Abmahnwelle für Sony, BMG u.A. durch Rechtsanwälte Waldorf

Genau. Mod. UE. 3 JAhre sind Ende des Jahres rum. Darum meldet Waldorf sich jetzt auch wieder. Der letzte Versuch.

Hallo Sepp,

ich habe diese Woche auch wieder Post von den Waldorf-Leuten bekommen, ebenfalls für einen Altfall, von dem ich seit Ende 2004 nix mehr gehört habe. Die haben mich damals wegen dem Ebayverkauf von DaviDeo Prof. abgemahnt. Eine modifizierte Abmahnerklärung habe ich damals abgegeben also ohne die Kostenübernahme in Höhe von 1623,80 Euro. Ich habe am 30.09.04 mit folgendem Brief geantwortet und nie wieder was gehört: "Abmahnkosten können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Geschädigte geschäftlich ungewandt ist, und anwaltlicher Hilfe bedurfte. Da diese Abmahnung eine sog. Massen- bzw. Serienabmahnung ist, war das Einschalten eines Rechtsanwaltes nicht erforderlich , da die betroffenden Unternehmen aufgrund ihrer Erfahrung zu einer solchen Abmahnung selbst im Stande sind, weil es sich für die Unternehmen um eine alltägluche Routineangelegenheit handelt."
Das habe ich damals auf divesern Rechtstexten zitiert, seitdem kam nix mehr. Jetzt werden die wieder wach. Und komischerweise bin ich seit 2004 zweimal umgezogen, wo haben die meine neue Adresse her?? Bestimmt vom Einwohnermeldeamt, die geben auch Auskünfte, Frechheit...

Soll ich auf das Schreiben reagieren (keine Zustellung per Einschreiben).
Was heisst, die müssen noch bisd 31.12.2007 die Schreiben rausschicken, was ist besonderes nächstes Jahr in Bezug auf den Kopierschutz?
 
Die Fälle aus 2004 verjähren ENde 2007. Dann können die Gebühren nicht mehr geltend gemacht werden.
 
Die Fälle aus 2004 verjähren ENde 2007. Dann können die Gebühren nicht mehr geltend gemacht werden.

Also wollen die mich nur damit mürbe machen, wenn die schreiben es dreht sich um 80.000 Euro Streitwert. Das sind jetzt übrigens Rechtsverfolgungskosten. Un komischerweise waren es 2004 1623,- jetzt sind es "nur" noch 1580,- bei Sofortzahlung 1200,- und in Raten 1300,-
Abzocker!
 
Also wollen die mich nur damit mürbe machen, wenn die schreiben es dreht sich um 80.000 Euro Streitwert. Das sind jetzt übrigens Rechtsverfolgungskosten. Un komischerweise waren es 2004 1623,- jetzt sind es "nur" noch 1580,- bei Sofortzahlung 1200,- und in Raten 1300,-
Abzocker!
Bei Ratenzahlung würden sie wahrscheinlich auch noch eine Ratenzahlungsvereinbahrung oben drauf schlagen. Ist zwar nicht ganz legitim: Aber ignoriere es. Kommuniziere nicht mit Denen. Sie werden sich jetzt erstmal auf die stürzen, die reagieren. Die Anderen sind später dran. Du müßtest nur noch 1,7 Monate ausharren.
Solange sie nichts nachweislich zustellen... ;D
 
Bei Ratenzahlung würden sie wahrscheinlich auch noch eine Ratenzahlungsvereinbahrung oben drauf schlagen. Ist zwar nicht ganz legitim: Aber ignoriere es. Kommuniziere nicht mit Denen. Sie werden sich jetzt erstmal auf die stürzen, die reagieren. Die Anderen sind später dran. Du müßtest nur noch 1,7 Monate ausharren.
Solange sie nichts nachweislich zustellen... ;D

Was ist denn 2008 anders im Bereich "Kopierschutz" ?
Ich mache jetzt auch nix.... :)
 
Wie sepp es schrieb: Es VERJÄHRT dann. Gezahlt hast Du bisher keinen Cent, oder? Haben sie irgendeinen Titel gegen Dich erwirken können?

Ach sooo, ;D ne, gezahlt habe ich nix, die haben sich ja auch seitdem 30.09.2004 nicht mehr gemeldet...

Haben eben im Internet dieses Passus gefunden:

"Wann verjähren wettbewerbsrechtliche Ansprüche?

