Web.de Abzocke 2 Mahnungen Was tun?

13aem

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Hallo zusammen ,
ich habe mich nur wegen dieses Threads hier angemeldet ,aber vllt ändert sich das ja auch noch.
Ich habe gesehen ,dass ihr einem anderen Mitglieder geholfen habt und hoffe auch bei meinem Fall auf eure Hilfe.
Ich hoffe nämlich sehr ,dass ihr mir helfen könnt ,da ich selber nicht weiter weiß.
Ich habe folgendes Problem.
Vor 2 Monaten flatterte die erste Mahnung per email zu mir von web.de ,die bekanntlich 15€ /3 monate haben wollten.
Ich sollte doch zahlen.
Nach langem hin und her überlege habe ich dann gezahlt.
Nach dem einen jahr mitgliedschaft kam dieses angebot ,dass ich angeklickt hatte , um es mir mal durchzulesen ich hatte auf die AGB´s geklickt aber das ganze noch nicht bestätigt.
So ich war dann wie gesagt sehr schockiert ,dass ich ein Premiumaccount bestellt habe und habe überhastet gezahlt.
So heute flattert die nächste Mahnung für meinen anderen Web.de account ( den ich nur für ebay nutze ,da ebay meine andere emailadresse nicht angenommen habe) wieder für das selbe Spiel.
Doch so dumm bin ich nicht ,dass ich nochmal auf die Seite gegangen bin um mir das anzugucken , als der Hinweis auf diese kostenlose 3- monatige Premiumdings kam ,habe ich es erst garnicht erst angeklickt ,sondern bin einfach zu meinem Emailkonto weiter.
So , nun kam aber heute die Mahnung.
So nun meine Fragen:
1.Soll ich die Zahlungforderung für meinen zweiten Account einfach ignorieren ?
Und einen Brief hinschreiben in dem ich sage ,dass keinerlei Vertragsabschluss getätig habe und außerdem sie wegen Internetbetrug und Versuch zur Täuschen anklagen kann ?
2.Soll ich beide Zahlungforderung ,also auch für meinen Hauptaccount ignorieren.
Mein Vater sagt ,dass ich dadurch ,dass ich schon einmal gezahlte habe mir eine rechtliche Grundlage geschaffen habe und ich weitere Zahlungen nicht verweigern kann?


Ich hoffe auf eure baldige Hilfe,
MfG Jan
 
Also um das noch mal zu rekapitulieren.

Du hast zwei Web.de Mailaccounts, die völlig unabhängig von einander sind? (Da Du von Hauptaccount schreibst, ist das nicht ganz klar.)

Wenn dem so ist, könnte man durch die erste Zahlung beim ersten Account von einer Annahme des Vertrages ausgehen, es sei denn Du hast unter Vorbehalt gezahlt.

Für den zweiten Account forderst Du Web.de auf, Dir eine anspruchsbegründende Unterlage zu kommen zu lassen, aus der hervorgeht, daß ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Hilfsweise widersprichst Du dem Zustandekommen eines Vertrages, da dieses nicht Deinem Willen entsprach.

Allerdings kann ich nicht verstehen, wie es zu diesem angebl. Vertragsschluß gekommen sein soll, ohne daß Du hier auch irgendwo auf deren Angebot eingegangen bist. Denn das war ja letztlich der Auslöser für den ersten "Vertrag".

Kleiner Tipp am Rande. Nicht Du, sondern die Staatsanwaltschaft klagt jemanden wegen Betruges an.
 
Er kann jedoch bei der Polizei Anzeige gegen web.de wegen Betrug etc erstatten ....
 
hallo,
vielen dank für eure Hilfe.
Ich denke ,dass ich jetzt einmal die Verbraucherzentrale anrufen werde.
Ich melde mich dannach nochmal.

PS:
Was wären denn "anspruchsbegründende Unterlage zu kommen zu lassen, aus der hervorgeht, daß ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist" ?
Ich denke mal Datum mit Uhrzeit reicht da wohl nicht.

Ich kann doch auch Widerspruch einlegen ,da es mir nicht offen ersichtlich war ,dass ich das Abo automatisch buche wenn ich nach 3 Monaten nicht dort melde oder ?
MfG Jan
 
Zuletzt bearbeitet:
Er kann jedoch bei der Polizei Anzeige gegen web.de wegen Betrug etc erstatten ....

Na, die Polizei wird sich freuen. Wo soll da bitte denn der Tatbestand des Betrug erfüllt sein?

