Problem mit user "strikerluxx"

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Schreibe doch Gerhard12 oder Rommel mal an, schildere Ihnen deinen Fall ;)
 
moin,

fairerweise hier mal ein update über die lage:

er war wohl eine woche nicht da und sein bruder war hier im forum mit seinem account unterwegs *suspect*

angeblich wurde das paket schon vor 2 wochen mit hermes verschickt und ist zurück gekommen weil die adresse nicht stimmte (stimmt aber) *suspect*

dann hat er es noch einmal losgeschickt, aber der mann von hermes hat ihm kein beleg gegeben und auch keine tracking number *suspect*

um es mal so zu sagen: mir stehts bis zum hals, ich hab echt kein bock mehr. frist ist gestellt, entweder bis montag abend eine tracking number von hermes besorgt oder geld zurück.

wieso klappt es scheinbar bei einigen leuten immer nicht und angeblich kommt das paket immer zurück, das habe ich bei ca 50 verschickten paketen noch nie gehabt

:[ :[ :[
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne das gut, stelle wohl so wie es aussieht auch am Montag Anzeige wegen einem User hier :(

Dein Fall hört sich auch alles anderes als schön an, sind auch zu viele Ausreden auf einmal :]
 
nur mal so am rande:
damit ein paket zurückkommt muss die adresse schon extrem falsch sein!
falsche hausnummer z.b. kommt i.d.R. trotzdem an, falsche plz wird meist auch korrigiert, und eine falsche schreibweise des namens ist total wurscht (was ich schon an briefen bekommen habe....)
 
Die üblichen Ausreden, wovon imho keine stimmt.
Anzeigen, wenn dann immer noch nix kommt -> Mahnbescheid.
>kq
 
nur mal so als zwischenfrage: kriegt man bei hermes nicht auch immer einen beleg wenn man ein paket verschickt?
 
major23hh schrieb:
nur mal so als zwischenfrage: kriegt man bei hermes nicht auch immer einen beleg wenn man ein paket verschickt?

Würde mal sagen ja.Ich lasse meine Belege z.B. immer übers INET ausdrucken,dann bekomme ich noch zusätzlich eine Bestätigung per E Mail und dann bei Abgabe einen Beleg


Breaker10 schrieb:
Ich kenne das gut, stelle wohl so wie es aussieht auch am Montag Anzeige wegen einem User hier :(

Dein Fall hört sich auch alles anderes als schön an, sind auch zu viele Ausreden auf einmal :]


Heißt das,er hat sich wieder nicht gemeldet?
 
so, paket ist heute angekommen, leider hat er die normale canon verpackung genommen als paket und die cam nur mit einer lage knallfolie gesichert, so dass nun die cam an der seite einen schaden hat... kann die fotos nachher mal uppen. manchmal frag ich mich echt, ob es so schwer ist den kram in nen kleinen umkarton mit alter zeitung zu packen.... 8-(

edit: fotos findet man jetzt hier:

http://tmp.modforge.de/moritz/a75/a75_1.jpg

http://tmp.modforge.de/moritz/a75/a75_2.jpg

http://tmp.modforge.de/moritz/a75/a75_3.jpg

http://tmp.modforge.de/moritz/a75/a75_4.jpg

http://tmp.modforge.de/moritz/a75/a75_5.jpg

wie sie normalerweise auszusehen hat, kann man hier sehen:

http://www.e-fotografija.com/artman/publish/article_461.shtml
 
Zuletzt bearbeitet:
Könnt auch ne Schraube locker sein, hab meine mal öffnen wollen, da Staub hinterm Display war und weis demnach, wo welche Schrauben sind ;)
Musst im Batteriefach mal unten gucken, da sollten zwei sitzen.
 
Gerhard12 schrieb:
Heißt das,er hat sich wieder nicht gemeldet?


