Abmahnwelle für Sony, BMG u.A. durch Rechtsanwälte Waldorf

[MTB]JackTheRipper

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Basierend auf dem Thread können hier alle Erfahrungen, Vorschläge für das Verhalten usw. niedergeschrieben werden.
Dies soll die Übersichtlichkeit steigern, da der normale Thread mit ca. 30 Seiten inzwischen recht unübersichtlich ist.

"Abmahnwelle für Sony, BMG u.A. durch Rechtsanwälte Waldorf, München

Seit geraumer Zeit mahnt die Kanzlei Waldorf aus München im Namen der BMG, Sony u.A. Musikverlage offenbar hunderte wenn nicht tausende Websites ab, die Kopierprogramme zum download anbieten. Dabei geht es um solche Programme, die einen Kopierschutz umgehen können und somit ggf. gegen §§ 95a II UrhG verstoßen. Die Programme wurden von den Abgemahnten entweder auf der eigenen Website als auch als sog. deep links zu einer anderen Website angeboten. Die Abmahngebühren betragen je nach Streitwert (zwischen 75.000 € und 250.000 €) zwischen 3.500€ und 5.000 € zahlbar an die Anwälte Waldorf. Bei Anrufen in der Kanzlei lässt sich diese Summe jedoch meist um die Hälfte reduzieren, wenn man nur schnell bezahlt und die mitgesandte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurücksendet. Bei dem ersten Anschreiben liegt eine Vollmacht auf den speziellen Fall bezogen regelmäßig nicht bei, wird aber auf Anfrage nachgeliefert. Klagen gegen Personen, die NICHT die anwaltliche Gebühr bezahlt haben, nachdem eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, sind bis dato nicht bekannt.

Seit November 2007 ist eine neue Abmahnwelle aufgrtacuht. Wieder mahnt die KAnzlei Waldorf etliche Menschen ab, die sich vermeintlich aus Tauschbörsen urheberrechtöich geschütztes Material geladen haben. Hierfür wird Schadenersatz i.H.v. 200 € und Anwaltsgebühren i.H.v. 666 € gefordert.

Die Rechtsprechung hat dererlei Abmahnwellen schon früher als rechtsmissbräuchlich eingestuft.

Eine Rechtsmissbräuchlichkeit ist dann zu bejahen, wenn durch eine Vielzahl von Abmahnungen belegt es offenkundig nur auf die Gebühren der Abmahnung zugunsten des Anwaltes ankommt (BGH, Urteil vom 5. 10. 2000 - I ZR 237/98 ). Hierfür ist z.B. das Fehlen einer Vollmacht ein Anzeichen.

Da es sich bei den Abmahnungen um sog. Routineabmahnungen handelt, ist die Gebühr des Anwalts nicht durch den Abgemahnten zu tragen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. 2. 2001 - 20 U 194/00). Die Abmahnenden hätten via einfacher Email die Abgemahnten ohne weitere Kosten auf ihren Fehler hinweisen können.

Darüber hinaus erscheint es durchaus vertretbar, dem Abgemahnten einen Schadensersatzanspruch auf die ihm entstandenem Anwaltsgebühren zuzusprechen (OLG Hamburg, Urteil vom 19. 9. 2002 - 3 U 54/99 im Ergebnis anders, allerdings im Falle einer nicht offenkundig rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnung)

Zusätzlich hat der Abgemahnte einen Anspruch auf Feststellung, dass er die Abmahngebühr der Anwälte nicht bezahlen muss (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. 2. 2001 - 20 U 194/00)." (Quelle: P3D Sepp)

Hilfreiche Links:
http://www.wb-law.de/news/tag/filesharing/?gclid=CL7JoZeM6pwCFQYTzAodEn-UiA
 
Zuletzt bearbeitet:
Also dann fange ich mal an.

Habe letzte Woche die Abmahnung bekommen mit 300 Euro Schadenersatz und 506 Euro RA-Kosten. In dem umfangreichen Schriftsatz geht man ja wirklich auf alles ein, was evtl. angreifbar ist. Nachdem ich mich durch alle Seiten gelesen habe die ich finden konnte, habe ich erst mal die mod. UE per Fax hingeschickt. Dann habe ich mit einer befreundeten Anwältin gesprochen, die aber vom Internetrecht keine Ahnung hat. Man hat sich in der Kanzlei beraten, die neuesten Urteile dazu eingesehen und mir geraten, nicht zu zahlen. Insgesamt war man sehr empört über das Vorgehen und auch über den beigefügten Beschluss vom LG Köln.

