Mehr Überwachung braucht das Land

Quelle : Pressemitteilung des Deutschen Journalistenverbandes vom 22.02.2006

http://www.djv.de/aktuelles/presse/archiv/2006/22_02_06.shtml


DJV fordert: Journalisten von Datenspeicherung ausklammern

Mit Bedauern hat der DJV die endgültige Verabschiedung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den EU-Ministerrat aufgenommen. „Wie zu befürchten war, haben die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie angenommen und damit einer Massenüberwachung auch von Journalisten und deren Kontakten den Weg geebnet“, kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken die Entscheidung des Rates. Nach dieser Richtlinie müssen Telefon- und Internetverbindungsdaten künftig mindestens ein halbes Jahr lang aufbewahrt werden. Bei besonders schweren Straftaten sollen die nationalen Ermittlungsbehörden auf die Daten zugreifen können.

„Pressefreiheit und Informantenschutz geraten mit dieser Richtlinie in Gefahr. Wenn Informanten nicht mehr sicher sein können, dass Telefon- oder E-Mail-Kontakte zu Journalisten geheim bleiben, werden sie sich doppelt überlegen, die Presse zu kontaktieren. Wir fordern deshalb vom Deutschen Bundestag, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht die Journalisten als Berufsgruppe von der Überwachung auszuklammern.“ Die Richtlinie lässt den einzelnen Mitgliedsländern einen gewissen Handlungsspielraum für die nationalen Gesetzgeber. Darüber hinaus müsse die Datenspeicherung tatsächlich auf die Minimalzeit von sechs Monaten begrenzt und die Umsetzungsfrist in nationales Recht von 18 Monaten voll ausgeschöpft werden. „In dieser Zeit muss der deutsche Gesetzgeber besonders sorgfältig darauf achten, dass Informantenschutz und Pressefreiheit gewahrt werden“, sagte Konken weiter.
mfg
cruger
 
auf das bundesverfassungsgericht ist wohl auch kein verlass mehr.

Quelle : Heise Online News vom 02.03.2006

http://www.heise.de/newsticker/meldung/70267


Bundesverfassungsgericht schwächt Datenschutz bei E-Mails und Handy-Daten

Ermittler dürfen künftig schon bei Verdacht auf leichtere Straftaten Verbindungsdaten von Handygesprächen und E-Mails abfragen sowie auch die Inhalte der Kommunikation beschlagnahmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am heutigen Donnerstag, dass diese Daten nicht unter den besonderen Schutz des Fernmeldegeheimnisses fallen. Dieses würde einen Zugriff nur bei einem Verdacht auf schwerere Taten zulassen. Ermittler dürfen künftig schon bei Verdacht auf leichtere Straftaten Verbindungsdaten von Handygesprächen und E-Mails abfragen sowie auch die Inhalte der Kommunikation beschlagnahmen, sobald die eigentlichen Übertragungsvorgänge abgeschlossen sind und die Daten auf dem Endgerät eines Empfängers angekommen sind.

Die Karlsruher Richter verdeutlichten damit eine Vorentscheidung, die noch zu einer umfangreicheren Auslegung des Fernmeldegeheimnisses Anlass gegeben hatte. Die Polizei muss aber trotzdem zumindest weiterhin das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beachten. Im konkreten Fall gab der Zweite Senat in Karlsruhe daher der Verfassungsbeschwerde einer Richterin Recht, bei der 2003 der Computer und Einzelverbindungsnachweise ihres Mobiltelefons beschlagnahmt worden waren. Der Einsatz der Ermittler sei unverhältnismäßig gewesen, da er zu tief in die Privatsphäre der Juristin eingegriffen habe.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hob mit dem Urteil einstimmig die von der Richterin angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts Karlsruhe auf. Zwar sei nicht das Fernmeldegeheimnis verletzt, da nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherte Verbindungsdaten nicht vom Schutzbereich des Artikels 10 Absatz 1 Grundgesetz umfasst würden. Die Daten seien jedoch durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gegebenenfalls durch das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt. Danach darf auf die beim Kommunikationsteilnehmer gespeicherten Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen und insbesondere nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zugegriffen werden.