Habe ihn am gleichen Tag noch angeschrieben, kommt aber nichts zurück :] Frist habe ich ihm bis Montag gegeben, mal abwarten... Sage dir per PN dann bescheid
 
Hallo ich sitz net den ganzen Tag vorm Pc!! So also das ist ja wohl der Hammer oder was!! 8-( Mir erst unterstellen wollen das ich nix verschickt habe und denn kommst du mir jetz mit dem scheiß hier?? SAG MIR MAL BITTE WIE LACKKRATZER IN DIE CAM KOMMEN SOLLEN WENN DIE CAM IN EINE ETWAS DICKES FOLIE EINGEPACKT WAR DIE SO KNALLT WENN MAN DA MIT DEN FINGERN RAUF DRÜCKT?? Wenn das Paket runter gefallen sein sollte ,dann würden aber niemals am Gehäuse der lack abgeben bzw Kartzer dranne sein!!!! Weißt du was ich denke!, das dir die Cam runter gefallen ist und jetz versucht das hier so hinzustellen und GEld wieder zu bekommen!! Aber nicht mit Mir das kannste vergessen!! Das sieht ja jeder das die auf was hartes gefallen sein muß oder mit nem Schraubendrher geöffnet wurde und net im Karton so beschädigt werden kann!!!!

strikerluxx
 
Zuletzt bearbeitet:
So denn guckt mal genau an die Stellen die ich mit einem Roten Pfeil zeige!!! Das sieht sogar mehr danach aus als ob die Aufgehebelt wurde mit nem Schraubendreher!! Also das ist kein Schaden wenn nen Paket runter fälltt!!!! Würde mal gerne wissen wie die anderen das sehen!!


a75_4.jpg





Im Übrigen schreibst du mir noch per PN!

Zitat: . du nimmst du cam zurück und ich krieg die 135€ wieder

2. du versuchst den schaden bei hermes ersetzt zu bekommen, was allerdings schwer wird, denn von aussen war nichts zu sehen. Zitat Ende:

Also wenn der Karton runter gefallen ist denn sollte man da schon was dranne sehen weil in dem Paket waren keine harten Gegenstände an der Stelle wo die cam gelegen hat!! Die Cam war merhmals geschütz! Oben lag noch nen dickes Handbch von der Cam drauf und die Cam selber war noch in eine dickere Folie ich denke sie kennst jeder wo man halt mit den Fingern drauf drücken kann und denn knallt das eingepackt!! Also verarschen lasse ich mich von dir net! ICh werde nachher gleich mal mit deinem Bild zu einem Foto Händler bin ja mal gespannt was der sagt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer sagt uns denn, dass das nicht schon von dir gemacht wurde, bevor das Paket auf Reisen ging? Im Prinzip könnt nur ihr beide wissen, wer da nun die Unwahrheit sagt, aber mir kräuseln sich schon immer die Fußnägel, wenn der Versand erst auf Nachfrage unter großen Schwierigkeiten klappt und dann auch nichtmal eine ordentliche Transportsicherung vorgenommen wird!
 
Wenns scharfe Bilder wären, dann könnte man das mit Sicherheit besser beurteilen.

@major: Hast du den Schaden denn an Hermes gemeldet? Kann ja auch sein, dass es beim Transport geschehen ist. Aber wenns so verpackt war, wie du geschrieben hast, muss man ja mit Schäden rechnen.
 
Tja, ist im nachhinein immer schwer nach zu weisen wer da, oder wer da nicht dran rumgefummelt hat, oder ob Transportschäden vorliegen!

Aber Du siehst ja selber was wichtig ist, "Fotos von verkaufter Ware vor dem los Schicken unter Zeugen machen; Gut gepolstertes Verpacken von zerbrechlicher Ware (viel Plastik) ist äußerst wichtig; Ware wenn es gewünscht (oder besser schon beim Verkauf auf jeden Fall mit einkalkulieren) immer versichert Versenden und die "Paket/ID: Nr. nie vergessen"; Dem Käufer auch gleich nach Losschicken die "Paket/ID" zukommen lassen, damit er sich über den Versand selber ein Bild machen kann...dann ist man immer auf der recht sicheren Seite! ;)

Manche Leute sind vieleicht meißt einfach zu naiv beim Verkauf von Ware, bei der es manchmal auch um äußerst hohe Summen geht, aber man sollte schon die o.b. Punkte einhalten wenn man keinen Ärger haben möchte!



Der Sisko
 
cookiedent schrieb:
Wer sagt uns denn, dass das nicht schon von dir gemacht wurde, bevor das Paket auf Reisen ging? Im Prinzip könnt nur ihr beide wissen, wer da nun die Unwahrheit sagt, aber mir kräuseln sich schon immer die Fußnägel, wenn der Versand erst auf Nachfrage unter großen Schwierigkeiten klappt und dann auch nichtmal eine ordentliche Transportsicherung vorgenommen wird!


