hi
Also viele Gerichte verhalten sich leider unterschiedlich.. Vorallem die grenze zwischen Antragsdelikt und offizialdelikt ist noch sehr unklar. Bei einem offizialdelikt wird der Staat (Staatsanwalt) von sich aus aktiv. Dies ist aber praktisch nur bei "Gewerbsmässigkeit" gegeben. Bei widerrechtlichem Kopieren oder auch .mp3-Besitz handelt es sich also in aller Regel um Antragsdelikte, d.h. es muss dich zuerst eine andere Zivilpartei (auch Firma) anzeigen, damit Ermittlungen aufgenommen werden. Dann hängt es von der Einstellung des Gerichtes ab, was und wie als widerrechtlich gilt. vorallem ungeklärt ist doch, ob bereits der besitz einer "Raubkopie" strafbar ist, oder erst, wenn die Software installiert ist. Eine andere juristische Frage ist, was wohl passiert, wenn die Software in "gepackter" Form vorliegt (.zip-File). @SEPP> Dass der Download strafbar sein soll, kann ich mir an sich nicht vorstellen.. ES SEI DENN MAN BERUFT SICH AUF "TREU UND GLAUBEN".. Grundsätzlich dürfte es aber schwierig sein im Zivilprozess ein Verstoss gegen Treu und glauben durch einen download gelten zu machen.. Müsste doch die böse Absicht eindeutig bewiesen werden.. Ansonsten fängt es zivilrechtlich da an, wo Vertragsbruch begangen wird... In dem Fall nach "Akzeptieren" durch klicken des Lizenzvertrages, der in jeglicher Form abgeschlossen werden kann .. also auch durch einen "Accept-"Klick...
Beim Zivilprozess düfte sich zudem die Bemessung des Schadens als schwierig erweisen, da ja nicht bewiesen ist, dass wenn man die Software nicht kopiert hätte, sie trotzdem gekauft hätte.... usw.
Für Privatpersonen wird es definitiv dann gefährlich, wenn Handel mit soclhen Dingen betrieben wird, oder es sich um widerrechtliche Inhalte (pornographie, politische Propaganda usw.) handelt... Denn da sind ganz andere Tatbestände erfüllt...
greets