Defektes TV-Gerät gekauft

Shitgrinder

Cadet
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Moin, moin.

Ich habe vor kurzem ein TV-Gerät bei Ebay gekauft.
Der Verkäufer wohnt bei mir in der Nähe und sagte mir, ich könnte mir Porto sparen - er bringt ihn mir vorbei. Gesagt - getan. Er brachte einen Offenen Karton mit dem Gerät vorbei.

Abschnitt 1:
Problem: Am selben Tag ging das Gerät einfach für ca. eine Stunde aus und blieb aus! Das wiederholte sich die nächsten Tage mit erhöhter intensität. Ich habe dem Verkäufer das geschildert.
Er sagte zu mir ich sollte mich an den Herstellen wenden. (Habe ich getan: Keine Gewährleistung/Garantie) mehr.
Er sagte, er will das seinem Anwalt geben, der soll den Hersteller anklagen. Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass das nicht mein Problem sei. Ich habe ein voll "funktionsfähiges Gerät" gekauft und es nicht erhalten.
Ich sagte zu ihm, dass ich vom Kauf zurücktreten möchte (resp. der Kaufvertrag ist nichtig, wegen falscher Angaben), weil der Artikel nicht der Artikelbeschreibung entsprach. Das wollte er aber nicht.

Abschnitt 2:
Ich war bei der Polizei und habe mich einmal umgehört: Sie sagten zu mir, dass ich ihm das gerät zuschicken soll; oder besser noch vorbeibringen und ihm dann eine angemessene Frist (4 Wochen) zum Wandeln oder Nachbessern einräumen soll.
Gesagt-getan. --> Nichts passiert.
Nun habe ich ihn wieder und wieder erinnert, dass er das doch tun soll. Er weigert sich strikt und will mir mit Lagergebühr kommen, weil das Gerät bei ihm Platz verbraucht.

Info:
Anzeigen kann ich ihn nicht, weil ich ihm nachweisen müsste, dass es vorsatz war. Alles Andere ist ein Zivilrechtliches Problem. - Allerdings hat mir der gute Mann von der Polizei gesagt, dass er bzgl. solcher Geschäfte der Polzei bekannt sei. - Dennoch nichts zu machen.
Für alles was ich getan habe (Auspacken, Austellen, Nutzen, Kaputt sein, Verpacken, Wiederbringen etc.) habe ich einen unabhängigen Zeugen.

Was sollte ich nu tun? Ich fühle mich värerscht. :(

MfG
 
wenn du dich värerscht fühlst --> anwalt
 
Haken dran und vergessen! Tut zwar weh, alles andere wird Dir aber wohl nicht helfen!

Warum?
Selbst wenn Du ihm beweisen kannst, daß das Gerät schon beim Kauf defekt war, Du mußt dies teuer vorm Kadi durchboxen. Falls Du eine RS-Versicherung ohne SB hast, kannst Du es ja unter sportlichen Aspekten versuchen...sonst wirds nur teuer.

Selbst wenn Du gewinnen solltest, könnte es sein, daß der "Gegner" nur die Taschen nach oben zieht und nichts drin ist...deswegen hätte ich das Gerät auch nicht zurückgegeben, jetzt hast Du nämlich gar nichts mehr fürs Geld...

(Unter uns: ich habe ähnliches versucht und bin wohl an einem ähnlichen "Kollegen" gescheitert)
 
Ab zum Anwalt, solche Leute müssen lernen das es weh tut, wenn man andere verarscht, ansonsten werden die das auch weiterhin machen.
Oder ein Inkasso Unternehmen beauftragen, die das Geld für dich eintreiben. Am besten was unseriöses aus Moskau ;)
Oder andere Wege gehen, wenn hier das System versagt, was es durchaus macht.
 
wie immer....

schriftlich per einschreiben ne angemessene frist setzen, rechtliche schritte vorbehalten....fertig.
das reicht in 95% der fälle aus.
 
Siehe sig, 2. Alternative (Zahlung = Kaufpreis)
 
Du kannst rechtlich gesehen nichts machen, da Du ihm nicht nachweisen kannst, das die Flimmerkiste vorher schon Schrott war. Hak es ab. Auch wenn es ärgerlich ist.
 
Äh? Was habt ihr alle mit "abhaken"?

So wie ich das verstehe hat der TE momentan weder Ware noch den Kaufpreis, also einen Verlust in Höhe des Kaufpreises.

Und das soll man abhaken?

Also an Sepps Sig halten, Frist zur Rückzahlung setzen und fertig.
 
Du kannst rechtlich gesehen nichts machen, da Du ihm nicht nachweisen kannst, das die Flimmerkiste vorher schon Schrott war. Hak es ab. Auch wenn es ärgerlich ist.

Falsch der Verkäufer muss den Mangel beseitigen, dazu muss der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist einräumen, das gilt auch bei Privatverkäufen. Vor allem wenn der Verkäufer eine vollfunktionstüchtige Ware angeboten hat.
 
...sorry, aber Ihr seid doch (fast) alle "Traumtänzer"...damit will ich niemanden persönlich anfeinden. Aber dem schlechten Geld gutes hinterherwerfen, hilft auch niemandem...

