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Asus Garantiefall
- Ersteller chingy
- Erstellt am
Hallo Leute!
Ich habe ein paar Fragen an euch, vielleicht haben ja andere Leute die gleichen Probleme wie ich.
Also zu meiner Geschichte:
Mein ASUS v2s wurde nach ca. 1,5 Jahren Nutzung defekt - das Display war kaputt. Dann habe ich das RMA Formular ausgefüllt und gleich am nächsten Tag wurde mein Notebook abgeholt und nach Parndorf zur Firma TAB gebracht. Die Firma stellte schnell fest, dass sie ein neues Display brauchen.
Nach zwei Monaten stellte ASUS erst fest, dass das Display nicht verfügbar war. Anschließend stellte TAB einen Antrag auf ein Ersatzgerät. ASUS bot mir 60% des Distributoreneinkaufspreises zu erstatten, welches ich annahm. Jedoch konnte mir ASUS nicht sagen, wie hoch dieser Betrag ungefähr ist. Das machte mich etwas stutzig, weil die Auszahlung folgender Maßen abläuft: ASUS => Distributor => Händler => Kunde
Theoretisch könnte sich der Händler ein Teil des Geldes in seine eigene Tasche stecken (Ich will nichts unterstellen).
Ich habe für das Notebook ca. 1600€ bezahlt und warte jetzt immer noch auf mein Geld. (8.10.2009 wurde mein Notebook abgeholt, jetzt sind mehr als 3 Monate vergangen, wo ich ohne Notebook da stehe)
Daher wollte ich "Betroffene" fragen, wie das bei euch damals war? Chancen auf zusätzliche Zahlung von ASUS?
Ich habe ein paar Fragen an euch, vielleicht haben ja andere Leute die gleichen Probleme wie ich.
Also zu meiner Geschichte:
Mein ASUS v2s wurde nach ca. 1,5 Jahren Nutzung defekt - das Display war kaputt. Dann habe ich das RMA Formular ausgefüllt und gleich am nächsten Tag wurde mein Notebook abgeholt und nach Parndorf zur Firma TAB gebracht. Die Firma stellte schnell fest, dass sie ein neues Display brauchen.
Nach zwei Monaten stellte ASUS erst fest, dass das Display nicht verfügbar war. Anschließend stellte TAB einen Antrag auf ein Ersatzgerät. ASUS bot mir 60% des Distributoreneinkaufspreises zu erstatten, welches ich annahm. Jedoch konnte mir ASUS nicht sagen, wie hoch dieser Betrag ungefähr ist. Das machte mich etwas stutzig, weil die Auszahlung folgender Maßen abläuft: ASUS => Distributor => Händler => Kunde
Theoretisch könnte sich der Händler ein Teil des Geldes in seine eigene Tasche stecken (Ich will nichts unterstellen).
Ich habe für das Notebook ca. 1600€ bezahlt und warte jetzt immer noch auf mein Geld. (8.10.2009 wurde mein Notebook abgeholt, jetzt sind mehr als 3 Monate vergangen, wo ich ohne Notebook da stehe)
Daher wollte ich "Betroffene" fragen, wie das bei euch damals war? Chancen auf zusätzliche Zahlung von ASUS?
Also eigentlich steht dir mit der normalen 2 Jahres Garantie dann ein Neugerät zu wenn sie es nicht reparieren können.
Ist ja deren Problem.
Also der Reparatur service bei Asus ist ...seltsam..
Hier hilft leider nur oft anrufen und druck machen.
Ist ja deren Problem.
Also der Reparatur service bei Asus ist ...seltsam..
Hier hilft leider nur oft anrufen und druck machen.
Ja, das gleiche Geräte hat Asus natürlich nach fast 2 Jahren nicht mehr. Ich finde das komische, dass mir nur 60% des Distributoreneinkaufspreis erstattet wird und nicht mein Kaufpreis, weil ich immerhin 1600 mit MWST bezahlt habe und nicht den Distributoreneinkaufspreis.
Darüber hinaus lässt sich Asus unheimlich viel Zeit. Jetzt immerhin 3 Monate... kann man da Zinsen verlangen?