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjähren innerhalb der doch sehr kurzen Zeit von 6 Monaten ab Kenntnis des Abmahners von dem Verstoß. Danach kann nicht mehr geltend gemacht werden."

Was ist mit dem Titel gemeint? Eine UE ohne die Kostenübernahme habe ich 2004 zurückgeschickt...
 
Was ist mit dem Titel gemeint? Eine UE ohne die Kostenübernahme habe ich 2004 zurückgeschickt...
Es hat sich in einigen Kanzleien (Hallo A. Schneider) eingebürgert nach 2-3 maligen inhaltlosen Forderungen wild Mahnbescheide zu versenden. Die Meisten sind bei Empfang eines solchen Schreibens derart eingeschüchtert, das sie es nicht wagen zu widersprechen. Daraufhin folgt ein VB und dieser ermöglicht das Fordern über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren (wenn regelmässig gemahnt wird).
Mhm, was stand denn alles in Deiner modifzierten UE? Hast Du irgendwo die Zahlung von Geldern zugesichert?
 
Es hat sich in einigen Kanzleien (Hallo A. Schneider) eingebürgert nach 2-3 maligen inhaltlosen Forderungen wild Mahnbescheide zu versenden. Die Meisten sind bei Empfang eines solchen Schreibens derart eingeschüchtert, das sie es nicht wagen zu widersprechen. Daraufhin folgt ein VB und dieser ermöglicht das Fordern über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren (wenn regelmässig gemahnt wird).
Mhm, was stand denn alles in Deiner modifzierten UE? Hast Du irgendwo die Zahlung von Geldern zugesichert?

Ich habe am 13.09.2004 eine UE mit folgendem Inhalt zurückgeschickt: "Hiermit verpflichte ich mich.. ggü. BMG, Sony usw... es bei Übernahme eienr für den jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 10000,- Euro zu unterlassen, das Umgehungswerkzeug Davideo zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, insbesondere über das Internet Auktionshaus Ebay zum Verkauf anzubieten und/oder zu verkaufen."

Das wars, keine Kostenübernahme o.ä.
Was ist ein "VB" ?
 
Was ist ein "VB" ?
Auf einen MAHNBESCHEID folgt nach etwa 2-3 Wochen i.d.R. der VOLLSTRECKUNGSBESCHEID.

Beispiel: ich behaupte frech, das Du mir durch den Kauf meines Besitztums ~4.000 Euro schuldest und lasse einen Mahnbescheid gegen Dich ausstellen. Du ignorierst diesen... kommt der Vollstreckungsbescheid habe ich OHNE TATSÄCHLICHE GEGENLEISTUNG 4.000 Euro "gewonnen" die ich bis zu 30 Jahre lang vollstrecken lassen könnte. Ja, deutsches Recht läßt sich gut mißbrauchen. Einer der gerne davon Gebrauch macht (A. Schneider) hat auch schon genug Strafanzeigen wegen Betruges laufen gehabt.
 
Auf einen MAHNBESCHEID folgt nach etwa 2-3 Wochen i.d.R. der VOLLSTRECKUNGSBESCHEID.

Beispiel: ich behaupte frech, das Du mir durch den Kauf meines Besitztums ~4.000 Euro schuldest und lasse einen Mahnbescheid gegen Dich ausstellen. Du ignorierst diesen... kommt der Vollstreckungsbescheid habe ich OHNE TATSÄCHLICHE GEGENLEISTUNG 4.000 Euro "gewonnen" die ich bis zu 30 Jahre lang vollstrecken lassen könnte. Ja, deutsches Recht läßt sich gut mißbrauchen. Einer der gerne davon Gebrauch macht (A. Schneider) hat auch schon genug Strafanzeigen wegen Betruges laufen gehabt.

Ich habe ein Schreiben über die Rechtsverfolgungskosten bekommen, kein Mahnbescheid und auch keinen Vollstreckungsbescheid.
Aber ist denn nun die Sache verjährt oder nicht? Wie ist denn da die Frist, 3 Jahre? Weisst du, in welchem Gesetz man das nachlesen kann?
 
Ich habe ein Schreiben über die Rechtsverfolgungskosten bekommen, kein Mahnbescheid und auch keinen Vollstreckungsbescheid.
Aber ist denn nun die Sache verjährt oder nicht? Wie ist denn da die Frist, 3 Jahre? Weisst du, in welchem Gesetz man das nachlesen kann?
Wie sepp vorhin schrieb: Am 01.01.2008 ist die Sache verjährt. Bis dahin lebst Du noch "gefährlich".

