DHL hat Paket verbummelt. Nachforschung läuft. Muss ich Ware trotzdem noch abnehmen?

-cb-

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Servus,

ich habe ja hier in letzten Monaten sehr viel Ärger mit der DHL-Zustellung gehabt.

Erster Punkt: Jetzt hat DHL aber den Vogel abgeschossen und drei Warensendungen unterschiedlicher Lieferanten verbummelt.

Das verschulden liegt hier eindeutig bei DHL da der Fahrer geistesgegenwärtig offenbar angenommen hat, ich hätte mit DHL einen "Garagenvertrag" (sprich die Ware wird an einem vereinbarten geheimen Ort abgelegt wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist). Nur dumm das die Lieferung an eine Packstation erfolgen sollte... *chatt*

Nachforschungsantrag läuft aber laut Aussage DHLs kann das "einige Tage dauern..." Was aus den einigen Tagen wird kann ich mir so schon denken.

Mich würde nun interessieren wie das mit den Waren aussieht. Hab ich die Option in dem Falle von den Waren abstand zu nehmen oder muss ich mich nun gedulden und warten bis die Waren wieder auftauchen? Ich weiß ums FAG aber ich will die Waren eigentlich gar nicht erst annehmen wenn sie denn irgendwann mal wieder auftauchen. Es geht mir also um die Haftung. Liegt die in diesem Falle schon beim Empfänger(mir) oder noch beim Versender(Händler)?

Zweiter Punkt: die belegbaren Vorfälle mit DHL haben in diesem Jahr allein bereits ein Ausmaß angenommen das man da nicht mehr von Zufall reden kann. Entweder sitzt dort absolut unfähiges Personal oder es gibt in der örtlichen Zustellkette hier eine Person der aus irgendeinem Grund mein Gesicht nicht passt. Denn bald 15 Reklamationen bei vielleicht 25-30 Zustellungen in einem halben Jahr (sowohl an meine lokale Adresse als auch an die Packstation) können kein Zufall mehr sein...
Hat man da irgendeine Möglichkeit gegen vorzugehen? Ausser einem Haufen "blabla"-Entschuldigungsschreiben passiert nichts. Beim Versand meiner Pakete boykottiere ich DHL wo ich nur kann aber beim Empfang ist das nun leider nicht immr möglich...
 
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Die Frage ist, ob die Sendung versichert war, aber eine Warensendung ist es glaube ich nicht, so dass du schlechte Karten hast.

Also: IMMER versichert verschicken, am besten per Hermes, da ist es immer versichert und zudem noch viel billiger als DHL. Außerdem sind sie Testieger bei Stiftung Warentest.
 
Er hat ja nicht verschickt! Er erwartet die Sendungen, folglich kann er ja in der Regel nix gegen die Versandart tun!
Außerdem hat -cb- ja geschrieben das er immer versichert versendet!
 
Er hat ja nicht verschickt! Er erwartet die Sendungen, folglich kann er ja in der Regel nix gegen die Versandart tun!
Außerdem hat -cb- ja geschrieben das er immer versichert per Hermes versendet!
Ich meinte auch eher, dass man es immer versichert anfordern soll, vor allem bei eBay, sonst sagt der einfach, er habe es verschickt!
 
Ähm...kann man meinen Text so falsch interpretieren?

Es sind versicherte DHL Pakete die ICH erwarte von Händlern.
 
Ähm...kann man meinen Text so falsch interpretieren?

Es sind versicherte DHL Pakete die ICH erwarte von Händlern.

du schreibst aber oben 3 warensendungen...warensendungen sind afaik nicht versichert und werden auch nicht von dhl, sondern von der briefpost geliefert...

außerdem zu behaupten bei dhl arbeiten nur unfähige leute finde ich schon dreist...
ich hatte noch nie probleme mit der dhl...
und wofür die 15 reklas? alles verschwundene pakete? und da du geschrieben hast der zusteller nahm an du hättest nen garagenvertrag, muß er ja die sendungen irgendwo in deinen garten abgelegt haben, hast du da mal nachgefragt?

und wenn ne sendung nicht zu dir, sondern zur packstation geliefert werden sollte, dürfte auf der sendung ja garnicht deine andresse, sondern die der packstation drauf stehen, also kann sie garnicht bei dir ankommen, sondern geht direkt zur packstion...also so ganz versteh ich das nich...
 
ich verstehe auch nur höchstens die Hälfte des Postings.