Das mit dem Anrufen ist auch eine Sache für sich, denn die Hotline kostet einiges (0180- Nummer)
Gibt es niemanden, der gleiche erlebt hat?
Darüber hinaus lässt sich Asus unheimlich viel Zeit. Jetzt immerhin 3 Monate... kann man da Zinsen verlangen?
Das mit dem Anrufen ist auch eine Sache für sich, denn die Hotline kostet einiges (0180- Nummer)
Gibt es niemanden, der gleiche erlebt hat?
Da musst leider durch...hatte auch so eine fall mit der Firma letmerepair.
Obwohl von Asus als Garantie bestätigt wollten die dann 600€ weil angeblich nicht mehr in der Garantiezeit
erst nach dem 2 einsenden und paar Telefonaten hat es geklappt.
Würde ich aber machen und genervt tun...was du aber sicherlich schon bist.
Obwohl von Asus als Garantie bestätigt wollten die dann 600€ weil angeblich nicht mehr in der Garantiezeit
erst nach dem 2 einsenden und paar Telefonaten hat es geklappt.
Würde ich aber machen und genervt tun...was du aber sicherlich schon bist.
heiner.hemken
Admiral Special
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Also eigentlich steht dir mit der normalen 2 Jahres Garantie dann ein Neugerät zu wenn sie es nicht reparieren können.
Ist ja deren Problem.
Also der Reparatur service bei Asus ist ...seltsam..
Hier hilft leider nur oft anrufen und druck machen.
Also, wenn er die Abwicklung im Rahmen der Garantie hat vornehmen lassen, steht ihm nur das zu, was die Herstellergarantie beinhaltet. Was anderes wäre es bei Abwicklung als Gewährleistungsfall.
Ja, das gleiche Geräte hat Asus natürlich nach fast 2 Jahren nicht mehr. Ich finde das komische, dass mir nur 60% des Distributoreneinkaufspreis erstattet wird und nicht mein Kaufpreis, weil ich immerhin 1600 mit MWST bezahlt habe und nicht den Distributoreneinkaufspreis.
Darüber hinaus lässt sich Asus unheimlich viel Zeit. Jetzt immerhin 3 Monate... kann man da Zinsen verlangen?
Komisch ist das nicht. Da Du anscheinend bei dem Hersteller die Garantie in Anspruch genommen hast, ist dieser verständlicherweise auch nur bereit, maximal die Kosten zu ersetzen, die Ihm seine Kunde, nämlich der Distributor bezahlt hat. Von dem Geld, was Dir der Händler abverlangt hat, hat ja der Hersteller nichts bekommen.
Wundere Dich also nicht, wenn da nicht mehr viel bei herumkommt.
Das einzige, was Du machen kannst, ist denen zur Abwicklung eine Frist zu setzen, ab deren Überschreitung Du das Angebot ablehnst. Wäre für Dich der bessere Verlauf, da Du so Chancen hättest, ein Ersatzgerät zu bekommen.
Falsch
was Asus vom Händler bekommen hat ist egal...das ist eine andere Baustelle
Selbst wenn Asus 1€ bekommen hat und du 2000€ bezahlt hat gilt die Garantie ect über deinen Kaufwert.
Und ein Monitordefekt der nicht selbst verschuldet ist ein Garantiefall (Materialfehler) und Asus gibt hier rauf 24 monate Garantie auch dem Händler gegenüber.
Und in der Regel kann man das auch richten..hier scheint sich die Service firma auch ein wenig quer zu stellen.
was Asus vom Händler bekommen hat ist egal...das ist eine andere Baustelle
Selbst wenn Asus 1€ bekommen hat und du 2000€ bezahlt hat gilt die Garantie ect über deinen Kaufwert.
Und ein Monitordefekt der nicht selbst verschuldet ist ein Garantiefall (Materialfehler) und Asus gibt hier rauf 24 monate Garantie auch dem Händler gegenüber.
