Es war einmal: "Mindfactory und negative Kritiken"

TommySZB schrieb:
@I²K:
hey, du wirst unsachlich ;)
Der TFT den ich letzte Woche bekommen habe, war definitiv schonmal bei jemandem (Karton sieht mitgenommen aus, da war schonmal ein anderer Aufkleber drauf). Behalten haben wir den trotzdem, ich sehe auch keinen Grund das nicht zu tun. Einen Beschwerdethread mach ich deshalb auch nicht auf, ich hab bisher mein Geld vom MF die 2-3 mal immer voll wiederbekommen, ..
Nur, wenn die Händler einerseits dem Kunden Geld abziehen, für Sachen, die nach FAG zurückgehen, andererseits aber die so zurückgegangenen Sachen als neu verkaufen und erneut den vollen Preis verlangen passt etwas nicht. Ich schätze, dass sie einige der Teile in ihre Komplettrechner "versilbern", da ist uninteressant, ob die Platte schonmal offen war.
Das mit den Komplettrechnern ist eine Möglichkeit aber Rückgänge verursachen immer Aufwand bzw. Kosten. In vielen Läden werden auch immer vergünstigte Rückläufer angeboten. Und bei Computerartikeln darf man auch den Preisverfall in den 14 Tagen plus Hin- und Rücksendung nicht unbeachtet lassen. Ist zwar bei Festplatten nicht so hoch aber die meisten Preise und Abzüge sind ja Mischkalkulationen.
 
Ehh.. ich will ja garnicht behaupten das mir jemand ne defekte Platte geschickt hat. Das war eher als Joke gemeint ;D

Fakt ist jedoch, das sie mit dem Board nicht gefunzt hat (was ja nicht an den Kabeln liegen kann, denn die 160 läuft problemlos).

Ich werde mich hüten zu behaupten Mindfactory verschickt "kaputte Platten" denn das halte ich erstens für abwegig und zweitens könnte ich es nicht belegen.

Mir geht es einzig und allein um die Tatsache das irgendwie der Service zu wünschen übrig lässt, und man als Kunde - für mich ganz klar unberechtigter Weise - zur Kasse gebeten wird. Das halte ich aus meiner möglicherweise naiven sicht der Dinge, für Gesetzeswidrig.

Gruß,
Enqui
 
Also nochmal.

Die Platte ist bei dir nicht gelaufen, obwohl ne andere funzt (auch SATA).
-> die neue is evtl. defekt

-> also musst du bei MF nen Austausch verlangen, da du ja ne funzende Platte willst.

-> FAG is hier schlecht weil wenn MF die Platte defekt zurückbekommt machen die ne RMA und ziehen DIR die Kosten dafür ab.

Mit Servicewüste hat das nix zu tun.
Hast du eigtl. mal telefoniert mit MF wegen der Sache, oder gemailed?

Es ist schon möglich, dass man mal ne kaputte Platte geliefert bekommt, weil die Post Fussball gespielt hat, weil sie einfach vom Werk aus defekt war, weil... aber nochmals

Defekt -> RMA / Gewährleistung (kost nix)

FAG nur bei Nichtgefallen nicht bei Defekt sonst kost was
 
mindfactory hat echt deutlich nachgelassen, erst letzten wurde bei mir der versendestatus eines anderen kunden als meiner angezeigt, das wurde dann so gedreht, dass ich daran schuld wäre weil ich 2 accounts habe (einmal für meinen vater, einmal für mich). der erste hotline mitarbeiter hat einfach aufgelegt, schade, dass ich den namen nicht mehr weiss.
die zweite mitarbeiterin war netter, aber die ganze verwaltung bei MF scheint wesentlich schlechter geworden sein.

Das Arbeitsklima ist dort anscheinend auch mittlerweile unter aller sau, habe das von einem ehemaligen mitarbeiter gehört...

tja, es geht abwärts mindfactory. hätte reichelt bloß die gleiche auswahl wie mf *träum*
 
Herr Jeh schrieb:
Also nochmal.

Die Platte ist bei dir nicht gelaufen, obwohl ne andere funzt (auch SATA).
-> die neue is evtl. defekt

-> also musst du bei MF nen Austausch verlangen, da du ja ne funzende Platte willst.

-> FAG is hier schlecht weil wenn MF die Platte defekt zurückbekommt machen die ne RMA und ziehen DIR die Kosten dafür ab.