Da ich es aber auf keinen Fall auf eine gerichtl. Auseinandersetzung ankommen lassen will, habe ich mich zu einer teilweisen Zahlung entschlossen. Im Begleitschreiben zu der mod. UE habe ich aufgeführt, dass auch ich an einer außergerichtlichen und einvernehmlichen Regelung interessiert und daher bereit bin, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und unter Verwahrung gegen die Kostenlast, eine einmalige Zahlung von 400 Euro zu leisten. "Den Betrag habe ich überwiesen und betrachte die Angelegenheit damit als erledigt".

Keine Ahnung ob das richtig war und wie ich mich verhalten werde, wenn Waldorf wieder auf mich zu kommt.

Gruß
Toronto
 
Hättest nicht zahlen brauchen. Bisher hat wohl noch niemand eine weitere Aufforderung zur Zahlung, nach abschicken der modUE, erhalten.
 
ja das mag sein. Es haben aber auch nicht allzu viele geschrieben, was sie letztendlich gemacht haben und wie es weiterging. In einem Forum habe ich gelesen, dass jemand kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist wieder Post bekommen hat. Da ich zu den Ängstlichen gehöre, möchte ich nicht noch 3 Jahre in Ungewissheit verbringen. Kann natürlich sein, dass ich jetzt das Gegenteil erreiche. Ich werde berichten.
 
Hallo an alle,

ich habe mit Interesse die Artikel über die Klagewelle der Waldorf Anwälte gelesen. Auch wenn sich meine Frage dadurch zum Teil beantwortet hat, liegt einem das eigene natürlich doch im Magen..

Ein Bekannter meinerseits hat ein Anschreiben von den Rechtsanwälten Waldorf erhalten, in dem es um eine illegale Verwendung von stockfood-Bildern auf seiner Homepage geht.
Ich selbst habe diese Homepage gemacht, das ist 2,5 Jahre her. In der Regel achte ich natürlich darauf, dass ich Bilder nur mit richtiger Lizenzierung veröffentliche, da ich genau weiß, dass man mit Bildrechten vorsichtig sein muss.

Es handelt sich um 2 Bildern, bei denen ich überzeugt war, dass ich sie in einer billigen Agentur (z.B: Fotolia) gekauft habe, da ich eigentlich nur in solchen Agenturen kaufe. Fakt ist aber auch, dass ich die Bilder dort nicht mehr gefunden habe, dafür aber bei Stockfood. Stuzig macht mich aber, dass die Bilder kein Wasserzeichen enthalten, die bei den Layoutbildern immer zu sehen sind, diese bei dem Motiv aber sehr schwer heraus zu bekommen sind.

das Problem am ganzen: ich kann mich aber nicht errinnern, woher ich diese Bilder habe. Auf meinen Kontoauszügen habe ich keinen Betrag zur Abbuchung bekommen, die etwas beweisen würde. Mein Bekannter möchte von mir aber eine eidesstattliche Erklärung, die ich aber nicht geben kann, wenn ich mich nicht erinnere.

Wird man, wenn man die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet wirklich verklagt wie angekündigt?
Wie können diese Rechtsanwälte beweisen, dass diese Bilder ohne Lizenz verwendet wurden? Müssen wir beweisen, oder die Agentur?
Ich habe bei all dem ein furchtbares Gefühl, das einem doch im Magen liegt.

Zu meiner Erinnerung möchte ich sagen: zunächst arbeite ich tagtäglich mit Bildern in beliebigen Agenturen, da kann man sich nicht immer erinnern wo was gekauft wurde. Ein weiterer Grund: in dem Jahr in dem die Homepage gestalter wurde, hatte ich eine schwere Gehirnoperation, die für einige Tage und Wochen zu Gedächtnisverlust geführt hat.

