Schneeschippen - Wer hat recht?

-scallywag-

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Hallo.

Ich weiß das hier keine Rechtsberatung möglich ist, aber ich konnte im Internet auch nichts wirklich hilfreiches finden.

Folgender Sachverhalt:

Ich wohne in einem Haus mit vier Parteien. Der Vermieter ist eine Privatperson und wohnt ca. 500m weiter. Er hat das Haus vor ca. 8 Jahren von einer anderen Privatperson gekauft.
Zum Haus gehört noch in großes Grundstück, welches komplett von einer Hauptstraße und einer Nebenstraße umgeben ist. Der Gehweg ist entsprechend groß.

Früher haben wir beim Schneeschippen immer den Gehweg vor dem Haus und dem gesamten Grundstück freigemacht. Zu diesem Zeitpunkt konnte jeder Mieter dieses Grundstück nutzen, da sich eine große Wiese darauf befand und wir imm Sommer dieses für diverse Freizeitaktivitäten genutzt haben. Mittlererweile hat der Vermieter dieses Grundstück mit Garagen bebaut, die hauptsächlich an Personen der Umgebung entgeltlich vermietet sind. Nur ein Mieter des Hauses hat auch eine Garage angemietet.

Nun bin ich der Meinung das es nicht mer meine Aufgabe sein kann, den Gehweg vor diesem Grundstück zu räumen, da..

1. ich nicht der Eigentümer bin
2. ich als Mieter dieses Grundstück nicht mehr nutzen kann
3. andere Personen für die Nutzung einen Mietvertrag abgeschlossen haben

Zur Zei wird dieses Grundstück von einem Mieter des Hauses mitgeräumt. Es ist zufälligerweise der Mieter, der auch eine Garage angemietet hat. Da nun aber auch andere Mieter des Hauses Winterdienst haben, fragen wir uns wer nun schippen muss?
Es kann ja nun nicht sein, dass dieses riesige Grundstück von mir geräumt werden muss obwohl es an andere Personen vermietet ist.


Angenommen im Mietvertrag steht, dass die Mieter das gesammte Grundstück räumen müssen, dieses Grundstück aber zwischenzeitlich einen anderen Bestimmungszweck hat und den Mietern nicht mehr zur Verfügung steht, ist diese Reglung dann überhaupt noch gültig? Schließlich ist es ein "Mietvertrag" aber ich miete dieses Grundstück gar nicht, sondern andere Personen.

Was meint ihr? ;D
 
Grundsätzlich muss der Besitzer den Winterdienst durchführen.
Er kann diesen jedoch an seine Mieter delegieren. Wie dann die genaue Regelung erfolgt, ist zunächst eine freie Entscheidung des Vermieters. Gesetzliche Vorschriften gibts da afaik nicht.
Er sollte aber natürlich zur Wahrung des Hausfriedens eine gerechte Lösung, am besten gemeinsam mit den Mietern, finden...

Ergo - setzt euch zusammen und handelt das Problem wie zivilisierte Menschen neu aus!
Sollte das nicht gehen, dann rede wenigstens mit dem Vermieter. Geht das auch nicht, dann mach einfach deinen Winterdienst dort, wo du auch Nutzungsrechte hast und warte ab, ob sich jemand beschwert...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich mich recht entsinne steht das einfach im Mietvertrag a la "ist verpflichtet dieWege vom Schnee zu befreien".

Sprich es ist genau wie Boidsen sagt, der Vermieter kann es aber eben im Mietvertrag deligieren und dann muss man eben räumen.
 
