Mir wird Betrug vorgeworfen

-cb-

Grand Admiral Special
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Hallo Leute,

nach Jahren nun habe ich Ebay (trotz meiner Aversion gegen diese Plattform) genutzt um ein paar Dinge zu verkaufen. Ich hätte es lassen sollen, denn schon der erste Verkauf war offenbar "ein Volltreffer".

Zum Werdegang:
Ich hab bei Ebay ein alten Fernseher verkauft. Das Gerät stammt aus einer Haushaltsauflösung. Ich hatte das Gerät vor Ort kurz in Betrieb genommen um zu sehen ob er noch funktioniert.
Ich schloß kurz einen DVD player an und bekam Ton und Bild. Daraufhin entschloß ich mich den Fernseher bei mir einzulagern da er mir zum wegschmeißen zu schade war. Eigentlich wollte ich ihn in mein Büro stellen damit neben dem Arbeiten ein bischen was dudelt. Daraus ist aber nie was geworden und er stand die ganze Zeit in der Ecke rum und nahm eigentlich nur Platz weg.
Nun dachte ich mir vielleicht kann ich ihn über ebay wenigstens lokal noch verkaufen an jemanden der sowas noch gebrauchen kann oder bastelt oder sonstwas.

Also hab ich eine Auktion eröffnet mit folgendem Inhalt:
Aus einer Wohnungsauflösung ist dieser alte Nordmende Fernseher abzugeben.
Das Gerät stammt aus einem Senioren Nichtraucherhaushalt, wurde kurz angeschlossen und grob auf Funktion geprüft.

SCART Eingang in Ordnung. Bild und Ton über angeschlossenen DVD-Spieler waren ok.

Empfangstuner konnte nicht getestet werden, da hier kein analoges TV mehr ausgestrahlt wird und wir keinen Kabelanschluß besitzen.

Fernbedienung funktionert noch, braucht aber ev. eine frische Batterie.

Die Eckdaten:
Modell: Nordmende Spectra 5208
4:3 Röhren-TV
ca. 70cm Bilddiagonale
Holzchassis mit Gebrauchsspuren
Antenneneingang
SCART-Eingang
Ausgang für externe Lautsprecher
Cinch Stereo-Ausgang
Eingang für Kopfhörer (6.3mm Klinke)
Fernbedienung

KEIN VERSAND - NUR ABHOLUNG !!!


Hinweis:
Ich verkaufe hier ausschließlich als Privatperson. Ich gebe daher keine Garantie/Gewährleistung sowie Rücknahmeoption auf den/die hier angebotenen Artikel.
Ebay-Gebühren übernehme ich


Der TV wurde für 1,- reingestellt,schließlich für 20,- Euro verkauft und noch am selben Tag abgeholt. Um mich zuvergewissern dass das Gerät immernoch läuft hatte ihn ihn erneut an einen Player angeschlossen und grob getestet ob Bild und Ton kommt. Funktionierte soweit auch. Das Bild war ok für ein dermaßen altes Gerät (schätze mal 15 Jahre oder älter).

Wie gesagt das Gerät wurde noch am selben Tag von zwei Studenten abgeholt. Ich hatte das Gerät extra angeschlossen und laufen gelassen und den beiden Herren gezeigt damit sie auch sehen das ich ihnen kein Museums TV verkaufe welches kein Piep mehr von sich gibt.

Alles war ok, die Jungs haben den TV mitgenommen und gut. Tag später habe ich noch eine positive Bewertung für den Käufer wegen der zügigen Abwicklung abgegeben (ich Blödmann hätts nicht tun sollen) und heute kam dann der Knall:

Heute, 6 Tage nach der Abholung, rief mich der Käufer wutentbrannt an was ich ihm denn da für einen Schrott angedreht hätte. Der TV würde nach ein paar Minuten wieder ausgehen. Und (O-Ton) ob ich sie verscheißern wolle? Normalerweise hätte ich bei dem Niveau sofort aufgelegt aber ich hab mir das Ganze erstmal angehört.
Der TV würde sich nach ein paar Minuten ständig von allein ausschalten. Auf meine Frage warum er sich erst heute meldet kam nur er habe vorher keine Zeit gehabt (drang aber am Tag des Verkaufs darauf das Gerät so schnell wie möglich abzuholen).