Sollte ich eine falsche Meinung kundgetan haben, bitte ich sepp (oder unsere anderen RAes hier) ihre "korrekte" Meinung" abzugeben.
 
Ich habe ein Schreiben über die Rechtsverfolgungskosten bekommen, kein Mahnbescheid und auch keinen Vollstreckungsbescheid.
Aber ist denn nun die Sache verjährt oder nicht? Wie ist denn da die Frist, 3 Jahre? Weisst du, in welchem Gesetz man das nachlesen kann?

aus dem BGB:

§ 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Und die Frist beginnt am 1.1. des Folgejahres.

Wenn man also im September 2004 abgemahnt wurde, beginnt die Frist am 01.01.2005 und läuft bis 31.12.2007.
 
Ach ja gut, jetzt habe ich das mit der Verjährung auch gecheckt. ;D

Aber ich möchte immer noch wissen, sind denn die Rechtsverfolgungskosten überhaupt gerechtfertigt, bzw. diese Serienabmahnung generell? Massenabmahnungen sind doch gesetzwiedrig und zum Beweis, das dies eine Massenabmahnung ist, muss man nur diverse Foren durchgehen, da werden Dutzende dieser Briefe in gleichem Wortlaut erscheinen...
 
Da hast du Recht, nur war der erste Posteintrag von 2004. Ich habe ja damals mit genau diesen Argumenten die Waldörfer abwimmeln können (Serienabmahnung unzulässig etc.) und nun wundert es mich das die nach 3 Jahren wieder ankommen... Gut ich denke mal die melden sich kurz vor der Verjährung um trotzdem noch abzukassieren... Das habe ich verstanden, nur werden hier auf einmal Beispiel-Urteile angeführt, in denen "angeblich" die Opfer die Rechtsverfolgungskosten zahlen mussten!

http://www.affiliateundrecht.de/lg-...errechtswidrige-kopiersoftware-28-S-6-05.html

Weiterhin werden Urteile vom Amtsgericht München aufgeführt , die ich aber im Internet trotz Aktenzeichen nicht herausfinden kann.
 
Goßes Problem, habe auch ein Schreiben von den Waldorf Rechtsanwälten bekommen.
So nun 12.11.2007 Streitwert statt 10000 Euro 80000 Euro.
Ich bin damals 2004 zum Rechtanwalt gegangen, der mir geraten hat eine Einmalzahlung in Höhe von 285,07 Euro zu bezahlen, damit wäre das gegessen. Zwischendurch ist vor ein paar Wochen wieder ein Schreiben mit Aufforderung der Restzahlung gekommen, ich habe diese sofort meinen Anwalt übergeben, damit dieser das regelt.
Heute das erneute Schreiben über die Restzahlung.
Inzwischen ist es mir fast egal und ich bin kurz davor die Überweisung zu tätigen, damit die Sache endlich aus der Welt ist.
Was ich allerdings nicht verstehe ist der Gegenstandswert, soweit ich mich informiert habe hat das nur mit den Anwaltskosten zu tun.
Angenommen ich zahle nun die geforderte Restsumme, war es das dann, oder kommt da noch mehr auf mich zu.
 
Goßes Problem, habe auch ein Schreiben von den Waldorf Rechtsanwälten bekommen.
So nun 12.11.2007 Streitwert statt 10000 Euro 80000 Euro.
Ich bin damals 2004 zum Rechtanwalt gegangen, der mir geraten hat eine Einmalzahlung in Höhe von 285,07 Euro zu bezahlen, damit wäre das gegessen. Zwischendurch ist vor ein paar Wochen wieder ein Schreiben mit Aufforderung der Restzahlung gekommen, ich habe diese sofort meinen Anwalt übergeben, damit dieser das regelt.
Heute das erneute Schreiben über die Restzahlung.
Inzwischen ist es mir fast egal und ich bin kurz davor die Überweisung zu tätigen, damit die Sache endlich aus der Welt ist.
Was ich allerdings nicht verstehe ist der Gegenstandswert, soweit ich mich informiert habe hat das nur mit den Anwaltskosten zu tun.
Angenommen ich zahle nun die geforderte Restsumme, war es das dann, oder kommt da noch mehr auf mich zu.

Wieviel ist der "Rest"?
Ging es um einen Link zu einem bösen Programm oder Verkauf bei ebay?
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ich allerdings nicht verstehe ist der Gegenstandswert, soweit ich mich informiert habe hat das nur mit den Anwaltskosten zu tun.