Der Vermieter Ist jedoch dafür weiterhin in der Pflicht.
Bei uns wurde auf der Rückseite des Hauses, wo die Durchgangsstrasse ist letztes Jahr ein Bürgersteig gemacht (vorher nur unbefestigter Trampelpfad) Es gibt auch keinen Zugang zu diesen Bürgersteig vom Grundstück aus. Es wurde vom Mieter der Hausmeister macht dort nicht geräumt (hat er nicht daran gedacht und das glaube ich im auch) und die Gemeinde hat dem Hausbesitzer eine Strafe von 500€ aufgebrummt. Er hat zwar gemeckert aber gezahlt. Es ist seine Aufgabe dafür zu sorgen. Also zahlte er die Strafe und wollte eine Tür in den Zaun machen (hat er immer noch nicht gemacht...)
Je nach Verhältnis zum Vermieter würde ich ihn darauf ansprechen und ansonsten es NICHT räumen. Nicht dein gemietetes Grundstück, die Räumpflicht sehe ich bei den Mieter/Nutzern oder dem Eigentümer der Garagen.

Dies ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar.

TAL9000
 
Ich weiß nicht mehr wo ich es gefunden habe, aber ich hatte es mich eben auch mal gefragt wie das so mit der Schneeräumung aussieht. Und da hab ich halt Klamotten gefunden wo eben die Mieter immer die Gearschten waren. Halt weil es im Mietvretrag die Klausel gab, die Mieter aber nix gemacht haben und sich eben dachten der Vermieter wohnt ja gegenüber, soll der das doch machen. Tja schwupps hat sich wer lang gemacht und sie mussten zahlen.

Fand ich auch ziemlich ungerecht das der vermieter da so seine Pflichten ganz locker weitergeben kann. Es reicht meines Wissens sogar aus im Hausflur nen Plan aufzuhängen wer wann mit Schneeräumen dran ist. Ähnlich wie auch Putzarbeiten im Hausflur usw. Damit deligiert er halt seine Pflichten und die Mieter sind dran.

Ob das wirklich alles so stimmt weiß ich nicht, aber ich bin mir recht sicher Urteile dazu gefunden zu haben. Ist nur zwei Jahre her und zum Glück gibts bei meiner aktuellen Bude nen Hausmeister der sich drum kümmern muss ;D
 
Find ich ja nett das man eigentlich sogar Sachen räumen muss die man als Mieter nicht benutzen darf.
 
Wie das mit Sachen ist die man nicht nutzen darf weiß ich nicht.
Aber gemäß dem was ich bei meiner damaligen Recherche so gefunden habe durchaus vorstellbar das unser tolles Rechtssystem da mal wieder arg widersinnig ist.

Mich hats da vordergründig interessiert wie das nun aussieht wenn man z.B. im Büro sitzt,es draußen schneit und man mit Schneeräuen dran ist. Afaik sollte man dann zusehen das men irgendwen hat der mal eben die Wege frei machen kann, oder halt mal eben selber nach Hause fahren *chatt*, denn wehe es legt sich jemand auf die Schnauze, dann ist man dran. Ebenso bei extrem starkem Schneefall. Auch wenn es absolut keinen Sinn macht zu räumen, weil dadurch alles eher glatter wird und es sinniger, wenn auch anstrengender, wäre durch frischen Schnee zu stampfen weil der griffiger ist. Nein Schieber in die Hand und ran ans Werk. Legt sich dann einer lang, kann man ja nix dafür.

Wie gesagt: Keine Ahnung ob das (noch) alles so stimmt, aber ich hab mich damals auch das eine ums andere Mal gefragt ob die Herren Rechtsverdreher mit ihren Urteilen und Gesetztesinterpretationen noch alle Latten am Zaun haben.
 
Wurde denn schon mit dem Vermieter gesprochen? Ansonsten; was steht genau im Mietvertrag, eventuell sind hier schon klar die für den Mieter zugänglichen/ nutzbaren Bereiche genannt. Sonst sollten hier Mieterverbände entsprechend Auskünfte geben können. Einfach nicht kehren würde ich nicht, aus den von TAL9000 und Onkel Homie genannten Gründen, nicht dass am Ende einer von euch dafür haftet, wenn etwas passiert/ eine Strafe fällig wird.
 