Wie gesagt unterstellte er mir ich muß von dem Fehler gewußt haben. Darauf hin meinte ich, dass als ich das Gerät grob auf Funktion getestet hab bei mir dieser Fehler nicht aufgetreten ist. Daraufhin kam sofort er glaube mir das nicht und will sofort sein Geld wieder haben sonst würde er mich Morgen bei der Polizei wegen Betruges anzeigen und ob ich wegen 20,- Euro hier die Leute (ihn und seine Studentenkollegen) bescheissen wolle.
Auf meine Frage ob sie dem TV beim Transport nicht ev. einen mitgegeben haben kamen nur noch schlauere Sprüche.

Da das Niveau immer weiter in den Keller sackte wurde es mir zu bunt. Ich sagte ihm, dass ich das Gerät nach der Vorstellung grade nicht zurücknehme und habe aufgelegt.

Keine 2 Minuten später bekam ich bei ebay natürlich auch sofort von ihm eine negative Bewertung reingedrückt: "Achtung verkauft defekte Ware und ist nicht zur Rückabwicklung bereit."

Nun Frage ich mich schon kann mich dieser junge Hitzkopf wirklich hier als Betrüger hinstempeln und anzeigen?

Ich habe in privaten Foren schon so viele Deals abgeschlossen (hier bei p3d allein weit über 50 stück) aber sowas hab ich noch nicht erlebt.
 
Zuletzt bearbeitet:
das:
Das Gerät stammt aus einem Senioren Nichtraucherhaushalt, wurde kurz angeschlossen und grob auf Funktion geprüft.
und das:
Hinweis:
Ich verkaufe hier ausschließlich als Privatperson. Ich gebe daher keine Garantie/Gewährleistung sowie Rücknahmeoption auf den/die hier angebotenen Artikel.

ist entscheidend
die ware entspricht der beschreibung

schreib ihm was entsprechendes in die bewertung und gut ist

gruß g.
 
Danke für Eure Antworten. :)


das:

und das:


ist entscheidend
die ware entspricht der beschreibung

Naja der behauptete ja am Telefon unter grober Funktionsprüfung verstehe er was anderes und unterstellte mir wirklich das auch bei mir dieser Fehler schon aufgetreten sein muß.

Ja mei ich bin doch kein Fernsehtechniker und hab das Ding da Minuten oder gar Stunden laufen lassen. Ich hab das Ding angeschlossen, Bild kommt, alles klar eingepackt...
Das war für mich der grobe Funktionstest. Wer sagt mir denn das die Beiden dem Ding nicht einen Stoß versetzt haben als sie diese alte Kiste hier bei mir ausm 3 Stock und in ihr Auto gehieft haben...


Du hast natürlich keinen Betrug begangen.
Schau mal hier:

http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=168767

So was würde ich machen.

Ich finde die ganze Nummer schon ziemlich dreißt und hab mich auch sehr aufgeregt dadrüber.

Nach der negativen Bewertung kam übrigens noch das hier per Nachricht über ebay:

So, die negative Bewertung ist geschireben.
Ich bin dennoch zu einer Lösung ohne den Kadi bereit. Sollte das auch bei ihnen der Fall sein, melden sie sich bitte spätestens morgen bei mir, ansonsten werde ich sie wegen Betrugs anzeigen.

Soll ich darauf jetzt noch was antworten wenn ja was?

Mein Bruder meinte die werden ihn auslachen wenn er wegen 20,- und einem bald 20 Jahre alten TV so eine Welle macht. Trotzdem ist mir komisch. Ich hab mir noch nie was derartiges zu Schulden kommen lassen.

Was die negative Bewertung angeht die ist schon ärgerlich grade wenn man wenige Bewertungen hat und so das Profil mal fix von 100% auf 85% absackt. Hat nicht lange gedauert das in anderen Auktionen die noch laufen sich sofort mehrere Beobachter verabschiedet haben. 8-(

Ich glaube aber nicht das ich das durchbekomme, dass diese Bewertung gelöscht wird. In dem Urteil wurde das ja in erster Linie begründet weil die Bemerkung nichts direkt mit dem Artikel zu tun hatte.
 
