Die P3dnow Fahrschulauffrischung

Devastators

Grand Admiral Special
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Wem ist es noch nie passiert, dass man im Straßenverkehr angemault wurde, obwohl man sich den Regeln entsprechend vollkommen korrekt verhalten hat?

Ich würde hier gerne eine kleine Sammlung über alle Missverständnisse machen, die so im allgemeinen Straßenverkehr auftreten und bin dabei permanent guter Hoffnung, dass einige vielleicht doch noch etwas dazu lernen.

Neue gute Punkte und Änderungen nehme ich auch gerne im Startposting auf.

Also da wäre:



1) Rechtsfahrgebot §7 STVO (3)
Das Rechtsfahrgebot gilt nur auf Autobahnen und Landstraßen!
Innerhalb geschlossener Ortschaften darf ich links fahren (bis 3,5t) und z.B. rechts überholen.
Rechtsfahrgebot bedeutet nicht, dass auf 3-spurigen Autobahnen der Mittelstreifen auch o.k. ist.


2) Kreisverkehr §8 STVO (1a)
Soweit nicht beschildert, gilt im Kreisverkehr Rechts vor links.
Geblinkt wird beim verlassen des Kreisverkehres.

3) ein kurzes betätigen der Lichthupe ist nicht zwingend eine Nötigung,
gleichzeitiges dichtes Auffahren jedoch generell immer.
Kurzes dichtes Auffahren allein ist noch keine Nötigung, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, da ein Verstoß gegen die StVO vorliegt.

4) §20 StVO, Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
Ein Bus der mit Warnblinker anhält (vor Schulen etc) darf wärend der Bremsphase nicht überholt werden.
Wenn dieser steht, darf man ihn nur mit Schritttempo überholen.
Dies gilt auch für entgegenkommende Busse, sofern die fahrbahn baulich nicht getrennt ist.
(Wie war die Regelung noch mal, wenn er in einer speziellen Bushaltetasche steht?)


5)§5 STVO Abs. 6 Satz 1:
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.

6) § 7a StVO
auf dem Beschleunigungsstreifen ist "rechts überholen" erlaubt.
(auf die Beschleunigungsspur zu wechseln um dort zu überholen ist nicht erlaubt )

7) Grüner Pfeil (§37 Abs. 2 StVO)
Im grunde genommen hat es eine Wirkung wie ein Stoppschild.
Halten ist immer (!) Pflicht und Abbiegen von der rechten Fahrbahn nur erlaubt, wenn man keine anderen Verkehrsteilnehmer (in Freigegebener Richtung, auch Fussgänger) behindert.


8 ) Die Standspur auf der Autobahn ist keine Fahrbahn und darf nur bei spezieller Beschilderung, polizeilicher Erlaubnis oder bei Notfällen befahren werden!
Das Benutzen der Standspur als vorzeitige Ausfahrt ist somit i.A. nicht erlaubt und kann bis zur Strafanzeige und Fahrverbot führen.


9) spezielle Radwege die durch entsprechende blaue Kennzeichen beschildert sind, sind (für Fahrradfahrer) benutzungspflichtig, heißt die Straße ist tabu.


Wer kennt noch solch mangelndes oder fehlerhaftes Wissen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei einigen führt überholt werden zu akuter Stolzverletzung und zu Verstößen nach:

§5 STVO Abs. 6 Satz 1:

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
 
4) Ein Bus der mit Warnblinker anhält (vor Schulen etc) darf wärend der Bremsphase nicht überholt werden.
Wenn dieser steht, darf man ihn nur mit Schritttempo überholen.
(Wie war die Regelung noch mal, wenn er in einer speziellen Bushaltetasche steht?)
Die Regelung gilt AFAIK nicht, wenn es sich um einen entgegenkommende Bus handelt.


nur wenn die fahrbahn baulich getrennt ist....
ansonsten gilt auch hier schritttempo.

§20 StVO, Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
 
nur wenn die fahrbahn baulich getrennt ist....
ansonsten gilt auch hier schritttempo.