Mit Servicewüste hat das nix zu tun.
Hast du eigtl. mal telefoniert mit MF wegen der Sache, oder gemailed?

Es ist schon möglich, dass man mal ne kaputte Platte geliefert bekommt, weil die Post Fussball gespielt hat, weil sie einfach vom Werk aus defekt war, weil... aber nochmals

Defekt -> RMA / Gewährleistung (kost nix)

FAG nur bei Nichtgefallen nicht bei Defekt sonst kost was

wenn ne platte defekt ist, dann ist diese nicht per FAG abzuwickeln. ganz klar.

gehen wir doch aber mal davon aus, er habe sie an nem anderen pc getestet.
sagen wir am besten, er hat sie an 5 anderen pcs getetstet.
an diesen läuft die platte überall einwandfrei.
ein defekt liegt wohl nicht an der platte vor, sondern eher an seinem mainboard oder sie läuft aus inkompatibilitätsgründen nicht.

nun schickt er die platte zurück an mf.
die rücksendung hat nun also offensichtlich nichts mit defekt zu tun, sondern reines FAG.
wieso nimmt sich nun ein händler das recht zu behaupten die platte sei gebraucht?

ich lege das FAG so aus, dass ich ein produkt so testen darf, wie ich es im alltag für eine endgültige "kaufentscheidung" auch nuten würde. sagt mir das produkt dann nicht zu, habe ich das recht es zurückzuschicken.

anderes beispiel:
ich bestelle mir eine hose.
rein äusserlich gefällt sie mir.
sobald ich sie aber anprobiere und festellen muss, dass sie mir nicht passt, schicke ich sie zurück.
nun denke ich, dass kein händler das recht hat auf wertminderung.
wie soll ich denn eine ware testen, wenn ich diese nicht benutzen darf?
hier meine ich benutzen im sinne von anprobieren.
ich meine nun nicht benutzen im sinne von intensivem torwarttraining bei ner sporthose.
in einem normalen laden kann ich auch jedes kleidungsstück anprobieren, ohne dass ein verkäufer kommt und über wertminderung klagt.

die kehrseite des FAG ist sicherlich, dass viele onlinehändler daran zugrunde gehen.
jedoch denke ich nicht, dass ich als kunde mir hier etwas vorzuwerfen habe, wenn es ein solches gesetz gibt und ich dieses auch nutze. nur ausnutzen sollte ich es nicht.
 
- für Inkompatibilität kann man Händler im allg. net haftbar machen. Ausser der Händler versichert, das der betreffende Artikel an bestimmten geräten läuft

- der Hänlder behauptet ja nicht nur, das die Platte gebraucht wurde, sondern sie wurde gebraucht. Wenn man an mehrern PCs testet muss man die Kabel öfters anstecken und abziehen (bei SATA + SATA-Strom is das noch net sooo schlimm, bei den "alten" ging da schnell mal Pin verloren oder hatte nen Wackler)

- das FAG beinhaltet nicht nur Rechte für den Käufer. So hat der K nunmal dem VK nen Wertverlist zu ersetzen. Und ne nichtmehr eingeschweisste Platte wurde eben höchstwahrscheinlich schon mal in Betrieb genommen. -> ein verantwortungsvoller VK prüft die Platte dann wenn er sie zurück bekommt. wenigstens ne intensive Sichtprüfung, besser n echter Test. Das alles kostet Arbeitszeit und die is Geld. D.h. dem VK entstehen Kosten = Wertverlust und den hat nunmal der Käufer zu ersetzen. Wenn ne Platte eingeschweisst zurück kommt muss der VK nix machen ausser sie wieder ins Regal legen -> kostet minimale Zeit -> kein wertverlust -> keine Kosten.

- das FAG dient dazu dem Kunden die Prüfmöglichkeiten zu geben die er in einem LAden auch hätte. In welchem Laden kann man ernsthaft (!) Festplatten testen? Was andres isses wenn man seinen PC hinstellt und sagt baut mir ne 200GB ein. Das is aber ne ganz andre Sache.

- das Kleidungsbeispiel hat hiermit 0 zu tun. Kelidung kann man auch in nem Laden probieren. Kleidung hat durch anprobieren nicht unbedingt Wertverlust.