Stop Stop.....nix von wegen "Nicht zurücknehmen". Die art und weise wie sich der Typ bei dir meldet ist natürlich daneben, dennoch hast Du offensichtlich einen defekten TV verkauft. Sonst würde jeder schreiben "Lief an...." und nach 20 km hab ich nen kapitalen Motorschaden weil man mir Mist andrehte.

Natürlich musst Du den TV zurücknehmen. Du hast einen funktionstüchtigen TV verkauft und diese nicht als "Defekt" gelabelt. Ich würde wegen 20€ natürlich nicht so ne Welle machen, aber den TV würde ich nicht weiter annehmen. Aus der Beschreibung geht nicht wirklich hervor das die Kiste zuuu alt ist und vermutlich nicht länger als 5 Minuten funktioniert.

Wenn Du Ebay so hasst - was würdest Du tun wenn Du das Ding so ersteigert hast?
Die Bewertung würde ich mir allerdings nicht gefallen lassen.

MFG
 
Zuletzt bearbeitet:
Stop Stop.....nix von wegen "Nicht zurücknehmen". Die art und weise wie sich der Typ bei dir meldet ist natürlich daneben, dennoch hast Du offensichtlich einen defekten TV verkauft. Sonst würde jeder schreiben "Lief an...." und nach 20 km hab ich nen kapitalen Motorschaden weil man mir Mist andrehte.

Natürlich musst Du den TV zurücknehmen. Du hast einen funktionstüchtigen TV verkauft und diese nicht als "Defekt" gelabelt. Ich würde wegen 20€ natürlich nicht so ne Welle machen, aber den TV würde ich nicht weiter annehmen. Aus der Beschreibung geht nicht wirklich hervor das die Kiste zuuu alt ist und vermutlich nicht länger als 5 Minuten funktioniert.

Wenn Du Ebay so hasst - was würdest Du tun wenn Du das Ding so ersteigert hast?
Die Bewertung würde ich mir allerdings nicht gefallen lassen.

MFG
Wer sagt denn das der Käufer das Ding nicht selber geschrottet hat.
Wie lange soll man denn ein TV laufen lassen bis man reinen Gewissens behaupten kann das es nicht defekt ist? 1Std. oder 2 Std. oder 1 Tag?
Der Käufer hätte ja genauso gut bei der Abholung sagen können ich gucke jetzt mal bei dir 2 Std., und wenn das TV es dann noch tut nehme ich ihn mit.

Ich würde mich auf keine Diskussion einlassen und abwarten. Wenn der Käufer ihm einen Betrug vorwirft hat er schon das generelle Problem dem Verkäufer den Vorsatz zu beweisen, denn das ist ja nun mal eine Vorraussetzung für einen Betrug.
 
Natürlich musst Du den TV zurücknehmen.

Schwachsinn - garnichts muss er.

Wenn er einen Zeugen hat, der im Zweifel bereit ist, auszusagen, das der Fernseher bei der geschilderten Art der Funktionsüberprüfung lief, war es das - was der Käufer anschliessend mit einem derart vorsintflutlichen Gerät anstellt und/oder ob er nach wenigen Minuten nach Besitzwechsel verreckt, ist nicht mehr Sache des Verkäufers, zumal die Gewährleistung explizit ausgeschlossen wurde.

Wer derartig alte elektronische Geräte für ein Butterbrot erwirbt, muss mit Defekten rechnen - mag ärgerlich sein, ist aber so.
 
Ich seh das ganz einfach so:

Er hat Glück wenn ihn die Polizei auslacht, sollte er hingehen und versuchen wegen 20 € eine Anzeige wegen Betruges zu erstatten, und nicht anpfeift wegen der Geringfügigkeit.
Ich bezweifel auch, dass das überhaupt funktionieren könnte denn wie sollte man dir den, nicht stattgefundenen, Betrug nachweisen? Du hast den Fehler nicht gekannt und ich glaube nicht, dass das jemand widerlegen kann.

Bleibt also noch Ebay, hier würde ich mich bei Ebay melden, den Sachverhalt erläutern und versuchen über Ebay auf den Käufer einzuwirken.
Denn auf diesem wege sollte es möglich sein die Bewertung zurück zu ziehen wenn ich mich nicht irre.
Aber hier wird er sicherlich weiterhin sein Geld zurück haben wollen, in dem Fall denke ich kommt es drauf an, ob du grundsätzlich dazu bereit bist ihm das Geld wieder zu geben.
 