§20 StVO, Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse


wunderbar, da war ich mir nicht mehr sicher...

DA hält sich tatsächlich niemand dran!
 
Innerhalb geschlossener Ortschaften darf ich links fahren und z.B. rechts überholen.
Nur mit nem Fahrzeug bis 3,5t

In dem Zusammenhang kannste gleich noch was anhängen: Rechtsfahrgebot bedeutet nicht, dass auf 3-spurigen Autobahnen der Mittelstreifen auch o.k. ist.
 
§ 7a StVO
(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf
Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.


Bedeutet, dass auf Beschleunigungsstreifen "rechts überholen" erlaubt ist. Für den Fall, dass dort bspw. ein LKW fährt oder ein Vordermann mit ~60 km/h schon nach drei Metern auf die AB auffährt.

Achja, auf die Beschleunigungsspur zu wechseln um dort zu überholen ist nicht erlaubt ;)
 
wunderbar, da war ich mir nicht mehr sicher...

DA hält sich tatsächlich niemand dran!


hehe...ich mach grad nen führerschein...klar das ich sowas weiß.
zu anfang ist man noch motiviert und lernbereit ;D
 
In dem Zusammenhang kannste gleich noch was anhängen: Rechtsfahrgebot bedeutet nicht, dass auf 3-spurigen Autobahnen der Mittelstreifen auch o.k. ist.

Gelten auf der 3-Spurigen Autobahn fahrspurgetrennte Geschwindigkeitsgebote, dann schon :P :)
 
hehe...ich mach grad nen führerschein...klar das ich sowas weiß.
zu anfang ist man noch motiviert und lernbereit ;D

Manche Dinge werden ja auch gelegentlich geändert, so AFAIK die Kreisverkehrregelung (galt früher nicht immer, im Kreis hat Vorrang?)
 
nein...das hätten zwar viele gerne so, aber es galt noch nie. ist und war schon immer immer rechts vor links wenn nicht durch verkehrszeichen anders geregelt.


was sich aktuell geändert hat sind einige verkehrszeichen die es jetzt nicht mehr gibt. d.h. die gibt es zwar schon noch, aber sie werden nicht mehr aufgestellt und verlieren in den nächsten jahren ihre bedeutung...

z.B. :
Vorsicht Schnee- oder Eisglätte
Vorsicht Steinschlag
Vorsicht Schotter
Vorsicht bewegliche Brücke
Vorsicht Ufer
Vorsicht Fußgängerüberweg
Vorsicht Beschrankter Bahnübergang
Vorsicht Flugbetrieb


zudem noch einige bezeichnungen für alles mögliche. z.B. die Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen (bislang Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen).
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie soll dsa denn praktisch gehen? Bei uns hats nen Kreisverkehr mit ~13 Meter Durchmesser. LKWs fahren grade drüber, große Bullis ebenso, wirklich rum kommt man nur mit recht kompakten PKW.

Wenn man da RvL anwendet stehen da demnächst vier Autos drin und keiner kommt mehr vor und zurück.
 
Wie soll dsa denn praktisch gehen? Bei uns hats nen Kreisverkehr mit ~13 Meter Durchmesser. LKWs fahren grade drüber, große Bullis ebenso, wirklich rum kommt man nur mit recht kompakten PKW.

Wenn man da RvL anwendet stehen da demnächst vier Autos drin und keiner kommt mehr vor und zurück.


bei meinen Eltern vor der Haustüre ist das ähnlich.
Da gab (wohl gemerkt gab!) es mal ein mittiges Schild was wahrscheinlich keine Woche gehalten hat.
Früher war es eine Vorfahrtsstrasse gekreuzt mit 2 kleinen Querstrassen.

Nun ist es ein viel zu enger Kreisverkehr für Linienbusse.

Wenn man nun aus der kleinen Straße kommt, muss man immer 50-100m links in die alte Vorfahrtsstrasse gucken, ob da nicht jemand volles Rohr angebrettert kommt...
treu dem Motto:Wenn ich Dich im Kreisverkehr knutsche, hast Du mir die Vorfahrt geklaut, vollkommen egal ob man schon zu 2/3 im Kreisverkehr steht.
.
EDIT :
.