Im vorliegenden Fall sei die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten verletzt worden, da die Durchsuchungsanordnung des Landgerichts dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht hinreichend Rechnung getragen habe. Der fragliche Tatverdacht und die erheblichen Zweifel an der Geeignetheit der Durchsuchung stünden außer Verhältnis zu dem Eingriff in die Grundrechte der Beschwerdeführerin.

Beobachter, die von dem Urteil eine klare Signalwirkung auch auf die Frage der Klärung der Verhältnismäßigkeit der von Brüssel beschlossenen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten erwarteten, dürften sich zunächst enttäuscht sehen. Das Urteil hält zunächst nur recht allgemein fest: "Bei dem Vollzug von Durchsuchung und Beschlagnahme – insbesondere beim Zugriff auf umfangreiche elektronisch gespeicherte Datenbestände – sind die verfassungsrechtlichen Grundsätze zu gewährleisten, die der Senat in seinem Beschluss vom 12. April 2005 entwickelt hat." Hierbei sei vor allem darauf zu achten, dass die Gewinnung "überschießender, für das Verfahren bedeutungsloser Daten nach Möglichkeit vermieden wird". Die Beschlagnahme sämtlicher auf einer Computerfestplatte gespeicherter Daten oder der gesamten Datenverarbeitungsanlage allein zum Zweck der Erfassung von Verbindungsdaten, etwa des E-Mail-Verkehrs, werde regelmäßig nicht erforderlich sein. Vielmehr dürfte im Regelfall wegen des von vornherein beschränkten Durchsuchungsziels die Durchsicht der Endgeräte vor Ort genügen. (Stefan Krempl) / (anw/c't)
 
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Mit einer 2/3 Mehrheit ist noch manches Ei zu erwarten ... wer beachtet, worin manche einschlägigen Politiker in Gremien und Verbänden sitzt, der wundert sich darüber nicht mehr.

Ob nun ein Herr Bernd Neumann, Frau Maria Böhmer, Renate Schmidt, Johann-Henrich Krummacher, ... Die Nutzung Digitaler Medien (unter dieser Koalition) wird mit einem deutlich anderen politischen Drehsinn betrachtet ...
 
Verbraucherschützer gegen Auskunftsansprüche für die Medienindustrie

Forscher warnen vor Auskunftsanspruch gegen Provider

Quelle : Heise Online News vom 07.03.2006

http://www.heise.de/newsticker/meldung/70431


Forscher warnen vor Auskunftsanspruch gegen Provider

Rechtexperten des Vereins zur Förderung des Deutschen Forschungsnetzes (DFN) halten die geplante Schaffung eines Auskunftsanspruchs gegen Internetprovider und die damit einhergehende standardmäßige Abfrage von Verbindungsdaten zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen für verfassungswidrig. Dies geht aus einer aktuellen Stellungnahme (PDF-Datei) der vom Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren betreuten Forschungsstelle Recht im DFN hervor. Der entsprechende Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums (PDF-Datei) weise "erhebliche strukturelle Mängel in Bezug auf die Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben" auf, heißt es in dem 8-seitigen Papier. Zudem seien sowohl "die strukturelle Gestaltung des Auskunftsanspruchs als auch die unbestimmte Fassung entscheidender Tatbestandsmerkmale geeignet, ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit zu erzeugen".