Und in der Regel kann man das auch richten..hier scheint sich die Service firma auch ein wenig quer zu stellen.
heiner.hemken
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Falsch
was Asus vom Händler bekommen hat ist egal...das ist eine andere Baustelle
Selbst wenn Asus 1€ bekommen hat und du 2000€ bezahlt hat gilt die Garantie ect über deinen Kaufwert.
Und ein Monitordefekt der nicht selbst verschuldet ist ein Garantiefall (Materialfehler) und Asus gibt hier rauf 24 monate Garantie auch dem Händler gegenüber.
Dir ist schon klar, dass es hier um vertragsrechtliche Dinge zwischen dem Hersteller und dem Verbraucher geht?
Und was bitteschön beinhaltet denn die Garantie? Woher weißt Du, welche Garantie der Hersteller dem Distributor gibt? Mal ganz abgesehen davon, dass Distributor nicht gleich dem Händler sein muß, der an Verbraucher verkauft.
Mir scheint, Dir ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung überhaupt nicht bekannt.
Zuletzt bearbeitet:
M
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bei einem sachmangel § 434 BGB kannst du vom händler gewährleistung verlangen, wobei der wortlaut des gesetzes hier die wahl des käufers vorsieht § 439 I BGB.
die nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosem versuch als fehlgeschlagen § 440 BGB und qualifiziert damit zum rücktritt vom kaufvertrag. vom kaufvertrag zurücktreten kannst du im allgemeinen auch, wenn du i.S.d. § 323 BGB eine frist setzt und diese abläuft. der § 323 BGB sieht bei näherer betrachtung keinen zweiten nacherfüllungsversuch vor. es bedarf lediglich eines fristablaufes § 323 I BGB (was viele nicht wissen).
problem an dieser stelle die beweislastumkehr des § 476 BGB nach 6monaten seit kauf, welchen dir der händler wenn er schlau/unverschämt ist, vorhalten sollte.
neben den bestimmungen zur gewährleistung des händlers wäre dann noch von interesse, inweit der hersteller eine garantie übernommen hat.
die nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosem versuch als fehlgeschlagen § 440 BGB und qualifiziert damit zum rücktritt vom kaufvertrag. vom kaufvertrag zurücktreten kannst du im allgemeinen auch, wenn du i.S.d. § 323 BGB eine frist setzt und diese abläuft. der § 323 BGB sieht bei näherer betrachtung keinen zweiten nacherfüllungsversuch vor. es bedarf lediglich eines fristablaufes § 323 I BGB (was viele nicht wissen).
problem an dieser stelle die beweislastumkehr des § 476 BGB nach 6monaten seit kauf, welchen dir der händler wenn er schlau/unverschämt ist, vorhalten sollte.
neben den bestimmungen zur gewährleistung des händlers wäre dann noch von interesse, inweit der hersteller eine garantie übernommen hat.
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ich hab doch oben geschrieben...
erstattung kaufpreis, nachdem du vom vertrag zurückgetreten bist. rücktritt vom vertrag gibts nur, wenn die nacherfüllung nach deiner wahl zweimal fehlgeschlagen ist, oder du eine frist setzt und diese abläuft.
erstattung kaufpreis, nachdem du vom vertrag zurückgetreten bist. rücktritt vom vertrag gibts nur, wenn die nacherfüllung nach deiner wahl zweimal fehlgeschlagen ist, oder du eine frist setzt und diese abläuft.
Dir ist schon klar, dass es hier um vertragsrechtliche Dinge zwischen dem Hersteller und dem Verbraucher geht?
Und was bitteschön beinhaltet denn die Garantie? Woher weißt Du, welche Garantie der Hersteller dem Distributor gibt? Mal ganz abgesehen davon, dass Distributor nicht gleich dem Händler sein muß, der an Verbraucher verkauft.