Der Weg zum Anwalt macht nur bei RS-Versicherung ohne SB Sinn, sonst geht der Verlust weiterer Kohle weiter. Ihr habt ja alle recht und das sehe ich auch so, aber durchsetzen wird man sich auf dem Weg im Zweifel bei solchen Leuten nicht.

Da der Wohnsitz ja scheinbar bekannt ist, wäre die letzte (unerlaubte) Idee vielleicht, sich aus der Mucki-Bude nen 2,20 m Boliden mitzunehmen und dort nochmals Eindruck zu machen...das wars dann aber wohl...

Und für die nächsten "gutgemeinten Hinweise" der, daß wir in einer Republik leben die sich zwar Rechtsstaat nennt, Recht haben aber auch Recht zu bekommen dennoch manchmal schwer ist.
 
...sorry, aber Ihr seid doch (fast) alle "Traumtänzer"...damit will ich niemanden persönlich anfeinden. Aber dem schlechten Geld gutes hinterherwerfen, hilft auch niemandem...

Der Weg zum Anwalt macht nur bei RS-Versicherung ohne SB Sinn, sonst geht der Verlust weiterer Kohle weiter. Ihr habt ja alle recht und das sehe ich auch so, aber durchsetzen wird man sich auf dem Weg im Zweifel bei solchen Leuten nicht.

Da der Wohnsitz ja scheinbar bekannt ist, wäre die letzte (unerlaubte) Idee vielleicht, sich aus der Mucki-Bude nen 2,20 m Boliden mitzunehmen und dort nochmals Eindruck zu machen...das wars dann aber wohl...

Und für die nächsten "gutgemeinten Hinweise" der, daß wir in einer Republik leben die sich zwar Rechtsstaat nennt, Recht haben aber auch Recht zu bekommen dennoch manchmal schwer ist.

Und genau solche Meinungen sind schuld daran das sich niemand mehr traut etwas zu machen.
"Wegen der paar Mäuse" heißt es dann immer...und im gleichen Atemzug am besten noch der Tip da doch mal mit ein paar Kumpels vorbeizugehen.
Aber am besten ist der verarschte ja sowieso immer selber schuld das er über den Leisten gezogen wurde.

btw., solche Dinge kann man auch ohne Anwalt durchziehen und sich die Kosten dafür sparen.
Ich weiß ja nicht um welchen Betrag es geht, aber ich wäre mir auch für 20EUR nicht zu schade es so zu tun.
 
Und genau solche Meinungen sind schuld daran das sich niemand mehr traut etwas zu machen.

Und genau das sind die Sprüche derer, um deren Kohle es nicht geht...hier geht es um eine saubere Abwägung dessen, was möglich ist und was wieviel kostet. Warum sollen andere die Erfahrungen machen, die ich selbst schon erlebt habe? Hat der TE genug Kohle und ists ihm egal, soll er es gerne wie von einigen von Euch empfohlen machen. Wenn allein die Polente schon sagt, der Verkäufer sei kein unbeschriebenes Blatt, ja was erwartet ihr denn dann??? Der lacht sich doch so oder so ins Fäustchen...und man selbst ärgert sich noch mehr...

Ich steige dann aber mal aus der Diskussion aus. Es ist ja von allen Seiten alles gesagt!
 
Und genau solche Meinungen sind schuld daran das sich niemand mehr traut etwas zu machen.
"Wegen der paar Mäuse" heißt es dann immer...und im gleichen Atemzug am besten noch der Tip da doch mal mit ein paar Kumpels vorbeizugehen.
Aber am besten ist der verarschte ja sowieso immer selber schuld das er über den Leisten gezogen wurde.

btw., solche Dinge kann man auch ohne Anwalt durchziehen und sich die Kosten dafür sparen.
Ich weiß ja nicht um welchen Betrag es geht, aber ich wäre mir auch für 20EUR nicht zu schade es so zu tun.

Von nicht trauen, kann wohl kaum die Rede sein. Es sind die systemimmanten Kosten, die gegen ein Handeln stehen, d.h. die Kosten sein Recht zu bekommen, stehen in keiner Relation zum Aufwand, bei immer noch vorhandener Unsicherheit überhaupt was zu bekommen. Einzig der strafrechtliche Weg wäre hier möglich, aber da hat man ihm ja schon klargemacht, dass da nichts zu machen ist.

Jedes System hat ein Schlupfloch und dieser hats gefunden.
 
Ist es ein gewerblicher Verkäufer gewesen? Oder ein Privater mit den üblichen Klauseln unter der Auktion? Wenn es letzterer ist vergesse das ganze lieber.
 
Es ist natürlich nicht klar, was der TV jetzt am Ende gekostet hat 5€ oder 500€ oder mehr.

Aber: ein Mahnverfahren kann man selbst durchführen - ohne Anwalt - und es kostet auch nicht die Welt (Porto + Vordruck ggf. oder nichts bei Onlineantrag).

Also warum soll man da nicht tätig werden und den Schuldner statt dessen gewähren lassen?

Da kann ich echt nur den Kopf schütteln über solche "Tipps"...
 