Was wären denn "anspruchsbegründende Unterlage zu kommen zu lassen, aus der hervorgeht, daß ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist" ?
Ich denke mal Datum mit Uhrzeit reicht da wohl nicht.

Ich kann doch auch Widerspruch einlegen ,da es mir nicht offen ersichtlich war ,dass ich das Abo automatisch buche wenn ich nach 3 Monaten nicht dort melde oder ?

Ah, so sieht die Sache schon ganz anders aus.

Du hast also die dreimonatige Premiummitgliedschaft in Anspruch genommen und nur verschlafen, rechtzeitig zu kündigen. Da kommst Du mit Sicherheit nicht so einfach davon.

Klar ersichtlich heißt nicht: "Ich habe mir die Bedingungen nicht durchgelesen, also gelten sie auch nicht für mich."

Unter anspruchsbegründender Unterlage ist zu verstehen, daß man Dir gegenüber den Nachweis erbringt, daß Du dem Vertragsschluß zugestimmt hast. Sei es mit Unterschrift, Fax, Einverständniserklärung, Mausklick usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein ich habe nichts akzeptiert.
Als ich zum ersten mal das angebot bekommen habe , da habe ich darauf geklickt um mir es dann genau durchzulesen.
AGB´s habe ich angeklickt ,dass ich sie akzeptiere ,aber ich habe diese Sache nicht bestätigt.
Beim zweiten Mal habe ich das Angebot einfach weggeklickt.
Es gibt tausend Opfer von web.de
und den meisten wird das geraten:
Nein ich habe nichts akzeptiert.
Als ich zum ersten mal das angebot bekommen habe , da habe ich darauf geklickt um mir es dann genau durchzulesen.
AGB´s habe ich angeklickt ,dass ich sie akzeptiere ,aber ich habe diese Sache nicht bestätigt.
Beim zweiten Mal habe ich das Angebot einfach weggeklickt.
Es gibt tausend Opfer von web.de
und den meisten wird das geraten:

OLG Koblenz vom 18.03.2009 (4 U 1173/08)
(Einfach Urteil googeln ,ich darf leider noch keine Links posten)

"und daraufhin teilst du WEB.de mit das du keinen Vertrag bewusst abgeschlossen hast und du keine Zahlungen leistest ! ( Verweis auf obiges Urteil ) "
 
Nein ich habe nichts akzeptiert.
Als ich zum ersten mal das angebot bekommen habe , da habe ich darauf geklickt um mir es dann genau durchzulesen.
AGB´s habe ich angeklickt ,dass ich sie akzeptiere ,aber ich habe diese Sache nicht bestätigt.
Beim zweiten Mal habe ich das Angebot einfach weggeklickt.
Es gibt tausend Opfer von web.de
und den meisten wird das geraten:

OLG Koblenz vom 18.03.2009 (4 U 1173/08)
(Einfach Urteil googeln ,ich darf leider noch keine Links posten)

"und daraufhin teilst du WEB.de mit das du keinen Vertrag bewusst abgeschlossen hast und du keine Zahlungen leistest ! ( Verweis auf obiges Urteil ) "

Für den zweiten Account ist das sicherlich ohne Probleme möglich. Beim ersten wirst Du aber Probleme bekommen, da Du hier schon eine Zahlung geleistet hast.
 
Ich denke ,dass ich gegen beide Zahlungsforderung in einem Brief einspruch einlegen will.
Denn auch obwohl ich schon die erste Zahlung geleistet habe könnte ich noch mit
§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Und dem Urteil des Koblenz Gerichts in Kombination , noch etwas erreichen.
Wenn ich gegen beide in einem Brief vorgehen ,denke ich ,dass ich dann größere Chancen habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ 13aem:

Fühl Dich jetzt mal nicht von mir angegriffen, aber erstmal mußt Du Dir darüber ganz genau im Klaren sein, was wirklich passiert ist.
Wenn ich sowas lese
...Nach langem hin und her überlege habe ich dann gezahlt....

und 3 Zeilen später dann plötzlich das hier
...und habe überhastet gezahlt...
bin ich davon nämlich nicht überzeugt.

Und dann kommst Du gleich mit BGB, Paragraphen und OLG-Urteil.
Juristisch gibt es viele Fallstricke, über die Du als Laie stolpern kannst.

Also laß Dich erstmal ordentlich beraten (Verbraucherzentrale, Anwalt etc.) und reagiere dann.
Wobei Du bereits bei der allerersten Zahlungsaufforderung hättest aktiv werden müssen, wenn diese nicht berechtigt war.

