MP3 - Schon mal bestraft worden ?

Toranaga_Sama

Lt. Commander
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So, also hat jemand Erfahrungen mit den Gesetzeshütern in Bezug auf MP3 Tausch im Internet gemacht ?

Traut Euch ! ! !

Ab wann schreiten die Musikkonzerne denn ein ?
Sicher nicht, wenn ich nur 20 Songs auf meinem Server liegen habe, oder ?
 
doch ich denke mal schon, denn jeder song ist ja in irgendeiner form urheberrechtlich geschützt. sicherheitskopien sind natürlich erlaubt ich weiss aber nicht ob das für mp3's auch gillt sprich wenn du dir deine gekaufte cd auf die platte haust und zu mp3 verarbeitest!?
 
ich denke wen dus zum privaten gebrauch machst ::)

und es niemandem zugänglichmachst

soweit ich weis darfst du wen du die CD besitzt
die sicherheitskopien machen in welcher form auch immer
halt nur zum privaten gebrauch
 
du kannst mit deiner mucke machen wasse willst bloß nicht weitergeben
D.H. nicht an freunde weitergeben wenn die sich kopien ziehen und erst recht nich aufen server legen denn mehr öffentlichkeit geht ja nu echt net *ggggg*
deswegen kacken se ja auch napster an bzw alle share progs die nen server haben und net wie morpheus nur P2P laufen.

aber mach dich man keine gedanken wenn du was auf deine page (deinen webspace) packst meckert höchstens der besitzer der server wo du den scheiß liegen hast bei warez genauso
 
Z.Zt ist meines Wissens noch kein User der mp3´s dl hat verurteilt worden.
Entgegen der Praxis in Amerika wird auch die Bereitstelluing von MP3 Files hier in Deutschland noch nicht verfolgt.
RA Weinknecht unter http://www.weinknecht.de/mp3.htm zur Rechtslage bei mp3´s im INet:
Der Verfasser ist der Ansicht, dass das Anbieten von MP3´s rechtswidrig ist, eine Ansicht, die in der Literatur zum Thema wohl vorherrschend ist.
Ebenso ist er der Ansicht, dass der dl von rechtswidrig erstellten mp3´s ebenfalls rechtswidrig ist. Diese Ansicht wird in der Literatur nicht unbedingt geteilt. Stellvertretend dafür siehe hier. http://www.uni-bielefeld.de/OSK/forum/mp3/law/recht1.htm


 

[quote author=[P3D] MORPHEUS link=board=recht&num=991871310&start=0#3 date=06/07/01 um  11:25:02]
du kannst mit deiner mucke machen wasse willst bloß nicht weitergeben
D.H. nicht an freunde weitergeben wenn die sich kopien ziehen und erst recht nich aufen server legen denn mehr öffentlichkeit geht ja nu echt net *ggggg*
deswegen kacken se ja auch napster an bzw alle share progs die nen server haben und net wie morpheus nur P2P laufen.

[...]
[/quote]

Natürlich darf man seine Musikstücke ganz legal kopieren und an Freunde weitergeben! (Ich kenn jetzt das Urteil nicht, aber zu Zeiten von Kasetten wurden 7 Kopien erlaubt, von jeder Kopie dann wieder 7,... :D)

Auch file-sharing Dienste/Netze können nach §52 UrhG (öffentliche, nicht-kommerzielle Wiedergabe) hierzulande total legal sein, ein entsprechendes Referenzurteil gibt es glaube noch nicht!

siehe auch c't 6/2001 Seite 152 ;)
 
*kramwühlfind*

So, 2. Teil :)

c't 5/2000 Seite 113:

Frage:
Darf ich MP3 Musikdateien aus dem Netz laden und mir davon die CD mit meinen Wunschtitel brennen?
Antwort:
(Dr. Harke)
Ja, das ist im Rahmen des Kopierens für private Zwecke zulässig. Falls die Musik unlizensiert ist, begeht den geistigen Diebstahl derjenige, der die Datei ins Netz stellt. Die Urheberrechtsverletzung des Anbieters bedeutet nicht, dass Sie unrechtmäßiger Besitzer der Datei werden.

Frage:
Mache ich mich strafbar, wenn ich zum Download angebotene Musikdateien auf der Festplatte speichere?
Antwort:
(Dr. Harke) Nein. Anders als bei starfbaren Pornographiedateien ist der Besitz unlizensierter Musikdateien nicht verboten.

Frage:
Muss ich eine Original-MuskiCD kaufen, um private Kopien zu machen, oder kann ich das auch mit geliehenen Scheiben tun?
Antwort:
(Dr. Braun IFPI) Ich darf auch eine geliehende CD zum privaten Gebrauch kopieren. Es muss sich nicht um meine eigene CD handeln.

Frage:
Kann ich meinen Freund, der einen PC mit CD-Brenner hat beauftragen Kopien seiner eigenen oder von mir irgendwo ausgeliehender CDs für meinen Privatgebrauch herzustellen?
Antwort:
(Dr. Harke) Ja, das Herstellenlassen durch andere ist zulässig. Ihr Freund darf dafür aber nicht mehr als den Ersatz der Materialkosten (Rohling) verlangen.

Frage:
Ist nur eine einzige oder sind mehrere Kopien zulässig?
Antwort:
(Dr. Harke) Zulässig sind drei bis maximal sieben private Kopien
[Anmerkung von mir: siehe §53 UrhG]

Frage:
Darf ich Musikkopien an Feunde und Freundinnen verschenken?
Antwort:
(Dr. Harke) Ja. Zwar darf man private Kopien nicht verbreiten. Die Wiedergabe an Dritte, mit denen man persönlich verbunden ist, wird aber nicht als Verbreitung gwertet.



::) :P :D
 
Wie gesagt, alles umstritten, höchstrichterliche Rechtssprechung steht noch aus.
 
örks

ab wieviel gb wirds denn gefährlich ?
1, 10 oder 100 giga :) ? ;) *fg*

aber die aussagen gefallen mir *aufatme* :)
 
Die GB Zahl is egal.
Wenn das verfolgt wird, werden die wahrscheinlich in den MP3 Suchmaschinen forschen, und wenn man dann an den Anbieter kommt, is der dran.
:(
 
hehe anbieten tu ich ja nichts - ein unbeträchtlicher eigengebrauch/bedarf ;)
 
Also echt Klasse diese neue Rubrik !
Hat ja voll gefruchtet  :o

Lob an den Moderator/Initiator !

Danke nochmal, wegen der vielen Posts.
Wenn noch was Interessantes zu sagen ist nur zu !
Sonst noch viel Spaß beim Happy sharing  ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D
 
???

Du darfst wie auch schon vielemale erwähnt nur das auf der Platte haben was du auch Original daheim liegen hast! Sonst verstößt du gegen das Urheberrecht!

;)
 
Nein, das ist nicht so.
 
"Tauschbörsen wie Napster oder Gnutella verletzen nicht das Urheberrecht

Till Kreutzer   07.02.2001
Über den Mythos von der Rechtswidrigkeit von Filesharing-Systemen nach dem deutschen Urheberrecht"


http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4857/1.html


 
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