Das Problem mit den Garagen haben wir hier auch. Es ist völlig wurscht, ob Du als Mieter diese nutzen kannst, oder ob nicht. Wenn Sie auf dem Grundstück liegen, auf dem das Mietshaus steht, musst Du räumen. Wer auch sonst? Die Stadt wird es nicht machen, weil Privatbesitz. Die Garagenmieter haben meist Mietsverträge ohne Räumpflicht, denn sie sind ja nicht vor Ort. Bleibt zunächst der Eigentümer, der aber diese Räumpflicht per Mietvertrag abgeben kann. Und zwar an Dich als Wohnungsmieter.
Wenn die Garagenzugänge nicht ausdrücklick im Mietvertrag ausgenommen sind, dann musst Du schippen. Du stehst sonst voll in der Haftung, wenn was passiert. Die dt. Gesetze sind da meiner Meinung nach sehr hart, aber eben auch sehr deutlich.
Es muss übrigens immer geräumt werden zu den Zeiten, die die Gemeindeordnung vorsieht. Bei uns hier ist das zwischen 7 und 22 Uhr. Für Leute mit Job ist das fast nicht machbar. Du müsstest dann im Zweifelsfalle eine Firma beauftragen, die das für Dich macht.
Letztlich geht es nicht darum, ob sich wer beschwert, sondern darum, ob Deine Haftplicht im Falle des Falles zahlt. Und die wird dann nach Gründen suchen, dass nicht zu müssen. Bei uns hinterm Haus hat sich letztes Jahr ein Mieter lang gelegt und sich die Schulter ausgekugelt und gebrochen. Der Herr Ingenieur war drei Monate nicht arbeitsfähig. Zum Glück war geräumt und gestreut worden, sonst hätte es teuer werden können.
 
Doppelter Unfug!

Erstens kann kein Vermieter beliebige Klauseln in einen Mietvertrag schreiben bzw. sind diese dann ungültig. Außer die Mieter lassen sich das gefallen und folgen in guter deutscher Manier blindlings...
Zweitens liegt die Haftung immer beim Eigentümer. Dieser kann im Falle eines Falles höchstens versuchen, per Zivilklage sich seine dadurch entstehenden Kosten bei demjenigen zu holen, an den er den Winterdienst delegiert hat.
 
Schön das es für dich Unfug ist. Leider gibt es Urteile die genau das Gegenteil sagen.
Muss ich nochmal suchen das ich die finde, waren z.B. vom PLG Frankfurt. Dabei ist immer klar: der Mieter muss an sich nicht räumen, der Eigentümer muss räumen. Er kann es aber per Mietvertrag abtreten/deligieren. Und es ist egal das jeder Vermeiter in den Vertrag reinschreiben kann was er will. Wenn du als Mieter das unterschreibst, dann musst du das eben auch machen. Wie mit jedem anderen Vertrag auch. Jeder kann lesen, jeder kann das ja bei Vertragsunterzeichnung ansprechen...

Aber ob man das als Privatperson Unfug findet oder nicht, wenn man dann zahlen darf weil sich wer die Knochen gebrochen hat ist und bleibt es scheiße für dich.

edit:
So hier mal eine relativ aktuelle Quelle dazu http://www.recht-hat.de/mietrecht/schneerauempflicht-vermieter-oder-mieter/

Der Vermieter kann sich nicht ganz aus der Affäre ziehen und haftet mit, aber auch der Mieter selbr ist nun mal mit dran, insofern dies vertraglich festgelegt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Garagenzugänge nicht ausdrücklick im Mietvertrag ausgenommen sind, dann musst Du schippen
Was mir dabei unklar bleibt:
Wenn ich das richtig verstanden habe, gab es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Garagen und also auch keine Garagenzugänge. Als der Vertrag geschlossen wurde, haben sich die Mieter mit diesem Vertrag (wahrscheinlich, eine genaue Aussage dazu kam ja noch nicht) zum Räumen der für sie damals ja nutzbaren Fläche verpflichtet. Der Vermieter hat diese Fläche nun nachträglich und wohl ohne die Zustimmung seiner Vertragspartner einzuholen ihrer (vorher nicht extra zu entgeltenden) Nutzung entzogen. Er hat im Verhältnis zu seinen Mietern also aus meiner Sicht eine einseitige Änderung zu seinen Gunsten herbeigeführt.