Der Verkäufer kann die Gewährleistung somit nur dann ausschließen, wenn er den Käufer über Mängel an der Sache vollständig aufgeklärt hat. Hierbei kann grundsätzlich jeder Sach- oder Rechtsmangel betroffen sein und die Haftung entsprechend ausgeschlossen werden. Erforderlich ist jedoch eine konkrete und bestimmte Angabe des Mangels. Dem Verschweigen eines Mangels steht das Vorspiegeln einer bestimmter Beschaffenheit oder einer nicht gegebenen Freiheit von Mängeln gleich. Wenn also aus einer Produktbeschreibung zu entnehmen ist, dass der Gegenstand eigentlich funktionsfähig ist, darf der Käufer davon ausgehen, dass er ihm auch als funktionierend verkauft und übergeben wird.erwarten.
Zusammengefaßt kommt es somit für die Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses darauf an, ob der Verkäufer die Ware ausreichend beschrieben hat. Sind keine Mängel erwähnt, wird man in der Regel davon ausgehen können, dass es sich um ein funktionierendes Produkt handelt. Ansonsten müssen zum wirksamen Ausschluß der Gewährleistung die Mängel ausdrücklich beschrieben werden.
"Ohne Garantie bedeutet in der Regel keinen Haftungsausschluss, sondern höchstens die Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit der Kaufsache gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB" (Palandt, § 444, Rd-Nr. 19).

Der Verkäufer schließt somit eine Garantiehaftung für eine vereinbarte Beschaffenheit aus, haftet jedoch für die übrigen Sachmängel des § 434 BGB, demzufolge ist eine Sache erst dann mangelfrei, sobald eine Beschaffenheit nicht ausdrücklich vereinbart wurde,wenn sie sich nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet
http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm

Kaufe ich einen 40 Jahre alten Oldtimer der mit "fahrtüchtig" beschrieben ist, dann hat dieser fahrtüchtig zu sein und nicht bei der Ausfahrt vom Hof zu verrecken - und erst recht ist der Gewährleistungsausschluß dann nicht gültig da die Sache eben nicht Mängelferi war/ist.

Aktuell:

Auf Grund aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Einschränkung der Gewährleistung auch für Privatverkäufer nicht mehr durch einfache Formulierungen zu regeln. Wir können Ihnen an dieser Stelle daher leider keinen Formulierungsvorschlag mehr im Rahmen unseres Internetauftrittes unterbreiten, stehen Ihnen für eine konkrete Beratung jedoch gerne zur Verfügung.
umal die Gewährleistung explizit ausgeschlossen wurde.
Schwachsinn ist in dem Fall wohl eher Deine Ansprache an Leute die Du nicht kennst,,,,und bei Sachen bei denen Du meinst das dies reicht. Tante Google würde Dir helfen, vielleicht auch 4-5 Jahre mehr auf dem Buckel. Wir sind hier kein Vorpubertärer Jugendclub.
 
Zuletzt bearbeitet:
http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm

Kaufe ich einen 40 Jahre alten Oldtimer der mit "fahrtüchtig" beschrieben ist, dann hat dieser fahrtüchtig zu sein und nicht bei der Ausfahrt vom Hof zu verrecken - und erst recht ist der Gewährleistungsausschluß dann nicht gültig da die Sache eben nicht Mängelferi war/ist.


Entschuldige mal Mogul, aber das Gerät ist seit 6 Tagen in seinem Besitz. Von "verrecken beim vom Hof fahren" kann hier nicht mehr die Rede sein. Wer ist denn hier in der Beweispflicht? Wer sagt mir denn das er in den letzten 6 Tagen nicht irgendwelchen Mist mit dem Gerät gemacht hat? Ich hätt das Gerät auch eine Woche am Stück laufen lassen können und in der nächsten Betriebsstunde bei ihm geht es dann kapputt. Hätte ich jetzt geschrieben 100% i.O oder ausgiebig getestet oder vom Fachmann durchgecheckt würde ich das ja alles einsehen. Aber so Frage ich mich wirklich ob ich mir hier was vorwerfen muss.