Hast Du aber einen Premiumaccount getestet und vor Ablauf der Testphase vergessen, diesen fristgerecht
zu kündigen, hast Du definitiv einen Vertrag über einen Premiumaccount mit web.de geschlossen und
dann war die Forderung von web.de absolut berechtigt.
Wenn ich dann dies hier lese
...Nach dem einen jahr mitgliedschaft kam dieses angebot ,dass ich angeklickt hatte, um es mir mal durchzulesen ich hatte auf die AGB´s geklickt aber das ganze noch nicht bestätigt...
könnte man auch folgendes schlußfolgern: Du hast durch das Wegklicken der AGB's nichts bestellt oder abgeschlossen,
aber Du hast nach dem einen Jahr Premiummitgliedschaft nicht gekündigt, so daß sich Deine Mitgliedschaft automatisch
verlängert hat.

Dann ist klar, daß Du von web.de 'ne Mahnung bekommst, wenn die Zahlung 2 Monate überfällig ist.
So ganz werde ich zu dem bisherigen Ablauf aus Deinen Schilderungen sowieso nicht schlau.
Also, wie schon geraten, laß Dich ordentlich beraten, bevor Du weitere Schritte unternimmst.

Und als Rat für die Zukunft: nicht mehr so arglos im Web unterwegs sein.
'Rechner an und Gehirn aus' geht öfter in die Hose, als man denkt.
Also erst überlegen und dann klicken.

Ciao, Abitfreak
 
Mal eine ganz andere Frage: Wie alt bist du? Wenn du unter 18 bist, bist du nicht geschäftsfähig und web.de KANN gar keinen Vertrag mit dir abschließen. In dem Fall dann Anrufen, denen sagen, dass sie dich mal kreuzweise können, da du noch keine 18 bist und garkein vertrag zustande gekommen sein kann. In dem Fall kanns dann aber passieren, dass du dein eMail-Konto bei denen los wirst.
 
Ich bin 18 und war dies zum zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschlusses auch schon.
Also die Sache mit dem überhastet zahlen ist das so:
Ich habe die mahnung bekommen und nachgedacht was ich tun soll.
Bin dann zu dem Entschluss gekommen ,dass ich besser zahle.
Wenn ich im Nachhinein aber darüber nachdenke ,dann denke ich ,dass es überhastet war und ich mich besser informiert hätte.
Und zum anderen Punkt.
Ich wollte NIE den Premiumaccount haben !!!
Dazu kommt ,dass ich die Vorteile des Premiumaccounts also kaum genutzt habe.
Mehr Speicherplatz hätte ich auch erreichen können durch einfaches Löschen.
Wie das Koblenzer Gericht http://www.vzbv.de/start/index.php?page=themen&bereichs_id=5&themen_id=24&klag_id=611&search_1=web.de&search_2=&hiliting=yes&PHPSESSID=c621c724c14783f5e4fd55d650f33df3undhttp://www.vzbv.de/start/index.php?page=themen&bereichs_id=5&themen_id=24&klag_id=596&search_1=web.de&search_2=&hiliting=yes&PHPSESSID=c621c724c14783f5e4fd55d650f33df3 schon urteilte ist dies eine "Irreführende Geschenkwerbung für web.de Club-Mitgliedschaft".
Ich habe auch nie AGB´s akzeptiert oder sonstiges.
Ich war mir auch nie im Klaren ,dass es soweit kommt ,denn ich habe nichts bestätigt oder sonstiges.Lediglich habe ich mir das Angebot durchgelesen.

PS:Die Paragraphen und das Urteil des Koblenzer Gerichts habe ich nur aus dem Internet und zwar aus dem Forum www.123recht.net indem hunderte web.de geschädigte ,wie ich , um Hilfe bitten und andere ehemals Geschädigte sagen ,wie sie aus der Sache herausgekommen sind oder wie man am besten reagieren soll.
Laut ihnen:
1 mal Einspruch einlegen mit Urteil des Koblenzer Gerichts
und dannach aussitzen... etliche Mahnungen und Anwaltsbriefe ...erst wenn es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommt ,diesen dann komplett widerlegen.
Vors Gericht ist die Sache erst einmal gegangen und das war 2009 und da wurde gegen web.de entschieden. ( letzte Instanz: Koblenz).
Die Verbraucherzentrale habe ich schon versucht zu kontaktieren jedoch ist für das Themengebiet "Onlinerecht" nur jemand von Montag - Donnerstag dort.
@abitfreak:
Du hast da glaube ich etwas falsch verstanden.
Ich habe 2 Mahnungen bekommen ,aber nur jeweils eine für jeden meiner Accounts.
Ich habe nicht schon die zweite Mahnung für einen Account bekommen!