Also grundsätzliches:

Der priv. Verkäufer hat seine Pflicht getan, wenn das Paket an DHL übergeben wurde. (Was bei versichert versand ja ziemlich gut nachweisbar ist, bei unversichert kann man mit Problemen rechnen)

Alles weitere ist Problem des Käufers, WENN der Verkäufer nicht gewerblich handelt!
Andernfalls ist der gewerbliche Händler für den kompletten Versand verantwortlich, auch bei unversicherten Versand!


also erstmal die Frage, handelt der Verkäufer gewerblich?

Das "FAG" gilt AFAIK erst ab dem Tag der Zustellung (bin mir da aber auch nicht so sicher) ansonsten wäre die erste (Versand-)Woche ja schon verschenkt.
 
Andernfalls ist der gewerbliche Händler für den kompletten Versand verantwortlich, auch bei unversicherten Versand!

Besten Dank genau das wollte ich wissen. :)

du schreibst aber oben 3 warensendungen...warensendungen sind afaik nicht versichert und werden auch nicht von dhl, sondern von der briefpost geliefert...

OK mag man falsch verstehen. Ich meinte damit 3 DHL Pakete mit Wareninhalt und nicht die Versandart "als Warensendung".

außerdem zu behaupten bei dhl arbeiten nur unfähige leute finde ich schon dreist...
ich hatte noch nie probleme mit der dhl...
Ich habe damit die hier vor Ort verantwortliche Zustellkette gemeint und nach dem erlebten der letzen Monate stehe ich zu dieser Aussage. Wer damit ein Problem hat darf sich gerne bei mir melden, denn die "Unfähigkeit" der Zusteller hier vor Ort ist belegbar.

und wofür die 15 reklas? alles verschwundene pakete?
Nein. Aushändigung eigenhändiger Zustellungen an falsche Personen. Abgabe bei anderen Leuten ohne Benachrichtigungskarte. Direkter Einwurf einer Benachrichtungskarte ohne Versuch das Paket überhaupt zuzustellen... die Liste ist länger :P

und da du geschrieben hast der zusteller nahm an du hättest nen garagenvertrag, muß er ja die sendungen irgendwo in deinen garten abgelegt haben, hast du da mal nachgefragt?
und wenn ne sendung nicht zu dir, sondern zur packstation geliefert werden sollte, dürfte auf der sendung ja garnicht deine andresse, sondern die der packstation drauf stehen, also kann sie garnicht bei dir ankommen, sondern geht direkt zur packstion...

Selbstverständlich waren die Pakete an die Packstation adressiert und selbstverständlich sollten sie dort auch hingehen. Aber dort kamen sie nie an, stattdessen hat der Zusteller sie einfach irgendwo abgelegt (was man bei "Garagenverträgen" nur macht wenn der Empfänger nicht erreichbar ist). Soll im Klartext heißen er hat die Packstation nicht angetroffen und stattdessen das Paket irgendwo hingelegt (O-Ton DHL-Auskunft). Vielleicht war die Packstation ja grad zum Mittag als er die Pakete anliefern wollte *lol*

Verstehst du nun was da für ein Unsinn verzapft wurde? *chatt*

Egal. Devastators hat das geschrieben was ich wissen wollte. Sollen sich die Händler mit DHL rumärgern und auf die Suche machen.
Zwei der Händler haben inwischen auch schon reagiert und mir anstandslos Ersatzlieferung oder Rücktritt vom Kauf angeboten. :)
 
Ich hatte aber auch schon häufiger ähnliche Probleme mit den DHL und ihren Zustellern.

Meine Top 3!

1. Paket verschwunden. Schaden zwar ersetzt, aber trotzdem ärgerlich.

2. Erst garnicht geklingelt Benachrichtigungskarte in den Briefkasten.

3. Pakete an falsche Personen ausgehändigt.
 
Selbstverständlich waren die Pakete an die Packstation adressiert und selbstverständlich sollten sie dort auch hingehen. Aber dort kamen sie nie an, stattdessen hat der Zusteller sie einfach irgendwo abgelegt (was man bei "Garagenverträgen" nur macht wenn der Empfänger nicht erreichbar ist). Soll im Klartext heißen er hat die Packstation nicht angetroffen und stattdessen das Paket irgendwo hingelegt (O-Ton DHL-Auskunft). Vielleicht war die Packstation ja grad zum Mittag als er die Pakete anliefern wollte

das versteh ich noch nicht so ganz...
auf direktsendungen an die packstation steht deine adresse ja nicht drauf...woher sollte er dann wissen wo du wohnst?!
 
das versteh ich noch nicht so ganz...
auf direktsendungen an die packstation steht deine adresse ja nicht drauf...woher sollte er dann wissen wo du wohnst?!