Und zum Alter: Ich habe extra die genaue Modellbezeichnung geschrieben. Wer mit der ein bischen im Netz schaut und sich auch noch das Foto vom TV anschaut sollte eigentlich wissen was für ein altes Gerät da auf ihn zukommt.
 
Jungs, Ihr besteht bei gewerblichen Händler auf die 14 tägige Rückgabefrist und nun sind 6 Tage schon zuviel? Es wäre wohl etwas viel verlangt wenn man als Käufer jetzt noch ein Tagebuch führen muß weil man vielleicht wirklich mal ein paar Tage nicht datzu gekommen ist etwas auszuprobieren.

Ich schreibe jeden Bieter das er bitte Bescheid sagen soll wenn er das Produkt getestet hat und so. Gibt es ein Problem soll er es bitte zu mir schicken und ich teste es gegen. Dann gibt es Geld zurück wenn es sein muß. Da ich in den ganzen Jahren gerade 50 Auktionen habe bin ich damit immer gut gefahren.
Aber so Frage ich mich wirklich ob ich mir hier was vorwerfen muss.
Mußt Du ja nicht. Du hast mit dem Gerät nur kein Glück gehabt. Mit etwas technischen Verständiss würde vielleicht jeder erstmal 30 Minuten warten bis die Glotze wirklich warm ist um zu sehen was passiert. Ich weiß nicht ob ich es machen würde, aber ich würde mich ärgern wenn ich deswegen ein Problem bekomme weil ich es vergessen hätte. Ich hab sogar schon Grafikkarten mit laufender Videocam ausgebaut und schreibe eigentlich immer die seriennummer dazu....so kommt mir keiner blöd, es sei denn es ist wirklich defekt.

Und zum Alter: Ich habe extra die genaue Modellbezeichnung geschrieben. Wer mit der ein bischen im Netz schaut und sich auch noch das Foto vom TV anschaut sollte eigentlich wissen was für ein altes Gerät da auf ihn zukommt.
wenn Du es funktionierend verkauft hast, dann hat es zu funktionieren. Kannst Du mit sicherheit sagen das das Gerät länger als 20 Minuten ohne Problem läuft? Wenn ja laß Ihn halt sabbeln und dann ist es so.

ich kann den Ärger gut verstehen, gerade noch wenn man so nen Drecksack am Telefon hat. Geh halt hin und schau Dir die schrauben an. wenn die rumgeschraubt haben fährst Du wieder mit der Meinung das die es selber geschrottet haben.
 
Was willst Du jetzt mit Deinen Webzitaten beweisen?

Die Aussage "Natürlich musst Du den TV zurücknehmen" ist schlicht und ergreifend Schwachsinn, und es ist völlig unerheblich, was Du da im Nachhinein noch alles reininterpretiert haben möchtest.

Ein privater Verkäufer muß Mängel, welche ihm bekannt sind, wahrheitsgemäß beschreiben.

Sind ihm jedoch keine Mängel bekannt und kann von ihm nicht erwartet werden, das er aufgrund spezieller Fachkenntnisse von möglicherweise versteckten Mängeln hätte wissen können, dann muß er auch nichts beschreiben - und unter dieser Voraussetzung ist ein Gewährleistungsausschluß sehr wohl möglich und auch wirksam.

Nach der von CB abgegebenen Beschreibung gehe ich davon aus, das dieser Ausschluß wirksam ist, da er nichts von einem Mangel wusste und ihn daher nicht verschweigen konnte - und somit hat der Käufer leider Pech.

BTW:
"Tante Google" braucht man dafür nicht, und vorpubertär war ich vielleicht vor 30 Jahren mal...mittlerweile bin ich in einem Alter, in dem ich es nicht mehr für nötig halte, um den heißen Brei herumzureden, sondern bestimmte Dinge einfach beim Namen nenne - und es ist mir relativ Latte, ob das jedem passt oder nicht.
 
Vielleicht solltest Du Deine Altersweisheit mal einsetzen und nicht ohne denken posten.

