Ebay: Bekannte hast Post vom Finanzamt bekommen

Mogul

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Hi,

wir haben ne Bekannte. Die verkauft recht ordentlich, allerdings alles gebraucht und meist mit Verlust - ich will da nicht drauf eingehen was ICH davon halte :D. Im letzten Jahr so 700 Auktionen (laut Bewertungen), insgesamt über 2500.
Jedenfalls hat die Dame nun Post bekommen. Das Finanzamt würde sie gerne als gewerblichen Verkäufer einstufen und natürlich Steuern haben, oder wasweißich.
Mich interessiert privat mal was Ihr nun drohen kann. Das hier wohl kaum etwas ohne Anwalt gehen sollte dürfte klar sein. Sie soll die letzten X Jahre nachweisen was gekauft/verkauft wurde usw usw usw usw.. Ich habe keine Ahnung wieviel da verkauft wurde, heisst was da an Kohle über den Tisch ging. Die hat halt viel schrott und ab und an mal etwas für 100 oder mehr Euros...alles gebraucht soweit ich weiß.

Das FA wird sich vermutlich nicht damit abspeisen lassen wenn man denen sagt "Hab ich nicht gemacht, alles privat".

Kommt sie aus der Nummer mit nem blauen Auge raus oder wird das erstmal heftig viel Arbeit? Was machen das FA wenn die nichts einreicht? Normalerweise schätzen die ja - aber so ?

Was meint Ihr.....und nein, ich bins tatsächlich nicht. Ich hatte seit 2001 54 Auktionen dort :D
 
Primär schonmal sehr wichtig: Sie darf keine Artikel günstig eingekauft haben, um sie mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufen zu wollen.

Ansonsten sollte sie halt plausibel darlegen, das es sich ausschließlich um den Verkauf ihrer nicht länger benötigten Güter handele.

Soweit kommt es noch, das man für das Abstossen seiner nicht länger notwendigen Sachen extra Steuern zahlen muß. Diese wurden bereits bei Kauf der Artikel abgegolten.
 
na da wird sie wohl ein mitbewerber entsprechend angeschissen haben.....
vielleicht hat sie ja nen pulli für zwei euro mehr verkauft als er. :]

ist immer das gleiche.
jetzt muss man sich schon für seine privatverkäufe rechtfertigen. 8-(

aber die nummer kann schlimmer enden als ihr lieb ist.
wenn das finanzamt einmal der meinung ist das du gewerblich handelst und dafür keine steuern abführst, kommst du da nur schwer wieder raus.
normalerweise wird ihr gewinn geschätzt und sie bekommt dann ne summe X genannt die sie zu zahlen hat.
ob die sachen gebraucht sind ist erstmal nicht von belang. es gibt schließlich auch gebrauchthändler. ;)
allein glaubhaft zu machen das es rein privat ist und man keinerlei gewinnerzielungsabsichten hatte ist wohl schwer nachzuweisen.
aber genau das wird sie wohl machen müssen.

am besten man geht auf nen flohmarkt und verkauft seinen kram dort.
 
am besten man geht auf nen flohmarkt und verkauft seinen kram dort.


Am besten man besetzt eine Insel (kaufen ist schlecht, sonst kommt irgendein ansonsten arbeitsloser Rechtsverdreher und hat was am KV auszusetzen) und lässt sich dort nieder.

Ohne Rechtsschutz und Anwalt kann in diesem Land leider nicht mal mehr Brötchen kaufen gehen ohne fürchten zu müssen danach -im Arsch- zu sein.
 
Hi,

naja, ich meine...hey, wenn der Händler um die Ecke gebrauchte Dinge verkauft muß er auch Abgaben zahlen und somit müsste halt jemand der bei Ebay viel handelt auch irgendwie mitgenommen werden. Wenn der Händler 50 Dinger im Monat verkauft und der ebayer 60 ohne das der einen laden hat dann kann das schon mal zu Frust führen.
jetzt muss man sich schon für seine privatverkäufe rechtfertigen.
Bleibt sicherlich die Frage: Was ist Gewinnabsicht? Kann man glaubhaft nachweisen das man pro Monat 60 Auktionen durchführt und nur alten gebrauchten Mist vom Dachboden verscherbelt? Ich denke nicht.
 