Wie sollen wir uns nun verhalten? Wie seriös sind diese Klagen und inwieweit geht dies dann zu Gericht?
Laut dem schreiben geht die Anklage an meinen Bekannten, nicht an mich, da er als Betreiber verantwortlich ist. Trotz dessen ist er ein langjähriger Freund von mir und meinen Eltern und man hat natürlich Angst, dass sowas die Freundschften kaputt macht. Zumal ich nicht weiß, wie man das mit der geforderten Zahlung von 6000 Euro machen sollte. Bin total überfragt und habe ziemliche Magenschmerzen wegen all dem. In dem Moment in dem man von Anwälten angeschrieben wird, wird man nervös. Zumal ich eben einfach keine Erinnerung habe, woher die Bilder sind... Ich habe Angst, dass ich sie doch von der Seite habe, und mich nicht mehr erinnern kann.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen?!
Danke vorab
Liebe Grüße, Amenta
 
Es handelt sich um 2 Bildern, bei denen ich überzeugt war, dass ich sie in einer billigen Agentur (z.B: Fotolia) gekauft habe, da ich eigentlich nur in solchen Agenturen kaufe. Fakt ist aber auch, dass ich die Bilder dort nicht mehr gefunden habe, dafür aber bei Stockfood. Stuzig macht mich aber, dass die Bilder kein Wasserzeichen enthalten, die bei den Layoutbildern immer zu sehen sind, diese bei dem Motiv aber sehr schwer heraus zu bekommen sind.

das Problem am ganzen: ich kann mich aber nicht errinnern, woher ich diese Bilder habe. Auf meinen Kontoauszügen habe ich keinen Betrag zur Abbuchung bekommen, die etwas beweisen würde. Mein Bekannter möchte von mir aber eine eidesstattliche Erklärung, die ich aber nicht geben kann, wenn ich mich nicht erinnere.

Warum gehe ich noch arbeiten.
ich könnte auch ne anwaltskanzlei aufmachen und abmahen...

geh deine mails durch, oder deinen rechnungsordner. da müsstest du es doch noch haben.
oder hat dein bekannter die bilder bezahlt.
jetzt erstmal ruhe bewaren und alle unterlagen durchforsten.
auch die kontoauszüge ganz genau prüfen. hast du via kredit-karte gezahlt, oder paypal?

es ist die hompage deines bekannten, also hat er wegen der steuer auch die bilder bezahlt?
ansonsten stinkt die masche.

günstiges bild einer günstiges agentur. walldorf (& seine kumpanen) kaufen die agentur und schicken abmahnungen raus.
so verdient man heute geld.

gruss
uncle
 
Hallo Uncle-Sam,

danke für die Antwort..

Ich habe bei meinen Kontoauszügen leider nichts gefunden.. :-( Ich habe aber nicht alle abgeheftet, ich bin da leider nicht so ordentlich.. :(

Mein Bekannter hat auf jeden Fall seinen Anwalt eingeschaltet, der erst mal eine Fristverlängerung fordert.
Wie meinst du "stinkt die Masche"? Von unserer Seite her?
Mein größtes Problem an dem ganzen ist einfach, dass ich nicht 100% weiß woher die Bilder sind und ich Angst habe, dass ich aus Blödheit doch die Bilder als Layout genommen habe (also doch illegal). Ich weiß es nicht, glaube es auch nicht wirklich weil ich da drauf achte, aber ihc kann es mir nicht anders erklären..
Mein Bekannter hat mir damals eine Pauschalpreis bezahlt, er hat die Bilder auch nicht seperat gezahlt..

"günstiges bild einer günstiges agentur. walldorf (& seine kumpanen) kaufen die agentur und schicken abmahnungen raus."
=> was meinst du damit? Du meinst, dass die ein bild kaufen und dann so tun, als wenn es Pflichtig wäre und die Leute damit abmahnen?
Oh man, ich kann zwar langsam wieder besser schlafen, aber ganz abschalten kann man nicht.. Mir geht schon die Muffe wenn ich dran denke wie es weiter geht.
Ich hoffe, wenn mein Bekannter mit dem Anwalt kommt, dass die merken, dass wir keine Leute sind die aus Angst einfach zahlen und dann nachlassen etc.

LG, Amenta
 
Hallo.