Naja, auf jeden Fall ab zum Mietrecht-Anwalt oder, wie birki2k schon geschrieben hat, zum Mieterverein. Wenn sich eine kleine Omma einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch zuzieht, der locker mal ein dreivietel Jahr brauchen kann, bis er wieder geheilt ist (von einer bleibenden Gehbehinderung gar nicht erst zu reden), geht es nicht mehr um 500 € ...
 
Schipp den Schnee einfach vor die Garagen und gut ist. Wird sich schon jemand finden, der sich dann lieber um den Gehsteig kümmert, wenn er mit dem Auto dann wieder rauskommt. :]
 
Hier auch nochmal ein Artikel aus der SZ dazu: http://www.sueddeutsche.de/geld/wenn-mieter-schnee-raeumen-muessen-ein-meter-reicht-1.383461

Und noch eine weitere Quelle: http://www.philognosie.net/index.php/article/articleview/169/

Und weil so schön ist auch mal mit Urteilen diverser Gerichte: http://www.finanztip.de/recht/a/streupflicht.htm

Weitere Quellen lassen sich zur Genüge finden und insgesamt muss man auch immer mal den Einzelfall betrachten, diverse Klamotten sind ne ziemliche Grauzone und als Mieter fühlt man sich da schon mal verarscht.

Aber egal was einem da mal wieder das persönliche (Un-)Rechtsepmfinden so sagt, die Realität sieht, wie so oft in unserem schönen Land, gerne mal anders aus.

Wer den von mir hier mal gefundenen Quellen nicht traut und ebensowenig etwas auf Erfahrungsbericte gibt (wie z.B. von Charlie of FAF) und das Ganze locker flockig ohne Grundlage als "Unfug" oder ähnliches bezeichnet, der soll doch bitte auch mal Quellen dafür angeben. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren und weiß auch gerne Bescheid wenns mal um nen neuen Mietvertrag geht worauf noch alles zu achten ist.

Bei mir ist es eben so geregelt das ein Hausmeister das macht und so stehts auch in der Nebenkostenabrechung. Die Klausel das ich als Mieter räumen muss ist im Mietvertrag enthalten, aber halt nicht angekreuzt .
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man arbeitet oder im Urlaub ist, ist man auch nicht vor Ort und muss für Ersatz sorgen. Das könnte also auch bei reinen Garagenmietern zutreffen würde ich mal sagen. Kommt halt drauf an was in deren Vertrag steht und was im Vertrag der Wohnungsmieter steht.
 
Letztlich geht es nicht darum, ob sich wer beschwert, sondern darum, ob Deine Haftplicht im Falle des Falles zahlt. Und die wird dann nach Gründen suchen, dass nicht zu müssen. Bei uns hinterm Haus hat sich letztes Jahr ein Mieter lang gelegt und sich die Schulter ausgekugelt und gebrochen. Der Herr Ingenieur war drei Monate nicht arbeitsfähig. Zum Glück war geräumt und gestreut worden, sonst hätte es teuer werden können.


Es ist nicht schlimm keine Ahnung zu haben aber keine Ahnung zu haben und dann solche "Fakten" auf den Tisch zu legen ist schon was anderes.

Hier mal die wirklichen Fakten.

Eine Haftpflichtversicherung wird nicht "suchen".

Sachen die nicht mitversichert sind werden nicht bezahlt fertig. Und sonst gibt es nur einen Ausschlusskriterium das ist Vorsatz. Für Fahrlässigkeit ja sogar grobe Fahrlässigkeit haftet eine Haftpflicht ist ja auch logisch sonst wäre ne Haftpflicht unnütz.
 