MfG Jan
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal eine ganz andere Frage: Wie alt bist du? Wenn du unter 18 bist, bist du nicht geschäftsfähig und web.de KANN gar keinen Vertrag mit dir abschließen. In dem Fall dann Anrufen, denen sagen, dass sie dich mal kreuzweise können, da du noch keine 18 bist und garkein vertrag zustande gekommen sein kann. In dem Fall kanns dann aber passieren, dass du dein eMail-Konto bei denen los wirst.

Na, Du bist ja einer. Sprichst einem unter 18 jährigen die Geschäftsfähigkeit ab.

Da machst Du es Dir aber sehr einfach. Schon mal nachgesehen, ob das stimmt, was Du da schreibst?

Post #6
Als ich zum ersten mal das angebot bekommen habe , da habe ich darauf geklickt um mir es dann genau durchzulesen.
AGB´s habe ich angeklickt ,dass ich sie akzeptiere ,aber ich habe diese Sache nicht bestätigt.

Post#13
Ich habe auch nie AGB´s akzeptiert oder sonstiges.
Ich war mir auch nie im Klaren ,dass es soweit kommt ,denn ich habe nichts bestätigt oder sonstiges.Lediglich habe ich mir das Angebot durchgelesen.

Öhm, wie passt das jetzt zusammen?

Also für die Anfechtung nach §119 BGB ist es für den ersten Account und aufgrund der Parallelität beim zweiten Account schon zu spät. (§121 BGB)


Dazu kommt ,dass ich die Vorteile des Premiumaccounts also kaum genutzt habe.
Mehr Speicherplatz hätte ich auch erreichen können durch einfaches Löschen.
Demnach hast Du diese Vorteile genutzt und somit durch schlüssiges Handeln Deinen Vertragswillen bekundet. Zumindest für den ersten Account.
 
Zuletzt bearbeitet:
@heiner.hemken: soweit ich informiert bin dürfen unter 18-jährige sachen kaufen, die in ihrem Taschengeldbudget liegen und nichts darüber hinaus. Dieser Vertrag liegt vielleicht noch im Rahmen des Taschengelds, aber es ist immerhin ein Vertrag, und somit dürften da unter 18 jährige raus fallen. (Vergleiche mit Handyvertrag: egal wie billig, man muss volljährig sein um diesen abzuschließen)

Außerdem sollte es mich wundern, wenn nicht irgendwo in den ersten 10% textwust (alias AGB) steht, dass man uneingeschränkt geschäftsfähig sein muss.

Aber genug dazu, Jan ist ja leider 18 und damit fällt diese Möglichkeit aus.

Ich sehe nun 2 möglichkeiten:

1. Auf die eigene Sicht der Sache bestehen, sich bockig stellen und nichts zahlen. Dafür Stress und unsicherheit in Kauf nehmen, ggf in letzter konsequenz sogar mit rechtlichem Ärger rechnen. (Und im schlimmsten Fall nachher wesentlich mehr zahlen)

2. Die nächstmögliche Kündigungsfrist nutzen, und die Kosten als Lehrgeld sehen, dass man sowas nicht anklickt. Und somit jedwedem Ärger aus dem weg gehen.
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EDIT :
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ich hätts fast vergessen: ich weiß nicht mehr genau wo her, es war jedenfalls näherer Bekanntenkreis. Da ist ein 14 oder 15 jähriger (auch) auf diese Falle mit den X Monaten gratis reingefallen und hat vergessen rechtzeitig zu kündigen. Nachher hat die Mutter da mal hinterher telefoniert, der junge war seinen premium-account los und musste nochnichtmal was zahlen. Es gab wohl noch nichtmal Probleme weil er sich bei der Anmeldung etwas älter gemacht hat als er war.

Ich möchte dich ja wirklich nicht auf moralisch verwerfliche Bahnen bringen, aber bist du dir sicher, dass du schon 18 bist und nicht vielleicht noch irgendwo ein Elternteil hast das da anrufen könnte?
 