Im Detail monieren die DFN-Juristen, dass die doppelte Verwendung des vorgesehenen Ausschlusskriteriums des "gewerblichen Ausmaßes" ins Leere laufe. Sowohl im Blick auf die Tätigkeit der Zugangsanbieter als auch auf das Treiben der Surfer im Netz und deren Rechtsverstöße sei der Entwurf nicht klar genug gefasst. So bleibe offen, ob selbst bei Forschungseinrichtungen aufgrund von Kooperationen mit der Wirtschaft ein möglicher mittelbarer Erwerbszweck im Zusammenhang mit dem einrichtungsinternen Zugang zum Internet unterstellt werden könnte. Wann beim Endverbraucher von einem "den üblichen Konsum" überschreitenden Urheberrechtsdelikt die Rede sein sollte, habe das Justizministerium ebenfalls nicht präzisiert. Da zudem Providern Schadensersatz drohe, falls sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine falsche oder unvollständige Auskunft erteilen, sei davon auszugehen, dass diese im Zweifelsfall lieber Verbindungs- und sogar Nutzungsdaten herausrücken würden. Entgegen dem Ansinnen des Gesetzgebers sei so gerade von einer "Gefahr der Uferlosigkeit" des neuen Ermittlungsinstruments auszugehen.

Insgesamt lasse der Entwurf keinen Zweifel daran, dass künftig mit dem Gesetz die Verwendung von "Verkehrsdaten" in Form von IP-Adressen "zur Identitätsermittlung im Internet den Regelfall" bilden würde. Dies werfe angesichts gleichzeitig geplanter Verschärfungen im Rahmen der laufenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) schwere rechtliche Probleme auf. Die dort vorgesehene "Generalklausel" zur Verwendung der begehrten Telefon- und Internetdaten sei schlicht mit dem Grundgesetz nicht in Vereinbarung zu bringen. Widersprüche fänden sich zudem zwischen dem Gesetz zur Schaffung des Auskunftsanspruchs gegen unbeteiligte Dritte und dem geplanten Telemediengesetz (TMG). Auch dessen Entwurf sehe zwar bei Verstößen gegen das geistige Eigentum die Auskunfterteilung vor -- allerdings nur im begründeten Einzelfall.

Woher die Provider die Verbindungsdaten gerade bei Nutzern mit Flatrate-Zugang ohne eigentliche Notwendigkeit zur Protokollierung des Einwahlverhaltens nehmen sollen, steht laut der DFN-Stellungnahme ebenfalls noch in den Sternen. Deren Autoren gehen davon aus, dass die Verwendung der in Bälde voraussichtlich aus sicherheitspolitischen Gründen vorgehaltenen Verkehrsdaten gemäß der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht in Frage komme. Mit der Direktive gehe klar eine Zweckbindung zur Terrorismusbekämpfung und der Aufklärung schwerer Straftaten einher. Eine Ausweitung in Bezug auf die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wäre "von der ohnehin fraglichen Grundrechtsabwägung im Zuge der Einführung der Vorratsdatenspeicherung jedenfalls nicht mehr gedeckt". Es sei daher "insgesamt ernsthaft zu bezweifeln", ob die Einführung eines Auskunftsanspruchs gegen Provider "überhaupt sinnvoll ist". (Stefan Krempl) / (anw/c't)
 
Das Gutachten wird auch nichts mehr ändern: Volle Fahrt voraus!
vollefahrt.png
 
Und wir, die blöden, faulen, bequemen Deutschen, wir lassen uns das, wie alles Andere auch, mal wieder klaglos über uns ergehen.

Uns geht's doch viel zu gut ;D Versammelt euch auf den Strassen, stiftet Unruhen und stürmt den Berliner Reichstag. Oder laßt solche Meldungen sein.

Jeden Tag das Gleiche. Es kommt 'ne neue Meldung, alle schimpfen, aber Keiner unternimmt etwas. Kriege werden nicht mit Worten gefochten... ;-)
 
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Und wir, die blöden, faulen, bequemen Deutschen, wir lassen uns das, wie alles Andere auch, mal wieder klaglos über uns ergehen.

Uns geht's doch viel zu gut ;D Versammelt euch auf den Strassen, stiftet Unruhen und stürmt den Berliner Reichstag. Oder laßt solche Meldungen sein.