Richtig, die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert.
Je höher desto mehr kann er verlangen.
Da wundert es auch niemanden mehr, wenn plötzlich astronomisch hohe Schadenssummen genannt werden, wa ;)

Sag mal, wie kommt es eigentlich, dass Dein Anwalt damals Dir einfach geraten hat nur ein Teil der Summe zu begleichen? Gegessen ist ja scheinbar garnichts *suspect*
Vielleicht solltest Du mal die Anwaltswahle bedenken *noahnung*
 
Wieviel ist der "Rest"?
Ging es um einen Link zu einem bösen Programm oder Verkauf bei ebay?


Es ging um DAVIDEO und den Verkauf bei Ebay.
Die Restschuld wird mit 545,16 Euro beziffert.
Wie gesagt, wenn ich die Summe zahle, habe ich dann Ruhe, oder kommt da noch eine fette Rechnung.
 
Diese Anwälte um die es hier geht sind aber weder an Gerechtigkeit, Moral noch am persönlichen Kundenkontakt interessiert..
Es geht hier um die Pauschalisierung. Er machte sich nichtmal die Mühe "Abmahn"anwälte auszuschreiben, sondern verunglimpfte gleich den kompletten Berufszweig.
Einer der "Anwälte" die gut auf Grund lägen ist bspw. sepp, der hier immer wieder gerne unter die Arme greift. Das hat er sicherlich NICHT verdient, ebenso die Anderen die hier im Forum unterwegs sind.
Du solltest meine Einstellung gegen einen "Teil" jener Anwälte kennen. Nein, ich bin immer noch kein Anwalt, noch mahne ich ab. *chatt* (bevor mir das wieder um die Ohren fliegt).
 
Man kann es auch übertreiben; niemand ist gezwungen Gesetze zu übertreten, Medien illegal zu verbreiten...

Genau, es ist schlicht und ergreifend Unrecht was da gemacht wird mit dem illegalen gesauge. Und das wird nun mal verfolgt und auch bestraft. Sicher würde ich mir wünschen das die erste Abmahnung für den Übeltäter völlig kostenlos ist. Das ganze sollte bei solchen Bagatelldelikten als Hinweis auf eine ausgeübte strafbare Handlung gesehen werden. Und wenn jemand das dann noch immer macht ist dieser definitiv darüber informiert das es falsch ist. Das rechtfertigt dann auch eine kostenpflichtige Abmahnung.

Mittlerweile bekommt man überall legale mp3, man muss sie nicht mehr stehlen. Früher war das eben anders.
 
Genau, es ist schlicht und ergreifend Unrecht was da gemacht wird mit dem illegalen gesauge. Und das wird nun mal verfolgt und auch bestraft. Sicher würde ich mir wünschen das die erste Abmahnung für den Übeltäter völlig kostenlos ist. Das ganze sollte bei solchen Bagatelldelikten als Hinweis auf eine ausgeübte strafbare Handlung gesehen werden. Und wenn jemand das dann noch immer macht ist dieser definitiv darüber informiert das es falsch ist. Das rechtfertigt dann auch eine kostenpflichtige Abmahnung.

Mittlerweile bekommt man überall legale mp3, man muss sie nicht mehr stehlen. Früher war das eben anders.

ich stimme soweit ja auch zu, nur sollte man echt einige Dinge beachten:

- Direkt die große Stahlkeule muss man nicht verwenden, vor allem weil Jahrelang eine vernünftige Regelung versäumt wurde

- Soll eine Bestrafung immernoch den Täter bestrafen und nicht den Anwalt Bereichern.

- Wo bleibt eigentlich der Schadensersatz für die Geschädigten?
 
Hallo zusammen,

ich habe gestern eine Abmahnung der RA Waldorf wegen unerlaubten down- bzw. uploads con 3 CDs bekommen.

Rechnung:

300,00 € Schadensersatz
782,00 € Anwaltskosten-

Als Anlage waren die uploads genannt und die Mitteilung der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des von der Fa. Sony angestrengten Verfahrens sowie eine Unterlassungserklärung begefügt.

Habe ich eine Chance darauf, nicht zahlen zu müssen?

justus
 
ansich finde ich das ganze legitim bis auf die kosten - schadensersatz schön und gut aber die anwaltskosten sind meiner meinung nach nen bissl extrem - scheint halt ein lukratives geschäft zu sein...
das mit der ersten verwarnung finde ich auch gut.
 
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