@heiner.hemken: soweit ich informiert bin dürfen unter 18-jährige sachen kaufen, die in ihrem Taschengeldbudget liegen und nichts darüber hinaus. Dieser Vertrag liegt vielleicht noch im Rahmen des Taschengelds, aber es ist immerhin ein Vertrag, und somit dürften da unter 18 jährige raus fallen. (Vergleiche mit Handyvertrag: egal wie billig, man muss volljährig sein um diesen abzuschließen)

Gerade in dem Bereich gibt es verschiedene Rechtsauffassungen. Mir ging es zum einen um die Begrifflichkeit "nicht geschäftsfähig", wäre in dem Fall beschränkt geschäftsfähig.
Bei Taschengeldparagraph kommt es aber auch regelmäßig zu (Kauf-)Verträgen.


1. Auf die eigene Sicht der Sache bestehen, sich bockig stellen und nichts zahlen. Dafür Stress und unsicherheit in Kauf nehmen, ggf in letzter konsequenz sogar mit rechtlichem Ärger rechnen. (Und im schlimmsten Fall nachher wesentlich mehr zahlen)

2. Die nächstmögliche Kündigungsfrist nutzen, und die Kosten als Lehrgeld sehen, dass man sowas nicht anklickt. Und somit jedwedem Ärger aus dem weg gehen.

Ich möchte dich ja wirklich nicht auf moralisch verwerfliche Bahnen bringen, aber bist du dir sicher, dass du schon 18 bist und nicht vielleicht noch irgendwo ein Elternteil hast das da anrufen könnte?

Also ich präferiere die 2. zumindest für den ersten Mailaccount und bei der Altersfeststellung sollte er vorsichtig sein, wenn das jemand herausbekommt und das ist über die Schufa o.ä. wohl möglich, dann hat er nichts zu lachen.
 
Ich denke schon ,dass ich auch beim 2.ten Account mit §119 BGB argumentieren kann.
Ich habe nach dem ich die Mahnung für den ersten Account bekommen hatte , ja gewusst welche Masche die abziehen.
Darum habe ich es als das gleiche Angebot für Account 2 kam gar nicht erst angeklickt.
Und das mit dem Speicherplatz war ein dummes Beispiel von mir.
Der geht ja von alleine voll ohne dass ich da Einfluss darauf habe.
Je nachdem wie viele Mails ankommen.
Wie gesagt ich wollte diesen Premiumkack nie haben und hatte auch nie vor das zu benutzen.
Es gibt im Internet einige Fälle dazu:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=188429&ccheck=1
Oder hier:
Ganz einfach wie immer alles ignorieren und nichts bezahlen! Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt dann fristgerecht widersprechen. Auf die 24 Euro für den Mahnbescheid bleiben die noch schön drauf sitzen.
Habe das mit web.de genauso gehabt wie du, erst eingetappt dann aus Angst bezahlt und auch nie gekündigt wenn ein Jahr rum war. Bis ich mich dank des Internets und deren Infos gewehrt habe. Es kommt nicht zu einer Verhandlung, keine Sorge.

http://www.123recht.net/Web.de-und-BID-Brief-__f212093.html


Und der nächst mögliche Kündigungstermin ist nach einem jahr , dh. ich muss 60€ / account zahlen = 120€.
---

MfG Jan
 
[ironie]Ja mei, irgendwie muss sich web.de ja auch finanzieren. 120€ für eMail, eine geradezu lächerliche Summe.[/ironie]

Davon kann ich einen Monat lang essen.

Wende dich auch an die BILD-Zeitung. Es gibt scheinbar genug Geschädigte, dass sowas mal öffentlich breitgetreten werden sollte.
 
Ich denke schon ,dass ich auch beim 2.ten Account mit §119 BGB argumentieren kann.
Ich habe nach dem ich die Mahnung für den ersten Account bekommen hatte , ja gewusst welche Masche die abziehen.

den §119 BGB gibts aber nur im Paket mit dem §121 BGB und die Anfechtungsfrist ist mit Sicherheit abgelaufen. Wie willst Du denn erklären, daß es wenigstens beim ersten Account solange gedauert hat, bis Du den Vertrag angefochen hast?

Die anderen Verhaltensweisen kannst Du natürlich übernehmen.
 
Also , ich habe mich erst nach dem zweiten Mal noch genauer im Internet erkundigt ( so bin ich auf eure Internetseite gekommen ;D , nebenbei werde ich sicherlich hier noch viel spaß haben: ich bin ein leidenschaftlicher zocker CS:S & DotA und brauche in nächster Zeit nen neuen PC ;D ).
Dann habe ich entdeckt wie viele andere Opfer es noch gibt und habe dann davon gelesen ,dass es noch tausenden anderen Menschen so gut und dass es eine Abzockmasche ist.
Das habe ich nach der ersten mahnung für meinen Hauptaccount nämlich noch nicht gedacht ,da ich web.de immer für einen seriösen Anbieter gehalten habe.