Jeden Tag das Gleiche. Es kommt 'ne neue Meldung, alle schimpfen, aber Keiner unternimmt etwas. Kriege werden nicht mit Worten gefochten... ;-)
am einfachsten geht das über wahlen. ich hab meine wahlentscheidungen in letzter zeit fast immer an bestimmten punkten wie gez/mediengebühren, urheberrecht oder telekommunikationsüberwachung ausgerichtet.

dumm nur, wenn die beiden großen parteien, die ja nun wirklich vom wähler deutlich abgestraft wurden, anschliessend aus mangel an alternativen eine große koalition bilden, zwei wahlverlierer mit 2/3-mehrheit im bundestag, dankeschön.

anderes problem, kaum jemanden scheint das alles zu interessieren. die themen gehen brav an der masse vorbei. ich hab schon häufiger im freundes- und bekanntenkreis versucht, diese sachen zu thematisieren. in den aller meisten fällen läufts auf "wayne interessierts" hinaus. :]

@ Bokill

*lol*

bananenrepublik deutschland - wenn jetzt auch noch der teamchef der deutschen nationalmannschaft vorm sportausschuss des bundestages rechenschaft ablegen soll, dann ist es wirklich bald soweit. am besten wir lassen unsere gewählten volksvertreter über aufstellung und taktik der nationalmannschaft demokratisch abstimmen.
 
anderes problem, kaum jemanden scheint das alles zu interessieren. die themen gehen brav an der masse vorbei. ich hab schon häufiger im freundes- und bekanntenkreis versucht, diese sachen zu thematisieren. in den aller meisten fällen läufts auf "wayne interessierts" hinaus. :]

Genau das meine ich... und es widert mich nur noch an. Meine "Mitbürger" sollten sich schämen, auswandern oder sonstwas machen.

Und was die Wahl der Regierung betrifft: Inzwischen habe ich so meine eigene Theorie; Deutschland hat keine eigene Regierung. Sie wird von Amerika gestellt..., ausreichend Zeichen deuten darauf hin.

Solch eine Diskussion wäre aber eines eigenen Threads würdig, denke ich, da recht OT.
 
bananenrepublik deutschland - wenn jetzt auch noch der teamchef der deutschen nationalmannschaft vorm sportausschuss des bundestages rechenschaft ablegen soll, dann ist es wirklich bald soweit. am besten wir lassen unsere gewählten volksvertreter über aufstellung und taktik der nationalmannschaft demokratisch abstimmen.
... ja absurd gell? ;D

parkkralle-radkralle-a30.jpg
*

vermutlich suchen Innenpolitiker von Deutsch Absurdistan Parkkrallen für Klinsmann, damit der nicht nach Florida abhaut ...

MFG Bobo(2006)

* = http://www.fahrsperre.de/
 
Ich wette, sie bekommen den Zugriff auch.:P
 
Wer besorgt die drei Kreuze für die Einweisung? *suspect*
Die sind doch --->> *chatt* *chatt* *chatt* *chatt* *chatt* *abgelehnt *abgelehnt *abgelehnt
 
Ok starten wir ein Großprojekt ;D
Wir mieten uns einen Server (root Server) in einem nicht Euland. Dann bauen wir ein VPN-Netzwerk auf und benutzen den Server als Gateway und DNS-Server. Und soweit mein geisteskranker Plan zutrifft ??? *noahnung* sollte doch nurnoch die Verbindung von unseren Rechnern zu diesem Server mitgeloggt werden können. Oder hab ich da was falsch verstanden.

Bezahlt wird natürlich bar oder per Post (für 1 Jahr im Voraus).

Das ganze finde ich aber im Allgemeinen höchst beunruhigend. Willkommen in orwelschen Verhältnissen.

*suspect* *suspect* *suspect* Big Brother is watching you! *suspect* *suspect* *suspect*

Es ist eine sehr gute Loesung einen Server in einem nicht 'anti-Buerger' Staat aufzusetzten, und dann dort einen Proxy server laufen zu lassen.

Der Vorteil ist, man kann zwar protokollieren, wer zum Server Connectet, aber nicht, wohin der Server connected, und welche daten er zu mir zurueck schickt.

Ein VPN ist nur dann Sinnvoll wenn eine Benutzergruppe verschlusselt selbst geschiebene Programme austauschen will.
 