Ich wollt schon an mir zweifeln.
Seitdem ich meinen Lappen habe, habe ich vorrang im Kreis außer es ist anders durch Schilder geregelt.


???
Wie jetzt?

Genau das stimmt ja nicht!

Im Kreisverkehr kommt man immer von links, also hat man nie Vorfahrt, ausser es ist anders geregelt.
 
ohne schilder galt schon immer rechts vor links...das hat sich nie geändert.
erst schilder regeln die vorfahrt im kreis. ansonsten ist das wie bei jeder kreuzung oder einmündung ohne verkehrszeichen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kreisverkehr


alles andere hat mit §1 der StVO zu tun....
die wird jedoch von den meisten, vor allem in verbindung mit dem gebot der defensiven fahrweise ganz schnell wieder vergessen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
ohne schilder galt schon immer rechts vor links...das hat sich nie geändert.
erst schilder regeln die vorfahrt im kreis. ansonsten ist das wie bei jeder kreuzung oder einmündung ohne verkehrszeichen.


so verstehe ich das jetzt auch, Neu ist nur das Verkehrszeichen, nicht die allgemeine Regelung.
 
Naja, ist innerorts.

Die Kreuzung Klingenhagen-Mönchstraße ist es.
Vorher RvL, angeblich unfallträchtig weil der Klingenhagen bis vor 10 Jahren Vorfahrt hatte (seitdem angeblich unfallträchtig)

Nun hatte wohl jemand im Bauausschuss einen Bekannten mit einer Straßenbaufirma oder so...
Wie sonst kommt man auf die Idee dort einen Kreisverkehr hinzubauen? Da wurde nichts erweitert, das ist auf dem verfügbaren Platz geschehen.

http://maps.google.com/maps?f=q&sou...58655,8.353906&spn=0.002213,0.004823&t=h&z=18

http://www.hallewestfalen.de/magazin/artikel.php?artikel=62&type=2&menuid=126&topmenu=125



edit: Okay, hab mich getäuscht, der Verkehr im Kreisverkehr (das eine Auto das reinpasst) hat Vorfahrt.
 
URTEILE schrieb:
Bei hartnäckigem Langsamfahren auf der linken Spur, plötzlichem Ausscheren nach links oder bei sonstiger Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn kann ein Autofahrer wegen Nötigung verurteilt werden. Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: 2b Ss 1/00)

Dichtes Auffahren allein ist noch keine Nötigung, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, da ein Verstoß gegen die StVO vorliegt. Hinzukommen muß noch nach BGHSt 19, S. 263, daß es sich um einen Vorgang von einiger Dauer und größerer Intensität handelt. Das Bayrische Oberlandesgericht sah bei einem Zeitraum von 14 sec noch keine Nötigung gegeben (NZV 1993, S. 357). Anders ist jedoch zu entscheiden, wenn der Abstand weniger als ein Meter beträgt (OLG Köln, NZV 92, S. 371).
ne? ;)
 
Entweder sind manche Deppen zu doof nen ordentlichen Abstand einzuhalten (dann ist das wohl ne Ordnungswidrigkeit) oder die Deppen begleiten das mit Lichthupe und Blinker was die Aktion dann eindeutig werden lässt.
 
Der Grünpfeil hat leider in Westdeutschland nicht funktioniert :(

§37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_37.php


Für mich ist der Grünpfeil leider einer der besten Beweise, dass der Mensch (Als Autofahrer) nicht in der Lage ist sich geistig fortzubilden, bzw. das die Informationspflicht irgendwie nicht richtig ausgeführt wurde. *noahnung*

Einst wurden sie kräftig verbaut, aber dank Lernresistenz ständig missverstanden was m.E. zu einem höheren Unfallpotential führte.
Mittlerweile wurden die Grünpfeile ja immer mehr abgebaut, schade eigentlich.
 