- man muss eben zusätzlich bei Hardware immer sehen, eine nicht verschweisste Platte evtl. mit Einbauspuren kann ein VK definitv nicht mehr zum vollen Preis verkaufen. Mein Mainboard hier war auch aus den Restposten bei ebug. War auch ne FAG Sache. Ein Kunde hatte das Teil zuvor: Schachtel sah aus wie Biotonne. Zubehör war alles aufgerissen. Bios wurde bereits geflashed. Zum vollen Preis hätte ebug das sicher nemmer losbekommen. So haben ses eben 40.- unter Neu verkauft, und die restlichen 40 (zu recht) dem FAG-Jünger in Rehcnung gestellt.
 
@Schlupp: an deinem Beispiel mit der Hose sieht man, dass das FAG nicht wirklich in Hinblick auf Elektroniksachen "entwickelt" wurde. Bei einer Hose kann man unterschieden, ob sie einmal kurz anprobiert wurde (wie im Laden) oder ob sie ne Weile getragen wurden (also im harten Party- oder Büroeinsatz bspw.). Für ersteres kann kein Händler Entschädigung verlangen, für letzteres hingehen schon (allerdings wird dann wohl eher die Rückgabe verweigert).
Und eine Inbenutznahme geht weit über das erlaubte Prüfen hinaus. Stell dir ne Graka vor, bei der alle Tüten aufgerissen sind, alle CD-Hüllen geöffnet und auf der Karte nen anderer Kühler installiert war. Das ist keine Prüfung mehr.
Allerdings sollte ein fähiger Geschäftsmann in der Lage sein, etwaige nicht einholbare Verluste aus (ggf. auch missbräuchlicher) FAG-Anwendung im Produktpreis zu berücksichtigen. Man kann auch als Händler mit höheren Preisen, dafür aber mit Service und Kulanz sehr gut überleben.
>kq
 
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

Prüfung bedeutet für mich hierbei, tatsächlich eine Prüfung.
Egal ob Sicht- oder Funktionsprüfung.
Hier ist nicht die Rede von OC-Tauglichkeit oder ähnlichem.

Wenn ich ein Hemd bei C&A kaufen will, dann packe ich dieses dort genauso aus (alle 17 Kunststoffverstärkungen und alle 823 Nadeln) und probiere es an wie ich es auch machen würde, wenn ich es bei Otto bestelle.
Sollte es mir dann nicht passen, sozusagen inkompatibel sein bzw. nicht so kompatibel sein wie ich mir dies vorstelle, dann pack ich es wieder ein und kaufe ich es nicht, bzw. schicke es zu Otto zurück.
Nun kann es Otto oder C&A auch nicht mehr als neu verkaufen.
Ein Hemd bekommt man nicht mehr so verpackt, wie es einmal war.
Auch ist es nun "dreckig" und hat Gebrauschsspuren, da minimale Körpersekrete (Schweiß, etc) daran sind.
Aber billiger bekommt man es hinterher nicht und niemadn spricht von Wertminderung.

Exakt diese minimalen Gebrauchsspuren sind nun bei Hardware auch vorzufinden (bei 1Std Laufzeit).
Diesen Gebrauch regelt aber das FAG und dieser Gebrauch ist auch erlaubt.

Und ich hab bisher in jedem Laden hier, die Ware die ich testen wollte, auch getestet bekommen.

Mal als kleines Beispuel:
Ich wollte einen MP3-Player beim MediaMarkt kaufen. Ich wollte ihn jedoch vorher testen.
Der Verkäufer hat mir diesen ausgepackt. Da logischerweise der interne Akku noch leer war, hat er mir den Player ans Netzteil angeschlossen und ich konnte ihn (ausgiebig)testen (sogar ohne Verkäufer, da dieser sich währenddessen um andere Kunden kümmerte).
Leider konnte man diesen Player nicht gleichzeitig laden und nutzen und somit war dieses Model nichts für mich.
Der Verkäufer packte diesen Player nun aber nicht wieder ins Regal mit dem Vermekr, dass er schon benutzt ist, sondern der Verkäufer hat ihn wieder verpackt und ihn brav im Regal abgelegt.
Nichts von Wertminderung.

Anderes Beispiel:
Ich wusste nicht, ob ein Kühler auf mein Mainboard passt (wegen der Größe).
Auf der Homepage war nichts darüber zu finden und der Verkäufer bei Arlt wusste dies auch nicht.
Also habe ich den Vorschlag gemacht, den Kühler mitzunehmen um ihn zu testen und sollte er nicht passen, ihn wieder umzutauschen.
Der Verkäufer meinte sofort, dass ich diesen Aufwand nicht betreiben müsse, da sie auch mein Mainboard zum verkauft vorrätig haben.
Also hat er nen Mainboard geholt und ausgepackt und den Kühler darauf montiert.
Hat alles gepasst.
Er verpackte das Mainboard wieder, stellte es zurück ins Regal und ich hab den Kühler gekauft.
Auch hier nichts von Wertminderung.