Gute Frage! Aber wie willst Du beweisen das Du (Käufer) nicht den Mangel selbst verursacht hast?
 
Es ist natürlich nicht klar, was der TV jetzt am Ende gekostet hat 5€ oder 500€ oder mehr.

Aber: ein Mahnverfahren kann man selbst durchführen - ohne Anwalt - und es kostet auch nicht die Welt (Porto + Vordruck ggf. oder nichts bei Onlineantrag).

Also warum soll man da nicht tätig werden und den Schuldner statt dessen gewähren lassen?

Da kann ich echt nur den Kopf schütteln über solche "Tipps"...

An sich ist der Vorschlag ja ok, aber was machst Du bzw. soll er machen, wenn der Schuldner einfach dem Mahnbescheid widerspricht? Das die Wahrscheinlichkeit hierfür sehr hoch ist, zeigt das bisherige Verhalten des Schuldners. Dann wären wir wieder beim Anfang und der Käufer hat erstmal Geld investiert, ohne sicher sein zu können, auch nur etwas davon wiederzusehen.
 
Soweit Zeugen vorhanden sind, dassder Fernseher vo Anfang angesponen hat, ist eine Klage sicher erfolgreich.

Auch Privatverkäufer müssen Gewährleistung geben, wenn sie diese nicht ausgeschlossen haben. Das ist hier aber lt. Sachverhalt nicht so.

--> wie geschrieben obn, dann Awalt. Diese Kosten bleiben auch bei der Gegenseite hängen, da Du ja im Recht bist.
 
Diese Kosten bleiben auch bei der Gegenseite hängen, da Du ja im Recht bist.

Ja das tun sie nicht wenn der Beklagte kein Geld hat. Ich denke eher nicht das es ein Hobby vom Verkäufer ist andere zu bescheißen. Sondern das er es macht weil er kein Geld hat.
Ebenso glaube ich das jemand der sich bei eBay ne alte Glotze kauft nicht gerade das dicke Geld in der Tasche hat um einen Anwalt zu bezahlen.

Die finanzielle Gefahr darf man einfach nicht verschweigen.
Es ist ein zivilverfahren und somit zahlt erstmal der Kläger die Prozesskosten, und zwar im Vorraus. Sollte der Beklagte wie ich vermute kein Geld haben und somit Prozesskostenhilfe beantragt haben ist die Kohle schlicht und ergreifend weg. Da nützt es herzlich wenig das man dem guten 30 Jahre hinterherrennen kann.

http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BVerfG/bvg92011.html
 
Es gibt auch noch Prozesskostenhilfe, wenn man wenig Geld hat.
 
Leider wissen wir nicht, ob der Anbieter als Privatverkäufer eine Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hat oder nicht.

Wenn ja, kann man es fast vergessen. Er könnte Zeugen aufbringen, die Stein und Bein schwören, bis zum Vorabend des Verkaufs noch mit ihm auf dem Sofa stundenlang problemlos mit dem TV geglotzt zu haben. Das Versprechen "voll funktionsfähig" wäre dann genau bis zur Warenübergabe einzuhalten, und als der TE den Fernseher das erste Mal angeschaltet hat, ging er ja erstmal, wenn ich das richtig verstanden habe.....

Wenn der Verkäufer die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen hat, kann man es natürlich probieren. Aber zu den Kosten: Ich dachte auch, dass man im Zivilverfahren ggf. als Gewinner auf Kosten sitzen bleibt, wenn der Gegner nicht zahlen kann. Werden die Gerichtskosten nicht im Zweifel gesamtschuldnerisch gesehen?
 
(...)regelmässig(...)
Du solltest Dich damit ein wenig intensiver befassen. Auch ich war einst Anhänger des Irrglaubens, das nur Menschen mit Geld Recht bekämen. Mumpitz!
PKH wird Dir gewährt, wenn Du a) dessen Hilfe bedürftig bist und b) Erfolgsaussichten(!) für den Rechtsstreit bestehen. Da man PKH VORAB(!) beantragt, kann man als Antragsteller immer noch abwägen, ob man sich auf einen Rechtsstreit einläßt, oder nicht.

Und hier in genau diesem Falle: Ab zum Amtsgericht, Beratungsschein holen, zum Anwalt gehen, beraten lassen und ggf. PKH beantragen lassen.

Werden die Gerichtskosten nicht im Zweifel gesamtschuldnerisch gesehen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

Leider wissen wir nicht, ob der Anbieter als Privatverkäufer eine Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hat oder nicht.
Ausschluß hin oder her, wurde auf den Mangel nicht hingewiesen, ist der Ausschluß nichts wert.
 
@ShiningDragon nur dumm das dann am Ende trotzdem der Kläger das ganze zahlen kann wenn der Beklagte weiter kein Geld hat, der Kläger aber schon.

Darum muss man es genau abwägen ob es sich lohnt das ganze zu verfolgen. Kein Mensch hat was davon wenn er Recht bekommt (wovon man hier ausgehen kann) aber der im Unrecht ist Mittellos. Fass mal nem Nacken Mann in die Tasche.
 
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