde ich unbedingt anfechten.
hast du im laden gekauft, würde ich mich mit denen streiten, ob das überhaupt zutrifft, dass die ware "unberechtigt als angeblicher fehler" zurückgeschickt wurde. das trifft meiner meinung nicht zu.
es läuft bei dir nicht. es sollte laufen, du hast ein standardsystem, auf dem das laufen sollte. du hast es auf meheren standardsystemen getestet, dass jetzt die rücksendung unberechtigt war, sollen die dir mal begründen anhand ihrer agbs: die begründung würde ich gerne hören.
nochmal: wenn dus bestellt hast, steht davon nichts in den agbs, ich würde die gerne selber mal fragen was das soll. und wenn sie was sagen, sollen sie dir die stelle in den agbs sagen wo das steht. bloss nix glauben was die sagen: "dürfen wir, ist halt so".
hab mich selbst schon mit angestellten aus einer tollen comtech filliale gestritten.
also. nur mal so als info:
ich habe mir mal auf einer rechnung von k&m (shop) die agbs angeschaut. da steht plötzlich unter punkt 7:
"wird während der gewährleistungsfrist die ware unberechtigt als angeblicher fehler- oder mangelhaft an den verkäufer zurückgeschickt, kann der verkäufer die anfallenden prüfungskosten nach aufwand sowie die anfallenden versandkosten in rechnung stellen [...]"
ok. die sachen fallen mir dazu ein, vorausgesetzt du hast lust dich ein bischen mit denen zu streiten
hast du die ware bestellt oder in einem k&m shop gekauft ? wenn du sie bestellt hast, ist in den online agbs, von berechnung der kosten, keine rede -> würde ich unbedingt anfechten.
hast du im laden gekauft, würde ich mich mit denen streiten, ob das überhaupt zutrifft, dass die ware "unberechtigt als angeblicher fehler" zurückgeschickt wurde. das trifft meiner meinung nicht zu.
es läuft bei dir nicht. es sollte laufen, du hast ein standardsystem, auf dem das laufen sollte. du hast es auf meheren standardsystemen getestet, dass jetzt die rücksendung unberechtigt war, sollen die dir mal begründen anhand ihrer agbs: die begründung würde ich gerne hören.
nochmal: wenn dus bestellt hast, steht davon nichts in den agbs, ich würde die gerne selber mal fragen was das soll. und wenn sie was sagen, sollen sie dir die stelle in den agbs sagen wo das steht. bloss nix glauben was die sagen: "dürfen wir, ist halt so".
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skyphab
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ok, mist. ich seh grad du hast online bestellt. MOTZEN!
und wenn die trotzdem mit dem unberechtigt zurückschicken kommen, wie gesagt begründen lassen. es läuft nicht, was ist daran unberechtigt.
und wenn die trotzdem mit dem unberechtigt zurückschicken kommen, wie gesagt begründen lassen. es läuft nicht, was ist daran unberechtigt.
skyphab
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np!
ja, mal sehen was zurückkommt, bin mal gespannt. dann sehen wir weiter
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Fandoo
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hi,
eigentlich brauchst du dir keine sorgen zu machen. es steht zwar in vielen agb´s drin, ist aber ungültig.
dazu habe ich unter http://www.vz-nrw.de (verbraucherzentralen) folgendes gefunden:
Bei Reklamationen darf nicht abkassiert werden
Viele Computerhändler fordern für "unberechtigte" Reklamationen eine Test- und Bearbeitungspauschale von ihren Kunden. In der Zeit der Gewährleistung, sechs Monate nach Kauf, wirken solche Methoden äußerst kundenabschreckend, denn oft kann der Laie nicht einschätzen, ob ein Mangel oder nur ein Bedienfehler vorliegt. Der Kunden wird also davon abgehalten, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Dabei sind die Rechte des Käufers in der Gewährleistungszeit am stärksten. Tritt ein Fehler am Produkt auf, muss der Händler dafür gerade stehen, indem er die Ware umtauscht, das Geld zurückzahlt oder aber beim Kaufpreis etwas nachlässt. In der Gewährleistungszeit, so die Meinung von Gerichten, rechnet der Kunde bei einer Reklamation allenfalls damit, dass diese als unberechtigt zurückgewiesen wird.
In den meisten Verträgen räumen sich die Verkäufer ein Nachbesserungsrecht (Reparatur) ein. Daher muss es vielmehr im Interesse der Firma liegen, die Störungsursache zu finden. Die Kunden können eine kostenlose Fehlersuche erwarten.
Stand: 12.01.2001
auch die portokosten, die bei einem rückversand anfallen, müssen sowohl im falle der gewährleistung als auch nach fernabsatzgesetz (ab 40€ warenwert) vom verkäufer erstattet werden. daher fordere ich diese kosten bei der rücksendung sofort ein.
viel glück, fandoo.
eigentlich brauchst du dir keine sorgen zu machen. es steht zwar in vielen agb´s drin, ist aber ungültig.
dazu habe ich unter http://www.vz-nrw.de (verbraucherzentralen) folgendes gefunden:
Bei Reklamationen darf nicht abkassiert werden
Viele Computerhändler fordern für "unberechtigte" Reklamationen eine Test- und Bearbeitungspauschale von ihren Kunden. In der Zeit der Gewährleistung, sechs Monate nach Kauf, wirken solche Methoden äußerst kundenabschreckend, denn oft kann der Laie nicht einschätzen, ob ein Mangel oder nur ein Bedienfehler vorliegt. Der Kunden wird also davon abgehalten, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Dabei sind die Rechte des Käufers in der Gewährleistungszeit am stärksten. Tritt ein Fehler am Produkt auf, muss der Händler dafür gerade stehen, indem er die Ware umtauscht, das Geld zurückzahlt oder aber beim Kaufpreis etwas nachlässt. In der Gewährleistungszeit, so die Meinung von Gerichten, rechnet der Kunde bei einer Reklamation allenfalls damit, dass diese als unberechtigt zurückgewiesen wird.
In den meisten Verträgen räumen sich die Verkäufer ein Nachbesserungsrecht (Reparatur) ein. Daher muss es vielmehr im Interesse der Firma liegen, die Störungsursache zu finden. Die Kunden können eine kostenlose Fehlersuche erwarten.
Stand: 12.01.2001
auch die portokosten, die bei einem rückversand anfallen, müssen sowohl im falle der gewährleistung als auch nach fernabsatzgesetz (ab 40€ warenwert) vom verkäufer erstattet werden. daher fordere ich diese kosten bei der rücksendung sofort ein.
viel glück, fandoo.
skyphab
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oh. wussste garnicht, dass die so ne informative seite haben *g* cool. grad mal allgemein wieder schlau machen und händler stressen
hab gestern ne servicemail bekommen mit dem text, das sie "blablabla" erhalten haben und versuche, mich so schnell wie's geht zufrieden zu stellen.
mal sehen
tja, ende gut alles gut
nach der servicemail is dann gestern ein päckchen mit nem neuen infineon-riegel gekommen, der auch problemlos funzt. alles ohne rechnung oder sonstige schererei
mal sehen
tja, ende gut alles gut
nach der servicemail is dann gestern ein päckchen mit nem neuen infineon-riegel gekommen, der auch problemlos funzt. alles ohne rechnung oder sonstige schererei
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