was ist denn nun erlaubt?

sir_max

Admiral Special
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ich wuerde mal gerne wissen was denn in diesem ganzen recht und geset chaos denn nun erlaubt und strafbar ist. die sache mit mp3 ist mir ja klar, aber wie war das denn mit napster. da hat man doch mit absicht illegal mp3 sich runtergeladen. hat man sich nicht dadurch strafbar gemacht? und wenn man sich mp3s aus einer internetseite runterlae kann man doch nicht wissen ob das illegal ist oder nicht. damit mach ich mich doch nicht strafbar sondern der der die datei zu vefuegung stellt (napster oder audiofind.com).

wie sieht es mit filmen aus. darf ich mir nun eine sicherheitskopie einer DVD in divx machen oder ist das auch verboten?

was ist wenn ich mir ein programme von einer warez seite runterlade, mache ich mich damit strafbar? ich kann doch grundegenommen nicht wissen, dass ich mir das programme wahrscheinlich nicht ohne zu bezahlen runterladen darf.

was meint ihr?
 
1. Die überwiegende Meinung sieht im reinen runterladen von MP3´s keine Strafbarkeit.
2. Sicherheitskopie von DVD ist erlaubt, das Format dürfe dabei keine Rolle spielen
3. Die überwiegende Meinung sieht den dl von Warez als strafbar an, soweit man wusste, das es sich um solche handelt. Davon kann aber in den meisten Fällenausgegangen werden .

:)
 
hi
Also viele Gerichte verhalten sich leider unterschiedlich.. Vorallem die grenze zwischen Antragsdelikt und offizialdelikt ist noch sehr unklar. Bei einem offizialdelikt wird der Staat (Staatsanwalt) von sich aus aktiv. Dies ist aber praktisch nur bei "Gewerbsmässigkeit" gegeben. Bei widerrechtlichem Kopieren oder auch .mp3-Besitz handelt es sich also in aller Regel um Antragsdelikte, d.h. es muss dich zuerst eine andere Zivilpartei (auch Firma) anzeigen, damit Ermittlungen aufgenommen werden. Dann hängt es von der Einstellung des Gerichtes ab, was und wie als widerrechtlich gilt. vorallem ungeklärt ist doch, ob bereits der besitz einer "Raubkopie" strafbar ist, oder erst, wenn die Software installiert ist. Eine andere juristische Frage ist, was wohl passiert, wenn die Software in "gepackter" Form vorliegt (.zip-File). @SEPP> Dass der Download strafbar sein soll, kann ich mir an sich nicht vorstellen.. ES SEI DENN MAN BERUFT SICH AUF "TREU UND GLAUBEN".. Grundsätzlich dürfte es aber schwierig sein im Zivilprozess ein Verstoss gegen Treu und glauben durch einen download gelten zu machen.. Müsste doch die böse Absicht eindeutig bewiesen werden.. Ansonsten fängt es zivilrechtlich da an, wo Vertragsbruch begangen wird... In dem Fall nach "Akzeptieren" durch klicken des Lizenzvertrages, der in jeglicher Form abgeschlossen werden kann .. also auch durch einen "Accept-"Klick...

Beim Zivilprozess düfte sich zudem die Bemessung des Schadens als schwierig erweisen, da ja nicht bewiesen ist, dass wenn man die Software nicht kopiert hätte, sie trotzdem gekauft hätte.... usw.
Für Privatpersonen wird es definitiv dann gefährlich, wenn Handel mit soclhen Dingen betrieben wird, oder es sich um widerrechtliche Inhalte (pornographie, politische Propaganda usw.) handelt... Denn da sind ganz andere Tatbestände erfüllt...
greets
 
Nun wollen wir uns mal nicht selbst bescheissen und damit beruhigen, das downloaden sei nicht strafbar. Ich bin zwar kein Strafrechtler, aber § 106 UrheberrechtsG ist so einfach, das versteh sogar ich: Wer ein geschütztes Werk z.B. vervielfältigt, macht sich strafbar. Das runterladen hat zwangsläufig zur folge, dass das file (egal ob mp3 oder programm) nun auf einem Datenträger mehr als voher existiert. Damit ist es vervielfältigt. Ob man sich der Strafbarkeit bewusst ist oder nicht, spielt in keinem Rechtssystem eine Rolle, oder wie der Volksmund meint: Dummheit schützt vor Strafe nicht. Fahrlässigkeit reicht aus und fahrlässig handelt man/frau, wenn der Grips nicht angestrengt wird oder, wenn er nicht ausreicht, nach kompetentem Rat gefragt wird. Richtig ist, dass es sich in aller Regel um ein Antragsdelikt handelt, aber die Giganten (zB MS) stellen diese Anträge zwischenzeitlich. Ob das Ding gezippt ist oder nicht, spielt übrigens keine Rolle.
 
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