So einfach kann man sich das aber auch nicht machen. Im Regelfall wird die Haus- und Grundbesitz-Haftpflicht in den Schaden eintreten. Aber auch nur, wenn der Verkehrsicherungspflicht nicht nachgekommen wurde. Spätestens dann, wenn nicht ordentlich geräumt war, wendet die Versicherung sich an den Grundstückseigentümer. Hat der Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht im Winter/Herbst an die Mieter im Mietvertrag wirksam übertragen, muß der Vermieter trotzdem nachweisen, wer den Bürgersteig zu räumen hatte und ob derjenige wußte wann er was zu tun hatte. Ansonsten zahlt wie immer eine Versicherung. Es sei denn es war Vorsatz.

Als Vermieter würde es für mich nur eine Regelung geben: Winterdienst und Laubkehren an eine Firma vergeben und die Mieter zahlen lassen.
 
Unter der Prämisse, daß im ursprünglichen Mietvertrag das gesamte Grundstück zur Verfügung (und Schneeräumung) stand - ist der alte Vertrag hinfällig. Der Vermieter hat versäumt den Vertrag zu erneuern/aktualisieren und ist mMn für das von ihm genutzte (Teil-) Grundstück persönlich zuständig/haftend. Das es früher einmal alles anders war, wissen wir: Früher war alles Besser. Getreu dem Leitsatz "Eigentum verpflichtet" - zum Schneeräumen. Ich seh' den Grundstückbesitzer in der Pflicht.
 
Das ist wohl ein Irrtum Deinerseits. In den meisten Standard-Mietverträgen ist eben nicht die genaue Benennung der zu räumenden Flächen enthalten, sondern nur ein Passus, in dem es allgemein heißt: "Es sind ALLE Geh- und Zufahrtswege auf und zum Grundstück zu räumen." Der Mietvertrag muss deshalb nicht angepasst werden.
Das mit der Haftplicht sollte man auch noch mal klarstellen. Letztlich ist die in der Pflicht, aber nur, wenn ihr auch vernünftig geräumt habt. Seht euch die Urteile doch mal an! Meistens wird knallhart gegen den Mieter entschieden. Rechtlich ist das scheinbar sehr eindeutig. Ob der Mieter dann das Geld von seiner Haftplicht wieder bekommt, ist mir erst mal wurscht. Das Risiko ist viel zu hoch. Dann lieber Schnee schippen.
Klar, vor einem Gericht wird dann ein Gutachter klären dürfen, ob der Gestürzte das richtige Schuhwerk hatte, ob euer Salz zum Streuen überhaupt geeignet war und, und, und. Wenns dann dumm läuft, entscheidet halt der Richter gegen euch. Denn das Argument, ich habe keinen Bock auf die Mehrarbeit, zählt nicht.
 
Und genau das sollte auch beim Mieter der Garage stehen.

Eigentlich traurig das man gleich vor Gericht rennen muss nur weil man wegen 10cm Schnee irgendwo stürzt, anstatt ein zu gestehen das man selber hätte besser aufpassen könnnen. Dabei ist es mit Schnee sogar weniger rutschig weils drunter weniger gefriert, im Gegensatz dazu wenn man nur eine ganz dünne Schicht hat.
 
Grundsätzlich muss der Besitzer den Winterdienst durchführen.
Er kann diesen jedoch an seine Mieter delegieren. Wie dann die genaue Regelung erfolgt, ist zunächst eine freie Entscheidung des Vermieters. Gesetzliche Vorschriften gibts da afaik nicht.

Also Delegieren ist aber etwas anderes. Er kann mit dem Mieter vertraglich vereinbaren, daß dieser den Winterdienst vornehmen soll.

@TE

Wie ist denn der genaue Wortlaut im Mietvertrag?


Ich weiß nicht mehr wo ich es gefunden habe, aber ich hatte es mich eben auch mal gefragt wie das so mit der Schneeräumung aussieht. Und da hab ich halt Klamotten gefunden wo eben die Mieter immer die Gearschten waren. Halt weil es im Mietvretrag die Klausel gab, die Mieter aber nix gemacht haben und sich eben dachten der Vermieter wohnt ja gegenüber, soll der das doch machen. Tja schwupps hat sich wer lang gemacht und sie mussten zahlen.