Bleibt sicherlich die Frage: Was ist Gewinnabsicht? Kann man glaubhaft nachweisen das man pro Monat 60 Auktionen durchführt und nur alten gebrauchten Mist vom Dachboden verscherbelt? Ich denke nicht.
Sehe ich auch so. Und ob die Güter gebraucht waren und/ oder damit insgesamt Verlust gemacht wurde, spielt auch keine Rolle. Ein Gebrauchtwarenhändler, der Verlust macht, muss schließlich auch Steuern zahlen. Ich denke mal, es hat schon irgendwo seinen Sinn, dass jemand, der ein Jahr lang jeden Monat 60 Auktionen bei eBay hat, sich den Vorwurf gefallen lassen muss, gewerblich zu handeln.
 
das ist aber nix neues das Finanzämter bei Ebay lange Hälse machen und nach "vieleicht" gewerbetreibende suchen. Es wurde mal ein Urteil gefällt ab wenn sowas passieren kann( Anzahl der Verkäufe), wurde zwar nicht immer daraus STeuernschuld bei Finanzamt aber dennen das zu erklären wird ein langer und harter weg. Und geht nicht immer gut aus.
 
Ein Gebrauchtwarenhändler, der Verlust macht, muss schließlich auch Steuern zahlen.
Der Gebrauchtwarenhändler kauft allerdings gezielt Ware ein, um sie mit Gewinnerzielungsabsicht zu veräußern.
Das trifft auf normale Leute, die ihren Dachboden räumen, nicht zu. Nicht einschüchtern lassen, vom Finanzamt. Außerdem muß nicht sie Denen was nachweisen, sondern das Finanzamt muß ihr den Vorwurf nachweisen.
Ich empfehle dringlichst den Gang zum Rechtsanwalt um sich diesbezüglich beraten zu lassen.
 
Der Gebrauchtwarenhändler kauft allerdings gezielt Ware ein, um sie mit Gewinnerzielungsabsicht zu veräußern.
Das trifft auf normale Leute, die ihren Dachboden räumen, nicht zu.
Das ist klar. Aber wer räumt jahrelang seinen Dachboden aus und verkauft insgesamt 2.500 Artikel? Den Dachboden will ich sehen ;) Ohne hier jemandem zu nahe treten zu wollen, sieht das für mich als Außenstehenden doch nach Gewinnerzielungsabsichten aus, von daher kann ich die Bedenken des Finanzamtes verstehen.
 
Ohne hier jemandem zu nahe treten zu wollen, sieht das für mich als Außenstehenden doch nach Gewinnerzielungsabsichten aus, von daher kann ich die Bedenken des Finanzamtes verstehen.
Das FA geht natürlich nur seinen Pflichten nach, auch möchte ich nochmals betonen und unterstreichen, das das Finanzamt ein sehr gefährlicher Gegner sein kann, der enormen Schaden verursachen kann.
Nichtsdestotrotz leben wir noch immer in einem Rechtsstaat und man sollte durchaus seine Behauptungen belegen können. Aus diesem Grunde nochmals der Hinweis: Man sollte sich in solchen Fällen nicht in irgendwelchen Foren umhören, sondern direkt und schnurstracks an einen guten Anwalt wenden!
 
Hi,

aber ich sehe schon - so ganz ohne Rechtsberatung kommt man da nicht mehr raus und locker lassen werden die auch erstmal nicht.

Ich meine, selbst wenn DIE nachweisen müssten das man kein gewerblicher Händler ist so muß man jedenfalls angemessen reagieren. Die will einfach nur nen kleinen Brief schreiben "Nenene...ich verkaufe nichts gewerblich". Denke das reicht vorne und hinten nicht.