MfG Jan
 
Du mußt aber unterscheiden, zwischen einem Irrtum bei der Willensabgabe Deinerseits, mit dem Du einen Vertrag anfechten kannst und der Tatsache, daß Du (vermeintlich) festgestellt hast, daß es sich bei dem Vertrag um Betrug handelt.
 
Sachen gibt es... Merksatz für das Internet. "Gebe nie deine echten Daten an, es sei du willst etwas kaufen." Und schon kann man anklicken was man will ohne das wer von einem Geld haben will.
 
Sachen gibt es... Merksatz für das Internet. "Gebe nie deine echten Daten an, es sei du willst etwas kaufen." Und schon kann man anklicken was man will ohne das wer von einem Geld haben will.

Auch, wenn ich Deiner Meinung bin, muß man jedoch dazu sagen, daß sobald Du einen Namen angeben mußt und dieser nicht Dein eigener ist, das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Man muß sich daher bewußt sein, daß dieses der Preis ist, wenn man sich schützen will.
 
jaha, liebes WEB.de

ich streite mich mit denen schon seit ca. einen Jahr herum. Habe mein WEB.de Account als Spamkonto benutzt und alle jubeljahre mal reingeschaut. Irgendwann stach mir dann die E-Mail: Rechnung für Web.de Club ins Auge und dann bin ich doch etwas stuzig geworden. 15 € sollte ich zahlen, weil ich ja die Web.de Clubmitgliedschaft abgeschlossen hätte.
Da habe ich mir doch etwas die Augen gerieben, weil ich mich beim besten Willen nicht daran erinnern konnte mit denen einen Vertrag geschlossen zu haben.

Also bei der Hotline angerufen, wo mir dann ein strigenter männlicher Hotlinemitarbeiter in kurzform sagte: "Ein Vertrag, ist ein Vertrag, ist ein Vertrag... und sie müssen zahlen!"

Genau.. bestimmt.

Also eine Kündigung fertiggemacht, fristlos und hilfsweise zum nächst möglichen Termin und per Einschreiben hin und den Sachverhalt geschildert.

Dann kam die Antwort per Mail (aha maximalen Gewinn rausholen alles klar).. wo mir verkündet wurde Kündigung erst in 12 Monaten. Auf alles andere wurde nicht eingegangen und von dort an ging es lustig los.

Wieder Einschreiben an die Damen und Herren von Web.de mit Widerspruch und sie sollten mir doch bitte belegen. Wann, wo und wie ich den Vertrag abgeschlossen haben und wenn wir dann noch dabei sind hätte ich dann doch gerne noch die Logprotokolle, AGBs etc. Dazu noch den Absatz: Sollten Sie der Aufforderung nicht nachkommen, sehe ich den Vertrag als fristlos gekündigt an. Und dazu dann noch, ich erkenne nur Schreiben in schriftform an.

Daraufhin gab es dann ein einseitiges Standardschreiben zurück, dass ich hier im kurzem Wortlaut wiedergebe: "Sie haben sich eingeloggt und das können nur sie gewesen sein, also können auch nur sie einen Vertag abgeschlossen haben. Also zahlen Sie!"

Alles klar! AGBs? Fehlanzeige! Logprotokolle: Fehlanzeige... nix schickten sie mit. Also hatte sich das Thema erstmal gegessen.

ca. 2 Wochen später kam dann erneut Post von Web.de mit der überdimensionierten fetten Überschrift: "Letzte Mahnung"... ahja, muss nicht vor der letzten Mahnung, nicht erst eine 1. Mahnung kommen. *also ignore*

ca. 3 Wochen später schrieben mir dann die Jungs und Mädels der BID AG (Inkassounternehmen was wohl zu Web.de gehört.. ganz merkwürdig ^^) Auf jedenfall gab es dann allerlei Drohungen in den Schreiben von wegen Schufaeintrag und blah blah blah. Rechnungsbetrag lag da schon bei 50 €.

Also nochmal Einschreiben raus und nochmal AGBs etc. angefordert. Als Antwort kam dann ein paar Tage späte: "Wir haben mit Web.de Rücksprache gehalten und sie haben einen Vertag abgeschlossen und müssen zahlen!" Ähmm ja, und wie isses nun mit den AGBs?!?