Fand ich auch ziemlich ungerecht das der vermieter da so seine Pflichten ganz locker weitergeben kann. Es reicht meines Wissens sogar aus im Hausflur nen Plan aufzuhängen wer wann mit Schneeräumen dran ist. Ähnlich wie auch Putzarbeiten im Hausflur usw. Damit deligiert er halt seine Pflichten und die Mieter sind dran.

Ohne vertragliche Regelung kann der Vermieter nicht so mir nichts dir nichts, seine Pflichten auf die Mieter abwälzen.

Kommen aber Mieter Ihren vertraglichen Pflichten zum Beispiel nicht oder nur unzureichend nach, ist der Vermieter berechtigt, hier professionelle Hilfe zu beauftragen und diese Kosten dann den Mietern aufzuerlegen.


Was mir dabei unklar bleibt:
Wenn ich das richtig verstanden habe, gab es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Garagen und also auch keine Garagenzugänge. Als der Vertrag geschlossen wurde, haben sich die Mieter mit diesem Vertrag (wahrscheinlich, eine genaue Aussage dazu kam ja noch nicht) zum Räumen der für sie damals ja nutzbaren Fläche verpflichtet. Der Vermieter hat diese Fläche nun nachträglich und wohl ohne die Zustimmung seiner Vertragspartner einzuholen ihrer (vorher nicht extra zu entgeltenden) Nutzung entzogen. Er hat im Verhältnis zu seinen Mietern also aus meiner Sicht eine einseitige Änderung zu seinen Gunsten herbeigeführt.
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Genau das gilt es ja zu prüfen, ob die ehemals nutzbare Fläche bei Vertragsunterzeichnung im Vertrag schriftlich festgehalten worden ist oder zumindest aber Einigkeit bestand, diese zu nutzen. In diesem Fall wäre es eine Veränderung der Eigenschaft des Mietgegenstandes und somit eine Vertragsänderung (wie Ghostadmin und Allfred schon zutreffend bemerkt haben), die man evtl. dazu nutzen könnte, den Mietvertrag anzupassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab ja nix anderes geschrieben.
Ich kenne halt nur Mietverträge wo es entweder eine Klasuel gibt das der Mieter räumen muss, was er halt auch irgendwie gegenzeichnen muss, oder es wird drauf hingewiesen das der Schnee anderweitig geräumt wird. So oder so bleibt die Überprüfung beim Vermieter, aber wenn was passiert hat auch der Mieter Mitschuld wenn er nichts macht bzw. niemanden organisiert hat der für ihn räumt.

Steht nichts drin, muss der Vermieter sich halt eh drum kümmern.
 
Mal so etwas nebenbei gefragt (so rein aus Interesse):
Wurde denn damals mit dieser Fläche geworben? Also stand überhaupt etwas im Vertrag darüber? Oder wurde damit nur "mündlich" geworben?

Ich mein halt ... mich würde das ziemlich ankotzen, wenn mir damals erzählt wurde "Ja super tolle Fläche von allen nutzbar!" und ein paar Jahre später ist davon nix mehr da.
 
.....Das mit der Haftplicht sollte man auch noch mal klarstellen. Letztlich ist die in der Pflicht, aber nur, wenn ihr auch vernünftig geräumt habt. ......

Dem würde ich widersprechen wollen, wenn man der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, zahlt die Haftpflicht nicht, weil niemand Anspruch auf Zahlungen hat. Wer stürzt, obwohl vernünftig geräumt wurde, hat persönliches Pech gehabt und muss das persönliche Pech auch persönlich auslöffeln. Wenn, dann zahlt die Haftpflicht, wenn man nicht geräumt hat. Das kommt dann jeweils auf den Einzelfall an, sprich ob Vorsatz vorlag oder nur "Schusseligkeit"
 
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