Tja, es gibt mehrere Länder in denen auf einen grünen Blechpfeil sogar komplett verzichtet wird. Rechtsabbiegen bei Rot ist nach vorherigem Anhalten erlaubt, wenn möglich und keiner gefährdet wird.

Und ich kann aus eigener Erfahrung sagen, auch das funktioniert. Komisch wieso in Deutschland dann nichtmal der grüne Blechpfeil funktioniert.
 
Tja, es gibt mehrere Länder in denen auf einen grünen Blechpfeil sogar komplett verzichtet wird. Rechtsabbiegen bei Rot ist nach vorherigem Anhalten erlaubt, wenn möglich und keiner gefährdet wird.

Und ich kann aus eigener Erfahrung sagen, auch das funktioniert. Komisch wieso in Deutschland dann nichtmal der grüne Blechpfeil funktioniert.


aus meiner Erfahrung:

2 Gruppen..

Gruppe 1:
Die kennen den Pfeil nicht und biegen dann auch, trotz Rotphase, nicht ab.

Gruppe 2:
die kennen den Pfeil nur bedingt, stehen hinter Gruppe 1 und hupen und drängeln und halten selber nicht vor der Kreuzung an, sondern fahren einfach voll drauf los.

Die Regelung ist scheinbar zu kompliziert für solche Gefahrenzonen...
 
Die Regelung ist scheinbar zu kompliziert für solche Gefahrenzonen...
Naja anscheinend nicht für Nordamerikaner oder Araber, etc. dort gilt nämlich die von mir oben beschriebene "Version".

Mal abgesehen davon das die Araber das z.T. falsch verstehen und die dadurch leere rechte Spur mitunter auch zum links abbiegen verwenden. Motto "Bei grün Hupen, Vollgas geben und einfach vor allen anderen links rüber ziehen". *suspect*

Edit.: Für Ossis ist die Regelung ja auch nicht zu kompliziert...;D
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema Parken, meine mal gelernt zu haben in der Fahrschule, dass man platzsparend parken muss und sich nicht 2m Luft nach vorn lassen darf zum nächsten Auto. Leider sehe ich sowas recht häufig.
--
Ausfahren aus dem Kreisverkehr;
Der Grundgedanke des Kreisverkehr ist es, den Verkehr zu verflüssigen. Das wird leider obsolet, wenn viele Leute beim Ausfahren den Blinker nicht setzen. So muss der einfahrende warten weil er richtig vermutet, der jenige will den Kreisverkehr weiter benutzen. Und mit ihm warten alle hinter ihm. Sowas sehe ich sehr oft und könnte jedesmal diese Assis aus ihren Autos ziehen.
Soweit ich weiß, ist blinken aber auch vorgeschrieben beim Ausfahren wie oben schon geschrieben. Wer das nicht tut verhält sich tatsächlich asozial.
--
Und jetzt am wichtigsten.
Wenn die Verkehrslichtanlage von gelb auf rot umschaltet, achtung Hamburger, bedeutet das STOP. Es bedeutet nicht, dass man noch 2-3Sec rüber huschen darf. Leider auch sehr oft gesehen und dreisterweise mitten am Tag auf absolut belebten Kreuzungen.
 
Und jetzt am wichtigsten.
Wenn die Verkehrslichtanlage von gelb auf rot umschaltet, achtung Hamburger, bedeutet das STOP. Es bedeutet nicht, dass man noch 2-3Sec rüber huschen darf. Leider auch sehr oft gesehen und dreisterweise mitten am Tag auf absolut belebten Kreuzungen.
Ich wunder mich auch manchmal wo die Autos noch herkommen, wenn ICH bereits grün habe...

AFAIK gibt es bei ~1s Rotphase dann auch Punkte und Fahrverbot, ich denke das weiß auch jeder.
Die Frage ist eher, muss man bei Gelb noch unbedingt und mit aller gewalt über die Ampel?

In USA ist das blockieren der Kreuzung (weil es einen Rückstau gibt) richtig teuer, hier leider normaler Alltag.
Im Auto wird halt jeder zum Egoist ;D
 
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