Und genau dieses Recht möchte ich zuhause auch haben.

MF argumentierte ja nicht damit, dass die Platte bereits einmal [schwäbisch]geloffen[/schwäbisch] ist, sondern damit, dass die Verpackung geöffnet wurde.
Damit muss aber ein Händler rechnen und muss dies einkalkulieren.

Dieses Gesetz wurde deshalb geschaffen, damit man bei einem Fernkauf, einem Kauf in einem ortsansässigen Laden in nichts nachsteht.
Und hier ist es egal, um welche normale Ware es sich handelt (ausgenommen Sonderfälle wie persönlich angepasste Produkte).
 
@ >kq

sehr gut zusammengefasst :)

Das Prob liegt denke ich Konsumverhalten begründet:

- gerade im PC-Bereich zählt wer am billigsten anbietet verkauft (warum sonst bestellen immer noch zig Leute Ware in Norwegen obwohl genau bekannt ist, dass der Service einfach den Namen nicht verdient; warum sonst fallen immer wieder Leute auf Betrüger bei ebay und anderswo herein die Ware weit unter Limit verkaufen?). D.h. ein Händler kommt erst mal nur an Kunden wenn er der billigste ist (Sprich bei Geizhals ganz oben steht).

- auf Service wird beim Kauf erst mal kein Wert gelegt, als Kunde ist man ja immerhin König. Der Händler hat einen zu bedienen. Und wenn was net passt (Graka hat auf ner Lan net zum Sieg verholfen) packt man alles wieder ein und schickst nach 2 Wochen zurück. Man hat ja ein Recht darauf.

- Halten sich Händler gerade beim Service strikt an das Gesetz (stichwort Beweislastumkehr) geht das erste Gejammere los. Aber ich hab doch 2 Jahre "garantie" tja leider eben nicht...

hm ich glaub ich neige dazu wieder nen Roman zu verfassen.

[snip] ;)

kurz:
What you pay is what you get.

Sprich, nicht beim billigsten Hänlder sondern beim seriösesten kaufen.
Wer Service will zahlt in der regel auch dafür. Bsp. Mix<->Alternate: Mix is zu 90% ~ 5% billiger wie Alternate, obwohls ein Konzern is. Dafür ist der Service bei Alternate eben auch ein anderer (dazu kommt noch das Ladenlokal).
Afaik ist Alternate nicht so "knausrig" bei FAGs wie Mix. Sprich Alternate kalkuliert eben solche Dinge über den Preis mit, und hat damit seit langem Erfolg, schon zu Atari 1040 Zeiten war Alternate werbung in den Zeitschriften ;) (Anm. d. A.: Atari 1040 ist ein älterer Homecomputer (für die ganz jungen hier)).

Es ist halt einfach schwer im PC Bereich eine Trennung zwischen Prüfung und Inbetriebnahme zu ziehen.
Aber mit etwas gesundem Menschenverstand auf beiden Seiten (K<->VK) kommt man an sich problemlos durchs Leben als Konsument.

Zum Fall hier: was ich immer noch nicht versteh ist:
Warum fand offensichtlich keine Kommunikation mit MF wegen der Sache statt?
Bei MF arbeiten doch auch Menschen, und ich bin mir sicher, wenn man den Sachverhalt dort geschildert hätte, dass die Platte eben nicht bei einem läuft, und man eben eine funktionierende will, wäre es sicher nicht zu so einem deftigen Abzug gekommen.
Immerhin liegt der Abzug mit 25% höher als die "normal" angegebenen 15% in den MF AGB.
 