Keine Mängel bekannt ist nicht Sachmangelfrei. wenn du schon nicht lesen willst oder nicht verstehen willst das dies unterschiedliche Dinge sind so versuch doch dann wenigtens nicht wundersamen Unsinn zu schreiben.
Sind ihm jedoch keine Mängel bekannt und kann von ihm nicht erwartet werden, das er aufgrund spezieller Fachkenntnisse von möglicherweise versteckten Mängeln hätte wissen können, dann muß er auch nichts beschreiben - und unter dieser Voraussetzung ist ein Gewährleistungsausschluß sehr wohl möglich und auch wirksam.
wenn man bei der wahrheit bleibt lief das Gerät geschätze 2 Minuten nach 10 Jahren in denen es kaum/nicht lief. Würde so etwas, was nicht passieren wird, richterlich beantwortet werden müssen würde dieser nachfragen wie man nach 2 Minuten Sachmängelfreiheit feststellen kann.

Du hast Deine Meinung und ich meine. Trotzdem kommt mir nicht in den Sinn Dich gleich als Schwachsinning hinzustellen. Nur weil Du anegblich jetzt was älter bist befreit das kaum jemanden von ein wenig Erziehung und Anstand....gut, vorpubertären Jugendgehabe ist außen vor, aber selbst die Verhalten sich meist erwachsener als dein antiautoritäres Gequatsche. selbstverständlich bist Du zu cool und Dir ist das auch egal...mir aber auch, glaubs mir :D

MFG
 
Zuletzt bearbeitet:
jungs - hier gehts auch um den gefahrenübergang der beim käufer liegt -> nach erfolgter übergabe - somit muss er dir beweisen das du das ding selber geschrottet hast oder er schon vorher defekt war bzw ein verdeckter schaden vorliegt -> ergo unmöglich somit hast du keine probleme !
 
Hast du ggf. auch einen Zeugen, daß das TV-Gerät bei Vorführung ging oder hast es die unterzeichnen lassen? Wenn ja, ist für dich im Normalfall alles ok (bis auf die eBay Bewertung).

Hast du selbst keinen Zeugen, wird es schwierig, da dann 2 Aussagen gegen 1 stehen würden, da es ja von 2 Leuten abgeholt wurde.

Gruß

Frank
 
Och Jungs nun hört auf Euch anzufahren. Das hilf mir auch nicht weiter.

Ich hab nicht auf die Uhr geschaut aber am Tag der Abholung lief das Gerät bei mir deutlich länger als zwei Minuten. Das das Gerät jetzt aber schon nach wenigen Minuten ausgeht sagt mir dass das Gerät den jüngsten Transport nicht mehr mitgemacht hat. Aber mir das vorzuwerfen. Nunja...

Was die Rücknahme angeht so bin ich da nach DEM Auftritt nun wirklich nicht bereit zu außer das Gesetz sagt da was anderes. Dabei geht es mir sicherlich nicht um die 20,- sondern ums Prinzip.

Ich hab grad nochmal mit einem Bekannten telefoniert der bei Ebay schon wesentlich mehr Deals gemacht hat und der meinte der will mich jetzt einfach unter Druck setzen, weil der ultimative Schnapper den er sich erhofft hat nun keiner geworden ist.

Hätte ich nicht schon (naiver Weise) eine positive Bewertung für ihn abgegeben hätte er sich mit seiner negativen Bewertung sicher etwas zurückgehalten denn so fehlte mir jetzt das "Gegendruckmittel" auf ihn.



Hast du ggf. auch einen Zeugen, daß das TV-Gerät bei Vorführung ging oder hast es die unterzeichnen lassen? Wenn ja, ist für dich im Normalfall alles ok (bis auf die eBay Bewertung).

Hast du selbst keinen Zeugen, wird es schwierig, da dann 2 Aussagen gegen 1 stehen würden, da es ja von 2 Leuten abgeholt wurde.

Nein ich hab weder einen Zeugen noch mir was unterzeichnen lassen. Sowas hab ich bis jetzt nie gebraucht und ich ging auch ehrlich absolut nicht davon aus, dass es mit der alten Kiste da Probleme geben würde. Wenn ich mir so ein altes Gerät kaufe uns es mir ein paar Tage später unter dem Hintern zusammenbricht ist das zwar ärgerlich aber nunmal das Risiko das ich ob des günstigen Preises erkauft habe (So sehe ich das zumindest momentan).