Gut wieder *ignore* und dann ging es richtig los... Drohpost ohne Ende immer wieder schön Schufa und blah blah blah... immer schön mit unterschiedlichen Beträgen und das es doch der letzte Brief sei, denn ich bekomme würde weil dann "weitere Maßnahmen eingeleitet werden"...

Dachte schon, oh toll bekomme ich Besuch von zwei Bären die einen leichten russischen Akzent haben?!? Nein, leider nicht. Stattdessen schrieb mir dann einige Monate später nicht nur die BID AG sondern auch die netten Web.de Abmahnanwältin, die mir dann auch wieder drohte und meinte ich müsse doch zahlen. Da für mich der Vertrag fristlos gekündigt war, habe ich auch diese Schreiben ignoriert.. Sollen sie mir doch ENDLICH diesen verdammten gelben Brief schicken...

Der kam dann auch endlich ca. zwanzig Schreiben später vom Amtgericht Mayen "Mahnabteilung". Endlich Mal wieder nen Schreiben, dass ich beantworten konnte. Ich hatte die Wahlmöglichkeit "voller Widerpruch", "teilweiser Widerspruch" oder "erkenne den Sachverhalt an".

Die Rechnungssumme betrug in der Zwischenzeit "175 €"... Najut, also das richtige Kreuzchen ganz oben gesetzt und per Einschreiben zurück. (am gleichen Tag kam übrigens noch nen Schreiben von der BID AG, die nur noch ihren Betrag zurückforderte.. Alles klar... per Gericht alles einfordern und dann noch nen Bonus für die BID AG... genau... das ganze Papier und Porto muss ja auch irgendwie finanziert werden.

Zwei Wochen später schrieben mir dann sowohl Anwältin als auch BID AG (Briefe komme immer am gleichen Tag an und beide sitzen in Coburg, wenn der Lausbub denkt ;))... Also die BID AG wollte weiterhin ihre Papier- und Portokosten erstattet haben (und drohen mir natürlich immer noch mit Schufa und co.) aber der Brief der Anwältin war echt der Oberbrüller... lange nicht mehr so gelacht:

"Sie haben Widerspruch eingelegt, den Widerspruch haben Sie nicht begründet, somit ist es kein Einspruch..." GENAU !!!! Hammer... aber die Anwältin und Web.de sind ja wirklich total nett, sie verzichten auf einen Teil ihrer Forderung und ich muss nur noch 130 € zahlen... Toll, gell...

Darauf habe ich dann natürlich auch nicht reagiert.. mir wäre ehrlich gesagt auch nichts ernsthaftes mehr eingefallen.... auf jeden Fall habe ich nun seit vier Wochen Ruhe und keinen einzigen Brief von denen bekommen... bin jetzt schon ein wenig enttäuscht ;)

Mein Tipp: bloß nicht einschüchtern lassen!!!! Damit verdienen die ihr Geld, damit sie ihren Aktionären zeigen können, wie toll sie doch gearbeitet haben. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
brief ist geschrieben.



Sehr geehrtes Forderungsmanagments der Web.de GmbH ,

hiermit erhebe ich Einspruch gegen ihre Zahlungsaufforderungen in Höhe von 60€ des Jahresbeitrages für meine beiden Emaiadressen:

xxxxxxxxxxxxx( K12456789 )

xxxxxxxx ( K1234567891)



Laut des Oberlandesgerichts Koblenz (Urt v. 18..03.2009 - Az.: 4 U 1173/08) ist ihre Online-Werbung für die Web.de Geschenk Aktion rechtswidrig und damit ist ihre Forderung ungültig und entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.

Hiermit bitte ich um die sofortige Kündigung beider oben genannter Emailadressen.


Sollten sie nach diesem Schreiben die Forderungen an mich nicht einstellen ,werde ich diesen Sachverhalt an meinen Anwalt weitergeben.