Übrigends , passendes Bild alGeron.

Sollten vll. auch mal auf die Strasse gehen , die Franzosen habens ja geschafft
das CPE Gesetz abzuwenden.

Wobei ich der teilweise eskalierten Gewalt nat. nicht zustimme.

Gottseidank darf die Bundeswehr noch nicht eingreifen, hab mich sowieso gefragt
was das soll ( zur WM und dann für immer? )

Militär gegen das eigene Volk, oder wie !?

Vll. hab ich ja auch ne Paranoia.

Aber ich finde das Uns/ Mir immer mehr die Kontrolle entgleitet.

Die EU Richtlinie ist eine Richtlinie , nicht zwingend!
Aber unser Politiker haben das im ersten Schritt nicht durchbekommen
Und nun wird behauptet, da ist die EU dran Schuld.

Für D ist das Bankgeheimnis gefallen, könnte ja ein Terrorist sein.
Aber ich darf dann nicht Erfahren, was unsere Volksvertreter nebenbei verdienen
in irgendwelchen Aufsichtsräten?

Ich würde auch gern für 200.000 EUR jährlich in einem Aufsichtsrat sitzen.
Zumal das ja nur 2 Stunden die Woche sind. (hab zwar ne 40+ h Woche)
das würde ich dann auch noch schaffen.
My 2 Cents

Aekschn
 
Übrigends , passendes Bild alGeron.
Ich kann gerade keine Verbindung des Themas zum Janitor ziehen ???
Vll. hab ich ja auch ne Paranoia.
Mit Paranoia hat das nix zu tun. :(
Aber ich finde das Uns/ Mir immer mehr die Kontrolle entgleitet.

Die EU Richtlinie ist eine Richtlinie , nicht zwingend!
Aber unser Politiker haben das im ersten Schritt nicht durchbekommen
Und nun wird behauptet, da ist die EU dran Schuld.
Das lustige ist doch, dass hier klar erkennbar versucht wird über das supranationale Recht der EG die Grundrechte auszuhöhlen. Schlau wurde es ja schon gemacht. Jetzt kann man sich darauf berufen, dass man ja leider gezwungen sei diese Richtlinie umzusetzen. IMHO wird es Zeit, dass das BVerfG von seiner bisherigen Rechtsprechung abkehrt und sich wieder für die Prüfung von Grundrechtsverletzungen durch sekundäres Gemeinschaftsrecht für zuständig erklärt. Dem EuGH traue ich nicht über den Weg *suspect*
So viele Vorteile die EU auch bietet, so viele Gefahren sie auch.
Für D ist das Bankgeheimnis gefallen, könnte ja ein Terrorist sein.
Aber ich darf dann nicht Erfahren, was unsere Volksvertreter nebenbei verdienen
in irgendwelchen Aufsichtsräten?
Ob die Kontenprüfung so bestehen bleiben wird, wird sich noch zeigen. Ich glaube kaum, dass das vor dem Bundesverfassungsgericht so Bestand haben wird.
BTW: Habe ich erst letztens im TV gesehen. In Österreich hat das Bankgeheimnis Verfassungsrang 8)
 
Dürfen Microsoft und Co. in Oklahoma bald ganz legal massiv auf fremden Rechnern schnüffeln und rumlöschen?
http://www.winfuture.de/news,24882.html

Interessant sind auch die Kommentare. Es gibt tatsächlich Menschen, die auch damit einverstanden wären. Sie haben ja nichts zu verbergen™.*wand*
 
Interessant sind auch die Kommentare. Es gibt tatsächlich Menschen, die auch damit einverstanden wären. Sie haben ja nichts zu verbergen™.*wand*
Sind doch nur Foren-Trolle :P
 
Das stärkt natürlich auch die Monopolisten sehr. Wer keine Möglichkeit hat auszuweichen muss zwangsläufig auf " Ich stimme zu " klicken. mit dem nächsten Arztbesuch bekommen wir dann vielleicht nen RFID-Chip und dann ist es vollbracht. Überwachungsstaat in perfektion.

BB
 
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