Die Cam war gut verpackt wie oft noch!! Zudem sieht nicht so ein Transport schaden aus niemals! Und sicher kann ich sagen das sie 100% in Ordnung war,dafür habe ich 3 Zeugen inkl mich sind 4 zeugen! Naja wozu hat man ne Rechtschutzversichrung,für sowas hier natürlich!!

strikerluxx
 
strikerluxx schrieb:
Die Cam war gut verpackt wie oft noch!!
Wenn du darunter verstehst die Cam in der OVP ohne weitere Verpackung zu verschicken, dann heißt das leider nicht gut verpackt.
 
ich werd nachher mal meine mutter ein foto von dem paket machen lassen, da ich schon wieder bei mir zu hause bin. komischerweise sind auch der name des kontobesitzers und des absenders nicht identisch, wer genau bist du denn jetzt?

Desweiteren war die cam einfach schlecht von dir verpackt, OVP und dann einlagig knallfolie drinne, das reicht nicht.


2. Verpackungsbedingungen für Pakete
2.1. Grundsätzliches
Sendungen sind durch den Auftraggeber nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher zu verpacken, damit eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird und der Inhalt vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. Zur Verpackung gehören immer eine geeignete Außenverpackung, eine geeignete Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss.
2.2. Sichere Verpackung
Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen.
Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhalts im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z.B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse) sicher schützen.
2.2.1. Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile zu bieten.
Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Wert des Gutes zulassen.
2.2.2. Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und zur Außenverpackung hin und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern.
Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für den Einzelversand sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen (z.B. Formschaum) als Transportverpackung zwingend erforderlich.
2.2.3. Zum Verschließen der Pakete sind widerstandsfähige Materialien (z.B. reißfeste, selbstklebende Kunststoff-Packbänder oder faserverstärkte Nassklebebänder) zu verwenden, die den Sendungszusammenhalt garantieren. Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandsfähiger muss der Verschluss ausgeführt sein.
2.2.4. Verpackungen oder Verschlüsse dürfen keine scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B. hervorstehende Nägel, Klammern, Holzsplitter oder Drahtenden, aufweisen. Die Verpackung muss das Transportgut vollständig umschließen.

Ich habe Bilder vom Tag der Annahme des Paketes, wie siehts da bei dir aus? Hast du Bilder vorher gemacht? Zeugen hab ich auch genug. Zudem: Wieso sollte ich die Cam denn kaputt machen, wenn sie ankommt? um dir eins auszuwischen? Ich bin doch nicht blöd, meine Schwester wartet seit mehr als 2 Wochen auf die Cam, dann mach ich die doch nicht kaputt.

Das restliche Verhalten passt ganz genau auf die Tatsache, dass die Cam nicht einwandfrei ist.
 
Also nen Schaden bei einem Paketunternehmen im Nachhinein zur Anzeige zu bringen kann man sich auch sparen. Bei einem Schaden des Inhalts ohne Schaden an der Verpackung liegt es wohl an der Verpackung.
 
Den Vorwurf, dass der Empfänger die Cam kaputt gemacht hat, kann ich auch nicht ganz verstehen. Niemand ist doch so blöd und macht absichtlich die Cam kaputt, die er für 130Euro gekauft hat.
 
DS_BoneDaddy schrieb:
Den Vorwurf, dass der Empfänger die Cam kaputt gemacht hat, kann ich auch nicht ganz verstehen. Niemand ist doch so blöd und macht absichtlich die Cam kaputt, die er für 130Euro gekauft hat.