@Schlupp: also ich persönlich möchte keine Hardware haben, die schon mal bei jemanden anderem gelaufen ist. Erst recht nicht, wenn ich den vollen Neupreis dafür zahle.
Das Gesetz unterscheidet ja extra zwischen Prüfung und Ingebrauchnahme (1. vs. 2. Satz) - welche Handlung im Bezug auf Hardware nun was darstellt, muss notfalls nen Gericht klären. Ob das aber wg. 10&#8364; den Aufwand wert ist, ist wieder ne andere Frage. Und genau darauf spekulieren die Händler ja.
@Herr Jeh: viele stellen dann doch irgendwann fest, dass die Sprichwörter Recht haben - Es war schon immer etwas teurer, Geld zu sparen...
Bei manchen setzt die Ratio total aus, wenn man nen Euro oder weniger sparen kann.
>kq
 
@>kq:
natürlich will jeder gerne neue hardware haben.
aber meinst du ehrlich, dass alles was du im rechner hast noch neu war als du es bekommen hast?

ich informiere mich meist vorher was ich kaufe und ob es mir tatsächlich auch so passt.
alleine schon wegen dem aufwand den man mit dem rückversand hat und die zeit die dabei vergeht.
auch muss man wieder (ewig) auf sein geld warten.

es normal im laden zu kaufen ist mir immernoch am allerliebsten, da ich dort - kompetente verkäufer vorausgesetzt - auch eine ordentliche beratung bekomme.
dafür bin ich gerne bereit ein paar euro mehr zu bezahlen.
wenn ich aber meinen letzten festplatten kauf anschaue.
der billigste anbieter im netz lag um die 80eur. im schnitt alles um die 90eur.
vor ort hätte ich fast 120 hinlegen müssen.
das ist mir dann mein geld auch wieder nicht wert!
 
Sofern die Sachen net aus Foren oder Ebay stammten, waren alle Komponenten original versiegelt bzw. ohne Einbauspuren (bspw. bei Tray-CPUs).
>kq
 
Schlupp schrieb:
natürlich will jeder gerne neue hardware haben.

wenn ich für neuware bezahle, dann will ich auch neuware haben.

und nicht irgendein produkt, dem man mit bloßem auge ansehen kann, daß es schon mal in gebrauch war.

das beispiel mit dem mp3 player paßt auch nicht ganz. wenn ich zum mediamarkt gehe und eine eingeschweißte festplatte kaufe, dann wird dort niemand die festplatte auspacken, in einen rechner einbauen und testen.
 
Prüfung bedeutet mit den Augen begutachten! Nicht mehr und nicht weniger, was man als examinierter Jurist denn auch wissen sollte! ;) Im Laden kann man auch nicht mehr tun als die Platte in die Hand nehmen, sie von allen Seiten betrachten und entweder mitzunehmen oder eben nicht. Alles darüber hinaus ist Ingebrauchnahme, also Verpackung öffnen und am Rechner anschliessen. Wenns beim Käufer nicht geht -> RMA oder eben Pech gehabt, weil inkompatibel. In diesem Fall noch mehr Pech gehabt, weil man nicht den Mund aufgemacht zu haben scheint, woran es haperte.

MF hat in diesem Fall korrekt gehandelt und was die Höhe des Abzugs angeht, so sollte man schauen, wie hoch der Preisnachlass im Schnäppshop denn tatsächlich ist.
 
cookiedent schrieb:
Im Laden kann man auch nicht mehr tun als die Platte in die Hand nehmen, sie von allen Seiten betrachten und entweder mitzunehmen oder eben nicht. Alles darüber hinaus ist Ingebrauchnahme, also Verpackung öffnen und am Rechner anschliessen.
afaik ist das mit dem prüfungsrecht selbst unter juristen umstritten.

und zum ladengeschäft.

ich habe mir vor dem kauf z.b. beim mediamarkt schon alle möglichen artikel vor ort vorführen lassen.

handys, mp3 player, monitore (ist da ja elementar), sogar schon nen bügeleisen etc.
 
cruger schrieb:
afaik ist das mit dem prüfungsrecht selbst unter juristen umstritten.

und zum ladengeschäft.

ich habe mir vor dem kauf z.b. beim mediamarkt schon alle möglichen artikel vor ort vorführen lassen.

handys, mp3 player, monitore (ist da ja elementar), sogar schon nen bügeleisen etc.

Es gibt wenig was da nicht umstritten ist ^^
Ich hab leider keinen Kommentar da, der genau das Problem näher ausführt, in sofern kann ich da nur meine Meinung kundtun ;)
 
Ich würde mal frech bezweifeln wollen, dass sich einer der aktuellen Kommentare zu dem Thema ausführlicher auslassen wird. Weder Palandt noch einer der anderen...
 
cookiedent schrieb:
Ich würde mal frech bezweifeln wollen, dass sich einer der aktuellen Kommentare zu dem Thema ausführlicher auslassen wird. Weder Palandt noch einer der anderen...

Ich weiss es auch nicht, ich hab nur nen älteren Palandt da, der stammt noch von vor der Reform, ..
 
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