Ich hab auch schon hier und da alte gebrauchte Sachen gekauft und die dann meist auch nicht wirklich hielten. Wär aber nie auf die Idee gekommen da so eine Welle zu machen.

Wir können jetzt hier lang hin und her diskutieren glaube ich. Die rechtliche Seite ist das was zählt. Wird sowas überhaupt für eine Anzeige angenommen? Ist es eine Bagatelle? Hab ich bewußt etwas verschwiegen?

Je länger ich dadrüber nachdenke desto lächerlicher wirkt das ganze irgendwie auf mich.

Eins hab ich draus gelernt. Verkaufe ich nochmal sowas Altes schreibe ich gleich rein -defekt an Bastler- auch wenns augenscheinlich problemlos läuft. Und bevor ich nochmal einen Käufer bewerte warte ich seine Bewertung ab.
 
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und Dir ist das auch egal...

Exakt...;D weil Deine "Argumentation" speziell auf den geschilderten Sachverhalt bezogen einfach unsinnig ist und mit der Realität nichts zu tun hat.

Die Sachmängelhaftung wird bei privaten Verkäufen wirksam ausgeschlossen, wenn der Verkäufer keine bekannten Mängel verschweigt, die Beschreibung ansonsten mit dem Kaufgegenstand übereinstimmt und der Verkäufer vorher auf den Ausschluß der Gewährleistung hingewiesen hat.

"Funktionierend" heißt speziell in diesem Zusammenhang lediglich, das die Funktion des Gerätes entsprechend den im Angebot gemachten Angaben laienhaft überprüft wurde und zum Zeitpunkt der Überprüfung den gemachten Angaben entsprach - es heißt jedoch nicht, das es (wie lange auch immer) weiter funktionieren wird, wenn es in den Besitz des Käufers übergegangen ist - dafür ist eben der Ausschluß der Gewährleistung da.

Ein nicht als Radio- und Fernsehtechniker ausgebildeter Laie kann tiefergehende technische Überprüfungen an einem alten Fernsehgerät nur unter unverhältnissmässig hohem Zeit- und Kostenaufwand durchführen lassen - und dazu ist er als privater Verkäufer nicht verpflichtet.

Sieh es ein oder lass es bleiben - siehe oben.

Letzter Tipp:
Wenn Du schon meinst, andere sollten denken und posten, dann fang doch bitte selbst erstmal mit dem Lesen an - ich habe Dich entgegen Deiner unkorrekten Zitate nicht als schwachsinnig bezeichnet, sondern lediglich ganz explizit die mittlerweile mehrfach zitierte Aussage "Natürlich musst Du den TV zurücknehmen".

Sollte Dir diese Differenzierung zu fein sein, kann ich leider auch nicht weiterhelfen...persönliche Diffamierungen liegen mir fern, zumal ich Dich nicht kenne.

@CB: Lass ihn mal machen - zurücknehmen musst DU das Teil sicher nicht - ob Du es aus Kulanz machst, ist eine andere Sache.
 
Aus der Diskussion halte ich mich einfach mal raus.
Aber ich persönlich gebe als Verkäufer NIE eine Bewertung ab, bevor der Käufer nicht bewertet hat! Bei eBay gibt es nur Neunmalkluge Volldeppen mit mindestens 2 Anwälten an jeder Hand die mit dem Gesetzbuch schlafen gehen und mind. 2 Doktor-Titel haben.
Wenn ich dort was verkaufe, dann nur Dinge, die auch nachdem man mit dem LKW drübergefahren ist, noch ok sind (Fußmatten z.B.).
 
[³dgamer];3328738 schrieb:
ich persönlich gebe als Verkäufer NIE eine Bewertung ab, bevor der Käufer nicht bewertet hat!
das ist genau falschrum
dir als verkäufer wird zuerst leistung erbracht (bezahlung)
und solltest damit als erster deine beurteilung abgeben

wenn du dich so verhältst gibts niemals beurteilungen

gruß g.
 