Habe ich gesagt das er die Cam mit Absicht kaputt gemacht hat?? habe ich nicht,aber genauso gut kann ihm die auch runter gefallen sein oder was weiß ich! Ich galube nicht das es Hermes war ,denn der muß ja denn das Paket mit voller Wucht gegen die Wand geschmißen haben! Sicher habe ich keine Fotos von der Cam vorher gemacht womit auch mit der gleichen Cam ist etwas schwierig oder !! Wenn ich bei anderen Firmen was bestelle bekomme ich auch nur die OVP zugeschickt das habe ich schon öfters gehabt! Ich bin mir hier keiner Schuld bewußt und Vermute einfach das er die Cam selber beschädigt hat! Ich war vorhin bei einem Foto Händler und habe ihm das Foto gezeigt,und er meinte auch das dies nicht durch einen runter fall des Pakets kommen kann,sondern schon die Cam selbst runter gefallen sein muß,aber er sieht das genauso wie ich das Die cam wohl eher mit nem Gegenstand bearbeitet worden ist! Warum sollte ich zb ne Kaputte Cam verkaufen?? Naja es haben die Cam vor dem Versand mehrere leute gesehen die auch bezeugen können das sie in einem TOP ich wiederhole TOP Zustand verschickt worden ist!! Zu Hermes ist er auch net gegangen und das wundert mich auch sehr,denn wenn er vermutet das es durch Hermes passiert ist,denn wäre mein erster Weg dorthin!! Ich bin sehr wütend weil ich die Cam sehr ungern verkauft habe nur weil ich noch jemanden 135 Euros geschuldet hatte,daher auch der andere Kontoinhaber! Sicher hat es mit dem Versand auch etwas länger gedauert aber ich war 1 Woche net da zumdem ich die Cam zurück bekommen habe von Hermes als nicht zustellbar!! Beim zweiten Zustellversuch hat es ganze 5 Tage gedauert bis die Cam angekommen ist das kann man auch laut dem Paketschein ersehen! Ich lasse mir hier nichts unterstellen und das Paket war so verpackt das sie hätte nicht beschädigt werden können!!! Wie schon einer hier geschrieben hat,.hätte ich wohl wirklich mal 20 fotos vor dem Versand machen sollen und auch ein 5 Meter hohes Paket nutzen sollen! Das werde ich das nächtste mal auch machen wenn ich was verschicke,denn es kann ja keiner ahnen das man an einen Menschen geriet der hier sowas abzieht und die Situation ausnutzen will für seinen evtl Fehler weil ich das Paket net nach seiner Meinung nach nicht ordentlich verpackt habe! Nur ist es doch komisch wieso Canon selber die Cams in den OVP so verschickt?? :] Ich lasse mich sicher nicht für dumm verkaufen und wie schon gesagt, dann müssen wir das ebend über einen Rechtsstreit klären!!

strikerluxx
 
Zitat:

2. Verpackungsbedingungen für Pakete
2.1. Grundsätzliches
Sendungen sind durch den Auftraggeber nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher zu verpacken, damit eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird und der Inhalt vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. Zur Verpackung gehören immer eine geeignete Außenverpackung, eine geeignete Innenverpackung sowie ein sicherer Verschluss.
2.2. Sichere Verpackung
Die Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen.
Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhalts im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist (z.B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse) sicher schützen.
2.2.1. Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile zu bieten.
Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Wert des Gutes zulassen.
2.2.2. Die Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und zur Außenverpackung hin und bei mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern.
Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für den Einzelversand sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen (z.B. Formschaum) als Transportverpackung zwingend erforderlich.
2.2.3. Zum Verschließen der Pakete sind widerstandsfähige Materialien (z.B. reißfeste, selbstklebende Kunststoff-Packbänder oder faserverstärkte Nassklebebänder) zu verwenden, die den Sendungszusammenhalt garantieren. Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandsfähiger muss der Verschluss ausgeführt sein.
2.2.4. Verpackungen oder Verschlüsse dürfen keine scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B. hervorstehende Nägel, Klammern, Holzsplitter oder Drahtenden, aufweisen. Die Verpackung muss das Transportgut vollständig umschließen.



Und genau das habe ich gemacht! Wolle wir mal so eine Cam in so einer Verpackung gegen die Wand schmeißen?? Ich wette mit dir es passiert NICHTS!
 
2.2.1. Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und druckstabil sein.
Das is sie wohl nicht.
Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Wert des Gutes zulassen.
Das hat sie aber
Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für den Einzelversand sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen (z.B. Formschaum) als Transportverpackung zwingend erforderlich.
Mhh, ich würde ja sagen, die Verpackung ist eine Verkaufsverpackung gewesen.
 
Dat is doch recht eindeutig. Unzureichend verpackt, er hat ja zugegeben, dass er nur die OVP als "Verpackung" genommen hat zum Versand.

Der Verkäufer muss somit bei Beschädigungen haften, so ist es mir jedenfalls in Erinnerung.

Gruß
 
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