Für nen Anwalt, so sehr man es Ihr ans Herz legt, ist die zu...sorry...doof. Sie steht auf dem Standpunkt man können Ihr nix also müsse sie nix tun. Nunja.

MFG
 
Für nen Anwalt, so sehr man es Ihr ans Herz legt, ist die zu...sorry...doof. Sie steht auf dem Standpunkt man können Ihr nix also müsse sie nix tun. Nunja.
Kein Problem, spätestens wenn das FA ihr das Konto/die Konten pfändet, wird sie merken das man damit nicht weit kommt.
Nein, das FA muß keinen GV vorschieben, die können mittels eines Telefonates ein Konto pfänden. Viva la Enteignung. ;D
 
2500 Ebay-Verkäufe? Ist euch eigentlich klar, über was für Summen wir hier reden? Allein die eingenommenen Versandkosten dürften 5-stellig sein (schon bei 4 Euro pro Versand), die Artikelumsätze ohne weiteres 6-stellig (nämlich schon, wenn wir 40 Euro brutto pro Verkauf ansetzen).

Völig zu Recht schaut hier das FA mal nach. Einfach zu behaupten, das wäre nicht gewerblich, also auch nicht zu versteuern, ist doch wohl ein schlechter Witz. Allein die Umsatzsteuer, die an das FA zu entrichten ist, wird bei über 20000 Euro liegen (nämlich genau 19 Prozent vom Verkaufserlös). Hinzu kommt die Versteuerung des Gewinns, sicherlich nochmal mehrere zehntausend Euro, es sei denn, die Verkäuferin kann entsprechende Einkaufsrechnungen gegenstellen. Von den zu erwartenden Strafzahlungen mal ganz abgesehen, wenn sie Pech hat verdoppelt sich das Ganze nochmal. Und dann die Anwälte, Zinsen an das FA etc.

Bei solchen Ausmaßen erwarte ich als Steuerzahler, dass das FA ein ernstzunehmender Gegner ist.
 
Hi,

Moment. letzte 12 Monate knapp 700, registriert seit 2002 - nur hat sie da noch nicht so viel gemacht.

MFG
 
700 in einem Jahr sind trotzdem ne ordentliche Hausmarke. Das gilt klar als gewerblicher Handel. Dazu gibt's ja sogar schon Urteile, nachdem eine Mutti die Klamotten ihrer Kinder reingestellt hat und natürlich auch so fleissigere eBayerin war (bei den Klamotten waren es allein 50 in einer Auktionswelle). Nach einem solchem Präzedenzurteil schaut's schlecht für sie aus. Insofern sollte sie schleunigst die alten Rechnungen und Auktionserlöse rauskramen, sortieren und dem FA schicken, denn wenn das FA schätzt wird's richtig teuer!
 
Jau. Die dürften nämlich ähnlich schätzen wie ich.

Und die Verjährungsfristen sind doch so großzügig, dass durchaus auch Steuern und Strafen für die letzten Jahre anfallen.

Also ich kapiers nicht wirklich. Könnte doch inzwischen wirklich jeder wissen, dass so etwas allgemeinüblich ein gewerblicher Handel ist (oder wegen mir: sein kann). Dieses Risiko würde ich doch niemals eingehen. Ebay ist eine öffentliche Plattform und das FA ist doch nicht blöde.
Wahrscheinlich ist das ganze Geld längst ausgegeben und es gibt keinerlei Rücklagen, oder?
Eine Gewerbeanmeldung kostet nen Zehner. Ein guter Steuerberater hätte da jedes Jahr einiges rausholen können. Aber nun? Haus verkaufen und dann vielleicht Privatinsolvenz? Oder wie stellt die Dame sich das vor?
 
Moment! Noch ist es kein Gewerbe! Der Vorwurf ist natürlich nachvollziehbar, dennoch wäre es sittenwidrig, wenn es sich tatsächlich um einen Privatverkauf (wer Kinder hat, kommt locker auf 100te Kleidungsteile) handelt, sich dann die Einnahmen erneut versteuern zu lassen.
Anwalt nehmen und diesen das klären lassen, Otto-Normaldoof ist dazu i.d.R. nicht ausreichend kompetent genug!
 