Mir scheint, Dir ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung überhaupt nicht bekannt.
http://support.asus.de/repair/repair.aspx?no=347&SLanguage=de-de
deswegen
Das schaut man sich als erstes an
Und du weißt schon das eine Garantie den Endkunden betrifft....der Händler / Großhändler ist nur der Mittelsmann für den Reparatur /Garantiefall
Und ein Defekt von einem Monitor kann man nicht von der Garantie ausnehmen...ist ja kein Verschleißteil
Und mir ist jener unterschied sehr genau bekannt...
heiner.hemken
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der § 323 BGB sieht bei näherer betrachtung keinen zweiten nacherfüllungsversuch vor. es bedarf lediglich eines fristablaufes § 323 I BGB (was viele nicht wissen).
Verständlicherweise, da es sich ja um die Weigerung der Nacherfüllung durch einen Händler (Schuldner) handelt. Wäre man hier nicht in der Lage, eine Frist zu setzen, wäre das eine "never ending story".
ich hab doch oben geschrieben...
erstattung kaufpreis, nachdem du vom vertrag zurückgetreten bist. rücktritt vom vertrag gibts nur, wenn die nacherfüllung nach deiner wahl zweimal fehlgeschlagen ist, oder du eine frist setzt und diese abläuft.
Das Problem ist nur, dass er bereits das Angebot vom Hersteller auf Erstattung von 60% des Distri-Preises angenommen hat, somit also nur noch schwerlich seine Gewährleistungsansprüche durchzusetzen vermag.
http://support.asus.de/repair/repair.aspx?no=347&SLanguage=de-de
deswegen
Das schaut man sich als erstes an
Und du weißt schon das eine Garantie den Endkunden betrifft....der Händler / Großhändler ist nur der Mittelsmann für den Reparatur /Garantiefall
Und ein Defekt von einem Monitor kann man nicht von der Garantie ausnehmen...ist ja kein Verschleißteil
Und mir ist jener unterschied sehr genau bekannt...
Danke für die Info. Ich kann nur überhaupt nichts zu den Garantiebedingungen finden. Hast Du da was?
Oh, selbstverständlich kann ich den Defekt eines Monitors/Displays in den Garantiebedingungen ausklammern. Ich kann in die Garantiebedingungen sogar schreiben, dass der Kunde vorher ein Ständchen singen muß, wenn er die Herstellergarantie in Anspruch nehmen möchte.
Und ich bleibe dabei, Dir ist der Unterschied zwischen beiden nicht bekannt, denn sonst würdest Du nicht inhaltlich von der Gewährleistung schreiben, aber den Begriff Garantie verwenden.
Der Käufer hat Gewährleistung bei dem Händler, mit dem er den Kaufvertrag geschlossen hat und das hat er in diesem Fall nicht mit der Hersteller.
Also nochmal zum besseren Verständnis:
1. Gewährleistung ist gesetzlich im BGB geregelt und findet zwischen dem Käufer und Verkäufer statt.
2. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebenden (Hersteller), der diese inhaltlich so fomurlieren kann, wie er will.
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die wahl des distri preises ist eben persönliches pech. man könnte versuchen seine wahl hier zu ändern. solange nicht nachgebessert wurde könnte das gehen. ansonsten eben eine frist auf den distri preis, nach ablauf der frist ne mahnung. ohne frist geht nix
ohne frist geht nix
Leider habe ich keine Frist gesetzt und das Geld müsste morgen bereits auf meinem Konto sein. Also kann man jetzt leider nichts mehr machen...
heiner.hemken
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Hallo Leute!
Ich habe heute das Geld bekomme und bin sehr glücklich über den Betrag, der mir ausbezahlt wurde!!! 1470€ damit hätte ich jetzt nicht gerechnet, dafür hat sich das Warten gelohnt
Glück gehabt? Wie passt das mit 60% des Distri-Preises zusammen?
J-R
Vice Admiral Special
also da hast du wirklich glück gehabt, ich hätte da eher mit 700€ gerechnet und wundere mich sowieso das sie dir nicht ein aktuelles notebook angeboten haben, wäre für die auch dann noch billiger gewesen.
aufgrund des preisverfalls und der leistungsteigerung in den 1,5 jahren kannst du ja jetzt in die vollen greifen.
aufgrund des preisverfalls und der leistungsteigerung in den 1,5 jahren kannst du ja jetzt in die vollen greifen.
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