Na ich vermute mal man reisst sich die Bilderrechte unter den Nagel und klagt dann.
Fettes Geschäft.

Was den rechtlichen Aspekt betrifft, solltest du einen separaten Thread im Recht forum aufmachen.
Dieser hat ja mit Sony & BMG nichts zu tun.

Gruss
 
Da ich es aber auf keinen Fall auf eine gerichtl. Auseinandersetzung ankommen lassen will, habe ich mich zu einer teilweisen Zahlung entschlossen. Im Begleitschreiben zu der mod. UE habe ich aufgeführt, dass auch ich an einer außergerichtlichen und einvernehmlichen Regelung interessiert und daher bereit bin, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und unter Verwahrung gegen die Kostenlast, eine einmalige Zahlung von 400 Euro zu leisten. "Den Betrag habe ich überwiesen und betrachte die Angelegenheit damit als erledigt".

So, nach ca. 7 Wochen habe ich wieder Post bekommen. Die mod. UE haben sie akzeptiert. Wegen des Differenzbetrages von 406 Euro wollen sie ihrer Mandantschaft die sofortige gerichtliche Geltendmachung empfehlen, wenn ich nicht bis 27.8.09 den Rest bezahle. Werde mal abwarten, wozu sich der Mandant entschließt.

Gruß
Toronto
 
Guter Schritt.

Die sollen sich doch einfach mit den 100€ für die Massenabmahnung zufrieden geben. Machen sie trotzdem noch nen riesen Reibach damit. Aber klar, dass sie erstmal versuchen an mehr Geld zu kommen.
 
Hallo,

habe diese Woche ebenfalls ein Schreiben von den RAe Waldorf erhalten. Dies ist eine Abmehnung wegen uenrlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen - Aufforderung zur Abgabe der UE. Ich soll 350 € Schadensersatz zahlen und 506 € RA Kosten. Frist der UE endet bereits am 010909 und Zahlungsfrist endet am 080909. An ddem Schreiben ist auch ebenfalls der Beschluss des LG Köln dabei, was die Sache sehr glaubhaft "erscheinen" lässt.

Habe mich ein wenig durchs Netz gelsen und festgestellt, dass mehrfach diese Schreiben von den RAe Waldorf versandt wurden. Jedoch konnte ich aus den Beiträgen nicht wirklich raus lesen, was ich nun machen soll. Soll ich die mitgelieferte UE untrerschreiben? Soll ich eigene hinschicken? Soll ich über haupt gegen das Schreiben vorgehen? Oder gleich meinen eigenen Anwalt einschalten? Soll ich erstmal den Schadensersatz zahlen? Ich weiß es nicht. Habe auch keine Lust, dass ggf. Klage eingreicht wird bzw. der ganze Fall unbedingt vor Gericht geht.

Bitte helft mir und sagt was bei euch passiert ist...

LG
 
So Leute ich habe mal den "Katalog" richtig durch gelesen--
Wenn Ihr mal eure IP adresse kontrolliert werdet Ihr merken das die Ip gar net stimmt. ich habe zum beispiel 81. ...... und in dem Schrieb d´steht ne IP adresse mit 79,200,153,125 diese gibt es überhaupt nicht, und auch allgemein der Katalog widerspricht sich auf jeder Seite.
Lohnt sich mal genau durch zu lesen.

Und nicht drauaf reagieren das ist der grösste Scheiss den es gibt. Schon mal Anwalt bereit stellen aber nicht reagierren. und vor allem nicht die UE hin schicken dann wissen die das Ihr den Brief bekommen habt und macht euch schildig. und da es nicht per einschreiben geschickt haben müssen die beweisen das ihr den Katalog bekommen habt.

Das ist nur ne neue Masche von Spammen. Sie haben kein Glück mehr mit der Telefon masche jetzt versuchen die es so.
.
EDIT :
.

@mana412 auf keinen fall reagieren oder was hin schicken.auch den schadenersatz nicht bezahlen. du wirst nie wieder was von denen hören. guck mal auf der ersten oder zweite nach was da für ne IP nummer steht. ALLE IP NRn fangen mit 80 oder 81 an und nicht mit 79 wie bei mir
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Ihr mal eure IP adresse kontrolliert werdet Ihr merken das die Ip gar net stimmt. ich habe zum beispiel (...)
Der Begriff dynamische IP ist Dir geläufig? Oder hast Du rein zufällig einen 500 EUR DSL Tarif mit fester IP Adresse?