überleg mal, da steht an packstation 11 Berlin, Fach 222
Packstation 11 hat das ding aber nie bekommen ud konnte es nie ins fach 222 legen.

somit kann der empfänger auch nicht zu seiner packstation gehen und sagen ich möchte den inhalt von fach 222, weil da ja nix ist.
 
das versteh ich noch nicht so ganz...
auf direktsendungen an die packstation steht deine adresse ja nicht drauf...woher sollte er dann wissen wo du wohnst?!

Das weiß er auch nicht. Er hat die Sendung ja auch nicht irgendwo in meiner Nachbarschaft abgegeben, sondern (so unglaublich das auch klingen mag) theoretisch irgendwo.

Für mich gibt es da nur zwei Erklärungen:

Entweder er hat meine Pakete bei einem anderen Kunden der so einen "Garagenvertrag" hat mit abgeladen, was ein weiteres Indiz für seine "Kompetenz" ist.

Oder: er hat sich die Pakete unter den Nagel gerissen und hat auf seinem Scanner eingegeben diese an der Packstation abgegeben zu haben. Nur dumm das der Computer der Packstation das anders sieht. *lol*

Hier ist sowieso absolut der Wurm drin. Eine Mitarbeiterin der Postfiliale direkt neben der Station hat mir erzählt das ein Kunde seit über 6 Tagen schon auf seine Pakete wartet, aber an diese nicht ran kommt, weil das Rondell in dem seine Pakete liegen defekt ist. Wann ein Techniker kommt und das Ding in Ordnung bringt weiß sie auch noch nicht.
Sowas muß man sich mal vorstellen! Da sieht man schön wo man hier als Kunde bei DHL steht... :[
 
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Also grundsätzliches:

Der priv. Verkäufer hat seine Pflicht getan, wenn das Paket an DHL übergeben wurde. (Was bei versichert versand ja ziemlich gut nachweisbar ist, bei unversichert kann man mit Problemen rechnen)

Das stimmt so nicht ganz.
Wenn eine Sendung verschwindet, dann muss sich der Absender darum kümmern, da er der Auftraggeber für DHL ist.

Ich bestelle jetzt also einen Mp3 Player und der geht während der Sendung aufgrund eines Feuchtigkeitschadens kaputt, dann hat der Verkäufer mein Geld und auch die Berechtigung sich den Betrag von DHl erstatten zu lassen.

Das ist bei mir nämlich schon einmal passiert, als ich mir einen Ipod gekauft habe.
Nachdem die ganze Abwicklung nach 5 Wochen mit DHl endlich beendet war (Der Absender musste das alles erledigen ich hatte da keinen Einfluss drauf)
Und dann hatte ich nämlich das Problem, dass der die Hälfte des Kaufpreises (für ihn also damals immerhin 150€) für seinen ja ach so tollen Arbeitsaufwand einbehalten wollte.
Dieser Arbeitsaufwand bestand aber nicht aus unzähligen Märschen zu irgendeiner DHL Zentrale sondern aus einem Anruf bei der Hotline und einem gefaxten Versandschein.
Dann habe ich ihm mit einem Rechtsanwalt gedroht und bekam dann 10 Wochen nachdem ich es abgeschickt hatte auch endlich mein Geld wieder.

Ich weiß jetzt nicht, ob der Verkäufer die Verpflichtung hat sich darum zu kümmern oder net, aber laut DHL läuft das immer so ab!
 
so sieht es m.E. das Gesetz vor, jedoch weiss ich nicht inwieweit sich der Empfänger mit dem DHL Beleg (Kopie) bei der DHL was reissen kann.
Es wäre ziemlich kleinkarriert wenn nur der Versender Rechte bei der DHL geltend machen kann, eben Weil der Wareninhalt Eigentum des Empfängers ist?

Ich glaube ich würde da enormen Stress bei der DHL machen, denn ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Versender gezwungen werden kann die Sache elend lang nachzugehen.
 
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