Mit einem Streitwert von 20€ kann er juristisch sowieso garnichts machen.
Einzig bleibt ihn noch ein erneuter persönlicher Besuch :-X

Mach mit ihm doch einen Deal, Du gibts ihm 10€ zurück und er muss den defekten Fernsehen entsorgen (heißt ihn nicht bei Dir vor die Türe stellen ;D )


Da es sich hier um eindeutig gebrauchte Gegenstände handelt, finde ich 6 Tage "Testzeit" weit auch mehr als genug.
Es liegt nunmal in der Natur der Sache, dass ein 10 Jahre altes Gerät innerhalb von Sekunden den Geist aufgeben kann.
Wieso soll der Verkäufer dafür nachträglich haften?
Darf er auch den Preis nachträglich erhöhen, wenn das Gerät doch noch weitere 10 Jahre läuft?
.
EDIT :
.

das ist genau falschrum
dir als verkäufer wird zuerst leistung erbracht (bezahlung)
und solltest damit als erster deine beurteilung abgeben

wenn du dich so verhältst gibts niemals beurteilungen

gruß g.


ich mache es aber auch so, denn erst wenn der Käufer zufrieden ist, ist für mich der Deal beendet.
Somit erspare ich mir nämlich anschließende unfaire Druckmittel wegen negative Bewertungen.
Andersherum gibt es keinen Grund mehr, unfairer Weise einen positiv wertenden Käufer negativ zu "bestrafen".
Das macht für mich überhaubt keinen Sinn.
Ich als Verkäufer bewerte beim Käufer somit quasie auch sein (Fehl-)Verhalten bei eventuellen Problemen und das sollte man auch notieren!
 
und ich als käufer kann dich natürlich nur positiv bewerten wenn du mich vorher positiv bewertet hast

somit wird das ganze system unsinnig

gruß g.
 
das ist genau falschrum
dir als verkäufer wird zuerst leistung erbracht (bezahlung)
und solltest damit als erster deine beurteilung abgeben

wenn du dich so verhältst gibts niemals beurteilungen
Schön und gut, aber es funktioniert einfach nicht. Man ist doch als Verkäufer immer der Dumme.
Bewertung abgegeben und dann? Negativ weil aufeinmal ja alles Schrott ist/war.
Jeder soll es so machen wie ers meint, ich werde als Verkäufer dann lieber mit keiner Bewertung auskommen.

[edit]

und ich als käufer kann dich natürlich nur positiv bewerten wenn du mich vorher positiv bewertet hast

somit wird das ganze system unsinnig
Warum kannst du einen Verkäufer der dir die Ware so wie es sein sollte verkauft hat nicht positiv bewerten? Die Bewertung ist doch der letzte Akt des Kaufs, somit ist es für den Käufer doch egal ob er schon bewertet wurde! Ich bewerte als Verkäufer doch niemanden negativ der mich positiv bewertet hat?? DAS wäre unsinn...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Gewähleistung ausgeschlossen worden ist, dann besteht diese eben gerade nicht. Gefahrübergang ist dann bei Übergabe des Kaufgegenstandes. Ob das Gerät 1 Minute oder 1 Jahr danach den Geist aufgibt, ist dabei grds. egal, denn es war ja eben gerade ein Gewährleistungsausschluss vereinbart.
 
zur anzeige und folgenenden kram
vor sowas brauchst eigentlich keine angst ham wenn freund&helfer ihn net schon auslachen oder gleich erschiessen wegen steuergeldverschwendung ,wirds der staatsanwalt tun der hat genug zu tun als nen 20 piepen "betrug"nachzugehen wo er net mal das ende abschätzen kann sein vorgesetzen würde ihn teren&federn wenn er seine zeit mit sowas vergeudet:]
 
Wenn die Gewähleistung ausgeschlossen worden ist, dann besteht diese eben gerade nicht. Gefahrübergang ist dann bei Übergabe des Kaufgegenstandes. Ob das Gerät 1 Minute oder 1 Jahr danach den Geist aufgibt, ist dabei grds. egal, denn es war ja eben gerade ein Gewährleistungsausschluss vereinbart.
Dir glaub ich es zwar ;). Aber heisst das wenn ich nicht weiß, oder dies gut verkaufen kann, das mein Motor nen Schaden hat und ich verkaufe jemandem für 10tsd Euro einen Wagen von Privat der tatsächlich 4 km später die Grätsche macht, dann bin ich die Kiste los und hab 10tsd Flocken in der Tasche und der andere hat Pech?

MFG
 
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