Nunja, solchen Schreckensszenarien sind erstmal nicht angebracht. Natürlich ist die Fahrlässigkeit, Naivität, Dummheit, Dreistheit, oder wie auch immer man das Verhalten von ihr bezeichnen will, die sie an den Tag gelegt hat, ziemlich dämlich und sicher wird einiges ans FA gezahlt werden müssen. Die lassen aber auch mit sich reden, so dass man z.B. Ratenzahlungen ausmachen kann. In jedem Fall heißt das Zauberwort "Kommunikation!" Also Hörer in die Hand nehmen, dass FA anrufen und eine Lösung finden. Sich tot oder dumm stellen ist jedenfalls nicht der richtige Weg. Dann könnten je nach finanzieller Lage durchaus die genannten Schreckensszenarien eintreten (dann zu Recht)...

edit:

@ SD

Das geht zu >90% als Gewerbe durch. Wie gesagt: es gibt schon ein Gerichtsurteil zu weitaus geringeren Handelsumfängen. Nur weil man keine Neuware vertickt oder kein Lokal hat, heißt es noch lange nicht, dass man sich keine Sorgen ums FA machen muss. Bei dem Handelsumfang gilt es eben als gewerblicher Handel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die lassen aber auch mit sich reden, so dass man z.B. Ratenzahlungen ausmachen kann.
Welches nach Zahlung der ersten Rate als Eingeständnis interpretiert werden würde.

Nochmal: Wenn ich meinen privaten Kram, bei dessen Kauf bereits die MwSt. entrichtet habe, nun privat weiterveräußere (und wohl kaum auch noch Profit herausschlage), habe ich nicht einen einzigen Cent an das Finanzamt zu entrichten. Ein solcher Vorgang wäre einfach sittenwidrig, selbst wenn ich 500 paar alte Socken verkaufen würde.

Letztlich wissen wir hier aber nur von einer Anzahl Auktionen, nicht einmal, was nun verkauft worden ist (200 Waschmaschinen wären nun in der Tat unmöglich plausibel als Privatverkauf nachzuweisen). XD

Das geht zu >90% als Gewerbe durch. Wie gesagt: es gibt schon ein Gerichtsurteil zu weitaus geringeren Handelsumfängen. Nur weil man keine Neuware vertickt oder kein Lokal hat, heißt es noch lange nicht, dass man sich keine Sorgen ums FA machen muss. Bei dem Handelsumfang gilt es eben als gewerblicher Handel.
Mir ist das Urteil bekannt, schade das die "Verurteilte" nicht dagegen in Revision gegangen ist. Fakt ist: Solange Du keine Waren mit Gewinnerzielungsabsicht einkaufst/verkaufst, oder beim Verkauf Deiner Waren keinen Gewinn erzielst, bist Du auch nicht zur Zahlung irgendwelcher "Schweigegelder (Steuern)" verpflichtet. So etwas nennt sich "wider guter Sitten".

EDIT: Aber man sieht, neben dubiosen Inkassofirmen, greifen auch die Finanzämter zu ominösen Einschüchterungsmethoden um die Lämmer mundtot zu machen. ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
700 in einem Jahr sind trotzdem ne ordentliche Hausmarke. Das gilt klar als gewerblicher Handel. Dazu gibt's ja sogar schon Urteile, nachdem eine Mutti die Klamotten ihrer Kinder reingestellt hat und natürlich auch so fleissigere eBayerin war (bei den Klamotten waren es allein 50 in einer Auktionswelle). Nach einem solchem Präzedenzurteil schaut's schlecht für sie aus. Insofern sollte sie schleunigst die alten Rechnungen und Auktionserlöse rauskramen, sortieren und dem FA schicken, denn wenn das FA schätzt wird's richtig teuer!



Erste Instanz? Wenn ja hat das nicht viel zu bedeuten.
 