Sie haben kein Glück mehr mit der Telefon masche jetzt versuchen die es so.
Obgleich ich online sehr "tätig" bin, habe ich nachwievor nicht ein einziges Schreiben erhalten... viell. sollte man sich einfach abgewöhnen solche Sachen "herunterzuladen". Dann wird man i.d.R. auch nicht abgemahnt... ;-)

PS: P2P Software deinstallieren kann Nerven und den Geldbeutel schonen. :P
 
Obgleich ich online sehr "tätig" bin, habe ich nachwievor nicht ein einziges Schreiben erhalten... viell. sollte man sich einfach abgewöhnen solche Sachen "herunterzuladen". Dann wird man i.d.R. auch nicht abgemahnt... ;-)



wenn man mal was runterladen würde würde ich es verstehen , wüsste aber nicht das wenn man bei musicload runter lädt entgeltlich. das man dann abgemahnt wird. es ist dann nur komisch das sämtliche leute so eine abmahnung bekommt, und komischer weise alle die gleichen geldbeträge zahlen müssen.
 
(...) wüsste aber nicht das wenn man bei musicload runter lädt entgeltlich. das man dann abgemahnt wird.
Ich kaufe selber gelegentlich Music via musicload.de und wurde bisher mitnichten abgemahnt.

es ist dann nur komisch das sämtliche leute so eine abmahnung bekommt(...)
(...) die in den meisten Fällen auch tatsächlich etwas heruntergeladen haben. Man hört "nie" ein: Ich habe nichts heruntergeladen, ich unterschreibe nicht, ich reagiere nicht und lasse es auf ein Verfahren ankommen.

, und komischer weise alle die gleichen geldbeträge zahlen müssen.
Deshalb nennt man es auch Serienabmahnung.
 
Hallo zusammen !!

Bin seit gestern auch in Eurem Club...leider :-(

Kurz: RA Waldorf, Soni, Musiktitel von "Goldsonne"

Hab mich dazu entschlossen, die mod. UE zu verschicken die hier bei Euch angeboten wird(vorab per Fax)

Ich hab nur eine Kleinigkeit in dieser UE, mit der ich nicht klarkomme:

- nachfolgend “Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu über-prüfenden ........ usw.

Was muss ich in das Feld "Unterlassungsgläubigerin“ eingeben ????


Vielen Dank !
 
Hallo,

auch ich habe heute ein so tolles schreiben bekommen von den rechtswanwälten Waldorf.
Ich hab keine ahnung was ich tun soll und so wirklich schlau werde ich hier auch nicht :-(
Ich weiß leider bei mir in der nähe kein Anwalt der sich damit auskennt.

Ich hoffe ihr könnt mir ein tip geben... bitte schnell...

Vielen Dank

Lg Tyrilia
 
Hallo habe ebenfalls heute ein schreiben erhalten,kosten956,00 euro!das ganze fuer 4min.finde das ganze schreiben sehr merkwuerdig!MUSS man die UE unterschreiben und abschicken?was passiert wenn man einfach die fuesse stillhaelt?wenn ich etwas abschicke oder telefoniere gebe ich damit preis das ich die post bekommen habe und alles nimmt seinen lauf?? zahlen??
waere klasse wenn mir eine antwort zu kommen wuerde,bedanke mich schonmal im voraus!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Bevor ich anfange etwas zu sagen, habt ihr es schon erraten. Auch wir haben heute einen Brief von den Anwälten aus Waldorf bekommen. Darin steht geschrieben, dass wir von einem unbekannten Interpreten ein Album illegaler Weise heruntergeladen hätten. Weder kennen wir ihn bzw sein Werk, noch können wir uns an den genannten Vorwurf erinnern.

Höhe: Schadensersatz 300€ + Anwaltskosten 506€

Wie verhalten wir uns jetzt richtig?..bitte um schnelle Antwort.
Danke im Vorraus für die Mühen
 
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