Hochachtungsvoll ,

yyyy xxxx



Soweit dazu.
Es wird per Einschreiben MIT Rückschreiben gesendet.
Die einzige Sache die mir immer noch zuschaffen mit ist ,ob ich durch meine erste Zahlung den Vertrag anerkannt habe.
Wenn die Sache aber schon im Vorhinein rechtswidrig ist (siehe Gerichtsurteil )
,dann dürfte das kein Problem sein oder ?
Im Internet gibt es auch andere Geschädigte ,die berichten ,dass sie schon gezahlt haben und die anderen User sagen trotzdem ,dass sie noch das noch anfechten können...
Auch das beruhigt mich : " Habe das mit web.de genauso gehabt wie du, erst eingetappt dann aus Angst bezahlt und auch nie gekündigt wenn ein Jahr rum war. Bis ich mich dank des Internets und deren Infos gewehrt habe. Es kommt nicht zu einer Verhandlung, keine Sorge. "




Hier das Urteil
Reklame mit "Geschenk-Aktion" von WEB.DE im Internet unzulässig
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 18.03.2009 - Az.: 4 U 1173/08 Drucker-Symbol

Leitsatz:

Die Online-Werbung von WEB.DE erweckt durch das Bestätigen des Textfeldes "Dankeschön auspacken" den Eindruck einer Geschenkaktion, obwohl letztlich eine kostenpflichtige Clubmitgliedschaft angeboten wird. Diese Reklame ist irreführend und somit wettbewerbswidrig.



Sachverhalt:

Die Parteien stritten um die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Internetwerbung der Beklagten.

Der Kläger war der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Beklagte war die WEB.DE GmbH. Sie übersendete Nutzern ihres E-Mail-Dienstes Werbemitteilungen. Darin hieß es in großen, fett hervorgehobenen Buchstaben:

"Dankeschön! Vielen Dank für Ihre Treue! Unser Dankeschön exklusiv für Sie!".


Durch das Betätigen des Textfeldes "Dankeschön auspacken!" wurde eine Mitgliedschaft im WEB.DE-Club bestätigt, wobei sich an eine dreimonatige kostenlose Mitgliedschaft automatisch eine zwölfmonatige Mitgliedschaft von fünf Euro pro Monat anschloss, wenn der Verbraucher nicht innerhalb der ersten drei Monate den Vertrag kündigte.

Nach Ansicht der Kläger verstoße diese Werbung gegen das Wettbewerbsrecht und gegen die Preisangabenverordnung (PAngVO). Daher begehrte er gerichtlich Unterlassung.


Entscheidung:

Die Richter entschieden ganz überwiegend zugunsten des Klägers.

Die gesamte Gestaltung der Werbung erwecke den Eindruck einer Geschenkaktion, obwohl letztlich eine kostenpflichtige Club-Mitgliedschaft angeboten werde. Das Textfeld

"Dankeschön! Vielen Dank für Ihre Treue!"


sei blickfangmäßig herausgestellt und erwecke die sofortige Aufmerksamkeit des Verbrauchers. Durch übereinander gestapelte Geschenkpäckchen und die großen Buchstaben in Fettdruck werde der Geschenkcharakter verstärkt. Dies führe den Kunden in die Irre, da WEB.DE tatsächlich keine Vergünstigungen gewähre, sondern lediglich seine normalen Dienstleistungen abverkaufen wolle.

WEB.DE habe auch nicht irrtumsausschließend genügend darauf hingewiesen, dass es sich letztlich nur um ein Probeabonnement handle, an das sich nahtlos ein kostenpflichtiges Abo anschließe. Der Sternchenhinweis, der die Bedingungen der "Dankeschön"-Aktion erkläre, sei nicht hinreichend deutlich herausgestellt. Durch die Platzierung und die in kleiner Schrift gehaltene Aussage, könne der erklärende Hinweis erst bei sorgfältiger Suche gefunden werden. Dies sei wettbewerbsrechtlich unzulässig.

Es liege lediglich kein Verstoß gegen die PAngVO vor, da es nicht zu beanstanden sei, dass nur der monatliche Preis von fünf Euro genannt werde und nicht der Gesamtpreis für eine Jahresmitgliedschaft. Bei Vertragsschluß sei schließlich regelmäßig das Ende der Laufzeit nicht absehbar. Es handle sich dabei um Dauerschuldverhältnisse, deren Zeitraum sich auch automatisch verlängern könnten.



MfG jan
 
Zuletzt bearbeitet:
Was wohl die Schufa macht, wenn du ihr einen Brief schreibst à la

Sehr geehrte Schufa,

anbei übersende ich Ihnen eine rechtlich nicht haltbare Mahnung der Fa. web.de. Bei kurzer Recherche dürften Ihnen viele weitere Geschädigte auffallen, denen explizit mit einem Eintrag bei ihrer Firma gedroht wird. Diesen Umstand möchten Sie hoffentlich unterlassen wissen, da ich davon ausgehe, dass Sie zu solch dubiosen Firmen keine Geschäftsbeziehung unterhalten.

Mit freundlichen Grüßen...
 
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