Das einzige was man vllt. "wider gegen gute Sitten" bezeichnen kann, ist dein nerdiger Ava! *lol*

Ne komm ernsthaft, die Faktenlage ist ganz klar, auch wenn du etwas von deinen Privatsachen verkaufst, gilt es ab einem gewissen Umfang als gewerblicher Handel. Davon kann man halten was man will (ich finde es gut), so schaut jedenfalls die gegenwärtige juristische Auslegung bzw. Gesetzgebung aus.

Also entweder Frau Powersellerin-die-sich-gerne-weiter-als-Privatverkäufering-tarnen-will nimmt sich einen RA und durchschreitet alle Instanzen, wobei dieser Weg nervenraubend, zeit- und natürlich geldaufwändig wäre (und sie vermutlich trotzdem schon Steuern ans FA abdrücken muss, die ihr bei einem unwahrscheinlichen Sieg dann zurückgezahlt werden würden) - oder sie nimmt jetzt den Hörer in die Hand und versucht da moderat aus der Sache rauszukommen und lernt vor allem etwas für die Zukunft.




700 Auktionen in einem Jahr. Ich glaub mein Schwein pfeift. Ihr könnt mir erzählen was ihr wollt, dass ist jedenfalls kein Fliegendreck / Privathandel mehr!
 
Das einzige was man vllt. "wider gegen gute Sitten" bezeichnen kann, ist dein nerdiger Ava! *lol*
Komm', der ist genial. ^^ Den hat mir KGBerlin zukommen lassen und irgendwie finde ich ihn total klasse. *buck*

(...) (ich finde es gut) (...)
Du findest es gut, zweimal Steuern für denselben Gegenstand zu zahlen? oO

Naja, wie gesagt: Wir wissen nur ob der Menge an Auktionen, und jeder weitere Beitrag von mir zu den nicht weiter wachsenden Details wäre reiner Spam.

Schauen wir mal, ob uns Mogul mit näheren Details versorgt... ^^
 
Hi,

was soll ich dazu sagen ;). Nen Link wirds nicht geben, ich hab genug über Sie geschimpft - und am Ende meldet Ihr noch einer den Link nach hier :D (OK, mir wärs egal ;) ).

Sie ist, sagen wir kaufsüchtig. Heisst sie kauft sich z.B. ein Handy auf Raten, nach 2 -3 Monaten kommt das wieder weg. Obwohl noch nicht abbezahlt. Meist mit Verlust. Sie kauft sich ne Canon 350 für Ebayfotos, danach ne 400D (oder wie die heisst)...alles auf Raten. Die 400D ist NUR für Ebayfotos und nicht doll genug...also wieder ab zu Ebay damit und ne Pentax angeschafft, auch wieder auf Raten. Die Tante zahlt so 800-1200€ nur an Raten für totalen Schwachsinn. Dann bekommt sie irgendwoher Briefmarken, die werden verschueret weil sie sich einredet dadurch die Raten für den angeschafften Scheiß irgendwie wieder reinzubekommen. Es werden auch gerne mal ne SD Karte oder Akkus finanziert.

Mir ist klar das das ganze wohl nicht wirklich Gewinnorientiert ist....nur kann sie das dem FA wohl kaum klar machen ohne einzusehen was für nen Scheiß sie sich zusammenfinanziert und Ebayt.
 
Sie ist, sagen wir kaufsüchtig. Heisst sie kauft sich z.B. ein Handy auf Raten, nach 2 -3 Monaten kommt das wieder weg.
Sollte das rauskommen, hat sie schlimmere Probleme an der Backe, als das FA. Der Verkauf von fremden Eigentum (nichts anderes sind diese Produkte bis zur vollständigen Bezahlung) ist (zu Recht) höchst strafbar.
Dir gebe ich den guten Rat: Zieh' Dich zurück und lasse Dich von ihr nicht darin verwickeln. Sie möge doch eher professionelle Hilfe eines Psychiaters und dann eines guten Anwaltes annehmen...
 
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